Zum Inhalt springen
Fifty3

Arbeitsmaterialien durch HomeOffice

Empfohlene Beiträge

Fifty3

Hallo zusammen,

 

Corona bedingt bin ich seit letztem Jahr im HomeOffice und musste danach folglich Arbeitstisch, Bürostuhl, Drucker, PC etc. kaufen. In der Regel kann man ja bis zu 50% der Kosten von der Steuer absetzen. Nur hätte ich ohne HomeOffice mir wahrscheinlich nie diese ganzen Büromaterialen gekauft. Daher wollte ich fragen ob man auch 80% absetzen kann oder dies abgelehnt wird. Ich habe auch ein Schreiben von meinem Arbeitgeber erhalten, welcher bescheinigt zu welchem Zeitraum ich im HomeOffice tätig war und mir empfohlen wird Arbeitsmaterialen (Tisch, Stuhl, etc.) zu kaufen und dies nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung bzw. erstattet wird. Sind 80% realistisch oder doch zu hoch angesetzt. Macht das überhaupt viel in der Erstattung letztendlich dann aus?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EddisHerrchen

Hallo Fifty3,

 

Arbeitsmaterialien kannst Du auch komplett ansetzen. Falls Du das Material beruflich und privat nutzt, kannst Du das auch mit realen Anteil geltend machen. Es gibt auch eine Bagatellgrenze : Bei einem Anteil von zb. max 10 % privater Nutzung kannst Du 100% beruflich ansetzen und umgekehrt erkennt das Finanzamt 10%ige berufliche Nutzung nicht an.

 

Anhand des Wertes entscheidet sich ob Du das im gleichen Jahr vollständig (bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, Nettowert 800 Euro + MwST) oder über mehrere Jahre abschreiben mußt. Die Entscheidung triffst Du für jedes Wirtschaftsgut. Dh. Drucker für 500 Euro sofort, Laptop für 1500 Euro mußt Du mehrjährig abschreiben.

 

Die exakten Infos findest Du sicher auf den oben verlinkten Steuertipps.

 

Gruß

Eddisherrchen

 

.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
John Silver
vor einer Stunde von EddisHerrchen:

...

Anhand des Wertes entscheidet sich ob Du das im gleichen Jahr vollständig (bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, Nettowert 800 Euro + MwST) oder über mehrere Jahre abschreiben mußt. Die Entscheidung triffst Du für jedes Wirtschaftsgut. Dh. Drucker für 500 Euro sofort, Laptop für 1500 Euro mußt Du mehrjährig abschreiben.

 

Die exakten Infos findest Du sicher auf den oben verlinkten Steuertipps.

 

Gruß

Eddisherrchen

Es hat sich eine Änderung bei den Abschreibungen für Computer ergeben.

Siehe hier:

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

In der Regel kann man ja bis zu 50% der Kosten von der Steuer absetzen.

Wo hast du denn das gehört? 50% dürften so gut wie immer gestrichen werden, wenn es denn geprüft wird.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Wenn du zwangsweise ins Homeoffice gekommen bist und zwangsweise Tisch+Stuhl zum arbeiten brauchst und du diese nicht vom Arbeitgeber bekommst (was vermutlich illegal ist), wieso sollte dann die Privatnutzung überhaupt eine Rolle spielen? Du hattest dann überhaupt keine Wahl, um dein Arbeitseinkommen aufrecht zu erhalten. Würde ich so schreiben und 100% ansetzen oder nichts schreiben und dan bei Einspruch Begründung nachschieben. Höhere Heizkosten, Wasserverbrauch etc ist eben schwer zu berechnen, aber an sich ist das auch angefallen. Glaube da gibt es eine neue Pauschale.

 

Ich verdiene zum Beispiel als Autor übers Internet ein paar hundert Euro im Jahr und da ist es auch schwer Kosten abzusetzen. Wenn man alle Geräte+Internet nehmen würde, wäre der Gewinn ja immer 0,00. Wirtachaftlich mache ich da im Prinzip Null Gewinn, aber versteuere das dennoch.

 

Aber bei Dir ist es doch das Haupteinkommen, also macht es Sinn, dass da nur dafür alles gekauft hast. Wenn du den Kram nach dem Zwangshomeoffice noch weiter benutzt, würde ich eher sagen die Sachen sind jetzt eben abgeschrieben. Höchstens vom Restwert xx% sollten private Nutzung sein meiner Meinung nach, aber das Finanzamt sieht vieles anders und das Steuerrecht ist zu kompliziert für normale Bürger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EddisHerrchen
vor 1 Stunde von John Silver:

Es hat sich eine Änderung bei den Abschreibungen für Computer ergeben.

Vielen Dank @John Silver für den Hinweis, das hatte ich nicht mitbekommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fifty3
Am 19.3.2021 um 09:49 von reckoner:

Hallo,

 

Wo hast du denn das gehört? 50% dürften so gut wie immer gestrichen werden, wenn es denn geprüft wird.

 

Stefan

 

Die 50% habe ich schon des Öfteren gelesen und in der Vergangenheit angewandt. Auch in dem Link oben von @stagflation wurde folgendes geschrieben.

 

Zitat

Sie nutzen die Vereinfachungsregelung des BFH: Ohne Nachweis, in welchem Umfang Sie Ihren PC beruflich nutzen, werden 50 % der Kosten anerkannt – unter einer Bedingung: Sie müssen den Computer tatsächlich in einem wesentlichen Umfang beruflich einsetzen. Wenigstens das müssen Sie also dem Finanzamt nachweisen (BFH-Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01). Will das Finanzamt weniger als 50 % anerkennen, muss es Ihnen die Gründe nennen. Das Finanzamt darf nicht einfach aufgrund der Lebenserfahrung vermuten, dass ein Computer zu Hause überwiegend privat genutzt wird. Eine Schätzung des beruflichen Anteils auf zum Beispiel 35 %, weil dies der Lebenserfahrung entspreche, ist deshalb nicht zulässig. Einen solchen Erfahrungssatz gibt es nicht. Auch das hat der BFH ausdrücklich festgestellt.

Im Großen und Ganzen werden ich 75% beruflichen Anteil angeben, weil dies zutrifft und ich das auch glaubhaft bei Rückfragen darstellen kann. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Necoro
Am 19.3.2021 um 10:44 von oktavian:

Wenn du zwangsweise ins Homeoffice gekommen bist und zwangsweise Tisch+Stuhl zum arbeiten brauchst und du diese nicht vom Arbeitgeber bekommst (was vermutlich illegal ist), wieso sollte dann die Privatnutzung überhaupt eine Rolle spielen?

Dass ein Arbeitgeber Schreibtisch & Co stellt, habe ich in meinem Bekanntenkreis (und auch selber) noch gar nicht gehört. Ich kenne, dass elektronisches Equipment (Monitor, ...) bereitgestellt wird, teilweise aber noch nicht mal dieses.

 

Mein Verständnis war immer, dass gerade das der Unterschied zwischen Home Office und Telearbeit ist. Bei letzterem muss der AG alles einrichten, analog dem Büro. Bei AGs, die Telearbeit anboten (schon vor Corona), hab ich das so auch erlebt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 1 Stunde von Necoro:

Dass ein Arbeitgeber Schreibtisch & Co stellt, habe ich in meinem Bekanntenkreis (und auch selber) noch gar nicht gehört. Ich kenne, dass elektronisches Equipment (Monitor, ...) bereitgestellt wird, teilweise aber noch nicht mal dieses.

 

Mein Verständnis war immer, dass gerade das der Unterschied zwischen Home Office und Telearbeit ist. Bei letzterem muss der AG alles einrichten, analog dem Büro. Bei AGs, die Telearbeit anboten (schon vor Corona), hab ich das so auch erlebt.

ich bin von Telearbeit ausgegangen, da es Corona bedingt ist und nicht Lebensstil bedingt auf eigenen Wunsch ab und zu.

 

Am 18.3.2021 um 23:53 von Fifty3:

Corona bedingt bin ich seit letztem Jahr im HomeOffice und musste danach folglich Arbeitstisch, Bürostuhl, Drucker, PC etc. kaufen.

Wobei der Unterschied mir als nicht Volljurist auch nicht vollkommen klar ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Warum sollte jemand den AG zwingen, Arbeitsmittel bereitzustellen? Das ist in  D zwar üblich, aber nicht zwingend. Es gibt genügend Arbeitsverhältnisse, in denen der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel selbst beisteuert, je nach Ausgestaltung des Vertrages. Ein einfaches Beispiel wäre der Pizzataxifahrer, der das mit dem eihenen Auto macht. Ob der AG dann km-Geld erstattet ist wiederum eine Sache der Vertragsgestaltung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 3 Stunden von Bolanger:

Warum sollte jemand den AG zwingen, Arbeitsmittel bereitzustellen? Das ist in  D zwar üblich, aber nicht zwingend. Es gibt genügend Arbeitsverhältnisse, in denen der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel selbst beisteuert, je nach Ausgestaltung des Vertrages. Ein einfaches Beispiel wäre der Pizzataxifahrer, der das mit dem eihenen Auto macht. Ob der AG dann km-Geld erstattet ist wiederum eine Sache der Vertragsgestaltung.

