Funkydonkey April 2, 2021 Hallo zusammen, die Diskussion ausschüttend vs. thesaurierender ETF kommt ja ab und zu auf. Mir ist ein weiteres pro Thesaurierer Argument eingefallen, welches glaube ich noch nicht benannt wurde. Beträgt das Einkommen über 100K Euro müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Da ein Thesaurier kein Einkommen generiert steht man somit damit besser da (moralische Fragwürdigkeit mal außen vorgelassen). Sehe ich das richtig, oder übersehe ich etwas? Danke euch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Life_in_the_sun April 3, 2021 · bearbeitet April 3, 2021 von Life_in_the_sun Das ist so nicht ganz richtig. Vermögen über € 100.000 können auch zum Elternunterhalt herangezogen werden. Kommt aber wohl immer auf den Einzelfall an. https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-muessen-kinder-fuer-den-unterhalt-ihrer-eltern-aufkommen-elternunterhalt-stand-2020_169199.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire April 3, 2021 Als ich mich mal mit dem Thema beschäftigt habe fand ich --> https://www.anwaelte-du.de/elternunterhalt.html hilfreich. Da gab's auch eine Rechenhilfe als Excel. Gibt's heute auch noch, erfordert aber die Ausführung von Makros. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus April 3, 2021 · bearbeitet April 3, 2021 von Bassinus vor 3 Stunden von Life_in_the_sun: Das ist so nicht ganz richtig. Vermögen über € 100.000 können auch zum Elternunterhalt herangezogen werden. Kommt aber wohl immer auf den Einzelfall an. https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-muessen-kinder-fuer-den-unterhalt-ihrer-eltern-aufkommen-elternunterhalt-stand-2020_169199.html Auch wenn im Link davon gesprochen wird, dass es auf neuesten Stand sei, fehlen völlig die Werte aus dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich würde die Aussagen dort also nicht mehr als maßgeblich betrachten. Zum To: Wenn du Frisörangestellter bist, dürfte das Sozialamt gar nicht auf die Idee kommen bei dir die Grenze zu prüfen. Somit erfahren sie auch niemals etwas von deinen 150.000€ Kapitalerträgen durch Ausschüttungen im Jahr. Das Gesetz sieht keine eigene Anzeige dafür voraus. Rückwirkend gilt es ebenfalls nicht. Solange du also keiner Berufsgruppe zugeschrieben bist, die vom hören & sagen regelmäßig hoch verdient, wirst du nicht zu einer Prüfung angefragt. Und ohne Prüfung keine Feststellung zur Pflicht zum Elternunterhalt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian April 3, 2021 Wenn man schon alles macht, um bei >100.000 Einkommen p.a. nichts für die Eltern bezahlen zu müssen, könntest du auch deinen tiefenpsychologischen Grund prüfen. Wurdest du von deinen Eltern z.B. misshandelt, solltest du auch nicht bezahlen müssen. Ansonsten kannst du auch prüfen in die Rentenversicherung einzahlen oder Entgeldumwandlung machen oder gilt das dann noch als Einkommen im Sinne des SGB (kenne mich da nicht aus)? Zudem könntest du deine Eltern auch nach z.B. Rumänien abschieben und kommst da vielleicht mit den gesetzlichen Sätzen aus "(moralische Fragwürdigkeit mal außen vorgelassen)". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus April 3, 2021 · bearbeitet April 3, 2021 von Bassinus vor 9 Minuten von oktavian: Zudem könntest du deine Eltern auch nach z.B. Rumänien abschieben und kommst da vielleicht mit den gesetzlichen Sätzen aus Alter... Ich hoffe meine Kinder haben niemals deine Gedankengänge. Grenzt ja schon an Deportation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ofcrs April 3, 2021 Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, warum man als Kind nicht für die Eltern aufkommen möchte, oder umgekehrt, warum die Eltern nicht wollen, dass die Kinder für sie aufkommen. Der