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Thunfischsalat

Beamter auf Lebenszeit / Ende 20 / Single / 6 Jahre mit tecis

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Xeronas

Spar dir deine Spitzen. Ich habe nicht die Absicht mit dir über meine Summenermittlung zu sprechen.

 

Im übrigen hat inzwischen jeder verstanden dass du für Versicherungen generell nichts übrig hast und fachlich nichts beitragen kannst.

 

Überdies ist eine unterschiedliche Risikobereitschaft ja auch in Ordnung. Wenn du in Küche, Schlafzimmer sowie in allen Wohnräumen inklusive Keller, Garten und Hobbyräumen nur 15k gesamt stehen hast; ist das doch in Ordnung. Für 15k brauchts dann auch nicht zwingend eine Risikoteilung.

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chirlu
vor 2 Stunden von stagflation:

150k€? Bei mir ist es vielleicht ein Zehntel...

 

Du weißt aber, daß es um Neuwerte geht? Die meisten Leute haben nach Neuwert allein in ihrem Kleiderschrank viele Tausender hängen und liegen (auch wenn der Wiederverkaufswert „quasi nichts“ ist). Ein Hausrat mit 15000 Euro ist schon sehr spartanisch.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von Xeronas:

Im übrigen hat inzwischen jeder verstanden dass du für Versicherungen generell nichts übrig hast.

Stimmt nicht! Ich bin ein großer Fan von Versicherungen - wenn es darum geht, Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit und großem möglichen Schaden abzusichern. Haftpflicht (Privat-, Kfz-, Berufs-) sind tolle Erfindungen. Ich würde auch jedem empfehlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen!

 

vor einer Stunde von chirlu:

Du weißt aber, daß es um Neuwerte geht? Die meisten Leute haben nach Neuwert allein in ihrem Kleiderschrank viele Tausender hängen und liegen (auch wenn der Wiederverkaufswert „quasi nichts“ ist). Ein Hausrat mit 15000 Euro ist schon sehr spartanisch.

Der Neuwert ist tatsächlich nicht viel höher bei mir. Und der Zeitwert... Vielleicht 10.000 €.

 

Im übrigen kann man sich ja mal die Statistik ansehen (https://finanz-kompass.de/hausratversicherung-die-haeufigsten-und-teuersten-schaeden-am-hausrat).

 

Die durchschnittliche Höhe pro Schaden beträgt:

  • Einbruch-Diebstahl: 1.430 €
  • Leitungswasser: 1.630 €
  • Elementarschaden: 2.509 €

Alles weit entfernt von den 150.000 € die hier in den Raum gestellt wurden. Und auch weit entfernt davon, dass man diese Versicherung haben muss.

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Deine Argumentation hinkt an zwei Stellen, die ich dir gerne aufzeigen möchte.

 

a)

Statistik ist was schönes, stellt aber immer auf die Gesamtheit ab. Die Durchschnittswerte mögen stimmen, helfen dir aber nicht, wenn du nicht zum Durchschnitt gehörst.

 

b)

Eine Versicherung schließt man nicht in Erwartung eines Kleinstschaden ab. Man sichert damit existenzielle Risiken (Totalschaden) ab. Wenn nach einem Gewitter mein Router die Grätsche gemacht hat, reiche ich das nicht ein.

Der übliche Pöbel schon. 150-200  EUR sind für mich nicht existentiell.

Sinn und Zweck der Versicherung ist es, dir den Hintern zu retten wenn du nach einem Brand vor dem nichts stehst oder dir nach einem Starkregen die Bude vollgelaufen ist, dass du alle Räume rundumerneuern kannst.

Deswegen sichert man immer den PML bzw den gesamten Versicherungswert als Versicherungssumme ab. Völlig wurscht wie hoch die durchschnittlichen Schäden sind.

 

In dem Kontext auch die Frage an dich:

Die Hausratversicherung hälst du wegen Kleckerschäden im Verhältnis zur Prämie (-> Neuwert) für entbehrlich.

