Zum Inhalt springen
Itwothevowa

BU Analyse vereinfachte Gesundheitsfragen

Empfohlene Beiträge

Itwothevowa

Hallo liebe Community,

 

ich verkürze jetzt mal bewusst die Angaben zu meiner Person, da es mir nur um die Deutung der Gesundheitsfragen geht und in den Beitrag nicht überlasten möchte.

Ich bin 30 Jahre als und Ingenieur. Meine Arbeit besteht zu über 90% aus Büroarbeiten am PC.

Über meinen Arbeitgeber wird eine betriebe BU angeboten. In den vereinfachten Gesundheitsfragen wird gefragt:

 

"Liegt bei Ihnen eine Einschränkung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit oder eine andere unfall- oder krankheitsbedingte Behinderung vor, die von einem Versorgungs- oder Versicherungsträger festgestellt wurde, oder wurde ein Antrag bei einem Versorgungs- oder Versicherungsträger wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt?".

 

Die Frage ist: Ich habe sowohl eine Hausstaub-Allergie als auch eine Augenfehlstellung. Dies sind keine anerkannten Behinderungen und schränken mMm meine Erwerbs- oder Berufsfähigkeit nicht ein. Kann mir aus diesen chronischen Krankheiten möglicherweise ein Strick gedreht werden?

 

Die BU wird von einem Makler betreut. Wenn ich mit diesem das Thema bespreche und er das abnickt, ist er dann entsprechend haftbar?

 

Viele Grüße, Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat

Die Frage ist doch eindeutig formuliert. Sofern keine Einschränkung oder Bedinderung von einem Versorgungs- oder Versicherungsträger festgestellt wurde, ist diese mit nein zu beantworten.
Der Makler wäre hier meiner Meinung nach nicht haftbar, da du mit dem Antrag unterschreibst, das die Angaben korrekt sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Itwothevowa

Hallo, und Danke für deine Antwort,

 

ich frage mich: geht es um anerkannte Behinderungen mit Behinderungsgrad? Ich habe gelesen, dass eine Allergie auch eine Behinderung sein kann.

Bei den Einschränkungen der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit ist halt die Frage, ob schon eine kleine Einschränkung die Anforderung erfüllt. Meine Kollegen niesen aktuell häufig durch die Pollenblüte. Sind das schon Einschränkungen der Berufsfähigkeit, auch wenn sie sehr klein sind? Wo ist da die Grenze?

Zum Makler: Wenn ich ihm explizit und schriftlich die beiden Erkrankungen nenne, und er es abnickt: Ist er dann nicht dafür verantwortlich und haftbar?

 

Viele Grüße, Martin

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384
Zitat

, die von einem Versorgungs- oder Versicherungsträger festgestellt wurde,

 

Weißt du was ein Versorgungs oder Versicherungsträger ist?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat

Wie gesagt, die Frage ist eindeutig. Es geht hier auch nicht um die Definition von Bedinderung, sondern einzig darum ob diese festgestellt wurde.
Eine Allergie kann natürlich potenziell ein Thema sein was zur BU führt und möglicherweise dazu führt, dass der Antrag nur mit einem Risikozuschlag angenommen wird, darum geht es bei dieser Frage aber nicht.

 

Du solltest dem Makler natürlich alle Erkrankungen nennen und die Frage auch vollständig und korrekt beantworten. Lass dir auch nicht vom Makler sagen das bestimmte Sachen nicht angegeben werden sollen. Du brauchst aber auch nur das beantworten was gefragt wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Itwothevowa
· bearbeitet von Itwothevowa
vor 15 Minuten von Thomas_384:

 

Weißt du was ein Versorgungs oder Versicherungsträger ist?

 

Hallo Thomas,

 

nein, ich weiß es leider nicht. Ich bin aus den Definitionen nicht ganz Schlau geworden. Kannst du mir den Begriff in diesem Zusammenhang für einen Laien erklären?

vor 13 Minuten von DancingWombat:

Wie gesagt, die Frage ist eindeutig. Es geht hier auch nicht um die Definition von Bedinderung, sondern einzig darum ob diese festgestellt wurde.
Eine Allergie kann natürlich potenziell ein Thema sein was zur BU führt und möglicherweise dazu führt, dass der Antrag nur mit einem Risikozuschlag angenommen wird, darum geht es bei dieser Frage aber nicht.

 

Du solltest dem Makler natürlich alle Erkrankungen nennen und die Frage auch vollständig und korrekt beantworten. Lass dir auch nicht vom Makler sagen das bestimmte Sachen nicht angegeben werden sollen. Du brauchst aber auch nur das beantworten was gefragt wird.

Ich habe den Text bisher so gelesen, dass die Frage nach "Einschränkung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit" losgelöst war von der Feststellung durch die Versorgungs oder Versicherungsträger.

Also "Liegt bei Ihnen eine Einschränkung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit, ................ oder liegt eine andere unfall- oder krankheitsbedingte Behinderung vor, die von einem Versorgungs- oder Versicherungsträger festgestellt wurde, oder wurde ein Antrag bei einem Versorgungs- oder Versicherungsträger wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt?"

Wenn Einschränkung Berufsfähigkeit und Behinderungen von den Versorgungs oder Versicherungsträger anerkannt sein muss, dass ist die Frage natürlich eindeutiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 8 Minuten von Itwothevowa:

Hallo Thomas,

 

nein, ich weiß es leider nicht. Ich bin aus den Definitionen nicht ganz Schlau geworden. Kannst du mir den Begriff in diesem Zusammenhang für einen Laien erklären?

Ich habe den Text bisher so gelesen, dass die Frage nach "Einschränkung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit" losgelöst war von der Feststellung durch die Versorgungs oder Versicherungsträger.

Also "Liegt bei Ihnen eine Einschränkung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit, ................ oder liegt eine andere unfall- oder krankheitsbedingte Behinderung vor, die von einem Versorgungs- oder Versicherungsträger festgestellt wurde, oder wurde ein Antrag bei einem Versorgungs- oder Versicherungsträger wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt?"

Wenn Einschränkung Berufsfähigkeit und Behinderungen von den Versorgungs oder Versicherungsträger anerkannt sein muss, dass ist die Frage natürlich eindeutiger.

Wenn die Interpunktion so ist wie im Antrag ist es genauso wie ich es schrieb. Selbst wenn es anders wäre, dürfte eine Allergie da aber nicht drunter fallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Itwothevowa
vor 27 Minuten von Thomas_384:

 

Weißt du was ein Versorgungs oder Versicherungsträger ist?

 

Hallo,

 

ok, also ich denke, dass es sich um die Kranken- und Rentenkassen handeln wird.

Meine Krankenkasse weiß natürlich über meine Krankheiten Bescheid. Ist das schon eine "Feststellung" durch Versorgungs- oder Versicherungsträger?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 30 Minuten von Itwothevowa:

Hallo,

 

ok, also ich denke, dass es sich um die Kranken- und Rentenkassen handeln wird.

Meine Krankenkasse weiß natürlich über meine Krankheiten Bescheid. Ist das schon eine "Feststellung" durch Versorgungs- oder Versicherungsträger?

Hat denn deine Krankenkasse oder die Rentenkasse eine Einschränkung der Erwerbs oder Berufsfähigkeit festgestellt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Itwothevowa

Hallo DancingWombat,

 

nein, sowas liegt mir nicht vor. Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob bereits bekannte Krankheiten so gewertet werden können.

Es gibt ja Urteile, in denen Menschen mit Multibler Sklerose, die aber noch berufstätig waren, unterschrieben haben, dass sie uneingeschränkt Ihrer Arbeit nachgehen können. Später wurde vor Gericht entschieden, dass sie durch Ihre Erkrankung garnicht uneingeschränkt ihrer Arbeit nachgegangen sein können. Vermutlich empfand der Versicherte es aber so. Daher ist für mich nicht ganz klar, wo die Grenzen gezogen werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat

Wegen was konkret hast du denn das Gefühl möglicherweise als eingeschränkt Erwerbsfähig oder Berufsunfähig zu sein? Sind es nur die oben genannten Punkte?
Warst du denn in den letzten Monaten/Jahren deswegen mal arbeitsunfähig (krankgeschrieben)? Gibt es in deinen Krankenakten Hinweise auf eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Itwothevowa
Am 12.3.2021 um 20:27 von DancingWombat:

Wegen was konkret hast du denn das Gefühl möglicherweise als eingeschränkt Erwerbsfähig oder Berufsunfähig zu sein? Sind es nur die oben genannten Punkte?
Warst du denn in den letzten Monaten/Jahren deswegen mal arbeitsunfähig (krankgeschrieben)? Gibt es in deinen Krankenakten Hinweise auf eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit?

 

 

Hallo DancingWombat,

 

entschuldige die späte Antwort. Ich war wegen den Erkrankungen noch nie Krankgeschrieben. Es gibt auch keine Hinweise auf eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit.

Wahrscheinlich mache ich mir in diesem Fall zu viele Sorgen. Ich bin etwas versunsichert, da häufig unscheinbare Formulierungen in Verträgen ungeahnte Auswirkungen haben können.

 

Danke für deine Hilfe.

 

VG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...