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Michav

Verlusttopf

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Michav

Guten Abend zusammen, 

 

ich habe seit letztem Jahr ein Depot. Verluste wurden immer in den Verlusttopf abgerechnet und aufsummiert. 

 

Seit einer Woche ist dies aufeinmal nicht mehr so. Meine Verluste werden einmal täglich genullt und ich bekomme Kapitalertragssteuer und Soli ausgezahlt. 

 

Kann mir einer das erklären, warum sich das geändert hat? 

 

Vielen Dank für die Antworten. 

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alsuna

Anhand dieser wenigen Informationen wird das schwierig. 

Welcher Broker? 

Hattest du dieses Jahr schon Steuern gezahlt? Letztes Jahr? 

 

Grundsätzlich sind Broker zur Verrechnung verpflichtet. Es gibt aber keine Pflicht zu einem bestimmten Vorgehen; manche machen das sofort, andere am Ende da Jahres. 

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Michav

Ja, ich habe dieses und letztes Jahr auf Gewinne schon Steuern gezahlt. 

Broker ist Ing Diba. 

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west263
vor 5 Stunden von Michav:

ich habe seit letztem Jahr ein Depot. Verluste wurden immer in den Verlusttopf abgerechnet und aufsummiert. 

 

vor 4 Stunden von Michav:

Ja, ich habe dieses und letztes Jahr auf Gewinne schon Steuern gezahlt. 

Broker ist Ing Diba. 

Dann ist dein Verlusttopf aufgebraucht worden, im letzten Jahr schon.

oder aber, es gibt zwei Töpfe, einen für Aktien und einen für den Rest, (Fonds, ETF, Zinsen, Kupons, Ausschüttungen).

 

Du solltest dann vielleicht doch noch mal mitteilen, womit Du deine Verluste und Gewinne generiert hast. Stell doch mal zwei aufeinander folgende Abrechnung ein, geschwärzt um deine pers. Daten.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 6 Stunden von Michav:

Kann mir einer das erklären, warum sich das geändert hat?

Ich würde als allererstes bei der ING Diba nachfragen.

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etf-friese

Vielleicht hast Du die Bagatellgrenzen gerissen?

 

https://www.ing.de/hilfe/steuern/abgeltungsteuer/

 

Zitat

Wie hoch sind die Bagatellgrenzen?

Wir buchen nur Kapitalertragsteuer-Beträge ab 50 Euro. Auch für Saldoumschichtungen von Verrechnungstöpfen gibt es eine Betragsgrenze. Hier buchen wir nur Beträge ab 200 Euro. Kleinere Beträge merken wir vor, damit wir sie bei der nächsten Verlustverrechnung berücksichtigen können, spätestens jedoch am Jahresende.

Keine Betragsgrenzen gelten in folgenden Fällen:
Bei jahresübergreifenden Stornos, wenn Sie während des Jahres eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen und bei der Verlustverrechnung am Jahresende.

 

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