Weshalb dann nicht auch PHV/KH (von der Pflicht für letztere abgesehen).

Auch in diesen Sparten sind das oft nur max 4-stellige Schäden und nur zum Zeitwert. Warum ist dir das nicht zu teuer/unnütz?

Auch ein Hausrat- oder Wohngebäudeschaden kann sich zu einem Großschaden entwickeln. Eben weil wir nicht nur vom Hab und Gut innerhalb ebejener sprechen sondern auch von div. Kosten die dir auferlegt werde können, egal ob du möchtest oder nicht.

 

Abschließend darf ich wiederholt darauf hinweisen, dass ich weder Vertreter noch Makler bin und somit nicht dem Kreis der Vermittler angehöre. Mir könnte es nicht mehr am Allerwertesten vorbeigehen, was auf so manchem Vertriebler-Kuschel-Seminar für fachlicher und vertrieblicher Bullshit erzählt wird (da sind wir sogar d'accord).

Die Branche besteht aus wesentlich mehr als nur Vermittlern.

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supertobs

Ich habe jetzt nicht alle 3 Seiten Diskussion Gelsen aber Deinen Eingangspost.

 

Zur TECIS wird ja sicher genug diskutiert. Das will ich nicht weiter befeuern.

 

Ich finde Dich überversichert. Eine DU mit 100 Euro Beitrag (im Monat) mit Absicherung in Höher einer Grundsicherung, das würde ich mal sein lassen. Ist Ehrenwert aber in dem Sinne bist Du doppelt sozialversichert. Wird doch sicher auch Innendienstpositionen geben die man dann auch noch machen kann. Erhöht Deine Sparrate doch ganz enorm!

 

Dann Rechtsschutz: Viele Ansprüche GEGEN Dich sind doch über Haftpflicht (privat, KfZ, Kranken) abgedeckt. Berufsrechtschutzversicherung als Beamter? Welchen Streit vor Gericht erwartest Du denn? Ich habe keine Rechtsschutz und würde zur Not einen Anwalt dann so bezahlen. Summiere doch mal die Beträge über 10 Jahre, da kannst Du einige Anwaltsstunden bezahlen. Bei Streit mit Versicherungen und Banken kann man auch erst mal privat das Obudsverfahren versuchen. Auch das erhöht Deine Sparrate!

 

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monopolyspieler
vor 1 Stunde von supertobs:

Berufsrechtschutzversicherung als Beamter? Welchen Streit vor Gericht erwartest Du denn? Ich habe keine Rechtsschutz und würde zur Not einen Anwalt dann so bezahlen. Summiere doch mal die Beträge über 10 Jahre, da kannst Du einige Anwaltsstunden bezahlen. Bei Streit mit Versicherungen und Banken kann man auch erst mal privat das Obudsverfahren versuchen. Auch das erhöht Deine Sparrate!

Berufs-Rechtsschutz ist auch bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft inkludiert.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor einer Stunde von monopolyspieler:

Berufs-Rechtsschutz ist auch bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft inkludiert.

Wollt ich auch schon schreiben ^^ hab ich sogar schon 2mal genutzt. Bei uns in der Gewerkschaft haben sie 2 Juristen die das dann wie in nem Erstgespräch alles schon Checken und Formulierungshilfen geben. Wenn dann immernoch Streitbedarf besteht, geben die das an ne Kanzlei und die zieht dann gegen Dienstherrn vor oder gegen andere Art von Klientel. Bei Beamtenhaftpflicht (Berufshaftpflicht) bedarf es daher kaum. Der Dienstherr muss alles ausbaden, selbst bei Vorsatz. Natürlich kann er es in diesem krassen Fall gegen den Beamten geltend machen - aber bei Vorsatz zahlt ehh keine Haftpflicht, da dass immer ausgeschlossen ist. Ob leichter oder grobe Fahrlässigkeit mit inkludiert ist, muss man im Vertrag lesen. Beim Beamten in der Ausübung seiner Tätigkeit ist mir kein Fall bekannt, wo der Dienstherr dies ernsthaft versucht hat durchzusetzen. Dienstrechtliche Konsequenzen kann das aber immer haben. Dafür kann ne Rechtschutz über Gewerkschaft tatsächlich behilflich sein. 

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Xeronas

Im Außenverhältnis haftet der Staat für das Fehlverhalten eines Beamten bzw von Bediensteten. Im Innenverhältnis kann der Betroffene in Regress genommen werden, vgl Paragraph 75 BBG bzw Paragraph 48 Beamtenstatusgesetz. Und nur weil es der Dienstherr in der Praxis bei Kleinschäden nicht tut, heißt das nicht das er es nicht darf.

 

Hinsichtlich Rechtsschutz gebe ich zu bedenken, dass lediglich der Bereich des Arbeitsrechts durch eine Gewerkschaft beraten und vertreten wird. Zudem gibt es keine freie Anwaltswahl und die Vertretungsbereitschaft erstreckt sich oft nur auf eine Instanz.

Auch hier liegt mEn der Trugschluss: Ja, die Kosten für eine außergerichtliche Beratung bzw Vertretung kann ich bei niedrigen Streitwerten selbst stemmen. Spätestens bei höheren Streitwerten und einen Prozess über mindestens zwei Instanzen wird es kostentechnisch spannend. Kann man auch selbst tragen, steht zu den paar Euronen einer anständigen RSV aber in keinem Verhältnis.

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Schwachzocker
vor 4 Stunden von Xeronas:

Im Außenverhältnis haftet der Staat für das Fehlverhalten eines Beamten bzw von Bediensteten. Im Innenverhältnis kann der Betroffene in Regress genommen werden, vgl Paragraph 75 BBG bzw Paragraph 48 Beamtenstatusgesetz. Und nur weil es der Dienstherr in der Praxis bei Kleinschäden nicht tut, heißt das nicht das er es nicht darf.

...

Das darf er , wenn

Zitat

vorsätzlich oder grob fahrlässig

Welche Versicherung würde in einem solchen Fall zahlen?

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Xeronas
vor 33 Minuten von Schwachzocker:

Das darf er , wenn

Welche Versicherung würde in einem solchen Fall zahlen?

Bei grober Fahrlässigkeit zahlt eine Haftpflichtversicherung. Das ist doch des Pudels Kern in allen Haftpflichtsparten. Vorsatz zahlt man verständlicherweise immer selbst.

 

Während man beim Vollzugsbeamten noch am ehesten an Personen- und Sachschäden denkt, so trifft Verwaltungsbeamte, e. g. Beamte in herausgehobenen Dienstposten, das Risiko von echten Vermögensschäden.

Ein Förderantrag aus Überforderung und schlechtem Zeitmanagement heraus zu spät gestellt, kann dem Dienstherren viel Geld kosten. Dies kann, muss er aber nicht, beim Verursacher regressieren.

 

Bei PHV/DHV sprechen wir von 60-120 EUR p. a. ... ich meine come on... dass dürfte doch ab A6 aufwärts gerade noch drin sein.

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 5 Stunden von Xeronas:

Hinsichtlich Rechtsschutz gebe ich zu bedenken, dass lediglich der Bereich des Arbeitsrechts durch eine Gewerkschaft beraten und vertreten wird. Zudem gibt es keine freie Anwaltswahl und die Vertretungsbereitschaft erstreckt sich oft nur auf eine Instanz.

Erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei die eigenen Kosten. Man würde ggf. diesen Baustein im Rechtsschutz einsparen. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt. Ich habe das nur einmal beansprucht, als mein Dienstherr angefallene Überstunden nicht anerkennen wollte. Das Urteil in erster Instanz hat er akzeptiert.

Bleibt anzumerken, das einer Bekannten die Rechtsschutzversicherung gekündigt hat, als sie wegen Arbeitsrecht zweimal in kurzer Zeit beim Anwalt war. Sollte man auch im Hinterkopf haben.

