Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Frosch09

Verluste mit Optionsscheinen mit Gewinnen aus Krypto verrechnen

Empfohlene Beiträge

Frosch09

Hallo Leute, danke dass ich hier sein darf und ich muss ich leider mit einem Anliegen stören - in der Hoffnung dass es vielleicht auch für andere relevant ist.

 

Bei mir ist es so, dass ich in den letzten Jahren (2016-2018) ziemlich hohe Verluste bei Optionsscheinen eingefahren habe, alles bei einer Bank.

 

Hier gibt es ein Verrechnungstopf für Aktien und einen für Optionsscheine usw.  Es besteht die Möglichkeit dass man die Verluste mit Gewinnen aus der Zukunft verrechnen kann, das macht dann wohl die Bank direkt. Hat auch schon ein paar mal geklappt.

 

2020 stellte ich für mich fest, dass ich eigentlich mit der Börse nichts mehr zu tun habe, auf jeden Fall nichts mehr mit Optionsscheine usw. daher habe ich mir die Verlustbescheinigung für die Steuererklärung beantragt. Nicht jedoch diesen für die Aktienverluste sondern wirklich nur den mit meinen Optionsscheinverlusten.

 

Soweit ich das aus alten Steuererklärungen gesehen habe (hat damals eine Steuerberaterin erstellt) wurden diese Verluste in der Anlage SO unter dem Punkt "Wiederkehrende Bezüge - Einnahmen aus" eingetragen mit einem Minus davor.

 

Ist das noch aktuell?

 

Wie es das Schicksal so will, habe ich nun 2021 einige Gewinne mit Kryptowährungen gemacht die ich nicht ein Jahr gehalten habe. Diese werden auch hier eingetragen und kann ich mit meinen Verlusten verrechnen oder? Gibt es hier ein Limit bis zu welcher Summ ich das verrechnen kann oder kann ich das voll ausschöpfen?

 

Danke für eure Hilfe und alles Gute für die Zukunft.

 

Gruß

Andi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Das müssen aber sehr alte Steuererklärungen sein. Die bescheinigten Optionsverluste MÜSSEN für 2020 über die Anlage KAP erklärt werden und werden dann vom FA als Verlustvortrag festgestellt. Eine Verrechnung mit Gewinnen aus originären Kryptos ist nach derzeitiger Lage nicht möglich.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frosch09

Hallo, danke für deine Antwort.

 

Evtl. lag ich auch falsch mit meiner Vermutung, ich glaube tatsächlich dass ich noch keine Optionsverluste geltend gemacht habe und es sich damals um andere Verluste handelte. Wäre also jetzt tatsächlich das erste mal.

 

Dann bin ich froh dass ich nachgefragt habe, dachte ich kann Börsenverluste mit Kryptogewinnen verrechnen aber hätte ich mir ja denken können :-(

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maciej
vor 10 Stunden von Frosch09:

Dann bin ich froh dass ich nachgefragt habe, dachte ich kann Börsenverluste mit Kryptogewinnen verrechnen aber hätte ich mir ja denken können :-(

Nochmal zur Klarstellung, es hängt davon ab, wie diese Kryptogewinne erzielt wurden. Hast du deine Coins direkt auf einer Börse, Bison o.ä. gekauft, d.h. die Coins direkt gehalten, dann zählen die Gewinne darauf als privates Veräußerungsgeschäft und wären nicht verrechenbar mit Options(schein)verlusten. Es gibt mittlerweile aber auch börsengehandelte Zertifikate, die sich auf Kryptowährungen beziehen. Gewinne und Verluste daraus können dann mit anderen Derivaten verrechnet werden. Wenn alles in einem Depot liegt, macht das die Bank für dich, aber bei mehreren Depots müsstest du es selbst über die Steuererklärung verrechnen lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frosch09

Hallo Maciej, genau ich habe die Coins auf Börsen gekauft Bitpanda z. B.

 

Echt schade, jetzt bleiben meine Optionsscheinverluste wohl mein ganzes Leben bestehen, egal :-)

 

Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
vor einer Stunde von Frosch09:

 

Echt schade, jetzt bleiben meine Optionsscheinverluste wohl mein ganzes Leben bestehen, egal :-)

 

Da die Verluste vor 2021 entstanden sind und somit nicht von den steuerlichen Änderungen bei Termingeschäften betroffen sind, können diese Verluste doch mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Gewinne aus Bitcoin-Zockerei gehören steuerlich nun einmal nicht zu den Kapitalerträgen, so dass genau diese Form der Verrechnung nicht möglich ist, alles andere jedoch schon. Durch die für mich nicht nachvollziehbare Entscheidung, sich eine Verlustbescheinigung der Bank geben zu lassen, muss diese Verrechnung natürlich zwingend über die ESt-Veranlagung erfolgen, zudem verschenkt man ggf, durch die Verlustbescheinigung den Freibetrag (801€/1602€), wenn die zu verrechnenden Kapitalerträge kleiner als der Verlustvortrag + Freibetrag sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frosch09

Hallo Belgien, danke für die Antwort.

 

Die Verlustbescheinigung hatte ich nur beantragt weil ich dachte ich könnte es verrechnen mit BTC Gewinnen, sonst hätte ich mir die auch nicht ausstellen lassen :-)

 

Aber die letzten 10 Jahre stellte ich fest, dass ich nicht gut aufgehoben bin an der Börse. Zurückblickend habe ich natürlich Fehler gemacht aber manche Dinge waren nicht vorhersehbar, wie eben der Abgaßskandal, Wirecard usw.

 

Wer viele Jahre hält und in vielen Titeln streut wird vermutlich auch irgendwann dafür belohnt werden, zumindest solange der Bullenmarkt stattfindet. Vielleicht endet dieser lange Trend aber auch irgendwann und es geht doch über viele Jahre abwärts, wer weiß.

 

Deswegen mein Hinweis, dass die Verluste wohl für immer stehen werden, da man sich vielleicht auch eingestehen muss, dass man anderweitig einfach besser investieren kann.

 

Zumindest weiß ich heute, wie ich aufgrund von gemachten Fehlern heute investieren würde, für diese Erfahrung brauchte ich über 10 Jahre und einiges an Kapital. Ich glaube ich könnte jetzt jedem Neuling erklären wie er langfristig gute Profite mit wenig Risiken erreichen könnte aber ich bin zu müde dafür geworden :-)

 

Alles Gute euch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maciej

Vielleicht wäre eine rein passive Anlagestrategie über ETFs etwas für dich. Du könntest dann bei größeren Kursgewinnen die ETFs verkaufen, die Gewinne so mit den noch offenen Verlusten verrechnen und die Fonds dann wieder zurückkaufen. Bis dein Verlusttopf aufgebraucht ist, wären die Gewinne so steuerfrei. Etwas kompliziert macht die Sache natürlich, dass der Verlusttopf nicht mehr bei der Depotbank vorliegt, sondern du das alles über die Steuererklärung selbst verrechnen müsstest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...