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Lu99

Bank verkauft meine Aktien ohne Auftrag...!

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Lu99

Hi,

 

ich brauche Rat von euch..!! Vielleicht ist das ja sont schon jemandem passiert...??

 

So kam es...

 

Ich hab heute telefonisch einen Stopp-loss Auftrag meiner Bank gegeben. Der Auftrag wurde dann aber falsch ausgeführt, nämlich Verkauf-Bestens.

 

In den darauf folgenden Gesprächen wurden wir uns einig das die Bank einen fehler gemacht hat. Jetzt hat mir die Bank zugesagt, dass sie mir die Papiere wieder kaufen könnte. Jedoch wollen sie mir die Gebühren (1xKauf und 1xVerkauf) nicht rückerstatten. Nur so nebenbei, die Gebühren belaufen sich auf 2200 CHF.

 

Was kann/soll ich nun tun? Die Bank hat ja zugegeben, dass sie einen Fehler gemacht haben, somit ist meiner Meinung nach klar, dass sie auch die Folgekosten tragen....

 

Ratschläge???

 

danke im Voraus...

 

Lu

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mr.horeb

Wende dich schriftlich an die Bank. Die Gebühren würde ich nicht akzeptieren. Im Normalfall werden Phonebanking-Gespräche aufgezeichnet, so dass sie den Fehler eigentlichb erkennen müssten. (haben sie ja auch zugegeben). Ansonsten drohe damit, dein Depot zu einer anderen Bank zu verlegen.

 

Viel Erfolg!

 

gruß

horeb

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Pablo Escobar

Ich weiß nicht wie sinnvoll es ist in der Schweiz mit einem Anwalt zu drohen, aber wenn die Bank den Fehler zugibt, solltest du mit diesen sogar Erfolg haben.

2200 CHF Gebühr... :blink: wow, ist das in der Schweiz teuer, egal welches Volumen das war.

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Lu99

Danke für die schnelle Antwort @ mr.horeb

 

Das Problem ist, dass ich nicht wechseln will, es gibt nicht so ein breites Angebot von guten Banken wie in Deutschland. Die einzige Alternative mit ähnlichem Leistungsumfang ist bedeutend teurer... Brief ja, aber an wen??

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Sperber

In Deutschland gibt es für solche Fälle bei Streitigkeiten mit Banken den unabhängigen Ombudsmann um sich in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren mit der Bank zu einigen ohne gleich Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Die Schweiz sollte doch eigentlich auch sowas haben.

 

Da der Ombudsmann beiden Seiten nichts kostet, stellen halt viele Banken erstmal hahnebüchene Maximalforderungen von ihren Kunden, von denen sie dann erst abgehen, wenn sie merken, dass ihr Kunde sich auskennt.

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cubanpete

Die Forderung nach den Kommissionen ist bei der dargestellten Sachlage lächerlich; dennoch gibt es ein Problem. Das Verhältnis Broker/Kunde basiert zum grossen Teil auf Vertrauen. Sollte es wegen dieser Sache zu einem Rechtsstreit kommen, so müsstest Du den Broker wechseln, da Du sonst Angst vor einer Art "Racheaktion" haben müsstest. Glaub mir, Broker haben dutzende von Möglichkeiten ihre Kunden zu übervorteilen ohne dass dieser dies bemerkt.

 

Da die Bank ihren Fehler bereits zugegeben hat, genügt ein schriftliches Begehren mit klarem Termin. Sollte darauf nicht eingegangen werden, wende Dich an den schweizerischen Bankenombudsmann. Dort findest Du auch Vorgehensweisen bei Problemen wie dem Deinigen.

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Lu99

Danke Sperber und cubanpete,

 

ich denke, ein Ombudsmann ist wohl die geeignetste Lösung, wenn das direkte Gespräch scheitert. Ich hab bereits einen Termin für morgen Nachmittag bei der Bank.

Ich werde jetzt noch die Fallsammlung auf der Seite (http://www.bankingombudsman.ch/deutsch/) überfliegen, möglicherweise gibt es schon vergleichbare Konflikte.

 

Danke nochmals... ich halte euch auf dem Laufenden...

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Lu99

Nur zur Info, für die jenigen die es interessiert.

 

Die Papiere wurden erneut gekauf von der Bank (jedoch zulasten meiner Konten), somit haben sich die Gebühren noch etwas vermehrt (fast 4000.- CHF).

 

Das Gespräch am Freitag war sehr interessant, Die Bank hat mich auch darüber aufgeklärt wie es zu dem "Fehler" kam. Mein Kundenberater ist im Urlaub und hat eine Vertretung, diese Dame kannte anscheinend die verschiedenen Auftragsarten nicht (ausser Verkauf und Kauf) und hat stopp-loss für verkaufen gehalten... Die Bank ist sicher des Felers bewusst, jedoch (so wurde mir gesagt) können die Gebühren nicht so einfach rückerstattet werden, aus irgendwelchen internen Gründen. Der einzige Vorschlag bis jetzt war, dass mir die Administrationsgebühren erlassen werden, solange bis der aufgelaufene Betrag abgestotter wäre. Der Vorschlag finde ich aber lächerlich, denn die Admin-Gebühren sind ca. 100.- CHF pro Quartal, somt würde es etwa 10 Jahre dauern bis ich die 4000.- wieder hätte...

Ich hab mich etwas stur verhalten und den beschriebenen Vorschlag abgelehnt. Ich sagte, dass ich das Geld bis ende Monat auf dem Konto haben möchte, ansonsten würde ich etwas unternehmen.

 

Irgendwie bin ich frustriert... die Bank zeigt sich einsichtig, freundlich und kooperativ, aber die stellen mir einfach keine akzeptablen Lösungsvorschläge in aussicht.... Naja, ich hab ein Ultimatum gesetzt.... mal schauen...

 

Ciao Lu

 

2200 CHF Gebühr... :blink: wow, ist das in der Schweiz teuer, egal welches Volumen das war.

 

Richtig erkannt, es ist in der Schweiz relativ teuer, wenn man bei den grossen Banken handelt. Um es auf den Punkt zu bringen, bei dem beschriebenen Auftrag wurden in Summe 1.96% vom Volumen verrechnet. Ist aber abängig von Börsenplatz und Währung...

 

Ciao Lu

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Pablo Escobar
Sollte es wegen dieser Sache zu einem Rechtsstreit kommen, so müsstest Du den Broker wechseln, da Du sonst Angst vor einer Art "Racheaktion" haben müsstest.

Nach so einem Vorfall, würde mich absolut rein garnichts mehr bei dieser Bank halten.

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cubanpete

Wurden die Papiere zum gleichen oder besseren Preis wieder gekauft zu dem sie verkauft wurden?

 

Die einzig akzeptable Lösung ist das erneute Einbuchen zum selben Preis und die Gutschrift der belasteten Kommissionen. Wobei die Bank die Börsengebühren tragen muss, da Du ja keinen Fehler begangen hast. Es wird am Schluss auf jeden Fall darauf hinauslaufen, ist aber schon seltsam dass eine Schweizer Grossbank solche Ausreden heranziehen muss. Sobald die Bank vermuten muss, das ganze werde an die grosse Glocke gehängt, wird sie genau das tun. Verlange das nächste Mal direkt mit dem Vorgesetzten Deines jetztigen Gesprächspartners zu sprechen; er hat den Fehler vielleicht intern verschwiegen und möchte mit dieser Taktik vielleicht nur seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Das riecht jedenfalls verdächtig danach!

 

Die Gebühren dieser Institute beinhalten umfangreiche Researchkosten und individuelle Beratung. Falls Du diese nicht in Kauf nimmst (wie sollen sie Dich beraten wenn die Mitarbeiter noch nicht einmal die Börsenauftragsarten kennen) bezahlst Du für nichts. Nur so am Rande...

 

Uebrigens: ein Stoploss für Aktien im Volumen von über 100'000 CHF ist äusserst gefährlich. In diesem Bereich solltest Du Dir andere Absicherungsstrategien ausdenken, auch das hätte Dir bei diesen hohen Kosten die Bank sagen sollen!

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delubac

Ich weiß ja nicht wieviel Geld die Schweizer üblicherweise so übrig haben. Aber wer hier mit solchen Summen handelt würde wohl ganz anders behandelt in einer Bank. Bei so einem Fehler in dem Summenbereich hätte der Bankberater sicher wochenlang ein nasses Hemd...

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Lu99

@ cunbanpete

 

Die Papiere wurden zu einem tieferen (besseren) Preis wieder gekauft (in Summe 400.- CHF), diese differenz wurde aber schon ausgebucht von der Bank.

 

Ich kriege auch immer mehr das Gefühl, dass die Leute versuchen das Problem klein zu halten, um jeden Preis verhindern wollen, dass "ein Chef" davon Wind kriegt.

 

Bezüglich Absicherungsstrategien, könntest Du da vielleicht mal ein Stickwort nennen oder so...?

 

@ all

 

Ganz allgemein gesagt, ich bin eigentlich sehr zufrieden mit meiner Bank, ausser im aktuellen Fall. Ich bin auch sicher, dass die Sache nie passiert wäre mit meinem Kundenberater/betreuer, die Vertretung war schlicht weg unfähig.

Es gibt einige Gründe warum ich die Bank nicht wechseln will. Ich bin nicht einfach Privat-Kunde und kriege dadurch gute und nützliche Informationen von der Bank.

Bank wechseln ist auch nicht billig!!!

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cubanpete
· bearbeitet von cubanpete
Bezüglich Absicherungsstrategien, könntest Du da vielleicht mal ein Stickwort nennen oder so...?