moralische Aspekt ist dabei wohl auch eher, ob man diese Pflicht einfach auf die Gesellschaft abturfen sollte. Diese Frage dreht sich wohl eher darum Vermögen, jenseits der 100k, zu schützen. Vllt. hat Kommer dazu was in seiner aktuellen Literatur? LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian April 3, 2021 vor 13 Minuten von Bassinus: Alter... Ich hoffe meine Kinder haben niemals deine Gedankengänge. Grenzt ja schon an Deportation. Für mich wäre das keine Option, aber der Fragesteller wollte doch "Lösungen" ohne moralische Aspekte zu berücksichtigen. Wobei ich ein Altersheim auf z.B. Mallorca und im Sommer DE also 50/50 sogar sehr cool finden würde vom Klima, wenn man das bezahlt kriegt. Bei mir selbst ist es noch nicht so weit. Es gibt ja tatsächlich im Ausland solche billig Altersheime, habe da mal eine TV Doku gesehen, ob das jetzt objektiv dargestellt wurde, ist eine andere Frage. Also die Idee ist nicht von mir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire April 3, 2021 · bearbeitet April 3, 2021 von CorMaguire vor 40 Minuten von ofcrs: ... Der moralische Aspekt ist dabei wohl auch eher, ob man diese Pflicht einfach auf die Gesellschaft abturfen sollte. .... Es ist eine Pflicht nach § 1601 BGB. Moralisch wäre sie, wenn die Mehrheit der Gesellschaft dies für richtig hält. Weiß nicht ob es dazu Meinungsbilder in der BRD gibt. Ich wäre mal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus April 3, 2021 vor 26 Minuten von oktavian: Es gibt ja tatsächlich im Ausland solche billig Altersheime, habe da mal eine TV Doku gesehen, ob das jetzt objektiv dargestellt wurde, ist eine andere Frage. Also die Idee ist nicht von mir. Thailand. 1/2 Preis. Alle Kräfte werden in! Deutschland ausgebildet. Es gibt 2 deutsche Ärzte. Der Chef dort der es aufgebaut hat ist Deutscher. Jeder spricht dort deutsch. Der sagt, er schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Die thailändischen Arbeitskräfte können in ihrer Heimat arbeiten (nach 3 Jahre Ausbildung in Deutschland), verdienen sehr gut und dem gepflegten kostet das aufgrund der viel billigeren Löhne nur die Hälfte obwohl der Standard mindestens genauso (wenn nicht besser) in durchweg wärmeren Klima gewährleistet ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher April 3, 2021 vor einer Stunde von oktavian: Zudem könntest du deine Eltern auch nach z.B. Rumänien abschieben und kommst da vielleicht mit den gesetzlichen Sätzen aus Rumänien hat noch einen weiteren Vorteil: Man bekommt dort fünf Service-/Pflegekräfte zum gleichen Preis wie in Deutschland für eine Kraft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Funkydonkey April 3, 2021 · bearbeitet April 3, 2021 von Funkydonkey Danke für die Antworten bisher.. noch einmal ein Beispiel: Bruttoeinkommen aus normaler Arbeitstätigkeit: 80k; Ausschüttung durch die ausschüttende Variante des Vanguard All-World: 21k. Damit würde man schlechter gestellt, als würde man ein Gesamtbrutto von 99k haben. Somit wäre es sinnvoller einen Thesaurierer zu besparen, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
market anomaly April 4, 2021 vor 7 Stunden von Funkydonkey: Danke für die Antworten bisher.. noch einmal ein Beispiel: Bruttoeinkommen aus normaler Arbeitstätigkeit: 80k; Ausschüttung durch die ausschüttende Variante des Vanguard All-World: 21k. Damit würde man schlechter gestellt, als würde man ein Gesamtbrutto von 99k haben. Somit wäre es sinnvoller einen Thesaurierer zu besparen, richtig? Das entspräche einer Depotgröße von ~1mio € alleine im vanguard (wäre bei dem halbwegs normalen Einkommen von 80k vermutlich zum Teil geerbt (?)).. Dazu kämen weitere Bankguthaben, vielleicht eine Immobilie. Das Depot alleine bei langfristig 7% p.a. liefert >70000 im Jahr. Also geiz ist geil kann doch bei den Eltern dann einmal aufhören... In anderen Ländern haben die Leute gar nichts, sind selbst halb am verhungern und lassen ihre Eltern dann aber unter ihrem Dach wohnen. Da zählt Familie noch etwas. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger April 5, 2021 · bearbeitet April 5, 2021 von Bolanger Was hier stört ist die Ungleichbehandlung der Wohlhabenden. Wenn jeder bis zu X EUR zahlen müsste, wäre das nachvollziehbar und gerecht. Wenn jeder bis zu X % seiner finanziellen Mittel zahlen müsste, wäre das auch OK. Schon bei einer Progression beginnt es, unfair zu werden. Bei einer willkürlichen Einkommensgrenze ist die Unfairness dann eindeutig erreicht. Ich kann den TE voll verstehen. Zurück zum Thema. Wird bei einem Thesaurierer dann nicnt analog zur Vorabsteuer ein fiktiver Ertrag angerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ingo_I April 6, 2021 Ich sehe daran ebenfalls nichts Verwerfliches, das Thema Elternunterhalt in der Vermögensplanung auf dem Radar zu haben. Bin gerne bereit meine Eltern unmittelbar physisch, seelisch und finanziell bis zum Lebensende zu unterstützen - den Staat jedoch sehe ich als sehr ineffektive Umverteilungsmaschinerie und das deutsche Pflegesystem als zu teuer an. Des Weiteren darf man nicht vergessen, dass es anders als beim Ehegatten- oder Kindesunterhalt keine bewusste/steuerbare Entscheidung ist, Eltern zu haben. Ehegatten und Kinder wählt man (hoffentlich) bewusst und trägt somit auch Verantwortung, so dass es auch keine Diskussion über den entsprechenden Unterhalt geben kann (ist ja auch gerichtlich haarklein durchdekliniert). Die Pflege der Älteren muss aus meiner Sicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Auf jeden Fall darf es nicht so sein wie es jetzt ist, wo Kinderlose und Beamte (trotz Kinder) von den Steuer-/Beitragszahlern im finanziellen Sinne gepflegt werden und Angestellte/Selbstständige mit Kind(ern) aber möglichst von den eigenen Kinder. Über die Einführung der 1oo.ooo€ Grenze war ich sehr erleichtert. Meine Frau wäre nach den alten Regeln als Einzige von vier Kindern "leistungsfähig" im Sinne des Sozialgesetzbuches gewesen und hätte natürlich nicht nur 1/4 der Pflegelücke zahlen müssen sondern je nach Leistungsfähigkeit auch bis zu 100% der Pflegelücke. Ich als Schwiegersohn wäre durch die unsägliche "indirekte Schwiegerkindhaftung" ebenfalls bei den Schwiegereltern mit dran gewesen. Für mich und meine Eltern im fiktiven Pflegefall habe ich noch keine Lösung gefunden - da hilft nur *fingercross*. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BFler April 6, 2021 vor 6 Stunden von Ingo_I: Kinderlose und Beamte (trotz Kinder) von den Steuer-/Beitragszahlern im finanziellen Sinne gepflegt werden und Angestellte/Selbstständige mit Kind(ern) aber möglichst von den eigenen Kinder. Beamte müssen auch in eine Pflegepflichtversicherung einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger April 6, 2021 Wird denn bei dieser 100 KEUR-Grenze nur das Einkommen gewertet? Müsste dagobert-Duck, der im Tresor voller Gold schwimmt, für die Pflege seiner Eltern aufkommen? das Gold wirft nunmal kein Einkommen ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler April 6, 2021 · bearbeitet April 6, 2021 von monopolyspieler Am 4.4.2021 um 08:46 von market anomaly: Das entspräche einer Depotgröße von ~1mio € alleine im vanguard (wäre bei dem halbwegs normalen Einkommen von 80k vermutlich zum Teil geerbt (?)).. Dazu kämen weitere Bankguthaben, vielleicht eine Immobilie. Das Depot alleine bei langfristig 7% p.a. liefert >70000 im Jahr. Also geiz ist geil kann doch bei den Eltern dann einmal aufhören... In anderen Ländern haben die Leute gar nichts, sind selbst