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Synthomesc_alt

verspätete Einkommenssteuererklärung

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Synthomesc_alt

Folgender Sachverhalt:

 

Seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben, ich bin dazu auch nicht verpflichtet.

Nun kam die Aufforderung vom FA diese für die Jahre 2017 / 2018 nach zu reichen. Grund dafür war die Zahlung von Kurzarbeitergeld.

Nur dies war mir nicht bewusst. 2017 wurde gekündigt, es wurde eine Abfindung gezahlt und dazu noch 1 Jahr in einer Transfergesellschaft , bei 90 % des letzten Nettogehalts.

 

Bescheid sieht nun folgend aus:

 

2017 :

 

Regulär als AN + Abfindung : 8 Monate

Transfergesellschaft ( Kurzarbeitergeld ) : 4 Monate

 

Ergebnis: 5 Euro Nachzahlung

 

2018:

 

Transfergesellschaft ( Kurzarbeitergeld ) : 5 Monate

Neue Stelle : 7 Monate

 

Ergebnis: 343 Euro Nachzahlung ( Steuer ) 475 Euro Verspätungszuschlag

 

Macht es Sinn, die Position Verspätungszuschlag anzufechten, bzw zu versuchen diese nicht zahlen zu müssen?

Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Anderseits liegt hier auch kein Vorsatz vor...

 

Desweiteren kam nun jetzt auch die Aufforderung die Steuererklärung für 2019 abzugeben. Nur für dieses Jahr wäre ich nun nicht mehr verpflichtet!?

 

Zusammenfassend:

 

A: Verspätungszuschlag anfechten oder nicht

B: ist die Steuererklärung für 2019 nun auch verpflichtend?

 

 

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beamter97
vor 15 Minuten von Synthomesc:

Macht es Sinn, die Position Verspätungszuschlag anzufechten, bzw zu versuchen diese nicht zahlen zu müssen?

Ich würde es versuchen:

Da in einem solchen Fall ja intensive Verhandlungen zwischen altem AG, dem Betriebsrat und der ArbeitsAgentur über die Vereinbarung eines Sozialplans, der zur Überleitung deines Arbeitsverhältnisses in die Transfergesellschaft geführt hat, stattgefunden haben, sehe ich diese drei auch in der Verantwortung, die betroffenen AN hinreichend über die Folgen zu informieren. Offensichtlich ist das in deinem Fall nicht geschehen. Oder hast du in deinem Vertrag mit der Transfergesellschaft einen entsprechenden Passus? oder zumindestens ein HInweisschreiben erhalten, dass dein Entgelt zum Teil eine Sozialleistung ist?

 

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Synthomesc_alt
vor 12 Minuten von beamter97:

Oder hast du in deinem Vertrag mit der Transfergesellschaft einen entsprechenden Passus? oder zumindestens ein HInweisschreiben erhalten, dass dein Entgelt zum Teil eine Sozialleistung ist?

Da gibt es einen 3 seitigen Vertrag den ich mal sehr genau durchlesen müsste...dieser ist dem FA auch bekannt, weil diese Art der nötigen Dokumente nach zu reichen waren....

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N/com
vor einer Stunde von Synthomesc:

 

B: ist die Steuererklärung für 2019 nun auch verpflichtend?

 

 

§ 149 Abs. 1 S. 2 AO:

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor einer Stunde von Synthomesc:

 

Ergebnis: 343 Euro Nachzahlung ( Steuer ) 475 Euro Verspätungszuschlag

 

Macht es Sinn, die Position Verspätungszuschlag anzufechten, bzw zu versuchen diese nicht zahlen zu müssen?

 

@Synthomesc  - Weil du ja auch gerne sehr deutliche Worte gebrauchst: Ist's das Wert wegen 500€?

(Ich habe vorletztes Jahr als chronischer Prokrastrinierer  auch eine dreistellige Summe Säumniszuschlag gezahlt inkl. vorläufiger Steuerschätzung, wird mir nicht mehr passieren, Dummheit muss bestraft werden)

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Necoro
vor einer Stunde von pillendreher:

@Synthomesc  - Weil du ja auch gerne sehr deutliche Worte gebrauchst: Ist's das Wert wegen 500€?

Andererseits ist ein Einspruch schnell geschrieben und versandt (z.B. über elster.de). Mehr als ablehnen können die doch auch nicht -- und im Zweifel sind 500€ ein netter Stundenlohn.

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Bassinus
vor 3 Stunden von Synthomesc:

A: Verspätungszuschlag anfechten oder nicht

Versuchen kann man es ja und es kostet ja nichts. Verlieren kannst du auch nichts. Einspruch dagegen und begründen, dass es ein Versehen war wegen dem Hick& Hack mit dem alten Arbeitengeber. Auch aufgrund der niedrigen steuerlichen Zahllast fast verdoppelt durch den Vspz wäre auch zu hart. Bisschen auf die Tränendrüse drücken und darauf hinweisen, dass daa noch nie vorkam und nie wieder vorkommen wird. Vielleicht hast Glück. Hilfsweise, wenn dem Einspruch nicht abgeholfen werden kann, Antrag auf Erlass stellen. 

 

Bis auf zwei Briefe und bisschen Zeit hast du da nicht zu verlieren ;)

Viel Glück

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Synthomesc_alt
vor 2 Stunden von pillendreher:

@Synthomesc  - Weil du ja auch gerne sehr deutliche Worte gebrauchst: Ist's das Wert wegen 500€?

Absolut, wir reden hier vom Finanzamt!
Da geht es ums Prinzip!

 

vor 2 Stunden von N/com:

§ 149 Abs. 1 S. 2 AO:

Z

ur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. 

 

vor 54 Minuten von Necoro:

Andererseits ist ein Einspruch schnell geschrieben und versandt (z.B. über elster.de). Mehr als ablehnen können die doch auch nicht -- und im Zweifel sind 500€ ein netter Stundenlohn.

Absolut...das werde ich auch so wohl machen!

 

vor 2 Minuten von Bassinus:

Bisschen auf die Tränendrüse drücken und darauf hinweisen, dass daa noch nie vorkam und nie wieder vorkommen wird.

Auf die Tränendrüse drücken beim Finanzamt?
Das hat wahrscheinlich genauso viel Auswirkung , als wenn ich meinem Peiniger ausreden wollte mich zu foltern.....

 

vor 7 Minuten von Bassinus:

Viel Glück

Dank dir!

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Synthomesc_alt
vor 17 Stunden von beamter97:

Oder hast du in deinem Vertrag mit der Transfergesellschaft einen entsprechenden Passus? oder zumindestens ein HInweisschreiben erhalten, dass dein Entgelt zum Teil eine Sozialleistung ist?

Es wurde in dem Vertrag nur erwähnt das man Transferkurzarbeitergeld bezieht. Es wurde aber nicht darauf hingewiesen das dies zu einer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung führt.....

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kleinerfisch

Die Steuererklärung 18 wäre Ende Juli 19 abzugeben gewesen, also 7 Monate nach Entstehung der Steuer Ende 18.

Der Verspätungszuschlag ist grundsätzlich bei einer Abgabe nach Februar 20 zu erheben (zu Ausnahmen s.u.), das trifft hier wohl zu (§152 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Die Höhe ist mit hier 25 EUR/Monat ebenfalls festgelegt (Abs. 5 S. 2), wobei Monate ab Beginn der Verspätung, hier also August 19, bis zur Abgabe gezählt werden (angefangene Monate zählen voll). Bei 475 EUR lande ich bei 19 Monaten und damit bei Februar 21.

Kann es sein, dass Du im vergangenen Februar abgegeben hast?

Dann wäre die Berechnung in Ordnung. Dass die Summe bei der geringen Steuerschuld exzessiv erscheint, ist nach dem Gesetz unerheblich.

 

Bei den Ausnahmen kommen für Dich nur die nach Abs. 3 Nr. 1 in Frage und hier nur eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 S. 2 (s.a. hier) oder die Regelung des § 152 Abs. 5 S. 3. Bei Letzterem müsstest Du erstmals zu einer Erklärung aufgefordert worden sein, die Regelung ist allerdings eigentlich für einen anderen Personenkreis gedacht.

Zur Regelung des § 109 finde ich leider nichts Konkretes über die zulässigen Gründe. Dass Du nicht von dritter Seite informiert wurdest ist m.E. keiner, da die Steuererklärung in Deiner eigenen Verantwortung liegt (analog zu "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe). Anbringen kann man es natürlich trotzdem, ebenso wie die Höhe des Zuschlags im Verhältnis zur Steuerschuld (wobei der Gesetzgeber bei der letzten Änderung des 152 AO die Koppelung dieser beiden gerade gestrichen hat).

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Steuerschuld durch Einspruch und Nachreichung weiterer absetzbarer Kosten auf Null zu drücken. Nach § 152 Abs. 3 Nr. 2 entsteht dann kein Verspätungszuschlag.

 

Auf jeden Fall sollte ein Satz wie

Zitat

Für den Fall der rückwirkenden Gewährung der Fristverlängerung beantrage ich den Erlass der festgesetzten Verspätungszuschläge, hilfsweise aus Billigkeitsgründen, ggf. auch teilweise.

im Schreiben stehen.

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Synthomesc_alt
· bearbeitet von Synthomesc
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Die Höhe ist mit hier 25 EUR/Monat ebenfalls festgelegt (Abs. 5 S. 2), wobei Monate ab Beginn der Verspätung, hier also August 19, bis zur Abgabe gezählt werden (angefangene Monate zählen voll). Bei 475 EUR lande ich bei 19 Monaten und damit bei Februar 21.

Kann es sein, dass Du im vergangenen Februar abgegeben hast?

Dann wäre die Berechnung in Ordnung. Dass die Summe bei der geringen Steuerschuld exzessiv erscheint, ist nach dem Gesetz unerheblich

Ganz genau, 19 Monate a 25 Euro sind die veranschlagten 475 Euro...

 

Letztendlich habe ich keinerlei rechtliche Grundlagen es anzufechten. Alleine die Tatsache, dass mir nicht bewusst war, dass durch das Transferkurzarbeitergeld eine Steuererklärung wieder verpflichtend wird, reicht nicht aus.

Desweiteren wohl auch nicht, dass ich weder von der Transfergesellschaft noch vom Arbeitsamt diesbezüglich unterrichtet wurde....

Ich könnte darauf hinweisen dass ich nie Abgabepflichtig war,vom FA nie eine Aufforderung diesbezüglich bekommen habe und durch den Verlust des Arbeitsplatzes und die entsprechende neue Arbeitssuche, mir die Problematik nicht bewusst war. Nur ob das etwas bewirkt mag ich bezweifeln.

Ich meine auch gelesen zu haben , dass seit 2018 der Ermessensspielraum des FA sehr eingeschrängt wurde......

 

Desweiteren wurde ich aufgefordert nun auch die Steuererklärung für 2019 abzugeben. Droht mir hier auch ein Verspätungszuschlag, obwohl ich für 2019 nicht mehr verpflichtet bin eine abzugeben?

Diese müsste aber eine Steuererstattung beinhalten, sprich dann kann kein Verspätungszuschlag veranschlagt werden, richtig!?

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bondholder
vor 13 Minuten von Synthomesc:

Nur ob das etwas bewirkt mag ich bezweifeln.

Die null (ELSTER, Briefkasten des Finanzamtes) bis 80 Cent (Briefporto) Kosten sollten jetzt nicht die wesentliche Hürde sein, oder?

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Synthomesc_alt
vor 3 Stunden von kleinerfisch:

Auf jeden Fall sollte ein Satz wie

Zitat

Für den Fall der rückwirkenden Gewährung der Fristverlängerung beantrage ich den Erlass der festgesetzten Verspätungszuschläge, hilfsweise aus Billigkeitsgründen, ggf. auch teilweise.

im Schreiben stehen.

 

Habe jetzt eine Fristverlängerung beantragt. Mal schauen was dabei rauskommt.

Vielen Dank für deine Unterstützung!

 

vor einer Stunde von bondholder:
vor einer Stunde von Synthomesc:

Nur ob das etwas bewirkt mag ich bezweifeln.

Die null (ELSTER, Briefkasten des Finanzamtes) bis 80 Cent (Briefporto) Kosten sollten jetzt nicht die wesentliche Hürde sein, oder?

Richtig, darum habe ich jetzt auch eine Fristverlängerung beantragt....

btw. für 2019 war es keine Aufforderung, sondern eine Erinnerung zur Abgabe. Da ich für dieses Jahr aber mit einer Rückzahlung rechnen kann, werde ich diese auch einreichen.....

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kleinerfisch

Sag mal Bescheid, wie es ausgegangen ist.

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Synthomesc_alt
Am 7.3.2021 um 17:36 von kleinerfisch:

Sag mal Bescheid, wie es ausgegangen ist.

Heute kam Post...und ist positiv ausgegangen!
Der Verspätungszuschlag wurde tatsächlich zurückgenommen.... hätte ich nicht erwartet. Hat sich also gelohnt!

Danke an alle Beteiligten!

 

 

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Bassinus

Da menschelt es halt auch ;)

Und es ist auch einfach ne Kostenfrage, wenn du bei 475€ ein Einspruch machst, kostet dass das Finanzamt enormen Personalbedarf. Anschreiben mit Bitte um Rücknahme, Stellungnahme zur rechtlichen Grundlage, Abgabe zur Rechtsbehelfsstelle, Anschreiben durch Rechtsbehelfsstelle, Erinnerung durch Rechtsbehelfsstelle und irgendwann ne Einspruchsentscheidung die Gerichtsfest sein muss. Alles mal 2 wenn du noch Anträge auf AdV und Erlass stellst.

 

Dein Anliegen wäre also durch mindestens 3 Hände gegangen und hätte Kasse, Veranlagung und Rechtsbehelfsstelle in Arbeit gehalten. Gegenüber 475€ Nebenleistungen zur unstrittigen Steuer. Kurzum: es kostet den Staat weniger darauf zu verzichten, als es Gerichtsfest endgültig auf FA Ebene abzuschließen. Und es war das erste Mal. Gnade vor Recht :P

 

Glückwunsch zum guten Ausgang.

Am 6.3.2021 um 23:06 von Synthomesc:

Das hat wahrscheinlich genauso viel Auswirkung , als wenn ich meinem Peiniger ausreden wollte mich zu foltern.....

Und ich hoffe deine Vorurteile ggü. dem Finanzamt haben sich jetzt bisschen neu geordnet ;)

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kleinerfisch

Hatte ich auch nicht erwartet (ein Brief schien mir aber kein großer Aufwand im Verhältnis zur wenn auch kleinen Chance).

Da musst Du wohl einen Impfcocktail ausgeben :D

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Synthomesc_alt
Am 23.3.2021 um 23:12 von kleinerfisch:

Hatte ich auch nicht erwartet (ein Brief schien mir aber kein großer Aufwand im Verhältnis zur wenn auch kleinen Chance).

War auch positiv überrascht......

 

Am 23.3.2021 um 23:12 von kleinerfisch:

Da musst Du wohl einen Impfcocktail ausgeben

Ich bin auf alle Fälle für Dank verpflichtet....

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