Gast230219 November 9, 2022 vor 1 Minute von WOVA1: Diese 100.000 EUR-Grenze ist in einem §94 des SGB zwölftes Buch ( die deutsche Sozialgesetzgebung hat etwas Bibel-ähnliches ) geregelt und verweist ausdrücklich auf einen Paragraphen im vierten Buch. Und in diesem §16 SGB_IV steht ziemlich klar drin: Danke schön für die schnelle Rückinfo. Das liest sich für mich nicht so, dass da ein geldwerter Vorteil in Form eines Dienstwagens oder Jobfahrrads mit drin ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity November 9, 2022 Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts ist aber eine sehr eindeutige Formulierung. Ein Blick in den ESt-Bescheid sollte letzte Zweifel beseitigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BF68 November 9, 2022 vor 3 Stunden von Chris611: Naja zur Berechnung der Rente zählt der geltwerte Vorteile ja auch nicht, obwohl auf der Jahresabrechnung "Bruttolohn" steht. Darum war ich mir nicht sicher, ob er dann für die 100k Grenze zählt oder nicht. Bist Du da sicher? Häufig wird Dein Einkommen schon ohne den geldwerten Vorteil über der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungem liegen. Dann bezahlst Du natürlich keine RV-Beiträge für den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230219 November 9, 2022 · bearbeitet November 9, 2022 von Chris611 vor 24 Minuten von BF68: Bist Du da sicher? Häufig wird Dein Einkommen schon ohne den geldwerten Vorteil über der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungem liegen. Dann bezahlst Du natürlich keine RV-Beiträge für den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen... Sobald ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege ist es egal, ja. Sofern ich darunter liege bin ich mir schon ziemlich sicher, dass das 1 % nicht bei der Rente als Brutto angerechnet wird. Auf dem Auszug "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" ist das Entgelt niedriger als auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung Brutto, und zwar genau um den Wert des Dienstfahrzeuges. Beispiel: 60.000 € Jahresgehalt 0.6000 € Dienstwagen 50.000 € (1 % = 500 €) * 12 = 6000 € 66.000 € Jahresbrutto (laut Lohnsteuerbescheinigung) 60.000 € Jahresbrutto (laut Meldebescheinigung Sozialversicherung) Also gehe ich davon aus, dass der Betrag auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausschlaggebend für die Berechnung der späteren Rentenbezüge ist, weil die Rente ja ein Teil der Sozialversicherung ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AKC November 15, 2022 · bearbeitet November 15, 2022 von AKC Soweit ich weiß geht es tatsächlich nur um das Einkommen. Insofern macht es absolut Sinn auf Thesaurierende ETFS zu gehen. Da kann man nämlich genau steuern wann man sich etwas auszahlt. Was den moralischen Aspekt angeht den hier einige ansprechen, muss ich sagen dass ich diesen nicht teile. Im Gegenteil ich finde es hochgradig asozial dass bestimmte Leute gar nichts zahlen und andere ab einer gewissen Einkommensgrenze ihre eigene Altersvorsorge anfassen müssen bzw. ihren hart erarbeitete finanzielle Freiheit verlieren. Warum zahlen nicht alle einen Prozentsatz x vom verfügbaren Einkommen wenn der Pflegefall eintritt? Warum werden die Kosten nicht nur auf den Anteil des Einkommens erhoben der oberhalb von 100k liegt und der Rest als Freibetrag gesehen? Es gäbe hunderte Möglichkeiten ein System zu schaffen was Leute die sich was erarbeitet haben nicht finanziell ruiniert. Wir reden hier von Beträgen wo 3-4k im Monat anfallen können bei den Pflegekosten. Das Schonvermögen ist dabei lächerlich gering. Insofern solltet ihr alle Optionen durchspielen -nach Möglichkeit nur thesaurierende Wertpapiere -einkommen reduzieren sodass man unterhalb der 100k ist -vermögen auf den Ehepartner übertragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dividendgrowth 21. Juli Hallo, gibt es neuere Erfahrungen dazu? Hat schon mal jmd. so eine "Vermögensprüfung" durch? Verstehe ich das richtig: - es wird das Einkommensbrutto anhand des Steuerbescheids geprüft - über 100K => Prüfung des Vermögens. - unter 100K => kann ich 5 Mio. im thesaurierenden MSCI Wrld. haben - Glück gehabt! richtig??? (bevor es gleich wieder losgeht: wir (meine Frau+ich) haben keine Eltern mehr - mich interessiert es grundsätzlich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beijing84 21. Juli Die Verbraucherzentrale hat hier den Stand der Dinge zusammengefasst, aber betont, dass die Rechtslage insgesamt kompliziert ist und es immer auch auf den Einzelfall ankommt. Je nachdem empfiehlt es sich dann, einen Anwalt zu nehmen. Das Einkommen des Ehepartners wird aber nicht angerechnet, nur das Einkommen des Kindes der betroffenen Eltern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HalloAktie 21. Juli · bearbeitet 21. Juli von HalloAktie Ich finde diese 100 Tsd.-Euro Regelung fair und habe mich damals sehr drüber gefreut. Gut- seitdem wieder 20 % Inflation und keine Dynamisierung dabei, aber viel besser als vorher. Vorher gab es so Sauereien wie Vermögenszugriff bei Partnern im Haushalt, viel zu niedrige Schonvermögen und für Kinderlose unter 2000 Euro verfügbares Einkommen, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt. Dass man die Eltern trotzdem nebenher unterstützt, versteht sich wohl von selbst. Vergessen darf man auch nicht, dass selbst kinderlose Geringverdiener/innen jährlich 400 Euro und mehr in die Pflegeversicherung eingezahlt haben inkl. der kompletten Rentenzeit- da muss dann keine bedingungslose Vollkasko-Pflege kommen, aber auch kein Vermögenszugriff bis in die letzte Haribo-Tüte. Dass das Einkommen des Partners im Pflegefall des Elternteils nicht mehr beachtet wird, war mir neu- danke für die Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag