Cashboy21 Januar 7, 2022 Am 18.3.2021 um 21:13 von tecx: Ja, der Sparerpauschbetrag ist schon vollständig ausgenutzt. (ETF-Depot, Genossenschaftsanteile, P2P-Kredite, Krypto, CrowdInvest) Kryptos zählen nicht zu den 801€ Pauschbetrag sondern sind aktuell noch nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es zwar keinen steuerlichen Freibetrag, dafür aber wenigstens eine Freigrenze in Höhe von 600,00 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Das heißt, der Gesamtgewinn aus allen Geschäften bleibt steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr weniger als 600,00 € beträgt. Wenn der Gewinn darüber liegt muss der gesamte Gewinn ohne Freibetrag versteuert werden mit 25%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag