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black8900

Depot übertragen von Charles Schwab (USA) zur DKB?

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black8900

Hallo,

 

ich habe von meiner Firma ein Depot bei Charles Schwab in den USA. Nun würde ich gerne dieses Depot nach Deutschland zur DKB übertragen, da ich eher weniger Depots haben will + im Ausland.

Nun habe ich schon die DKB zweimal angeschrieben und werde jedes Mal mit nicht relevanten Infos abgespeist bzw. nichtmal auf mein Anliegen (Schwab /USA) eingegangen

 

- 1. Antwort war ich sollte die Onlineformulare bzw. den Prozess nutzen. Formulare sind nur auf Deutsch bzw. der Onlineprozess nur für bestimmte Banken -

- 2,. Antwort war ich sollte das Quellsteuerdokument ausfüllen (W-8BEN). Dies habe ich ja selber schon bei Schwab gemacht bzw. soweit ich weiß schon bei der DKB, da ich ansonsten NICHT mit US Aktien handeln könnte.

Also ist mir die DKB hier anscheinend keine große Hilfe.

Was ist der beste Weg ohne jetzt die Aktien verkauden zu müssen? Schwab ist ja jetzt kein unbekannter. Oder einfach behalten und halt in der USA traden?

Grüße Blacki

 

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Bassinus

Klingt nicht so berauschend

gerade auch weil deine Empfängerbank sich ja jetzt schon "taub" zu stellen scheint.

 

Ich würde den Verkauf ernsthaft in Betracht ziehen und hier den Neukauf anstoßen. Das würde zumindest jede Menge zum Teil langwierige Probleme und Gebühren ersparen. Klar - Kostet natürlich erstmal die Steuer. Könnte aber der leichteste Weg werden. Zwischen Zwei Banken dann in der Mitte zu stehen, wenn Einstandswerte falsch sind + Hickhack mit Finanzamt könnte langwierig werden und hat zumindest ein gewisses Prozesskostenrisiko.

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bondholder
vor 1 Stunde von black8900:

Was ist der beste Weg

Der beste Weg besteht darin, die Aktien aus dem US-Depot komplett zu verkaufen. Die zweitbeste Variante wäre wohl, das US-Depot zu behalten und weiterhin jedes Jahr die Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen.

(Ich gehe davon aus, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist.)

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ETFohneFisch
· bearbeitet von ETFohneFisch
vor 2 Stunden von black8900:

ich habe von meiner Firma ein Depot bei Charles Schwab in den USA. Nun würde ich gerne dieses Depot nach Deutschland zur DKB übertragen, da ich eher weniger Depots haben will + im Ausland.

Dabei gibt es einige Fallstricke, auch steuerlicher Natur. Aufgrund des US-Steuerrechts und ggf. fehlenden Einstandskursen kann es sein, dass beim Verkauf in Deutschland der gesamte Verkaufserlös als Gewinn gewertet wird bzw. im blödesten Fall auch noch eine Steuerpflicht in den USA anfällt. Wenn es sich nicht um ein Depot im hohen 6-stelligen Bereich handelt, ist sehr wahrscheinlich ein Verkauf in den USA ratsam (oder eben halten, falls Schwab das überhaupt mitmacht).

 

PS: Stichwörter für die "Steuerfalle" sind "Pauschalbesteuerung" und "Ersatzbemessungsgrundlage".

 

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black8900

Uff,

ok...gesetzt dem Fall ich behalte sie:

 

@bondholder Was müsste ich denn da in der Einkommensteuer ausfüllen? Die Aktien liegen doch im Depot und Gewinn ist doch erst bei Verkauf zu versteuern? Oder geht es um die Dividende. Dachte Freigrenze 800 Euro bzw. die schon einbezogene Quellensteuer der USA. Muss mich sowieso in das Thema einlesen :/.

Ja, verkaufen wär daher auch eine Option.

Ganz schön kompliziert...Die DKB hat sich nochmal gemeldet

------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die ausländische Depotbank sendet bitte ein Avis zur Übertragung
mit folgendem Inhalt an unseren Wertpapierdienstleister, die
dwpbank:

E-Mail: mailto:Transfer.Free.IN@dwpbank.de
Tel. **49 69 5099 3369
Fax: **49 69 5099 3847

Wir möchten zu Gunsten Ihres Kunden

Name, Vorname:
Depot Nr.:
bei der DKB AG Swift BYLADEM1001

folgende Papiere übertragen:
ISIN / Bezeichnung / Stückzahl

Bitte senden Sie uns Ihre Lieferinstruktionen.
-----------------------------------------------------------

Gern kann die Auslandsbank einen Lieferweg (DTC / CBL)
vorschlagen.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 55 Minuten von black8900:

@bondholder Was müsste ich denn da in der Einkommensteuer ausfüllen? Die Aktien liegen doch im Depot und Gewinn ist doch erst bei Verkauf zu versteuern? Oder geht es um die Dividende. Dachte Freigrenze 800 Euro bzw. die schon einbezogene Quellensteuer der USA. Muss mich sowieso in das Thema einlesen :/.

Geht es nur um Aktien oder auch um Fonds (oder andere Wertpapiere)?

 

Bei Aktien ist es recht einfach:

- Du musst bei Veräußerungen die Kursgewinne (oder Kursverluste) in der Steuererklärung erklären (dafür benötigst du eine ordentliche Buchhaltung und musst das FIFO-Prinzip beachten)

- Dividendenerträge musst du immer erklären - inkl. anrechenbarer Quellensteller

- Du müsstest dich bei jeder Kapitalmaßnahme damit beschäftigen was diese für dich steuerlich bedeutet und entsprechende Angaben in der Steuererklärung machen (+ deine Buchhaltung aktualisieren)

 

Den Sparer-Pauschbetrag wird das FA entsprechend berücksichtigen - du darfst keine eigene Verrechnung vernehmen und auf die Erklärung der Erträge verzichten.

 

Auch nach einem Depotübertrag nach D wirst du einen Teil über die Steuererklärung regeln müssen (wozu du weiterhin eine eigene Buchhaltung benötigst), da keine steuerlichen Einstandswerte übertragen werden. Die DKB wird lediglich eine pauschale Besteuerung vornehmen die du in der Steuererklärung korrigieren musst.

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krett

Schon zwischen deutschen Brokern ist ein Übertrag oft noch ein kleines Abenteuer. Aber zwischen USA und Europa? Würde ich erst ab einem sieben stelligen Betrag riskieren, wenn ich mir zur Not einen Anwalt nehmen kann.

 

Wenn da was schief geht, wird sich niemand für dich verantwortlich fühlen und du stehst da. 

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frogger321
vor einer Stunde von black8900:

E-Mail: mailto:Transfer.Free.IN@dwpbank.de

Wenn ich sowas schon lese (dass das mailto mit in die Email Adresse reinkopiert wird), kann ich mir schon vorstellen, wie schlecht oder hakelig die weitere Kommunikation und der Prozess laufen wird.

Ja klar, kann Schusseligkeit sein und am Ende läuft doch alles glatt - nur nach deinen ersten beiden Erfahrungen (s.o.) wäre ich hier extrem vorsichtig!

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bondholder
vor 4 Stunden von black8900:

ich habe von meiner Firma ein Depot bei Charles Schwab in den USA.

Handelt es sich um Aktien eines Unternehmens, das gleichzeitig dein Arbeitgeber ist? Dann wäre sowieso zu überlegen, ob man dieses Klumpenrisko wirklich auf Dauer haben möchte.

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GlobalGrowth

Ich plane neben IB auch Swab als weiteren Broker innerhalb einer GmbH. Sei doch froh das Depot bereits zu haben und nutze die Möglichkeit ( zumindest für amerikanische Titel) der Service und Dir Absicherung sind top. Den Rest regelst Du jährlich mit deinem Finanzamt, die Erträge zu erklären, ist kein Hexenwerk. Nebenbei erwähnt, sparst du mindestens 1 Jahr die Abgeltungssteuer und kannst damit effektiver handeln.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

1) Um welche Wertpapiere handelt es sich?

 

2) Wie hoch ist der Wert (Größenordnung reicht)?

 

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black8900

Vielen Dank für den Input bisher,

 

ja...es geht um Unternehmenspapiere vom Arbeitgeber. Größenordung ca. 6000 Dollar bisher in der IT Branche.
 

Also tendenziell eher behalten? Fühl mich eherlich gesagt etwas überfordert, wenn ich die steuerliche Berücksichtigung von @whisterlese... Keep it simple sieht eher nach Buch mit sieben Siegeln aus...

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von black8900:

Größenordung ca. 6000 Dollar bisher in der IT Branche.

Bei dem Peanuts-Betrag würde ich die Aktien einfach verkaufen.

 

vor einer Stunde von black8900:

Also tendenziell eher behalten?

Falls du in Zukunft Aktien mit Preisnachlass kaufen darfst: Immer dann verkaufen, wenn die Mindesthaltedauer abgelaufen ist.

 

vor einer Stunde von black8900:

Fühl mich eherlich gesagt etwas überfordert, wenn ich die steuerliche Berücksichtigung von @whisterlese... Keep it simple sieht eher nach Buch mit sieben Siegeln aus...

Steuerlich einfach kannst du Aktien in einem deutschen Depot – also nicht z.B. bei Degiro – kaufen. Ob es ausgerechnet die deines Arbeitgebers sein müssen, ist deine freie Entscheidung.

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stagflation
vor 33 Minuten von black8900:

ja...es geht um Unternehmenspapiere vom Arbeitgeber. Größenordung ca. 6000 Dollar bisher in der IT Branche.