halb am verhungern und lassen ihre Eltern dann aber unter ihrem Dach wohnen. Da zählt Familie noch etwas. Die eigene selbstbewohnte Immo sollte nicht verwertbar sein. Als das Thema für mich relevant war, gab es diese Freigrenze nicht. Ich habe aus meinem Einkommen jeden Monat 500 Euro zugeschossen- der Rest wurde aus der Rente meiner Mutter und anteilig aus ihrem Guthaben finanziert. Das ist vielleicht ein gangbarer Weg, denn wenn erst alles Vermögen der Eltern aufgebraucht ist und man deutlich grössere Summen stemmen muss, dann ist vielleicht Land unter. Meine Mutter war von 2007 bis 2013 im Heim- damals hatte der Heimplatz schon 2300 Euro (NRW) gekostet-alle zwei Jahre gab es da Erhöhungen oder neue Kosten (Investitionskostenzuschlag etc.). Dazu kamen dann noch Extra-Kosten in manchen Heimen- Wäscheservice oder Getränkeservice, die anderswo wieder inklusive waren. Es gab damals auch extreme Unterschiede in den Heimkosten von Bundesland zu Bundesland. Wer grenznah wohnt, sollte auch mal ins benachbarte Bundesland schauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ofcrs April 6, 2021 · bearbeitet April 6, 2021 von ofcrs Solange Dagobert kein Jahresbruttoeinkommen von 100k hat, dabei zählt die Summe aus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewinn- und Kapitalerträge sowie Bruttolohn aus einer Beschäftigung bzw. Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, muss er nicht für seine Eltern aufkommen. Somit kann man sein Jahreseinkommen zumindest um 801 Euro drücken, wenn man auf Ausschütter verzichtet. Ob eine doppelstöckige Holding bei einem gewissen Vermögen einen schützenden Einfluss hat, müsste mit dem Steuerberater des eigenen Vertrauens besprochen werden. Eine Spardosen-Gmbh hat diesen schützenden Effekt meines Wissens nach nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu April 6, 2021 vor 3 Stunden von BFler: Beamte müssen auch in eine Pflegepflichtversicherung einzahlen. Stimmt zwar (anteilig wie bei der PKV, wegen Beihilfe), aber zumindest in einigen Beihilferegimen gibt es weitere Leistungen, die sehr großzügig ausfallen. Quasi eine beitragsfreie Pflegezusatzversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230219 November 9, 2022 Wie sieht es bei der 100k Grenze bzgl. eines Dienstfahrzeuges aus? Angenommen, das normale Gehalt beträgt 90k und der Dienstwagen durch die 1 % Regelung 12k. Zählt der Dienstwagen dann dazu oder wird der raus gerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk November 9, 2022 · bearbeitet November 9, 2022 von fgk Warum sollte ein geldwerter Vorteil nicht zählen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230219 November 9, 2022 vor 58 Minuten von fgk: Warum sollte ein geltwerter Vorteil nicht zählen? Naja zur Berechnung der Rente zählt der geltwerte Vorteile ja auch nicht, obwohl auf der Jahresabrechnung "Bruttolohn" steht. Darum war ich mir nicht sicher, ob er dann für die 100k Grenze zählt oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk November 9, 2022 · bearbeitet November 9, 2022 von fgk Auf den geldwerten Vorteil fallen grundsätzlich Steuern und Sozialabgaben an? Es ist ja gerade Sinn des Ganzen, den Lohnbezug nicht schlechter zu stellen als Sachleistungen. Ausnahmen gibt es für bestimmte geförderte Leistungen wie Kindergarten oder Bahnkarte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 November 9, 2022 Diese 100.000 EUR-Grenze ist in einem §94 des SGB zwölftes Buch ( die deutsche Sozialgesetzgebung hat etwas Bibel-ähnliches ) geregelt und verweist ausdrücklich auf einen Paragraphen im vierten Buch. Zitat deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Und in diesem §16 SGB_IV steht ziemlich klar drin: Zitat Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag