Zum Inhalt springen
acewon

Freistellungsauftrag unterjährig für rückwirkende Erträge

Empfohlene Beiträge

acewon

Hallo liebe Community,

 

Ich habe aktuell bei Bank A einen FSA über 501 EUR gestellt. Durch den Verkauf eines Fonds wurde dieser komplett aufgebraucht. Darüber hinaus wurden 330 EUR Kapitalertragsteuer einbehalten, da der Betrag über die 501 EUR hinaus ging.

Ich würde nun von Bank B die restlichen 300 EUR FSA auf Bank A für das laufende Jahr umschreiben. Die bereits einbehaltenen 330 EUR Steuern werden ja nun rückwirkend auf die 300 EUR FSA angerechnet.

Wie allerdings verhält sich das nun konkret mit der Rückerstattung? Werden mir die 300 EUR von Bank A asap zurück aufs Verrechnungskonto gebucht? Oder erst am Ende des Jahres? Hat hierzu jemand schon mal Erfahrung gemacht?

 

Bin dankbar für jede Hilfe :)

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
· bearbeitet von west263
vor 4 Minuten von acewon:

Wie allerdings verhält sich das nun konkret mit der Rückerstattung?

unterschiedlich,von Bank zu Bank anders. 

 

einige verrechnen neu eingereichte FSA direkt und sofort mit schon gezahlten Steuern, andere nur einmal zum Ende des Jahres. 

 

 

eine konkrete Antwort kannst Du mit der Bezeichnung Bank A und B nicht erwarten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 9 Minuten von acewon:

Werden mir die 300 EUR von Bank A asap zurück aufs Verrechnungskonto gebucht?

 

Unabhängig vom Zeitpunkt werden es auf keinen Fall 300 Euro sein, sondern nur gut 79 Euro. Verwechslung von Steuer und steuerpflichtigem Betrag.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Unabhängig vom Zeitpunkt werden es auf keinen Fall 300 Euro sein, sondern nur gut 79 Euro. Verwechslung von Steuer und steuerpflichtigem Betrag.

Er schreibt aber von "330 EUR Kapitalertragsteuer" (ob diese Bezeichnung stimmt weiß ich aber natürlich auch nicht).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

@reckoner: Was möchtest du damit sagen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
acewon

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen :)

 

Zitat

eine konkrete Antwort kannst Du mit der Bezeichnung Bank A und B nicht erwarten. 

Ja, das stimmt allerdings. Ich dachte, dass das evtl. nicht bankenspezifisch geregelt. Hierbei handelt es sich konkret um die Deka.

 

Zitat

Unabhängig vom Zeitpunkt werden es auf keinen Fall 300 Euro sein, sondern nur gut 79 Euro. Verwechslung von Steuer und steuerpflichtigem Betrag.

Du hast natürlich Recht! Grober Berechnungsfehler meinerseits. Ich darf den FSA natürlich nicht auf die Steuer anwenden, sondern auf den - wie du schreibst - steuerpflichtigem Betrag. Danke für den Hinweis.

 

Mal noch eine Frage in die Runde. Wie behaltet ihr denn eure Steuern, FSA Verbräuche und ggf. Verlusttöpfe im Auge? Vor allem mit Hinblick von Fonds mit Sparplänen und ggf. dynamisierten Monatsbeträgen. Mir fällt es schwer, die korrekten Werte sauber zu berechnen, da die Deka das alles natürlich nur als "Endergebnis" zur Verfügung stellt und keinen Rechenweg aufzeigt (was ich verstehen kann).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was möchtest du damit sagen?

Na das schon die Steuern gemeint waren (330, also ca. 1250 Euro Erträge).

Recht hast du aber, dass davon nur ca. 79 Euro erstattet werden, der Rest ist ja zu recht abgeführt worden.

 

Aber egal, wir wissen wie es geht, und der Fragesteller jetzt sicher auch.

 

Zitat

Wie behaltet ihr denn eure Steuern, FSA Verbräuche und ggf. Verlusttöpfe im Auge?

Du musst einfach nur die Erträge betrachten (nicht die Steuern), und sobald die sich dem Freistellungsauftrag annähern oder sogar darüber liegen kannst du überlegen, ob du ihn nicht verschieben willst.

 

PS: Ich hab' den Freistellungsauftrag komplett bei einer Bank, und der ist regelmäßig bereits im Januar oder Februar aufgebraucht.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Necoro
vor einer Stunde von acewon:

Mal noch eine Frage in die Runde. Wie behaltet ihr denn eure Steuern, FSA Verbräuche und ggf. Verlusttöpfe im Auge? Vor allem mit Hinblick von Fonds mit Sparplänen und ggf. dynamisierten Monatsbeträgen. Mir fällt es schwer, die korrekten Werte sauber zu berechnen, da die Deka das alles natürlich nur als "Endergebnis" zur Verfügung stellt und keinen Rechenweg aufzeigt (was ich verstehen kann).

Sparpläne & Co sind doch irrelevant: Bei Fonds sind doch genau drei Ereignisse steuerrelevant: Verkäufe, Jahresanfang (Vorabpauschale) und evtl Dividendentermin.

Oder übersehe ich was?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

... Kurs (Jahresende) wg. Prüfung auf pos. Ertrag, Ausschüttungshöhe wg. Gegenrechnung, Anschaffungsmonat (im lfd. Jahr) wg. zeitanteiliger Berechnung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...