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Xeronas

Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Eine eigenständige Rechtsschutzversicherung zahlt vor dem Arbeitsgericht auch deine eigenen Kosten in der ersten Instanz.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 17 Stunden von Xeronas:

In dem Kontext auch die Frage an dich:

Die Hausratversicherung hälst du wegen Kleckerschäden im Verhältnis zur Prämie (-> Neuwert) für entbehrlich.

Weshalb dann nicht auch PHV/KH (von der Pflicht für letztere abgesehen).

 

Ist der Unterschied nicht offensichtlich?

 

Es geht um andere Größenordnungen!

 

In der Privat-Haftpflicht kann es um Millionenbeträge gehen. Unwahrscheinlich, aber möglich. Wenn jemand mit einer Millionen-Forderung an mich herantritt, ist meine Existenz bedroht. Das könnte ich nicht bezahlen. Also, toll dass es Versicherungen gibt und toll, dass die Risiken übernehmen können, die Einzelne nicht tragen können.

 

In der Hausratsversicherung ist die Leistung des Versicherers auf die Versicherungssumme beschränkt. Also reden wir von maximal 50.000 €, 100.000 € oder 150.000 €. Auch viel Geld, aber keine Millionenbeträge. Ganz andere Situation. Das könnte ich notfalls auch selbst bezahlen. Also keine Existenzbedrohung.

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chirlu
vor 24 Minuten von stagflation:

In der Hausratsversicherung ist die Leistung des Versicherers auf die Versicherungssumme beschränkt.

 

Plus ggf. Aufräum-/Entsorgungskosten, Kosten für eine Ersatzunterkunft usw.

 

vor 26 Minuten von stagflation:

Das könnte ich zur Not auch selbst bezahlen. Also keine Existenzbedrohung.

 

Bei 20000 Euro (was mir weiterhin extrem niedrig vorkommt) und einem nennenswerten Vermögen geht das tatsächlich. Es gibt aber nicht wenige Leute, bei denen der Wert des Hausrats (plus Nebenkosten) einen großen Teil des freien Vermögens erreicht, oder sogar mehr als das freie Vermögen.

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monopolyspieler
vor 1 Stunde von Xeronas:

Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Eine eigenständige Rechtsschutzversicherung zahlt vor dem Arbeitsgericht auch deine eigenen Kosten in der ersten Instanz.

Richtig- ich wollte darauf hinaus, das man beim Arbeitsgericht in erster Instanz auch als Gewinner seine Kosten tragen muss.

Die Kosten entstehen nicht erst in zweiter Instanz.

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Xeronas
vor 7 Stunden von chirlu:

Plus ggf. Aufräum-/Entsorgungskosten, Kosten für eine Ersatzunterkunft usw.

Noch als Ergänzung für interessierte Mitleser, chirlu selbst ist es vermutlich bekannt: Anders als in der Wohngebäudeversicherung, steht für die Kosten in der Hausrat kein extra 'Budget' neben der eigentlichen VS bereit.

 

Um im obigen Beispiel zu bleiben:

Die 15-20k müssen bei einem Groß- oder Totalschaden neben der Ersatzanschaffung/Reparatur der Hausratgegenstände auch für sämtliche Kosten (Beispiele siehe Vorposter) ausreichen.

 

Ich sag ja, spannend!

Wenn man sich des Risikos voll bewusst ist, kann man gerne auch nur eine kleine Hausrat-VS wählen oder ganz verzichten.

Würde ich persönlich aber unabhängig von der Höhe der VS nicht tun.

 

Die wenigen Euro p.a. tun nicht weh und andernfalls müsste man streng genommen einen Teil seines Vermögens für einem größeren Schaden/Totalschaden liquide halten, um dieselbe Schutzwirkung zu erzielen, die ich mit 10-20 Eur/Monat durch die Risikoteilung über einen VR darstellen kann.

