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toby87

Bausparvertrag zuteilungsreif - wie vorgehen, um den Zinsbonus zu erhalten?

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toby87

Hallo zusammen, ich lese in diesem Forum schon länger still mit.

Nun habe ich erstmals eine Frage habe, die mich selbst betrifft, bei der ich gerne eine Zweit-/Drittmeinung einholen möchte.

Es geht um meinen Bausparvertrag, abgeschlossen in 2012, Tarif Freiraum F40 aus dem Hause Signal Iduna.

Wie mir kürzlich mitgeteilt wurde, wird dieser ab dem 01.05.2021 zugeteilt.

(Das Anschreiben, die noch nicht ausgefüllte Zuteilungsannahmeerklärung sowie den relevanten Passus aus den ABB habe ich anonymisiert eingestellt.)

 

Meine Entscheidung ist prinzipiell klar:

1.) Das Bauspardarlehen benötige ich nicht.

2.) Ich möchte schnellstmöglich über die Bausparsumme verfügen, aber natürlich nicht auf den Bonus von 250 % auf alle bisher verdienten Guthabenzinsen verzichten.

 

Um hierfür berechtigt zu sein, fehlt mir laut ABB noch ein Kriterium, nämlich eine Bewertungszahl von mindestens 4,800. Diese Marke werde ich voraussichtlich erst Mitte nächsten Jahres überschreiten.

 

Da für mich nicht offensichtlich war, ob ich zu diesem Zweck in der Zuteilungsannahmeerklärung bereits jetzt den folgenden Punkt ankreuzen sollte: "3. Zuteilung zu einem späteren Zeitpunkt oder getrennte Auszahlung von Bausparguthaben und -darlehen / Die Zuteilung nehme ich an. Bitte stellen Sie bereit nur das Bausparguthaben am 01.06.2022*. Auf das Bauspardarlehen verzichte ich."

(* hier wird die Bewertungszahl von 4,800 überschritten sein) oder erst nächstes Jahr aktiv werden sollte, wenn die Bewertungszahl tatsächlich 4,800 überschritten hat, habe ich den Kundenservice angeschrieben.

Eine klare schriftliche Auskunft auf meine Anfrage gab es diesbezüglich leider nicht, ich wurde an den telefonischen Kundenservice verwiesen. Hier erhielt ich nun die Auskunft, dass ich schon jetzt die Zuteilungsannahmeerklärung wie oben beschrieben ausfüllen sollte.

 

Doch je länger ich den entsprechenden Absatz §3 (3) in den ABB durchlese, kommen mir gewisse Zweifel auf: "[...] weist der Vertrag zu d[em] Zeitpunkt [in dem der Bausparer schriftlich vollständig auf den Darlehensanspruch verzichtet] eine Bewertungszahl von mindestens 4,800 auf, so erhält er einen Zinsbonus in Höhe von 250 % der verdienten Guthabenzinsen [...]".
Denn wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt auf den Darlehensanspruch verzichte, wäre die Bewertungszahl ja noch zu niedrig, ich würde lediglich einen Auszahlungstermin in der Zukunft angeben, in dem die Bewertungszahl die erforderliche Höhe erreicht hätte.

Halte ich für sehr unklar, wie das rechtlich ausgelegt werden könnte, jedenfalls möchte ich nicht riskieren, Bonuszinsen von ca. 1500 Euro zu verlieren!

 

Was ist eure Meinung, bin ich da etwas zu paranoid und sollte den Rat des telefonischen Kundenservice einfach befolgen, d.h. die Zuteilungsannahmeerklärung schon jetzt abschicken oder sollte ich so lange abwarten bis die Bewertungszahl 4,800 überschritten hat?

 

Von Seiten der Bausparkasse finde ich es jedenfalls unschön, dass es keine klare schriftliche Stellungnahme gibt und im Schreiben gar nicht auf den Zinsbonus eingegangen wird, es wirkt alles etwas intransparent (bzw. als ob sie insgeheim hoffen, dass der Kunde einen Fehler macht und seinen Anspruch auf den Zinsbonus verliert). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich der Einzige bin, der damit seine Schwierigkeiten hat ...

 

Danke für eure Hilfe / Meinungen!

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 31 Minuten von toby87:

Was ist eure Meinung, bin ich da etwas zu paranoid und sollte den Rat des telefonischen Kundenservice einfach befolgen, d.h. die Zuteilungsannahmeerklärung schon jetzt abschicken oder sollte ich so lange abwarten bis die Bewertungszahl 4,800 überschritten hat?