 

Das sehe ich genauso wie @bondholder: verkaufen und hier bei einem deutschen Broker neu anfangen.

 

Was das Thema "Depot bei einer ausländischen Bank" und "Steuerklärung selbst machen" angeht: da kann ich nur abraten. Steuerrecht ist kompliziert und man kann da beliebig viele Fehler machen! Geh zu einem deutschen Broker, lass den die Steuerabrechnung machen und genieße Dein Leben! :)

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Belgien
vor 17 Stunden von ETFohneFisch:

Aufgrund ... ggf. fehlenden Einstandskursen kann es sein, dass beim Verkauf in Deutschland der gesamte Verkaufserlös als Gewinn gewertet wird .... .

Das wird nicht „ggf“ passieren, sondern garantiert. Beim Depotübertrag aus ausländischen Depots werden nie Anschaffungsdaten übertragen, da ausländische Broker nicht an Taxbox angeschlossen sind. Das manuelle nachträgliche  Einpflegen von Anschaffungsdaten  lehnen manche Broker in D generell ab, andere machen dies - wenn man hartnäckig bleibt - wobei dann ein aufwendiger Kommunikationsprozess zwischen abgebender und empfangender Bank notwendig ist (habe noch von keinem Fall gehört/gelesen, in dem Anschaffungsdaten beim Depotübertrag vom US Broker zum D Broker erfolgreich übertragen wurde).

 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 7 Stunden von black8900:

ja...es geht um Unternehmenspapiere vom Arbeitgeber. Größenordung ca. 6000 Dollar bisher in der IT Branche.

Angesehen davon, dass sich der Aufwand für einen solchen Betrag wirklich nicht lohnt - ist das ein Ex-Arbeitgeber? Denn sonst solltest du ja das Depot nicht auflösen, damit neue Aktienanteile weiterhin eingebucht werden können. (P.S. Man kann gespannt sein, ob der Verkaufserlös dann als Scheck per Post geschickt wird, war bei mir vor einigen Jahren noch so und über einen 6-stelligen Betrag, das ist dann schon lustig ...)

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black8900

Danke,

also ich behalte dann die Aktien erstmal bzw. werde sie gegebenfalls dann verkaufen. Ich habe gerade mal wegen Steuerrecht geschaut und da gehen die Meinungen arg auseindander, ob man Kapitalerträge im Auland (hier nur Dividende) UNTERM Freibetrag von 800 Euro in der Steuererklärung angeben muss,

Grüße Blacki



 

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Norica
vor 14 Stunden von black8900:

Vielen Dank für den Input bisher,

 

ja...es geht um Unternehmenspapiere vom Arbeitgeber. Größenordung ca. 6000 Dollar bisher in der IT Branche.
 

Also tendenziell eher behalten? Fühl mich eherlich gesagt etwas überfordert, wenn ich die steuerliche Berücksichtigung von @whisterlese... Keep it simple sieht eher nach Buch mit sieben Siegeln aus...

Soweit ich weiß übernehmen deutsche Broker in keinem Fall Anschaffungskosten aus dem Ausland, selbst wenn die vom ausländischen Broker geliefert werden würden. Es hilft in diesem Fall nur die eigene, lückenlose Nachweisführung.

FALLS Du dir das mit dem Übertrag antun willst, gäbe es noch die Möglichkeit mit einem weiteren Konto/Depot über IB bzw. einem Reseller davon. Jedenfalls sollte ein Übertrag von Schwab bzw. aus der USA zu IB ohne Probleme funktionieren (schon länger her praktiziert) und Überträge von IB zu deutschen Brokern i.d.R. auch (erst im letzen halben Jahr gemacht). Es kann etwas dauern...

Aber vielleicht ist die DKB ja hier auch besonders?

 

 

 

SG

 

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stat
Am 22.4.2021 um 14:05 von Norica:

Soweit ich weiß übernehmen deutsche Broker in keinem Fall Anschaffungskosten aus dem Ausland, selbst wenn die vom ausländischen Broker geliefert werden würden. Es hilft in diesem Fall nur die eigene, lückenlose Nachweisführung.

FALLS Du dir das mit dem Übertrag antun willst, gäbe es noch die Möglichkeit mit einem weiteren Konto/Depot über IB bzw. einem Reseller davon. Jedenfalls sollte ein Übertrag von Schwab bzw. aus der USA zu IB ohne Probleme funktionieren (schon länger her praktiziert) und Überträge von IB zu deutschen Brokern i.d.R. auch (erst im letzen halben Jahr gemacht). Es kann etwas dauern...

Aber vielleicht ist die DKB ja hier auch besonders?

 

 

 

SG

 

Aus dem EU Ausland werden Daten übernommen. Aus dem NICHT EU Ausland ist dies der Bank verboten. IMHO aber dann im Veranlagungsverfahren möglich.

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