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MightyMo30

Frage zum Freistellungsauftrag

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MightyMo30

Hallo,

 

ich habe eine Frage zu den Freistellungsaufträgen. Bei mir ist es so, dass ich 801 Euro Freibetrag habe. Jetzt habe ich 2 Festgeldkonten und auch ein Aktiendepot.

 

Ich hatte es anfang des Jahres so eingerichtet, dass ich bei Konto A 267 Euro, Konto B 267 Euro und Konto C 267 Euro Freibetrag habe. Was passiert nun, wenn ich bei Konto A nur 50 Euro verbrauche habe und bei B u C jeweils 400 Euro?

 

Somit habe ich bei Konto B u C 133 Euro mehr verbraucht als angegeben und bei Konto A habe ich 217 Euro weniger verbraucht.

 

Meine Fragen:

 

1.) Was passiert denn dann in so einem Fall, wenn ich dann die Steuererklärung machen muss am Anfang des nächsten Jahres?

2.) Ich habe gelesen, dass therausierende ETFs nun auch vorab besteuert werden. Normalerweise brauche ich doch in meinem Depot keinen Freistellungsauftrag einzurichten ,wenn ich nicht vorhabe zu verkaufen. Wie ist es denn jetzt mit der vorabbesteuerung der thesaurierenden ETFS? Muss ich jetzt trotzdem einen Freistellungsauftrag dort einrichten, und woher weiss ich, wie hoch der sein muss?

 

 Ich bin hier ein Neuling, daher bitte ich um Verzeihung, wenn die Frage zu blöd ist für einige User.

 

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odensee
vor 25 Minuten von MightyMo30:

1.) Was passiert denn dann in so einem Fall, wenn ich dann die Steuererklärung machen muss am Anfang des nächsten Jahres?

Nichts. In Summme hast du mehr als 801 Euro Kapitalerträge gehabt. Damit ist der Pauschbetrag ausgenutzt. Lediglich wenn du ein sehr geringes Einkommen hast, solltest du eine "Günstigerprüfung" durchführen lassen ("Häkchen" im Steuerformular setzen). Dann kann es sein, dass du ein paar Euro zuückbekommst.

 

vor 25 Minuten von MightyMo30:

2.) Ich habe gelesen, dass therausierende ETFs nun auch vorab besteuert werden. Normalerweise brauche ich doch in meinem Depot keinen Freistellungsauftrag einzurichten ,wenn ich nicht vorhabe zu verkaufen. Wie ist es denn jetzt mit der vorabbesteuerung der thesaurierenden ETFS? Muss ich jetzt trotzdem einen Freistellungsauftrag dort einrichten, und woher weiss ich, wie hoch der sein muss?

Die Vorabpauschale ist extrem niedrig, wenn ichmich nicht irre, wird sie für 2021 (also für deine Steuererklärung nächstes Jahr!) bei 0 liegen. Sollte die Vorabpauschale mal wieder höher liegen, kannst du die Besteuerung durch einen Freistellungsauftrag verhindern.

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Someone
· bearbeitet von Someone
vor einer Stunde von odensee:

Nichts. In Summme hast du mehr als 801 Euro Kapitalerträge gehabt. Damit ist der Pauschbetrag ausgenutzt. Lediglich wenn du ein sehr geringes Einkommen hast, solltest du eine "Günstigerprüfung" durchführen lassen ("Häkchen" im Steuerformular setzen). Dann kann es sein, dass du ein paar Euro zuückbekommst.

Nichts stimmt nicht ganz, Du bekommst für den Anteil, für den Du bei Bank B und C zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hast, diese so zurück, dass Dein Freibetrag vollständig ausgenutzt wird.
 

Das Finanzamt kennt die Erträge von allen Deinen Banken (Ergänzung um @Bassinus Anmerkung gerecht zu werden: die Du in Deiner Steuererklärung angibst) und berechnet die Summen. Auch das was Du vom Freibetrag in Summe genutzt hast, kennt das Finanzamt.
Mit Abgabe einer Steuererklärung stellst Du also sicher dass Dein Freibetrag vollständig genutzt wird, auch wenn Du ihn ungünstig verteilt hattest.

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odensee
vor 25 Minuten von Someone:

Nichts stimmt nicht ganz,

:thumbsup: ich sollte nicht so früh morgens antworten

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Bassinus
vor 28 Minuten von Someone:

Das Finanzamt kennt die Erträge von allen Deinen Banken

Nein!

 

Schön wäre es.

 

Das Finanzamt erfährt durch Datenaustausch lediglich etwas darüber wie hoch der ausgenutzte Sparerpauschbetrag bei Bank A, B und C war. Erträge, Verluste oder abgerechnete Steuern bekommt das Finanzamt nicht. Dafür erhältst du von Bank A-C eine Steuerbescheinigung und musst diese in der Anlage Kap angeben.

 

vor 48 Minuten von odensee:

Lediglich wenn du ein sehr geringes Einkommen hast, solltest du eine "Günstigerprüfung" durchführen lassen ("Häkchen" im Steuerformular setzen). Dann kann es sein, dass du ein paar Euro zuückbekommst.

Die stellt man immer. Ist gratis ^^ und eine Schattenberechnung. Du bekommst in jedem Fall das bessere Ergebnis. Und soooo niedrig muss das Einkommen gar nicht sein ;)

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Someone

Ich habe lange gezögert zu antworten - weil ich mich bei der Steuer immer gerne verheddere und irgendeinen Teil vergesse (und auch für mich ist es zu früh)... ;)

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chirlu
vor einer Stunde von odensee:

Die Vorabpauschale ist extrem niedrig, wenn ichmich nicht irre, wird sie für 2021 (also für deine Steuererklärung nächstes Jahr!) bei 0 liegen.

 

Du irrst mit der Klammer. :-* Die Null-Vorabpauschale ist für 2021, fällt aber Anfang 2022 (nicht) an und ist daher relevant für die Steuererklärung, die man übernächstes Jahr (2023) abgibt.

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oktavian
vor 3 Stunden von Bassinus:

Die stellt man immer. Ist gratis ^^ und eine Schattenberechnung. Du bekommst in jedem Fall das bessere Ergebnis. Und soooo niedrig muss das Einkommen gar nicht sein ;)

Warum sollte jeder das machen, denn dann muss man doch zwangsläufig die Steuerbescheinigung jeder Bank angeben? Wenn man eh nichts rausbekommt, hat man nur den Mehraufwand und wenn man da ein Sparbuch vergisst, wäre das doch illegal, oder? Wahrscheinlich nehme ich das zu genau.

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spreadit
vor 6 Stunden von Someone:

Nichts stimmt nicht ganz, Du bekommst für den Anteil, für den Du bei Bank B und C zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hast, diese so zurück, dass Dein Freibetrag vollständig ausgenutzt wird.

Aber nur für den Fall, dass er alle Erträge gem. Steuerbescheinigung in Anlage KAP erklärt. Wenn er das nicht macht, passiert nichts und er erhält keine Rückerstattung der zu viel gezahlten Kapitalertragssteuer.

Zitat

Das Finanzamt kennt die Erträge von allen Deinen Banken (Ergänzung um @Bassinus Anmerkung gerecht zu werden: die Du in Deiner Steuererklärung angibst)

Das ist nicht richtig: Das Finanzamt kennt nur die Beträge, der in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge!

 

vor 6 Stunden von odensee:

Nichts. In Summme hast du mehr als 801 Euro Kapitalerträge gehabt. Damit ist der Pauschbetrag ausgenutzt.

Hierfür muss im vorliegenden Fall dann aber wie gesagt, Anlage KAP ausgefüllt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht und daraus exisitiert auch noch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.

 

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Someone

Manchmal frage ich mich ...

vor 7 Stunden von MightyMo30:

wenn ich dann die Steuererklärung machen muss am Anfang des nächsten Jahres?

Diese Frage habe ich interpretiert, dass @MightyMo30 natürlich eine Anlage KAP ausfüllt.

vor 5 Minuten von spreadit:

Das ist nicht richtig: Das Finanzamt kennt nur die Beträge, der in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge!

Also ich trage, wenn ich mir z.B. die comdirect Jahressteuerbescheinigung anschaue (war heute im Postfach :)), in Zeile 7 die Höhe meiner Kapitalerträge ein, in Zeile 16 oder 17 die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages. Also kennt das Finanzamt die Höhe meiner Erträge.

 

...ich werde wieder zum stillen Mitleser...

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

[Günstigerprüfung]

vor 6 Stunden von Bassinus:

Die stellt man immer. Ist gratis ^^ und eine Schattenberechnung. Du bekommst in jedem Fall das bessere Ergebnis.

Ich verzichte in meiner Einkommensteuererklärung auf bewußte Falschangaben. Du kannst das so machen, wie du es für richtig hältst.

(Warum soll ich alle Kapitalerträge in der Anlage KAP auflisten, wenn dazu grundsätzlich keinerlei Verpflichtung besteht?)

 

vor 3 Minuten von Someone:

Also ich trage, wenn ich mir z.B. die comdirect Jahressteuerbescheinigung anschaue (war heute im Postfach :)), in Zeile 7 die Höhe meiner Kapitalerträge ein, in Zeile 16 oder 17 die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages. Also kennt das Finanzamt die Höhe meiner Erträge.

Die Aussage ist nur dann korrekt, wenn du tatsächlich ohne Ausnahme alle Kapitalerträge in Anlage KAP angibst.

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spreadit
vor 2 Minuten von Someone:

Manchmal frage ich mich ...

Diese Frage habe ich interpretiert, dass @MightyMo30 natürlich eine Anlage KAP ausfüllt.

Also ich trage, wenn ich mir z.B. die comdirect Jahressteuerbescheinigung anschaue (war heute im Postfach :)), in Zeile 7 die Höhe meiner Kapitalerträge ein, in Zeile 16 oder 17 die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages. Also kennt das Finanzamt die Höhe meiner Erträge.

 

...ich werde wieder zum stillen Mitleser...

Dass der TE Anlage KAP ausfüllen möchte, hat er nicht geschrieben. 

 

Will er die zu viel gezahlte Steuer zurück, muss er sie abgeben. Macht er nichts, ist es auch nicht weiter schlimm. Er bekommt dann aber auch kein Geld zurück. 

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Bassinus
vor 34 Minuten von bondholder:

Warum soll ich alle Kapitalerträge in der Anlage KAP auflisten, wenn dazu grundsätzlich keinerlei Verpflichtung besteht?

An den Fall, dass jmd seine 200€ Pauschbetrag noch nutzen will für Bank A, aber auf Bank D die 50.000€ Kapitalerträge die dem KapEst unterlegen haben, nicht dem Finanzamt mitteilen möchte, habe ich nicht gedacht. Danke für den klarstellenden Hinweis.

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spreadit
vor 17 Minuten von Bassinus:

An den Fall, dass jmd seine 200€ Pauschbetrag noch nutzen will für Bank A, aber auf Bank D die 50.000€ Kapitalerträge die dem KapEst unterlegen haben, nicht dem Finanzamt mitteilen möchte, habe ich nicht gedacht. Danke für den klarstellenden Hinweis.

Ziel sollte es ja sein, die Anlage KAP gar nicht erst ausfüllen zu müssen - insbesondere dann, wenn man keine Kapitalerträge hat, die nicht dem Abzug von Kapitalertragsteuer unterlegen haben. 

Da war der Hinweis auf die Günstigerprüfung, die man immer stellt, etwas irreführend und der Einwand von @bondholder auch vollkommen berechtigt, dass durch die Abgabe der Anlage KAP natürlich auch das Risiko besteht, dass die Daten nicht vollständig sind, was vor allem bei mehreren Depots und Bankkonten schnell mal passieren kann. 

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