wadi1982 April 10, 2021 Hallo zusammen. Sicher eine dumme Frage aber ich stelle sie trotzdem. ;-) Ich war gerade meine Steuererklärung am machen und stelle mir jetzt gerade die Frage ob meine Rentenversicherung eine Rürup ist oder nicht. Nach allem war ich so finden konnte gibt es bei Rürup ja kein Kapitalwahlrechrecht und keinen Rückkauf. Beides steht auf der Letzten Mitteilung zum Stand der Versicherung drauf. Also garantierte einmalige Kapitalzahlung und Rückkaufwert. Kann man dann davon ausgehen das es keine Rürup ist und somit für meine Steuererklärung nicht von Vorteil? Ist ein Debeka A2 aus 05/2009. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
user0089 April 10, 2021 Wenn es eine solche Versicherung ist, erhältst du eine Beitragsbescheinigung nach § 10a Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) jährlich von deiner Versicherung. Auch über den Elster Belegabruf solltest du diese Bescheinigung erhalten können, da die Daten auch automatisch ans Finanzamt übertragen werden. Von daher sollte es auch automatisch in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden. Weitere Details hier: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Vorsorge/Bescheinigungsverfahren/bescheinigungsverfahren_node.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus April 10, 2021 vor 2 Stunden von wadi1982: Ist ein Debeka A2 aus 05/2009. Dürfte Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach Tarif A2 mit Garantierte monatliche Rente oder Garantierte Kapitalabfindung sein. Keine Rürup. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag