Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Pro1893

Verlustvortrag vergessen - Möglichkeiten

Empfohlene Beiträge

Pro1893

Hallo Zusammen,

 

ich glaube ich habe für mein Steuerjahr 2020 ziemlichen Mist gebaut und wollte von euch eine Einschätzung bekommen, ob es doch noch Möglichkeiten gibt, das ganze geradezuziehen. 

 

2020: 

- Auflösung Bausparvertrag mit Kapitalerträgen ca. +3.000€

- Verkauf einiger ETF´s mit Kapitalerträgen ca. +2500€ (Depot 1)

- Verkauf Wirecardanteile mit Verlust (welch Überraschung...) -6.000€ (Depot 2)

 

Somit bin ich für das Steuerjahr 2020 theoretisch bei -500€.

Allerdings habe ich vergessen (bzw. gar nicht so richtig auf dem Schirm gehabt), dass ich für die Verluste aus Depot 2, die Verlustbescheinigung beantragen muss. Heißt konkret, dass ich nun die Kapitalerträge (~5.500€) voll versteuern muss. Meine Verluste kann ich zwar in den kommenden Jahren geltend machen, aber lieber würde ich das noch für 2020 geltend machen um keine Kapitalertragssteuer auf die 5.500€ zu zahlen!

 

Gibt es da irgendwelche Tipps?

 

Danke und viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 13 Minuten von Pro1893:

- Verkauf Wirecardanteile mit Verlust (welch Überraschung...) -6.000€ (Depot 2)

waren das Derivate oder die echte Aktie?

 

Aktienverluste kannst du nicht mit den genannten Kapitalerträgen verrechnen, da mußt du auf zukünftige Aktiengewinne warten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pro1893
vor 4 Minuten von beamter97:

waren das Derivate oder die echte Aktie?

 

Aktienverluste kannst du nicht mit den genannten Kapitalerträgen verrechnen, da mußt du auf zukünftige Aktiengewinne warten.

 

Es waren echte Aktien. 

 

Kann ich generell keine Gewinne von ETF´s mit Verlusten von Aktien (oder umgekehrt) verrechnen? Heißt: Kapitalerträge werden auch nochmal gesondert "bewertet"?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 1 Minute von Pro1893:

Kann ich generell keine Gewinne von ETF´s mit Verlusten von Aktien (oder umgekehrt) verrechnen?

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen (realisierte Kursgewinne und Dividenden) verrechnet werden. Aktiengewinne können auch mit sonstigen Verlusten aus Wertpapieren verrechnet werden (wie z.B. Verluste aus ETF).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 39 Minuten von odensee:

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen (realisierte Kursgewinne und Dividenden) verrechnet werden.

 

Nur Kursgewinne, keine Dividenden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Nur Kursgewinne, keine Dividenden.

:thumbsup: Danke für die Korrektur. Da habe ich mich geirrt. (Gut, dass ich keine dividendenzahlenden Aktien habe...)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
vor 4 Stunden von Pro1893:

 

ich glaube ich habe für mein Steuerjahr 2020 ziemlichen Mist gebaut und wollte von euch eine Einschätzung bekommen, ob es doch noch Möglichkeiten gibt, das ganze geradezuziehen. 

 

2020: 

- Auflösung Bausparvertrag mit Kapitalerträgen ca. +3.000€

- Verkauf einiger ETF´s mit Kapitalerträgen ca. +2500€ (Depot 1)

- Verkauf Wirecardanteile mit Verlust (welch Überraschung...) -6.000€ (Depot 2)

 

Somit bin ich für das Steuerjahr 2020 theoretisch bei -500€.

Allerdings habe ich vergessen (bzw. gar nicht so richtig auf dem Schirm gehabt), dass ich für die Verluste aus Depot 2, die Verlustbescheinigung beantragen muss. Heißt konkret, dass ich nun die Kapitalerträge (~5.500€) voll versteuern muss. Meine Verluste kann ich zwar in den kommenden Jahren geltend machen, aber lieber würde ich das noch für 2020 geltend machen um keine Kapitalertragssteuer auf die 5.500€ zu zahlen?


Selbst wenn die Tatsache, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen steuerlich  verrechnet werden können, die beabsichtigte Verrechnung unmöglich machen, vom Tisch wäre, so würde das Vergessen der Anforderung einer Verlustbescheinigung jegliche Verrechnung verhindern. So etwas kann man nicht „geradeziehen“.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 53 Minuten von Belgien:

so würde das Vergessen der Anforderung einer Verlustbescheinigung jegliche Verrechnung verhindern.

"jegliche" Verrechnung ist falsch. Die Aktienverluste werden, sofern bei einer deutschen Bank angefallen, im Verlusttopf "Aktien" ins Folgejahr vorgetragen und können also noch verrechnet werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
vor 10 Stunden von beamter97:

"jegliche" Verrechnung ist falsch. Die Aktienverluste werden, sofern bei einer deutschen Bank angefallen, im Verlusttopf "Aktien" ins Folgejahr vorgetragen und können also noch verrechnet werden.

Die Frage des TO zielte auf eine rückwirkende steuerliche Verrechnung in 2020 ab. Dies ist ohne Verlustbescheinigung ausgeschlossen, eine Verrechnung mit zukünftigen Aktiengewinnen natürlich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...