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Fifty3

Riester Minijob

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Fifty3

Hallo zusammen,

 

meine Mutter hat einen 450€ Job und hat vor einigen Jahren einen Riester abgeschlossen. Diesen hat sie jedoch auch wieder stillgelegt. Nun überlege ich ihr zu empfehlen diesen wieder zu besparen da man doch ordentlich Zulagen erhält (175€ Grundzulage + 154€ pro Kind) bei einem Sockelbeitrag von 60€. Ich hab jedoch gelesen, dass man um Zulagenfähig zu sein auch aktiv in die Rentenkasse einzahlen muss. Ihr Arbeitgeber zahlt ja einen Beitrag monatlich reicht dies oder muss sie auch einen Teil in die Rentenkasse einzahlen?

 

Würde sich auch ein Wechsel lohnen oder würden die neuen Abschlusskosten dies unattraktiv machen? Aktuell ist sie in einer klassischen Versicherung der Postbank.

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chirlu
vor 3 Stunden von Fifty3:

175€ Grundzulage + 154€ pro Kind

 

Die Kinderzulage ist entweder 185 Euro (für bis 2007 geborene Kinder) oder 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder), aber nie 154 Euro.

 

vor 3 Stunden von Fifty3:

Ihr Arbeitgeber zahlt ja einen Beitrag monatlich reicht dies oder muss sie auch einen Teil in die Rentenkasse einzahlen?

 

Wenn sie sich hat von der Versicherungspflicht befreien lassen und also nicht ihre 3,6% Eigenanteil bezahlt, ist sie nicht förderberechtigt.

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oktavian
vor 5 Stunden von chirlu:

 

Die Kinderzulage ist entweder 185 Euro (für bis 2007 geborene Kinder) oder 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder), aber nie 154 Euro.

 

 

Wenn sie sich hat von der Versicherungspflicht befreien lassen und also nicht ihre 3,6% Eigenanteil bezahlt, ist sie nicht förderberechtigt.

Wobei den Eigenanteil doch auch der Arbeitgeber zahlen würde, also gleich vom Lohn abziehen würde, oder?

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chirlu

Sicher, wie sonst bei SV-Beiträgen eben auch.

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oktavian
vor 2 Stunden von chirlu:

Sicher, wie sonst bei SV-Beiträgen eben auch.

Fifty hatte  "Zulagenfähig zu sein auch aktiv in die Rentenkasse einzahlen muss." geshrieben. Ich denke so einfach ist es nicht, da meines Wissens eben der Arbeitgeber das mitzahlt und dann bei einem 450€ Job halt weniger als 450 auszahlt. Also sehe ich das nicht als aktiv einzahlen und soweit ich weiß ist es auch ein opt-out, also dass diese 3,6% standardmäßig anfallen.

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chirlu

Uff …

 

vor 23 Minuten von oktavian:

Ich denke so einfach ist es nicht, da meines Wissens eben der Arbeitgeber das mitzahlt und dann bei einem 450€ Job halt weniger als 450 auszahlt.

 

Tja. Und bei einem 2000-Euro-Job zahlt auch „der Arbeitgeber das (= den Arbeitnehmeranteil) mit“ und deshalb „halt weniger als 2000 Euro aus“. Nur die Aufteilung ist anders (gewerblicher Minijob 15% AG, 3,6% AN; normal 9,3% AG, 9,3% AN).

 

vor 24 Minuten von oktavian:

soweit ich weiß ist es auch ein opt-out, also dass diese 3,6% standardmäßig anfallen.

 

Ja, wie ich auch geschrieben habe.

vor 8 Stunden von chirlu:

Wenn sie sich hat von der Versicherungspflicht befreien lassen (= Opt-out) und also nicht ihre 3,6% Eigenanteil bezahlt

 

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oktavian

@chirluJa, sicher hast Du Recht, aber @Fifty3kann eben die Zulagenberichtigung nicht daran erkennen, ob seine Mutter aktiv einzahlt (was auch immer damit gemeint war) an die RV, sondern kann das mit Arbeitsvertrag und dem eingehenden Geld sehen. Wenn Lohn > eingehendes Geld sollte das gehen. vielleicht kann man auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Ich glaube aber der Arbeitgeber muss da auch eine Übersicht ohnehin bereitstellen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

In der Gehaltsabrechnung schauen, ob ein Abzug von 3,6% des Bruttos für Rentenversicherung aufgeführt ist. Oder dort nach dem SV-Schlüssel sehen (6100 = Minijob mit voller RV). So schwierig ist das doch alles nicht, wie du es zu machen versuchst.

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Fifty3

In der Lohnabrechnung wird „PaulSt Abzug“ abgezogen ca. 9€ wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Hierbei handelt es sich nicht um die Rente nehme ich mal an. Sie kann ja letztendlich auch beim Arbeitgeber anfragen die 3,6% wieder zu zahlen falls sie sich vorher hat befreien lassen oder?

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chirlu
vor 4 Stunden von Fifty3:

In der Lohnabrechnung wird „PaulSt Abzug“ abgezogen ca. 9€ wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Hierbei handelt es sich nicht um die Rente nehme ich mal an.

 

Richtig, sondern das ist die pauschale Steuer in Höhe von 2%, die man statt der regulären Versteuerung wählen kann.

 

vor 4 Stunden von Fifty3:

Sie kann ja letztendlich auch beim Arbeitgeber anfragen die 3,6% wieder zu zahlen falls sie sich vorher hat befreien lassen oder?

 

Nein, geht nicht – die Befreiung ist dauerhaft. Allenfalls kann sie kündigen, mindestens zwei Monate warten und nach der Pause sich wieder einstellen lassen. Dann gilt die Befreiung nicht mehr.

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Bolanger

Mir hat die Googlesuche mit den Begriffen "Minijob Riester" so viele einfach verständliche Antworten von Profis auf diese Frage gegeben, dass ich mich gar nicnt traue, hier etwas dazu zu schreiben

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bondholder
vor 6 Stunden von Bolanger:

Mir hat die Googlesuche mit den Begriffen "Minijob Riester" so viele einfach verständliche Antworten von Profis auf diese Frage gegeben, dass ich mich gar nicnt traue, hier etwas dazu zu schreiben

:thumbsup:

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