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stagflation

Greensill Bank: Moratorium und Insolvenz

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Geldhaber
vor 28 Minuten von wpf-leser:

Es ist eher Art der Unternehmen, die den einzelnen Entschädigungseinrichtungen angehören, wodurch sich diese unterscheiden.

Ok, dann war die FXdirekt Bank AG vielleicht keine "Vollbank" oder damals (2013) war die Rechtslage noch anders. 

 

Im Einlagensicherungsgesetz, auf das die EdB als Rechtsgrundlage verweist, konnte ich übrigens nichts zu Wertpapieren und "90% von 20.000€" usw. finden. Vielleicht nur überlesen. Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit der EdB bei Banken/Wertpapieren? 

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bondholder
vor 20 Minuten von Geldhaber:

Ok, dann war die FXdirekt Bank AG vielleicht keine "Vollbank" oder damals (2013) war die Rechtslage noch anders.

Die FXdirekt Bank AG ist eine Wertpapierhandelsbank und bietet als Direktbank über ihre Handelsplattformen vornehmlich Privatkunden aus dem In- und Ausland marginbasierte Devisen- und Edelmetallgeschäfte, CFD-Handelsgeschäfte auf Aktien, ETFs und Futures an.

 

Die Forderungen der Kunden an die FXdirekt Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Kunden entschädigen kann. Die EdW hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Kunde begrenzt auf 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und auf den Gegenwert von 20.000 Euro.

 

BaFin ordnet Moratorium über die FXdirekt Bank AG an (21.12.2012)

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von Geldhaber:

Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit der EdB bei Banken/Wertpapieren? 

 

Aus den FAQ:

Zitat

Was ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)?
Die EdB ist eine Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Sie wurde durch das Bundesfinanzministerium mit der Aufgabe beliehen, die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die privaten Banken in Deutschland zu führen.

Wird mein Depot (Aktien, Investmentfonds, Zertifikate etc.) von der EdB geschützt?
Wertpapiere sind grundsätzlich nicht geschützt, hierzu besteht auch kein Grund. Depots werden lediglich von der Bank verwahrt, sie bleiben aber im Eigentum des Kunden. Im etwaigen Insolvenzfall können Sie Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. 

Eine Entschädigung aus Wertpapiergeschäften kann jedoch in Betracht kommen, wenn das Institut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben. Die EdB schützt in dem Fall 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung durch die EdB?

Gemäß § 5 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) und § 5 Abs. 2 EinSiG i. V. m. §§ 3–5 AnlEntG haben Gläubiger eines Kreditinstituts im Entschädigungsfall gegen die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugewiesen ist, einen Anspruch auf Entschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Hervorhebungen in Fettdruck von mir.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 6 Stunden von Geldhaber:

Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit der EdB bei Banken/Wertpapieren? 

Um die beiden Posts von bondholder und chirlu (Danke zusammen!) zu ergänzen:

Z.B. sehr einfach im Wiki. :thumbsup:

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Geldhaber
vor 6 Stunden von chirlu:

Gemäß § 5 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) und § 5 Abs. 2 EinSiG i. V. m. §§ 3–5 AnlEntG haben Gläubiger eines Kreditinstituts im Entschädigungsfall gegen die Entschädigungseinrichtung, der das Institut zugewiesen ist, einen Anspruch auf Entschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Also § 5 I und II EinSiG i.V.m. §§ 3 bis 5 AnlEntG. Danke.

In § 4 II Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) steht dann auch "Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro." 

Die Zuordnung bzw. Zuständigkeit von EdB oder EdW steht im genannten § 5 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

 

So, EdB/EdW war ein wenig OT von meiner Seite. Sorry Leute.

Wir können gerne wieder zum Thema Greensill zurückkehren. :) Spannend wird, ob auch die Hypo Real Estate entschädigt wird. 

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bluemoon95
· bearbeitet von bluemoon95

Hallo in die Runde, 

 

hat hier jemand als Privatanleger in Greensill angelegt und wäre bereit mir von den Erfahrungen zu erzählen? Ich arbeite als Journalistin gerade an einer Dokumentation über die Pleite der Bank und wie es das Vertrauen der Anleger beeinflusst. 