Ich kann dir nur sagen, was ich jetzt täte:

Nichts! [Möglichkeit 4]

Genauer: Alle Schreiben der Bausparkasse sauber abheften und nichts davon zurücksenden.

 

Welche Vorteile versprichst du dir davon, nun bereits Weisungen zu erteilen, die die Bausparkasse so auslegen könnte, dass dein Bonusanspruch verfällt? Einfache Regel: Die Zuteilung nimmt man erst an, nachdem die gewünsche Bewertungszahl erreicht ist.

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toby87
vor 7 Minuten von bondholder:

Ich kann dir nur sagen, was ich jetzt täte:

Nichts! [Möglichkeit 4]

Genauer: Alle Schreiben der Bausparkasse sauber abheften und nichts davon zurücksenden.

 

Welche Vorteile versprichst du dir davon, nun bereits Weisungen zu erteilen, die die Bausparkasse so auslegen könnte, dass dein Bonusanspruch verfällt? Einfache Regel: Die Zuteilung nimmt man erst an, nachdem die gewünsche Bewertungszahl erreicht ist.

Das ist doch mal eine klare Aussage. Danke dir!

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von toby87:

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich der Einzige bin, der damit seine Schwierigkeiten hat ...

Im Schreiben steht explizit, dass eine Annahme der Zuteilung nicht verpflichtend ist und du überhaupt nicht antworten mußt. [Möglichkeit 4]

 

Es gibt Bausparkassen, die diese Möglichkeit deutlich besser im ganz klein Gedruckten verstecken. :-*

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dimido

War bei mir damals ähnlich. Hatte einen BSV mit 4,5% Guthabenzins und als er zuteilungsreif war auch einen Brief bekommen in dem ich wählen sollte

a) Darlehen in Anspruch nehmen

b) in einen neuen BSV überführen (mit schlechteren Bedingunegn) oder

c) sofortige Auszahlung des Guthabens.
Ich habe dort angerufen und die Mitarbeitering gefragt "fehlt da nicht noch eine Option?" Sie hatte dann nur gelacht ... :)
Habe natürlich die fehlende Option d) "nix tun" genommen und das Ding bis zum Ende weiterbespart (also bis Bausparsumme - Zinsbonus).

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toby87
vor 1 Minute von bondholder:

Im Schreiben steht explizit, dass eine Annahme der Zuteilung nicht verpflichtend ist und du überhaupt nicht antworten mußt. [Möglichkeit 4]

Was ist daran unklar?

Die Tatsache, dass die Variante "Sie benötigen nur das Bausparguthaben und verzichten auf das Bauspardarlehen" eigentlich genau auf meine Wünsche zutrifft (zumindest wenn dies zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Bedingungen für den Bonuszins erfüllt sind - was wiederum in der Annahmeerklärung möglich scheint und was der telefonische Kundenservice ja auch empfohlen hat).

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Cai Shen
vor 9 Minuten von toby87:

Die Tatsache, dass die Variante "Sie benötigen nur das Bausparguthaben und verzichten auf das Bauspardarlehen" eigentlich genau auf meine Wünsche zutriff

Ich würde mich bei Variante 3c aber nicht auf eine vermeidbare Diskussion mit der BSK einlassen wollen.

"Zum Zeitpunkt des schriftlichen Verzichts auf das Bauspardarlehen" ist die Mindestbewertungszahl für den Zinsbonus eben noch nicht erreicht.

Am Ende machen die daraus eine Zuteilung und parken das Guthaben solange unverzinst auf einem extra-Konto, mal paranoid weitergedacht.

Andererseits ist bis 2024 Zeit den Vertrag samt Bonusanspruch abzurufen, da brennt also nichts an.

Nichtstun ist die Beste aller Optionen, sobald die 4800 schriftlich fixiert ist, kannst du die Zuteilung unter Hinweis auf den Bonusanspruch abschicken.

Ich habe bei der BHW nicht das Formblatt genommen, sondern selbst formuliert was ich zum Abschluss gern hätte.

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toby87

Danke an alle, die Meinungen sind ja recht eindeutig und einheitlich!

Gut, dass ich hier noch einmal nachgefragt habe ;)

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von toby87:

Wie mir kürzlich mitgeteilt wurde, wird dieser ab dem 01.05.2021 zugeteilt.

P.S.: Die Aussage ist falsch. Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif und wird nur dann zugeteilt, wenn du die Zuteilung annimmst.

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Cai Shen

PPS: Nichtstun heißt natürlich den Vertrag mit der vereinbarten Regelsparleistung bis zur Zuteilungsannahme weiter zu besparen.

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