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mobay1

Physisches Gold - Nachverfolgung?

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mobay1

Guten Abend zusammen,

 

habe heute mal ein paar spezielle Fragen für die physischen Goldexperten unter euch.

 

Ich bin beim entrümpeln des Kellers eines verstorbenen Verwandten auf einige kleinere Goldbarren gestoßen.

Leider kenne ich mich mit der physischen Handhabe von Gold wenig aus daher entschuldigt vorab meine Fragen.

 

Wie ja allgemein bekannt ist sind Gewinne aus physischem Gold nach 1 Jahr steuerfrei zumindest war dies mein letzter Stand.

https://www.gold.de/steuern-edelmetalle/#:~:text=Die Finanzbehörden behandeln Gewinne aus,Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt.

 

Die Barren sind aus den Häusern:

 

Valcambi Suisse
Perth Mint Australia
Heraeus
Degussa

 

Da ich nun keinerlei Ahnung habe wer und wann diese gekauft wurden folgende Frage/n:

 

Da auf den Barren zum Teil Nummern ein markiert sind, sind die nachverfolgbar?

Gibt es daher eine Möglichkeit noch nachzuvollziehen wann und wer diese gekauft hat?  

Angenommen die Nummern führen zu etwas, wer kann dies "erfragen" bzw was muss dafür vorgelegt werden da kein Kaufbeleg mehr vorhanden/gefunden wurde kann lediglich das Gold vorgelegt werden - reicht dies?

Wird bei einem Verkauf an eine bekannte Verkaufsstelle wie z.B. Degussa ein Verkauf an das Finanzamt oder ähnliches gemeldet?

 

vielen Dank vorab

 

 

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chirlu

Wenn du nicht sicher bist, ob die Einjahresfrist abgelaufen ist, kannst du die Barren doch einfach noch ein Jahr aufbewahren. Dann ist sie garantiert rum.

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Bassinus
vor 8 Stunden von mobay1:

Ich bin beim entrümpeln des Kellers eines verstorbenen Verwandten auf einige kleinere Goldbarren gestoßen.

Du bist Allein-Erbe und hast den Fund brav gemeldet?

vor 8 Stunden von mobay1:

Da auf den Barren zum Teil Nummern ein markiert sind, sind die nachverfolgbar?

Wenn sich jmd die Mühe gemacht hat es aufzuzeichnen, wären sie nachverfolgbar.

vor 8 Stunden von mobay1:

Gibt es daher eine Möglichkeit noch nachzuvollziehen wann und wer diese gekauft hat?

Nein. Für den Anbieter bestand keine Verpflichtung dazu. Also wird er es auch nicht gemacht haben. 

vor 8 Stunden von mobay1:

Angenommen die Nummern führen zu etwas, wer kann dies "erfragen" bzw was muss dafür vorgelegt werden da kein Kaufbeleg mehr vorhanden/gefunden wurde kann lediglich das Gold vorgelegt werden - reicht dies?

Führen sie nicht. Wenn doch, wirst du da keine Möglichkeiten haben als Dritter heutzutage (bei diesem Datenschutzmonster) da an irgendwas ran zu kommen. Oder du wirst von der Polizei befragt. Die Zeichnen nämlich tatsächlich Barren-Nummern auf die im Zusammenhang mit Straftaten standen.

vor 8 Stunden von mobay1:

Wird bei einem Verkauf an eine bekannte Verkaufsstelle wie z.B. Degussa ein Verkauf an das Finanzamt oder ähnliches gemeldet?

Ab 2.000€ wird mit Ausweis legitimiert. Daraus erfolgt nicht per se eine Meldung an irgendeine Behörde. Aber irgendwann können die das in den Buchhaltungsunterlagen natürlich nachverfolgen.

 

Wenn du als Alleinerbe diese Barren bekommen hast und das Geld dringend benötigst, würde ich mir die Kontoauszüge der letzten 2 Jahre anschauen und nachrechnen ob man eventuell einorten kann wann die gekauft worden sind (Überweisung wäre eindeutig, hohe Barggeld Auszahlung spricht dafür). Wenn nein: dann sind die wohl älter als 2 Jahre - steuerfrei für Erbe wegen Fußstapfen Theorie. Dem Finanzamt würde in diesem Fall eine Glaubhaftmachung reichen - außer du oder Erblasser hattet mit bargeldintensiven Betrieben zu tun.

 

Ansonsten - Erbschein + 1 Jahr wie chirlu bereits sagte.

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timk
vor 9 Stunden von Bassinus:

Ab 2.000€ wird mit Ausweis legitimiert. Daraus erfolgt nicht per se eine Meldung an irgendeine Behörde. Aber irgendwann können die das in den Buchhaltungsunterlagen natürlich nachverfolgen.

Die 2000€ Grenze gilt erst seit 1.1.2020.

 

Ich würde die Barren aber vor dem Verkauf erst prüfen lassen. Nicht dass es Fake-Barren sind und der Verkäufer nachher Probleme bekommt

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sedativ

Soweit ich weiß, kann man Gold nur an Privatpersonen anonym verkaufen.

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Bassinus
vor 3 Minuten von timk:

Die 2000€ Grenze gilt erst seit 1.1.2020.

Und der TO reist in der Zeit zurück beim Verkauf?

 

Meine Antwort (Dein Zitat) bezieht sich auf die Frage des TO

vor 18 Stunden von mobay1:

Wird bei einem Verkauf an eine bekannte Verkaufsstelle wie z.B. Degussa ein Verkauf an das Finanzamt oder ähnliches gemeldet?

 

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PrivateBanker

Bringt bitte nicht Steuerfreiheit nach dem Einkommensteuergesetz (Kursgewinn zwischen Kauf und Verkauf bei Haltedauer > 1 Jahr, gilt auch für den Erben !!) und eine evtl. Verjährung bei der Erbschaftsteuer durcheinander. Anscheinend fehlen ja die Barren bei der Erbschaftsteuererklärung. Da jetzt der Keller ausgeräumt wird, ist diese wahrscheinlich noch gar nicht abgegeben. Stichwort: Abgabefrist !!!

Ich denke mir ,das ist auch die Intention von mobay1. Er geht schwanger mit sich, ob er den Fund deklariert und wenn nicht, inwieweit ein Risiko besteht bei der Versilberung aufzufallen. Kann mich natürlich auch täuschen in meiner Einschätzung und er will die Barren dem rechtmäßigen Eigentümer zurück geben, falls dieser nicht der Erblasser ist !!!

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sedativ

Der TO müsste die Erbschaft, falls die Freibeträge aufgebraucht sind, natürlich versteuern. Auch wenn natürlich niemand beweisen könnte, dass der TO die Barren nicht irgendwann selbst erworben hat.

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mobay1
· bearbeitet von mobay1
Am 16.4.2021 um 07:45 von Bassinus:

Wenn du als Alleinerbe diese Barren bekommen hast und das Geld dringend benötigst, würde ich mir die Kontoauszüge der letzten 2 Jahre anschauen und nachrechnen ob man eventuell einorten kann wann die gekauft worden sind (Überweisung wäre eindeutig, hohe Barggeld Auszahlung spricht dafür). Wenn nein: dann sind die wohl älter als 2 Jahre - steuerfrei für Erbe wegen Fußstapfen Theorie. Dem Finanzamt würde in diesem Fall eine Glaubhaftmachung reichen - außer du oder Erblasser hattet mit bargeldintensiven Betrieben zu tun.

Wie müsste ich bei der Fußstapfen Theorie vorgehen bzw in wie fern kann ich dies verwenden bzw wieso sind diese dann steuerfrei? Müsste das Geld nicht ebenso in die Erbmasse mit eingerechnet werden?

 

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Fußstapfen Theorie besagt, dass du in die (steuer)rechtliche Stellung des Erblassers trittst. Bei Gebäuden zum Beispiel die Afa fortführst oder bei Aktien die steuerfreiheit erbst wenn diese zum Beispiel vor 2009 angeschafft wurden. Bei Gold wäre es der Einkauf der mindestens ein Jahr zurück liegt.

 

Das hat nichts mit Entstehung von Erbschaftssteuer zu tun. 

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mobay1

ok danke

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edan

Wenn weder Erbschein noch Kaufbeleg für Goldbarren vorliegen, wie kann ich dann den berechtigt steuerfreien Verkauf bei einem seriösen Goldhändler rechtfertigen?

Im Prinzip bräuchte ich ja dann jemanden (Notar?), der mir den Besitz heute bescheinigt und in einem Jahr könnte ich den steuerfreien Verkauf rechtmäßig tätigen.

Natürlich kann man den Verkauf auch privat ohne Goldhändler tätigen, dann geht das aber nur stückweise in Bar oder man kommt bei größeren Überweisungen auch wieder in Erklärungsnot.

 

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s1lv3r
vor 7 Stunden von edan:

Wenn weder Erbschein noch Kaufbeleg für Goldbarren vorliegen, wie kann ich dann den berechtigt steuerfreien Verkauf bei einem seriösen Goldhändler rechtfertigen?

 

Was hat der Händler denn mit deiner persönlichen Steuererklärung zu tun? Der Händler ist ja keine Bank, die Abgeltungssteuer einbehält ...

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Flughafen
· bearbeitet von Flughafen
Am 16.4.2021 um 07:45 von Bassinus:

Du bist Allein-Erbe und hast den Fund brav gemeldet?

Muss er das? Wenn ich z.B. Alleinerbe bin und in einem geerbten Haus diverse Sachen finde, die einen Marktwert haben (Auto, Schmuck, seltene Bücher, Sparbücher, Gold), muss ich darüber eine Aufstellung machen und das alles dem FA melden? Irgendwie muss das FA ja schätzen, ob der Erb-Gesamtwert den Freibetrag übersteigt.

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Erich Müller Dr.
vor einer Stunde von s1lv3r:

 

Was hat der Händler denn mit deiner persönlichen Steuererklärung zu tun? Der Händler ist ja keine Bank, die Abgeltungssteuer einbehält ...

Das kommt vielleicht auch noch vorschriftsmäßig Bienchen!

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Bassinus
vor 37 Minuten von Flughafen:

Muss er das?

Muss er. 30 Erbschaftssteuergesetz. Außer ne Ausnahme nach Absatz 3 trifft zu.

vor 37 Minuten von Flughafen:

Wenn ich z.B. Alleinerbe bin und in einem geerbten Haus diverse Sachen finde, die einen Marktwert haben (Auto, Schmuck, seltene Bücher, Sparbücher, Gold), muss ich darüber eine Aufstellung machen und das alles dem FA melden?

Steht in Absatz 4 - ja.

vor 37 Minuten von Flughafen:

Irgendwie muss das FA ja schätzen, ob der Erb-Gesamtwert den Freibetrag übersteigt.

Genau. Und nach der Überprüfung der Daten aus Absatz 4 fordert dich dann das Finanzamt eben auf eine Erbschaftssteuer Erklärung zu machen oder eben nicht - weil Freibeträge ausreichend hoch.

 

Das größte Problem bei Erbschaftssteuer - die Frist beginnt erst mit Kenntnis beim Finanzamt. Bei ner Steuerhinterziehung also Kenntnis + 10 Jahre, anders als bei anderen Steuerhinterziehungen wo nach 3 Jahren Anlaufhemmung es also nach 13 Jahren erledigt wäre, trifft dich Erbschaftssteuer im ungünstigsten Fall "ein Leben lang", wenn die Kenntnisnahme des Finanzamt zweifelsfrei erst Jahre nach dem Erberergnis statt gefunden hätte.

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odensee
vor 43 Minuten von Erich Müller Dr.:

Das kommt vielleicht auch noch vorschriftsmäßig Bienchen!

Eher unwahrscheinlich, woher soll der Händler den Steursatz des Verkäufers kennen. Maximal eine Meldepflicht.

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Maury
· bearbeitet von Maury
vor 47 Minuten von Flughafen:

Wenn ich z.B. Alleinerbe bin und in einem geerbten Haus diverse Sachen finde, die einen Marktwert haben (Auto, Schmuck, seltene Bücher, Sparbücher, Gold), muss ich darüber eine Aufstellung machen und das alles dem FA melden? Irgendwie muss das FA ja schätzen, ob der Erb-Gesamtwert den Freibetrag übersteigt.

 

Das liegt schon in deiner Verantwortung. Wie soll denn das FA das abschätzen, ob die Erbtante ihr hohes Einkommen die letzten 60 Jahre verprasst oder in wertvolle Kunstgegenstände angelegt hat? Für nahe Angehörige gibt es aber einen Freibetrag...

 

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/hausrat.html

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PrivateBanker
vor 3 Stunden von Flughafen:

Muss er das? Wenn ich z.B. Alleinerbe bin und in einem geerbten Haus diverse Sachen finde, die einen Marktwert haben (Auto, Schmuck, seltene Bücher, Sparbücher, Gold), muss ich darüber eine Aufstellung machen und das alles dem FA melden? Irgendwie muss das FA ja schätzen, ob der Erb-Gesamtwert den Freibetrag übersteigt.

Ja, du musst eine Aufstellung machen, das nenntman Erbschftsteuererklärung :-)

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Erich Müller Dr.
vor 4 Stunden von odensee:

Eher unwahrscheinlich, woher soll der Händler den Steursatz des Verkäufers kennen. Maximal eine Meldepflicht.

Ganz einfach über eine eingeführte FA App lies mal Parteiprogramme 

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odensee
Am 12.5.2021 um 19:50 von Erich Müller Dr.:

Ganz einfach über eine eingeführte FA App lies mal Parteiprogramme 

Parteiprogramme sind Märchenbücher.

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Erich Müller Dr.
· bearbeitet von Erich Müller Dr.
vor 6 Stunden von odensee:

Parteiprogramme sind Märchenbücher.

An Märchen ist immer  viel wahres. 

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