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s1lv3r

Home-Office in Steuererklärung berücksichtigen

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Hallo zusammen,

wie viele andere auch musste ich 2020 hauptsächlich im Homeoffice arbeiten. Jetzt überlege ich gerade, ob sich das in der Steuererklärung irgendwie berücksichtigen lässt. Folgendes Ergebnis hat meine Recherche bisher gebracht:

  • Ein absetzbares Arbeitszimmer habe ich nicht.
  • Die neue Home-Office-Pauschale bringt mir nichts, da sie auf 600€ begrenzt ist und ich auch damit nicht über die 1.000€ Werbungskostenpauschale komme.

 

Was mir mein Steuerprogramm (WISO Steuer-Web) jetzt noch als "Corona-Tipp" vorschlägt, ist:

  • Zumindest die pauschale 0,03% Versteuerung der Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen auf die 0,002% Methode umzustellen.

 

Das wäre zwar finanziell interessant, aber momentan sehe ich dabei folgendes Problem: Wenn ich das korrekt verstehe, muss ich dann ja taggenau dokumentieren, an welchen Tagen das war (quasi wie ein Fahrtenbuch) und diese Angaben auch noch irgendwie dem Finanzamt übermitteln. Sind die Anforderungen da wirklich so hoch? Da gibt es auch keine "Corona-Erleichterungen"? :news:

 

Im Moment wüsste ich ehrlich gesagt gar nicht, wie ich bei der rein elektronischen Übermittlung so eine zusätzliche Dokumentation übermitteln könnte (ins Begleitschreiben passen ja keine Daten für 365 Tage rein... - oder fällt sowas unter Belege die ggf. bei Interesse von denen nachgefordert werden?) und ich könnte zusätzlich auch nicht mit 100%iger Gewissheit für jeden Tag sagen, was da war (Urlaub, Krankheit, Home-Office, Büro, etc.). Ich weiß nur in welchen Monaten Home-Office war ... :wacko:

 

Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation und kann sagen, wie er das gemacht hat. ^_^

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Gamenick

 

Dürfte den "Vorgang" an sich zu deiner Situation ausreichend erläutern. Auch wenn der Herr so der "typische Steuerberatertyp" ist, ist das fachlich alles gut erklärt.

 

Bezüglich dem Nachweis deiner tatsächlichen Tage, kannst du keine Bescheinigung deines Arbeitgebers anfordern? Ggf. ist das auch in der elektronischen Arbeitszeiterfassung entsprechend vermerkt wann du wo und was gearbeitet hast.

 

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