 

Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen ^_^

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Ramstein
vor 59 Minuten von bluemoon95:

Hallo in die Runde, 

 

hat hier jemand als Privatanleger in Greensill investiert und wäre bereit mir von den Erfahrungen zu erzählen? Ich arbeite als Journalistin gerade an einer Dokumentation über die Pleite der Bank und wie es das Vertrauen der Anleger beeinflusst. 

 

Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen ^_^

Und du warst zu faul, hier mal zurückzublättern und die Erfahrungsberichte zu lesen.

Journalismus heute. 

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Geldhaber
vor einer Stunde von Ramstein:
vor 2 Stunden von bluemoon95:

Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen ^_^

Und du warst zu faul, hier mal zurückzublättern und die Erfahrungsberichte zu lesen.

Journalismus heute. 

 

Na ja, anonyme Posts hier im Forum helfen für eine Doku doch nur begrenzt. Kontaktaufnahme per PN dürfte gewünscht sein und die Bereitschaft, sich befragen und zitieren zu lassen.

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odensee
vor 2 Stunden von bluemoon95:

hat hier jemand als Privatanleger in Greensill investiert

Suchst du diese? Soweit ich weiß, konnte man als Privatanleger nicht in Greensill investieren (Aktien kaufen). Oder doch diejenigen, die lediglich Tages- oder Festgeldkonton dort hatten?

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bluemoon95
vor einer Stunde von Ramstein:

Und du warst zu faul, hier mal zurückzublättern und die Erfahrungsberichte zu lesen.

Journalismus heute. 

Nein, ich habe tatsächlich alle Seiten gelesen. Nur ist ja auch meine Frage, ob jemand bereit ist mit mir über die Erfahrungen zu sprechen ;) 


 

vor 4 Minuten von odensee:

Suchst du diese? Soweit ich weiß, konnte man als Privatanleger nicht in Greensill investieren (Aktien kaufen). Oder doch diejenigen, die lediglich Tages- oder Festgeldkonton dort hatten?

Es geht um die Privatanleger, die Einlagen bei der Greensill Bank hatten :) 

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Geldhaber
vor 5 Minuten von odensee:
vor 2 Stunden von bluemoon95:

hat hier jemand als Privatanleger in Greensill investiert

Suchst du diese? Soweit ich weiß, konnte man als Privatanleger nicht in Greensill investieren (Aktien kaufen). Oder doch diejenigen, die lediglich Tages- oder Festgeldkonton dort hatten?

 

Gemeint ist sicherlich "angelegt" statt "investiert". :)

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bluemoon95
vor 17 Minuten von Geldhaber:

 

Na ja, anonyme Posts hier im Forum helfen für eine Doku doch nur begrenzt. Kontaktaufnahme per PN dürfte gewünscht sein und die Bereitschaft, sich befragen und zitieren zu lassen.

Die Leute können sich ja über Privatnachricht bei mir melden, da kann man dann alles weitere klären. 

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Geldhaber
Am 14.3.2021 um 16:21 von michaelschmidt:

Werden das zurückkommende Geld nach SOA transferieren und dort weiteres Land kaufen, Reisland

 

vor 10 Stunden von bluemoon95:

Ich arbeite als Journalistin gerade an einer Dokumentation über die Pleite der Bank und wie es das Vertrauen der Anleger beeinflusst. 

 

Hier ein Titel für die Doku: 

 

Reisland statt Tagesgeld

Die Greensill-Pleite:

Wie ein australischer Farmerssohn deutsche Kleinsparer zu Reisbauern in Südostasien macht

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odensee
vor 3 Stunden von Geldhaber:

Reisland statt Tagesgeld

 

Die Greensill-Pleite:

Wie ein australischer Farmerssohn deutsche Kleinsparer zu Reisbauern in Südostasien macht

:lol::narr::thumbsup:

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bondholder
vor 9 Stunden von Geldhaber:

Reisbauern

Agrarlandinvestor ist wohl der bessere Begriff.