Wenn du üblicherweise im Büro arbeitest und nun zu Hause arbeiten musst, weil der AG kein nutzbares Büro mehr bereitstellt, dann musst du nun alle Kosten selbst tragen? Vermutlich bist du nicht einmal verpflichtet von zu Hause zu arbeiten, aber aus Angst wirst du es dann "freiwillig" machen. Also wenn du einen Arbeitsvertrag hättest und einverstanden wärest dem Ag zuliebe zu Hause zu arbeiten, weil es nicht anders geht, warum solltest du dann alle Kosten selbst tragen? Zwingen meine ich auch nicht, aber man kann es ja mal ansprechen. Kostenerstattung wäre doch vielleicht auch noch steuerfrei. Wäre es nicht unsinnig wenn der Arbeitnehmer sowas aus dem versteuerten Einkommen zahlen würde? Klar ist es unschön wenn man den AG schon wegen sowas verklagen müsste, wenn man eh schon Angst um den Job hat. Genau kenne ich die Situation hier natürlich nicht.

 

Deine Beispiele passen jedoch gar nicht zu dem Fall hier. Hier spart der AG kosten für das Büro und der Arbeitnehmer muss die Extra-Kosten selbst tragen und das wird einseitig ohne Änderung des Vertrages entschieden. Schon krass, aber vielleicht hat der AG es halt auch nicht so dicke derzeit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Worum geht's jetzt hier?

Geht es um die Frage, ob ein AG bestimmte Arbeitsmittel stellen muss?

Oder geht es um die Frage, welche Aufwendungen ein Arbeitnehmer bei Homeoffice steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Necoro
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Worum geht's jetzt hier?

Geht es um die Frage, ob ein AG bestimmte Arbeitsmittel stellen muss?

Oder geht es um die Frage, welche Aufwendungen ein Arbeitnehmer bei Homeoffice steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann?

Letzteres, der andere Part kam (u.a. durch mich :rolleyes:) als Nebenschauplatz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Für Aufwendungen eines Arbeitnehmer bei Homeoffice gelten die allg. Kriterien für Arbeitsmaterialien. Beruflich veranlasst, keine private Lebensführung (siehe nächsten Absatz), ab 10% beruflicher Nutzung anteilig.

Kosten, die vom Wesen her nicht nach beruflicher Veranlassung und privater Lebensführung unterschieden werden können, fallen allerdings raus (z.B. Kaffee im Homeoffice während der Arbeitszeit). Ein bekanntes Beispiel ist die überregionale Tageszeitung (ich glaub, Handelsblatt), die ein StB als Lektüre geltend machen wollte. Da hier berufliche Veranlassung und private Wissbegier nicht unterschieden werden kann ... nada. Ähnlich c't Computerzeitschrift für einen IT-Admin ... allg. Tendenz: Es wird abgelehnt, was man in der Bahnhofsbuchhandlung so kaufen kann, weil nicht fachlich genug. Das mal zur Orientierung. Die Logik kann man auf vieles anwenden, wie z.B. gestiegener Wasserverbrauch im Homeoffice.

 

Ohne Arbeitszimmer keine Quadratmeter, keine anteilige Nebenkosten, auch keine Putzhilfe. Dazu gibt es eigene Abschnitte in den Richtlinien bzw. Erlassen.

 

Der berufliche Anteil kann bei Mischnutzung z.B. zeitanteilig ermittelt werden, z.B.

8h Homeoffice am Tag, 5 Tage die Woche vs. Privatnutzung 2h am Tag, 7 Tage die Woche = 40h vs. 14h für die Anzahl der Wochen im Homeoffice. Die Pauschalierung von 20% für Telekom ist z.B. recht großzügig, wenn man es so sieht.

 

Sind WG extra fürs Homeoffice angeschafft worden, dann kann man sie zu 100% absetzen bzw. Afa geltend machen. (Veranlassungsprinzip). Die Glaubhaftmachung fehlender Privatnutzung ist vom Einzelfall abhängig. Da gibt es WG, die von ihrer Natur her wohl kaum privat genutzt werden, wie z.B. Aktenkoffer, Uniform oder wo man privat bereits ein vergleichbares WG hat: Privathandy plus Firmenhandy. In so einem Fall kann man die Kosten für's Privathandy dann nicht geltend machen.

In den LSt-Hinweisen gibt es zudem Regeln, wie anteilig etwas geltend gemacht werden kann, ohne Nachweise dafür erbringen zu müssen.

 

... und ... Die Homeoffice-Pauschale bzw. die AN-Pauschale dient ja dem Zweck, dass man nicht jeden Kugelschreiber einzeln erfassen muss. Es wäre günstiger, eine Stunde mehr Homeoffice mit dem AG abzurechnen, anstelle einer Stunde Extraarbeit für die Steuererklärung zu verbraten oder man betreibt Kümmelspalterei als Hobby ... Beispiel wäre Extra-Stromverbrauchserfassung für das berufliche Notebook im Homeoffice. Ein spitzfindiges FA könnte antworten: Ist der Stromzähler auch geeicht? (Auf deutsch: Hast du noch alle Tassen im Schrank?)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...