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Gast240830

Bewertung Altvertrag Pensionskasse / Entgeltumwandlung

Empfohlene Beiträge

Gast240830

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Sparkassen Penisonskasse Vertrag seit 1.12.2004 mit folgenden Eckdaten:

 

- Monatsbeitrag: 150 € vom Brutto

- Garantiezins: 3,25 %

- Versorgungskapital (garantiert) am Ende der Laufzeit mit 65 Jahren: 151.577 €

- garantierte monatl. Altersrente: 702 €

- Ende Laufzeit: 1.1.2048

- Arbeitgeberzuschuss: 6,65 €

 

Den Vertrag konnte ich auch bei einem vergangenen Arbeitgeberwechsel "mitnehmen". Ein weiterer Arbeitgeberwechsel ist erstmal nicht geplant aber nicht ausgeschlossen.

 

Nun zu meinen Fragen:

 

1. Gebe ich die Daten in einen Zinsrechner ein, bekomme ich einen Zinssatz von 2,9% raus. Die Differenz zu den 3,25% Garantiezins ergibt sich dann wohl aus den Gebühren des Anbieters?

 

2. Aufgrund des Arbeitgeberzuschusses und der Entgeltumwandlung zahle ich netto ca. 80 €. Mit 80 € gerechnet ergibt sich ein Zinssatz von etwa 5,3%. Kann man das so rechnen?

 

3. Wie wird das ganze denn am Ende versteuert? Hat der Vertrag aus 2004 evtl. noch "Sonderrechte"?

 

4. Würdet ihr den Vertrag weiterlaufen lassen? Grundsätzlich ist der Garantiezins ja noch aus der "alten Hochzinsphase". Andererseits reduziert sich ja die gesetzl. Rente aufgrund des geringeren Bruttos und im Alter muss die Auszahlung ja versteuert werden.

 

Vielen Dank schonmal vorab.

 

Viele Grüße

Michael

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Thomas_384

Wie hoch ist dein Jahresbrutto?

Sonst irgendwas in Bezug auf AV abseits ETF (Riester etc?)

Schaut für mich auf den ersten Blick auf jeden Fall interessant aus zum Weiterzahlen (im Vergleich zu irgendwelchen BaV Konditionen im Jahr 2021).

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Gast240830

- Jahresbrutto: knapp 60 T€

 

- Sonstiges:

  • Zusatzversorgungskasse (öffentl. Dienst), wird vom Arbeitgeber bezahlt, ergibt wenn ich weiter im ÖD bleibe und die Beiträge so weiterlaufen: 868 € Rente / Monat.
  • gesetzl. Rente, lt. letztem Bescheid: 2.111 € / Monat.
  • selbst genutzte Immobilie, wird einige Jahre vor dem Renteneintritt abbezahlt sein

Inwiefern ist das für meine o.g. Fragen relevant? Wegen der Steuerfrage?

 

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s1lv3r
vor 17 Minuten von Michael82:

Jahresbrutto: knapp 60 T€

 

Einzelveranlagung oder Splittingtarif?

 

vor 18 Minuten von Michael82:

Inwiefern ist das für meine o.g. Fragen relevant? Wegen der Steuerfrage?

 

Ja, genau. Wie du ja schon selber geschrieben hast, musst du die bAV ja bei der Auszahlung versteuern. Du tauschst also nur die Steuerbelastung jetzt gegen die Steuerbelastung in der Rentenphase. Dieser Tausch ergibt nur Sinn (führt zu einer Steuerersparnis), wenn du jetzt eine höhere Steuerbelastung hast, als die zu erwartende Steuerbelastung in deiner Rentenphase.

 

Neben den Konditionen des Vertrages selber (die bei dir soweit m.M.n gut aussehen), ist das der zweite wichtige Aspekt, ob die bAV für dich Sinn ergibt.

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Gast240830

Alles klar. Bin verheiratet. Zusammenveranlagt und wir nutzen das Ehegattensplitting. Habe Steuerklasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen.

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Gast240830

Hallo,

 

sind noch Fragen offen? Habe versucht alles so gut wie möglich zu beantworten.

 

Wäre nett wenn noch jemand Bezug auf meine o.g. Fragen nehmen könnte.

 

Viele Grüße

Michael

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Seabushy

Die Frage bzgl. des Jahresbruttos bezog sich vermutlich darauf, ob es nur dein eigenes Gehalt ist oder euer gemeinsames (das könnte man nämlich so lesen).

Da du unterhalb der BBG für die Rente verdienst, fehlen dir die 150€ als Basis für die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Da es aber noch die ZVK gibt, könnte man das zur Not noch verschmerzen.

 

Die anderen Angaben bzgl. weiterer Vorsorgeprodukte ist interessant, um die Gesamtsituation deiner Absicherung / Altersvorsorge zu kennen.

Im öffentlichen Dienst ist die ZVK im allgemeinen schon sehr "luxuriös", was die Altersvorsorge anbelangt.

 

Deine Rechnung bzgl. der 80€ netto und 5,3% geht leider nicht auf, da du die Rente später in der Auszahlung versteuern musst. Es ist also nur eine Verschiebung auf später. Da du schon recht hohe Rentenansprüche hast, wird der Steuersatz später auch relativ hoch liegen.

Ich vermute, dass es sich trotz der 3,25 % Zinsen kaum rechnet, aber dazu müsste man das Ganze genauer aufdröseln.

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Gast240830

Hallo, und vielen Dank für deine Antwort. Ich habe auch weiter recherchiert und gelesen, dass Verträge bis Ende 2004 (darunter fällt meiner ja), steuerfrei sind.

Bei meinem Vertrag habe ich ein Wahlrecht, entweder Rentenzahlung oder Einmalzahlung. Könnte dann ja sogar alles als Einmalzahlung auszahlen lassen, steuerfrei.

Dann würde meine Rechnung mit den 80€ netto und den 5,3% ja wieder in etwa passen. Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge gehen aber wahrscheinlich noch ab, oder?

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jensebluemchen

Wir sind beide fast gleich alt. Die Chance, dass 2048 noch die gleichen gesetzlichen Regeln gelten wie heute, ist (angesichts Corona und Folgekosten) sehr klein imho. Auf Steuerfreiheit würde ich daher nicht setzen. : )

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
Am 8.3.2021 um 15:51 von Michael82:

Ich habe auch weiter recherchiert und gelesen, dass Verträge bis Ende 2004 (darunter fällt meiner ja), steuerfrei sind.

Du meinst sicher, dass die Beiträge in die bAV pauschal versteuert wurden, und die Auszahlung dann steuerfrei sein wird.

 

vor 9 Minuten von jensebluemchen:

Auf Steuerfreiheit würde ich daher nicht setzen. : )

in obigem Sinne liegt eben keine "Steuerfreiheit" vor, und eine Doppelbesteuerung schließe ich (bei aller Kreativität des Gesetzgebers) aus.

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jensebluemchen
vor 1 Minute von beamter97:

Doppelbesteuerung schließe ich (bei aller Kreativität des Gesetzgebers) aus


Ich nicht, merke ich ständig beim Tanken ; )

 

aber prinzipiell richtig :thumbsup:

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Gast240830
Am 9.3.2021 um 20:50 von beamter97:

Du meinst sicher, dass die Beiträge in die bAV pauschal versteuert wurden, und die Auszahlung dann steuerfrei sein wird.

 

 

Hallo zusammen,

 

ich möchte hier diesen alten Thread von mir nochmals hochholen. Am Vertrag habe ich seither nichts geändert, der lief einfach weiter und soll eigentlich auch bis zum Renteneintritt unverändert weitergeführt werden. In den letzten Tagen habe ich mir das aber nochmals angesehen und habe nun eine Frage zur Besteuerung.

 

- Es handelt sich ja um einen "Altvertrag" aus dem Jahr 2004.

  Nach meinen Recherchen werden hier die Beiträge pauschal versteuert, dafür ist die Auszahlung dann steuerfrei. Korrekt?

 

- Seit Abschluss war ich bei drei Arbeitgebern:

Arbeitgeber 1, hier wurde 2004 der Vertrag gemacht, hatte in den Gehaltsabrechungen immer pauschale Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli aufgeführt.

Arbeitgeber 2, hatte ebenso in den Abrechnungen "pausch" Einträge.

Arbeitgeber 3, aktueller Arbeitgeber seit 2018, hier finde ich in den Abrechungen keine Einträge mit "pauschal" oder "pausch". Es gibt eine Zeile:

"AVmG Kürzung lfd. SV-fre LS"

Könnt ihr mit diesem Kürzel etwas anfangen? Hätte ich den Arbeitgeber 2018 bei Eintritt explizit darauf hinweisen müssen, dass es sich um einen Altvertrag handelt usw.?

 

Gruß

Michael

 

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