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rexr

Umwandlung Überstunden in Urlaubstage - steuerliche/rechtliche Nachteile?

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rexr

Guten Abend,

 

im folgenden eine etwas themenfremde Frage, die hier hoffentlich dennoch gut aufgehoben ist: Unsere Belegschaft wurde gebeten, einer Umwandlung von Überstunden (mittlerer 3-stelliger Bereich) in Urlaubstage zuzustimmen. Offizieller Hintergrund ist wohl ein geringerer Verwaltungsaufwand in der Software. Da in unserem Betrieb sowohl Überstunden als auch Urlaub nicht verfallen oder gedeckelt sind, sehe ich als Laie erstmal keinen Grund diesem nicht zuzustimmen. Jedoch möchte ich nicht ausschließen, dass mein Arbeitgeber mit der Umstellung auch nicht ganz uneigennützige Zwecke verfolgt, da auch bei der Personalplanung eher eine "Geiz ist Geil" Mentalität herrscht.

 

Die für mich jetzt relevante Frage: Gibt es evtl. nicht direkt offensichtliche Aspekte bei einer Umwandlung, bei denen ich als Arbeitnehmer schlechter gestellt wäre? Ansprüche bei Insolvenz/Auszahlung bei Kündigung/leichterer Verfall etc.?

 

Generell bin ich jetzt kein Fan davon, rechtliche Themen in Internetforen zu diskutieren, in Gehalt umgerechnet wäre es aber nicht hoch genug, einen Fachanwalt zu rechtfertigen - im Umkehrschluss aber auch genug Geld für einen schönen Urlaub, das ich nicht einfach ohne weitere Recherche aufgeben möchte.

 

Vielleicht hatte ja jemand schon eine ähnliche Situation und kommt aus einem entsprechenden Bereich und könnte mir weiterhelfen? Vielen Dank!

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beamter97
vor 1 Stunde von rexr:

Da in unserem Betrieb sowohl Überstunden als auch Urlaub nicht verfallen oder gedeckelt sind,

In welcher Form ist das denn geregelt? Gibt es eine Betriebsvereinbarung darüber, oder ist das "nur" langjährige Praxis (Gewohnheitsrecht)?

Ich wäre bei der Umwandlung ganz kritisch. Urlaubsansprüche, insbesondere  die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden, unterliegen anderen Regelungen als

Mehrarbeitskonten. Letztere sind unter bestimmten Voraussetzungen insolvenzgeschützt und müssen vom AG auch versichert werden, ähnlich wie Betriebsrenten.

Und ein rechtlich nicht abgesichertes Gewohnheitsrecht kann im Krisenfall schnell kippen, oder zur Verhandlungsmasse im sozialen Ausgleich werden.

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Amateur

Hallo steht eventuell Kurzarbeit vor der Türe?

Da dürfen nicht zuviele/keine Überstunden vorhanden sein, sonst darf keine Kurzarbeit beantragt werden. So ist es zumindest bei unserem Arbeitgeber

 

MFG

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oktavian
vor 50 Minuten von Amateur:

Hallo steht eventuell Kurzarbeit vor der Türe?

Da dürfen nicht zuviele/keine Überstunden vorhanden sein, sonst darf keine Kurzarbeit beantragt werden. So ist es zumindest bei unserem Arbeitgeber

 

MFG

Ähnlich wie Hartz IV Aufstockern wird auch die Kurzarbeit durch Steuergelder subventioniert. Das liegt also eher am Gesetzgeber als am Arbeitgeber.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

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rexr

Hallo zusammen,

 

erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Genau auf solche Informationen hatte ich bei meiner Entscheidungsfindung gehofft, die Artikel bei Onkel Google sind hier leider nur sehr Oberflächlich.

 

Die rechtlich unterschiedlichen Behandlung ist ein guter Punkt - bei uns ganz klar Gewohnheitsrecht, in der Betriebsvereinbarung ist diesbezüglich nichts geregelt. Wenn hier entsprechende Sicherheiten hinterlegt werden müssen, ist das natürlich entsprechend Unangenehm für den Arbeitgeber.

 

Das Thema Kurzarbeit ist ein guter Punkt, dieses würde ich aber aktuell ausschließen - die Branche ist von Corona eigentlich nicht betroffen, eher sogar Profiteur. Auch auf Unternehmenslevel würde ich es ausschließen, bin selbst im Middle-Management tätig und sehe hier, anhand derjenigen Zahlen in die ich Einblick habe, keine Grundlage dafür.

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workingcapital

Gibt es in eurem Betrieb für Überstunden einen Überstundenzuschlag?

Könnte deine Firma sich den Zuschlag sparen, wenn sie in Urlaub umgewandelt werden?

 

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