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Okabe
vor 41 Minuten von Xeronas:

Noch als Ergänzung für interessierte Mitleser, chirlu selbst ist es vermutlich bekannt: Anders als in der Wohngebäudeversicherung, steht für die Kosten in der Hausrat kein extra 'Budget' neben der eigentlichen VS bereit.

 

Um im obigen Beispiel zu bleiben:

Die 15-20k müssen bei einem Groß- oder Totalschaden neben der Ersatzanschaffung/Reparatur der Hausratgegenstände auch für sämtliche Kosten (Beispiele siehe Vorposter) ausreichen.

Noch zur Ergänzung: es gibt auch einige Versicherer, bei denen die maximale Versicherungssumme sehr hoch (z.B. 200k) oder sogar unbegrenzt ist; unabhängig von der Wohnung. Natürlich gibt es dann Teilbegrenzungen, aber nicht für z.B. Bewachungskosten nach einem Brand u.ä.

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oktavian

Bin Laie, aber meine Vorstellung: Beim Arbeitsgericht kann man auch die 1. Instanz selbst managen. Dann weiter klagen auf Kosten des Arbeitgebers, wenn der Fall klar ist (Kostenübernahme in 2.Instanz). Keine Ahnung ob man dann in 2. Instanz auch den Streitwert noch erhöhen kann (Klageerweiterung/ z.B. mobbing Indiz wäre ja schon einen aussichtlosen Fall nicht zu vergleichen mit nur diesem Arbeitnehmer), was dann kostenmäßig Sinn machen würde. Muss ja der Arbeitgeber wissen, ob er es will. Würde da direkt mündlich mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls seiner Rechtsschutz drüber sprechen. Keine Ahnung wie hoch die Gerichtskosten dann in 1.Instanz wären, wenn man verliert.

 

Habe sowas in der Art schon gemacht bei Verkehrsunfall und der gegnerischen Versicherung gesagt sie sollen zahlen sonst wird es wesentlich teuer (Vergleichsangebot). Im Endeffekt bin ich dann zum Anwalt und sie haben dessen Kosten zusätzlich zahlen müssen und es wurde wesentlich teuerer (war nur nett von mir). Verstehen konnte ich es nicht. Vielleicht spekulierten die, ich könnte mir keinen Anwalt leisten, wobei der nicht einmal Vorkasse verlangte.

 

Will auch die ganzen Versicherungen nicht schlecht reden. Wenn man sich sicherer fühlt ist es das auch was wert. Man kann das auch nicht rein rational untersuchen. Das gilt bei der Geldanlage auch ohnehin behavioral finance vs homo economicus.

 

Persönlich brauche ich die Hausrat eben nicht. Klar wäre ein Einbruch blöd, aber wieso sollten die alle meine alten Klamotten klauen bzw. nur kaputt machen? Haftpflicht habe ich aber schon auf größere Summen geachtet, diese Risiken machen mir persönlich auch mehr Angst als meinen Besitz an materiellen Dingen zu verlieren. Bei der Haurat muss du auch alles dokumentieren, Fotos machen und Prävention/Schadenminderung betreiben. Diese "Arbeitszeit" schlage ich natürlich mit einem üblichen Stundenlohn bei den kalkulatorischen Kosten der Hausrat drauf. Ich dagegen kaufe mir dann einfach etwas nach stressfrei. Mir wurde bisher aber auch noch nie etwas geklaut, außer durch Betrugsfirmen/Bilanzfälschung und da hätte auch keine Versicherung etwas gebracht und der Schaden war höher als ich es bei Einbruch annhmen würde (psychologischen Schaden bei Einbruch außen vor /Sicherheitsgefühl). Wenn das Verhätnis Hausrat/freies Vermögen ungünstiger ausfällt, macht die Hausrat mehr Sinn. Evtl. zahlt auch die Gebäudeversicherung des Vermieters manchen Schaden, wenn man das eh umgelegt wird. Muss man halt schauen.

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