 

"Stickwort": Optionen, Futures, Diversifikation, Obligationen etc. etc. Bei so grossen Aktienpositionen sollte man Marktaufträge vermeiden und gestaffelt und/oder mit Limits eröffnen und auch schliessen. Ein Stopauftrag in dieser Grösse am Markt lockt Haie an, so das er u.U. gefischt wird. Aber auch beim abzusichernden Szenarium eines Absturzes der Aktie entstehen vermutlich sehr schlechte Preise, weil kein Market-Maker so viel auf's Mal will und in diesem Moment vielleicht nicht genügend Käufer da sind.

 

Verstehe ich das richtig: Durch den Fehler wäre Dir ein Gewinn entstanden, den die Bank einbehält. Aber die durch den Fehler entstandenen Gebühren hat sie verrechnet. Die halten ihre Kunden wohl für Idioten!

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Lu99
Verstehe ich das richtig: Durch den Fehler wäre Dir ein Gewinn entstanden, den die Bank einbehält. Aber die durch den Fehler entstandenen Gebühren hat sie verrechnet. Die halten ihre Kunden wohl für Idioten!

 

Richtig erkannt, das macht mich ziemlich sauer. Insbesondere, dass der Betrag schon fünf Minuten nach der Transaktion abgebucht wurde... Jedoch eine Lösung für meine Kosten noch immer nicht steht...!!

 

Ab wann ist denn eine Position als "gross" zu bezeichnen...??

 

Zum Absichern:

jede Position (grösser 100000.- CHF) wird mit einem Stopp-Loss und einem Stopp-Limit Auftrag versehen. Zuerst der Limit Auftrag, dann der Bestens Auftrag, bzw. der Auftrag wird ab einem gewissen Trigger Wert von Limitiert auf Bestens geändert. Der Bestens Auftrag markiert aber wirklich "panische Angst" an den Finanzmärkten.

Abgesichert mit Optionen hab ich auch schon (hat mir mein Kundenberater beigebracht), ist aber recht teuer.

Wie sichert man ab mit Oblis??

 

Danke! Ciao Lu

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cubanpete

Mit Obligationen kannst Du eine Aktienposition nicht absichern, höchstens diversifizieren. Die Bank hat Dir wahrscheinlich Optionsscheine oder Warrants aufgeschwatzt, damit verdienen sie ihr Geld. Echte Optionen sind etwas günstiger, aber Du zahlst natürlich immer noch eine schöne Prämie.

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bagoo

Bei diesem Handelsvolumen und bei dem beschriebenen Problem würde ich bereits grundsätzlich mit dem Filialleiter sprechen wollen. Schließlich ist das ja wohl kein Discount-Broker. Auf Sachbearbeiter-Ebene kommt man nicht weit, da Gutschriften in der Regel immer durch die Geschäftsführung genehmigt werden müssen. Am besten schriftliche Reklamation an die Filialleitung/Geschäftsführung mit detaillierter Auflistung der Forderungen und einem dezenten Hinweis auf den Ombudsmann. Dazu die Bitte um einen sehr zeitnahen persönlichen Termin zur Klärung der Sachlage und Festlegung eines gemeinsamen Vorgehens zur zukünftigen Vermeidung solcher Fälle. Schließlich will man ja gerne Kunde bleiben...

 

Gruß,

 

bagoo

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Lu99
· bearbeitet von Lu99

Nun noch das letzte Kapitel,... ich war ein paar Tage in Brasilien während dessen hat sich alles geklärt...

 

alle Gebühren wurden zurückbezahlt (inkl. Zinsen). Ein nettes Schreiben, ein Strauss Blumen und ne Flasche Wein gabs auch noch...

 

Mein Berater hat mir auch noch gesagt warum sowas geschehen konnte... Die Person die den Auftrag eingegeben hat war eigentlich nur eine Bürohilfskraft und hätte das nie im Leben tun dürfen. Sie hätte mich eine halbe Stunde vertrösten müssen, bis jemand mit Befugniss zur stelle gewesen wäre....

 

Als Zusammenfassung die Kosten die der Bank entstanden sind....

 

Kommission Schweiz: 2285.8 CHF

Kommission Ausland: 1139.6 CHF

Eidg. UST. : 324 CHF

EKB Abgabe: 21 CHF

Geb. für Tel. Auftrag: 50 CHF

 

in Summe: 3820.4 CHF (plus die Geschenke :rolleyes: )

 

naja... ich möchte die Kosten meinem Boss nicht rechtfertigen müssen..... :-"

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Bill

Nabend,

 

na, dann ist ja nochmal alles gutgegangen, wobei ich das mit der Bürohilfskraft nicht so recht glauben mag. Ich glaube eher daran, daß da wirklich jemand gepennt hat. Die Hilfskraft hätte vermutlich noch ganz andere Böcke geschossen :blink:

 

Grüße

Bill

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