Vielleicht interessiert es den einen oder anderen:
Mit diesem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ist es amtlich: die Nutzungsdauer von Computer-Hardware und -Software (wie im Schreiben definiert) kann auf ein Jahr festgelegt werden.
Dadurch ist eine Sofortabschreibung möglich.
Dies gilt teilweise auch rückwirkend. Siehe Punkte 6 und 7: