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hawkde666

Steuererklärung: Verwirrung wegen Ausschüttung nach §44b

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hawkde666

Hallo Leute,

 

ich habe noch einen geschlossenen Immo-Fonds (CS Euroreal), der wohl in der Abwicklung ist und in der Jahresteuerscheinigung sind einige Ausschüttungen vermerkt mit dem Hinweis auf 44b Abs. 1 EStG und 

"Handelt es sich um eine berichtigte Steuerbescheinigung und wurde die ausgewiesene anrechenbare Kapitalertragsteuer beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet oder erstattet (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG), haben Sie dies dem zuständigen Finanzamt unter Beifügung der berichtigten Steuerbescheinigung anzuzeigen (§ 153 AO)."

 

Bzgl §44b gibt es hier schon einen Thread, aber ich wollte u.a Aufgrund des Zusatzes ("Handelt es sich um eine berichtige Steuerbescheinigung" - wie soll ich das rauskriegen, ob dies der Fall ist ?)  noch mal nachfragen, ob dies wirklich nur nachrichtlich ist oder ob ich nicht doch die aufgeführten Beträge (wüsste aber leider nicht in welcher Rubrik) ich das in der Steuererklärung bei den Kapitalerträgen nicht doch aufführen muss ?

 

Danke...man sollte einfach nicht zu Ostern seine Steuererklärung machen und lieber Ostereier suchen  :).

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chirlu
vor 10 Minuten von hawkde666:

"Handelt es sich um eine berichtige Steuerbescheinigung" - wie soll ich das rauskriegen, ob dies der Fall ist ?

 

Nachsehen, ob du schon eine andere Steuerbescheinigung für das betreffende Jahr bekommen hattest? Es geht ja nur um den Fall, daß du die erste Version schon beim Finanzamt eingereicht hattest.

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reckoner

Hallo,

 

wenn es eine berichtigte Bescheinigung ist dann sollte das auch da draufstehen.

 

Stefan

 

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