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stagflation

Handelsblatt: 2,5 Milliarden Euro nach Greensill-Pleite erstattet – Bankenverband will Einlagensicherung reformieren

 

Zitat

Ein Zwischenbilanz des Bankenverbandes zeigt, wie teuer die Pleite des Bremer Instituts für die Branche wird: „Das Volumen der gesicherten Einlagen beträgt insgesamt 3,1 Milliarden Euro. Sie verteilen sich mit 1,1 Milliarden auf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und 2 Milliarden auf den Einlagensicherungsfonds“, sagte eine Verbands-Sprecherin.

 

Mit der Auszahlung komme man zügig voran. Bereits 2,5 Milliarden Euro seien ausgezahlt worden. Das sind mehr als 80 Prozent der Gesamtsumme. Knapp 20.000 Sparer wurden bisher entschädigt. In den nächsten Tagen sollen die restlichen Greensill-Privatkunden ihr Geld erhalten.

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vanity
vor einer Stunde von stagflation:

... Mit der Auszahlung komme man zügig voran. Bereits 2,5 Milliarden Euro seien ausgezahlt worden. Das sind mehr als 80 Prozent der Gesamtsumme. Knapp 20.000 Sparer wurden bisher entschädigt ...

Das sind  im Schnitt 125.000 € pro Investor. Die im WPF angesagte Vorsicht, die gesetzliche Sicherungsgrenze nicht zu überschreiten, scheint hier nicht gewaltet zu haben.

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vormtor
vor 2 Minuten von vanity:

Das sind  im Schnitt 125.000 € pro Investor. Die im WPF angesagte Vorsicht, die gesetzliche Sicherungsgrenze nicht zu überschreiten, scheint hier nicht gewaltet zu haben.

Da sind aber auch etliche Großinvestoren dabei, die ebenfalls Anspruch auf Erstattung haben:

 

"Allein der Südwestrundfunk hatte knapp 70 Millionen Euro bei Greensill geparkt, der NDR 24 Millionen. Das Klinikum Dortmund legte elf Millionen ein, allen steht eine Erstattung zu."

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paradox82
vor einer Stunde von vanity:

Das sind  im Schnitt 125.000 € pro Investor.

200.000 Euro für verheiratete...

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 4 Stunden von paradox82:

200.000 Euro für verheiratete...

Die Frage ist, ob das dann nur nicht sauber im HB aufbereitet ist oder doch so passt (#1, #2)...

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber
vor 4 Stunden von wpf-leser:

Die Frage ist, ob das dann nur nicht sauber im HB aufbereitet ist oder doch so passt (#1, #2)...

Was meinst Du genau? 

 

Die Regelungen lt. https://www.edb-banken.de/verbraucher/faq/ lauten jedenfalls: 

Zitat

Wie hoch ist mein Entschädigungsbetrag?
Der Entschädigungsanspruch ist auf 100.000 Euro pro Person und pro Kreditinstitut begrenzt. In bestimmten Fällen kann sich diese Summe jedoch auf insgesamt bis zu 500.000 Euro erhöhen. Das ist der Fall, wenn ein Guthaben mit einem besonderen Ereignis im Leben des Einlegers verknüpft ist. Dazu zählen der Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, eine Heirat, Abfindung für Arbeitnehmer, Scheidung, der Renteneintritt, Ruhestand, eine Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder der Tod. Diese Guthaben sind geschützt, sofern der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach Gutschrift des Betrags auf dem Konto eintritt.

 

Umfasst der Entschädigungsanspruch auch Zinsen? 
Im Rahmen der Obergrenze von 100.000 Euro umfasst die Entschädigung auch Ansprüche auf Zinsen für den Zeitraum bis zur Feststellung des Entschädigungsfalls.

 

Wie sind Gemeinschaftskonten, z.B. von Ehegatten, geschützt? 
Grundsätzlich sind pro Kreditinstitut und pro Kunde 100.000 Euro geschützt, unabhängig von der Anzahl der Konten. Im Falle von Eheleuten können beide Kontoinhaber aber je einen Betrag von bis zu 100.000 Euro beanspruchen. Das Guthaben wird auf die einzelnen Kontoinhaber zu gleichen Teilen verteilt, sofern nicht bei der Kontoeröffnung eine abweichende Regelung vereinbart wurde. 
Sofern Inhaber von Gemeinschaftskonten auch über Einzelkonten bei demselben Kreditinstitut verfügen, werden diese bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung für den betreffenden Kontoinhaber berücksichtigt.

 

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wpf-leser
vor 1 Stunde von Geldhaber:

Was meinst Du genau? 

Die Frage, ob das Handelsblatt wirklich "knapp 20.000 Sparer" oder "knapp 20.000 Entschädigungsfälle" meint. Das kann den Betrag je Sparer nicht unwesentlich beeinflussen. Das soll aber nicht heißen, dass ich das so anzweifeln wollen würde - vorstellbar ist das schon.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 8 Stunden von wpf-leser:

Die Frage, ob das Handelsblatt wirklich "knapp 20.000 Sparer" oder "knapp 20.000 Entschädigungsfälle" meint. Das kann den Betrag je Sparer nicht unwesentlich beeinflussen.

Jeder vom Einlagensicherungsfonds abgedeckter Anleger (z.B. auch Krankenhäuser oder Rundfunkanstalten) zählt als ein Anspruch und erhält bis zu knapp 75 Mio Euro ausgezahlt. Für 100k Euro eröffnet keines dieser Unternehmen ein neues Bankkonto.

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Geldhaber

Interview mit Hochschul-Professor zur Greensill-Insolvenz „Die Sicherheit geht vor“

Erklärt wird, was Kommunen so dürfen und was nicht. Hier ein Ausschnitt, Thema Fonds: 

Zitat

 

Was gäbe es denn für alternative Anlageformen?

Es gibt im Prinzip keine. Geld im Moment – ohne hohes Risiko – noch sinngebend anzulegen, ist eine Kunst, die praktisch keiner beherrscht. Und für eine Anlage Negativzinsen zu bezahlen ist natürlich auch nicht unbedingt die Alternative, die man wählen möchte. Was man den Kommunen vor einigen Jahren geöffnet hat, sind Investmentfonds. Aber auch das ist ein heikles Thema.

Warum?

Die Kämmerer haben gejammert, dass ihnen der Aktienmarkt nicht zugänglich ist. Deshalb hat man den Gemeinden zumindest erlaubt, Geld in Fonds anzulegen. Doch die Anlagen sind an Bedingungen geknüpft. Vor allem dürfen die Fonds maximal 30 Prozent Aktien enthalten, müssen auf Euro lauten und im EU-Raum verwaltet werden. Damit ist das Risiko nicht so hoch und die Fonds-Verwaltung in Hand von Profis und nicht in Händen von einzelnen Kämmerern.

Wäre das die bessere Alternative zu Greensill gewesen?

Die Fondsanteile unterliegen Kursschwankungen und sind damit riskant. Erlaubt ist eine solche Anlage deswegen nur für liquide Mittel, die innerhalb eines fünfjährigen Zeitraums nicht benötigt werden. Eine solche Geldanlage bedarf zudem der Zustimmung des Gemeinderats.

 

 

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morini
· bearbeitet von morini
Am 28.3.2021 um 13:18 von timk:

Ist die Bank pflichtwidrig nicht in der Lage, die für einen Kunden verwahrten Wertpapiere herauszugeben, springt aber lediglich die Entschädigungseinrichtung (EdB) mit dem gesetzlichen Mindestschutz ein. Das ist bisher noch nie nötig gewesen. Sollte es trotzdem einmal erforderlich sein, begleicht die EdB Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nur zu 90 Prozent und höchstens bis zu einer Summe von 20.000 Euro.

 

Wenn also jemand Aktien im Wert von beispielsweise ca. 1 Million Euro besitzt, würde das also bedeuten, dass er in einem solchen Fall lediglich 20.000 Euro erstattet bekommen würde, und der Rest wäre weg.

 

Das hätte ich so nicht für möglich gehalten. Wertpapiere sind also doch nicht so sicher, wie allgemein behauptet wird.

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