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Moneycruncher

Besteuerung bei Verkauf Alt-Bestände

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Moneycruncher

Hallo zusammen,

 

leider bin ich erst heute auf eine steuerrelevante Transaktion aus 2018 gestoßen:

 

Im Januar 2018 verkaufte ich den LBB Lingohr-Systematic (Inlands-Thesaurierer) aus Altbeständen vor 2009 mit folgender Besteuerung:

 

(1) Als Steuerbemessungsgrundlage wurden 9.433.- ausgewiesen, davon 2.312.- Kapitalertragsteuer abgezogen.

(2) In der Jahressteuerbescheinigung wurden 1.003.- als Gewinn aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (nur nachrichtlich) bestätigt.

 

Meine Frage zu (1): Die 9.433.- müssten der Kursgewinn sein. Warum wird dieser überhaupt komplett besteuert, wenn es Alt-Bestände sind?

Zu (2): Wie passen die 1.003.- zu (1)? Vermutlich werden die 1.003.- auf den 100.000.- Freibetrag angerechnet.

 

Und schließlich: Kann ich nachträglich die abgeführte Kapitalertragsteuer zurückholen? Oder nur den Betrag aus (2)?

 

Vielen Dank für Hinweise im Voraus!

 

 

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 3 Stunden von Moneycruncher:

(1) Als Steuerbemessungsgrundlage wurden 9.433.- ausgewiesen, davon 2.312.- Kapitalertragsteuer abgezogen.

(2) In der Jahressteuerbescheinigung wurden 1.003.- als Gewinn aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (nur nachrichtlich) bestätigt.

Zum 31.12.2017 wurden die Anteile fiktiv verkauft. Gewinne ab 1.1.2018 müssen versteuert werden (ab hier mit Teilfreistellung). Dafür gibt es zwar den 100.000€ Freibetrag. Dieser wird aber nicht von der Bank angerechent, sondern muss zwingend über die Steuererklärung vom Finanzamt verrechnet werden.

 

>>> K.A., woher die 9422€ kommen sollen. Mit dem 100.000€ Freibetrag wurde definitiv nichts verrechnet.

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Taxadvisor
vor 2 Stunden von Moneycruncher:

Hallo zusammen,

 

leider bin ich erst heute auf eine steuerrelevante Transaktion aus 2018 gestoßen:

 

Im Januar 2018 verkaufte ich den LBB Lingohr-Systematic (Inlands-Thesaurierer) aus Altbeständen vor 2009 mit folgender Besteuerung:

 

(1) Als Steuerbemessungsgrundlage wurden 9.433.- ausgewiesen, davon 2.312.- Kapitalertragsteuer abgezogen.

(2) In der Jahressteuerbescheinigung wurden 1.003.- als Gewinn aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (nur nachrichtlich) bestätigt.

 

Meine Frage zu (1): Die 9.433.- müssten der Kursgewinn sein. Warum wird dieser überhaupt komplett besteuert, wenn es Alt-Bestände sind?

Zu (2): Wie passen die 1.003.- zu (1)? Vermutlich werden die 1.003.- auf den 100.000.- Freibetrag angerechnet.

 

Und schließlich: Kann ich nachträglich die abgeführte Kapitalertragsteuer zurückholen? Oder nur den Betrag aus (2)?

 

Vielen Dank für Hinweise im Voraus!

 

 

Bei Inlandsthesaurierern gibt es keine ausschüttungsgleichen Erträge, die beim Verkauf mit KapErtSt belegt werden. Der Gewinn bis 31.12.2017 dürfte grundsätzlich nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten sein und somit auch nicht versteuert werden (die Bank hat ja offensichtlich davon auch Kenntnis), der Gewinn ab 01.01.2018 wird von der Bank steuerpflichtig gestellt, da hier nur ein Freibetrag von TEUR 100 besteht, muss die Steuerfreiheit (bis zu dieser Höhe für alle Fonds) über die Steuererklärung beantragt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Moneycruncher
vor 35 Minuten von Taxadvisor:

Bei Inlandsthesaurierern gibt es keine ausschüttungsgleichen Erträge, die beim Verkauf mit KapErtSt belegt werden. Der Gewinn bis 31.12.2017 dürfte grundsätzlich nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten sein und somit auch nicht versteuert werden (die Bank hat ja offensichtlich davon auch Kenntnis), der Gewinn ab 01.01.2018 wird von der Bank steuerpflichtig gestellt, da hier nur ein Freibetrag von TEUR 100 besteht, muss die Steuerfreiheit (bis zu dieser Höhe für alle Fonds) über die Steuererklärung beantragt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

Vielen Dank! So hatte ich es auch interpretiert. Ich werde die 2.312.- KapErtSt bei der Bank anfechten bzw. anfragen.

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Moneycruncher
Am 18.4.2021 um 17:45 von moonraker:

Zum 31.12.2017 wurden die Anteile fiktiv verkauft. Gewinne ab 1.1.2018 müssen versteuert werden (ab hier mit Teilfreistellung). Dafür gibt es zwar den 100.000€ Freibetrag. Dieser wird aber nicht von der Bank angerechent, sondern muss zwingend über die Steuererklärung vom Finanzamt verrechnet werden.

 

>>> K.A., woher die 9422€ kommen sollen. Mit dem 100.000€ Freibetrag wurde definitiv nichts verrechnet.

Spannend, ich habe inzwischen Rückmeldung von der codi erhalten: "Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Fondsanteilen, die ab 01.01.2018 entstehen, müssen auf Bankenebene vollständig besteuert werden. Für diese Gewinne gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger."

 

Das stimmt zwar, erklärt aber nicht die 9.422.-€, die ich wie folgt nachvollziehen kann:

Als "Steuerbemessungsgrundlage aus Pauschalbesteuerung" werden 13.477.- angesetzt. Fußnote: Sind keine Anschaffungsdaten vorhanden, bemisst sich der Steuerabzug nach 30% des Veräußerungserlöses (44.923.- €).

 

Das bedeutet, dass der codi keine Anschaffungsdaten vorlagen, was gar nicht sein kann. Die Fondsanteile wurden bei der codi gekauft und auch dort ins Zweitdepot übertragen. Was nun? Ich werde nochmal reklamieren.

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west263
vor 1 Stunde von Moneycruncher:

Die Fondsanteile wurden bei der codi gekauft und auch dort ins Zweitdepot übertragen. Was nun? Ich werde nochmal reklamieren.

Ich würde denen die Kaufabrechnung schicken und die Abrechnung reklamieren.

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Moneycruncher
vor 14 Stunden von west263:

Ich würde denen die Kaufabrechnung schicken und die Abrechnung reklamieren.

Genau, Danke. Habe den Eindruck, dass erstmal Standardantworten versendet werden..

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