Zum Inhalt springen
ppp

Daten aus Steuerbescheinigung

Empfohlene Beiträge

ppp

Hallo,

ich habe ETFs und Aktien. Mein Gewinn ist über 801 Euro gewesen. Ab dem 802en Euro Gewinn wurde mir automatisch Steuern abgezogen.

ich habe von verschiedenen Banken Steuerbescheinigungen bekommen. Die habe ich dann in meiner Steuererklärung eingetragen, jedoch reduziert ich meine Rückzahlung vom Finanzamt um ca. 100 Euro. Jetzt frage ich mich, ob ich die Steuerbescheinigungen berücksichtigen muss. Schliesslich wurde mir automatisch Steuern bei der Dividenden abgezogen. Oder ist das dann Steuerhinterziehung? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 1 Minute von ppp:

ich habe von verschiedenen Banken Steuerbescheinigungen bekommen. Die habe ich dann in meiner Steuererklärung eingetragen, jedoch reduziert ich meine Rückzahlung vom Finanzamt um ca. 100 Euro.

 

?

 

Kann eigentlich nicht sein. Woher weißt du, daß du 100 Euro weniger zurückerhältst und daß das an den Kapitalerträgen liegt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

War die Summe der Freistellungsaufträge, die Du bei den Banken eingereicht hast, vielleicht größer als 801 € (1.602 € bei Ehepaaren) ???

 

Dann wirst Du in der Tat Steuern nachzahlen müssen! Außerdem solltest Du Deine Freistellungsaufträge dann schnellstmöglich korrigieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

grundsätzlich muss man inländische Banken nicht erklären, wahlweise auch nur einzelne nicht.

Für nicht erklärte Banken muss nur die Zeile 17 in der Anlage KAP ausgefüllt werden.

 

Es gibt aber ein paar Sonderfälle bei denen es Pflicht ist zu erklären (sicher nicht vollständig):

- eine Ersatzbemessungsgrundlage wurde angewandt (siehe Steuerbescheinigung Zeile 11)

- die Kirchensteuerpflicht war der Bank nicht bekannt (weil gesperrt, oder zu spät)

- es gab besondere Kapitalerträge (etwa Währungsgeschäfte oder Limited Partnerships - ich weiß nicht wie inländische Banken das buchen/bescheinigen)

- der genutzte Sparer-Pauschbetrag (801/1602) war durch falsche Freistellungsaufträge zu hoch

 

Zusätzlich gibt es natürlich einige Gründe, freiwillig eine Erklärung zu machen (etwa die Günstigerprüfung oder Totalverluste).

 

Zitat

jedoch reduziert ich meine Rückzahlung vom Finanzamt um ca. 100 Euro.

Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Bist du sicher, dass du alles richtig eingegeben hast?

Mit welcher Software erstellst du deine Erklärung?

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ImperatoM
vor 13 Stunden von reckoner:

Es gibt aber ein paar Sonderfälle bei denen es Pflicht ist zu erklären (sicher nicht vollständig):

- eine Ersatzbemessungsgrundlage wurde angewandt (siehe Steuerbescheinigung Zeile 11)

- die Kirchensteuerpflicht war der Bank nicht bekannt (weil gesperrt, oder zu spät)

- es gab besondere Kapitalerträge (etwa Währungsgeschäfte oder Limited Partnerships - ich weiß nicht wie inländische Banken das buchen/bescheinigen)

- der genutzte Sparer-Pauschbetrag (801/1602) war durch falsche Freistellungsaufträge zu hoch

Ergänzung:

- Gewinne fielen in einem Auslandsdepot an (manchen ist gar nicht bewusst, dass der eigene Depotanbieter ggf. im Ausland sitzt, das ist aber z.B. bei Degiro der Fall)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Wobei wenn er echte Steuerbescheinigungen nach amtlichem Muster hat, werden das nur deutsche Banken sein. Degiro und Co bieten das ja nicht an, sondern brauen ihr eigenes Süppchen. Also man hat mehr Aufwand als nur Zahlen abtippen bei Auslandsbank.

 

Wie sieht es denn bei den offenen Immobilienfonds in Liquidation wie Kanam Grundinvest aus? Da würden die Banken auch die Liquidationszahlung besteuern und man muss das selbst angeben? -->Also es gibt viel mehr Fälle wo die dt. Banken falsch abrechnen, wobei die meines Wissen immer zu viel Steuern abziehen und nicht zu wenig.

 

Daher wundert mich die Nachzahlung auch. Vielleicht liegt das an der zumutbaren Belastung bei anzurechnenden Gesundheitskosten? Das Einkommen wäre bei Angabe der KAP ja höher oder wird das bei der Günstigerprüfung mitgeprüft und dann weggelassen wenn Nachteil durch zumutbare Belastung > Steuerersparnis durch EK vs AbgSt?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ergänzung:

Ja, da hast du natürlich recht, ich bezog mich aber nur auf "inländische Banken".

 

Und wenn man alles betrachten will dann darf man auch die unversteuerten Kapitalerträge im Inland nicht vergessen (Privatdarlehen, Zinsen für Steuerrückzahlungen u.e.m.).

 

EDIT:

Zitat

Vielleicht liegt das an der zumutbaren Belastung bei anzurechnenden Gesundheitskosten?

Außer bei der Günstigerprüfung spielt das keine Rolle, die Kapitalerträge sind praktisch eine eigene gesonderte Steuererklärung.

 

Stefan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Al Bondy
vor einer Stunde von oktavian:

Wie sieht es denn bei den offenen Immobilienfonds in Liquidation wie Kanam Grundinvest aus? Da würden die Banken auch die Liquidationszahlung besteuern und man muss das selbst angeben? -->Also es gibt viel mehr Fälle wo die dt. Banken falsch abrechnen, wobei die meines Wissen immer zu viel Steuern abziehen und nicht zu wenig.

... da muss jede Einzelkaufposition bankseits separat durchgerechnet, anschließend die vorherige Vollversteuerung storniert und mit Ausweis des fiktiven Jahresgewinns neu gebucht werden. Erst danach kann eine korrekte Jahressteuerbescheinigung erstellt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ppp
· bearbeitet von ppp

Hallo,
ich gucke mir die Freistellungsaufträge nochmal an. Soweit ich das in Erinnerung habe, habe ich bei einem Depot 701 Euro und bei dem anderen 100 Euro.

Am 22.4.2021 um 20:23 von chirlu:

 

?

 

Kann eigentlich nicht sein. Woher weißt du, daß du 100 Euro weniger zurückerhältst und daß das an den Kapitalerträgen liegt?

Habe mir den Betrag aufgeschrieben, wieviel ich bekomme, bevor ich die Bescheinigungen eingetragen habe.

Am 22.4.2021 um 21:09 von reckoner:

Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Bist du sicher, dass du alles richtig eingegeben hast?

Mit welcher Software erstellst du deine Erklärung?

 

Stefan

 

Buhl tax2021

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Buhl tax2021

Nutze ich nicht.

Aber sicher gibt es da auch eine detaillierte Steuerberechnung. Und diese sollte in beiden Fällen (ohne und mit KAP) identisch sein, mit der Ausnahme, dass 'mit KAP' die Kapitalerträge auch noch berechnet werden (wie gesagt, gesondert).

 

Wenn es dir nichts ausmacht kannst du ja mal schreiben, was in welchen Zeilen der Anlage KAP eingetragen wurde.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...