Zum Inhalt springen
Goldfinger 80

Umzug ins Ausland was mit Depot machen?

Empfohlene Beiträge

bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Raccoon:

Dabei ist es egal ob das Haus leer steht oder vermietet wird, so kann z.B. die Absicht das Haus in Zukunft wieder selbst zu nutzen einen Wohnsitz begründen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Immobilienbesitz in Deutschland automatisch zu einem Wohnsitz führt. Wer z.B. als Investment eine Gewerbeimmobilie erwirbt, wird deshalb nicht direkt unbegrenzt unbeschränkt steuerpflichtig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 1 Minute von bondholder:

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Immobilienbesitz in Deutschland automatisch zu einem Wohnsitz führt. Wer z.B. als Investment eine Gewerbeimmobilie erwirbt, wird deshalb nicht direkt unbegrenzt steuerpflichtig.

Hi Bondholder,

"Unbegrenzt" wäre ein Grund zum sofortigen Auswandern. :D Nenne es besser "unbeschränkte Steuerpflicht".

Aus dem Kontext heraus bezog sich Raccoon auf Wohnimmobilien. Und er bezog sich auf eine leere Wohnung, als ob man jederzeit aus dem Urlaub zurück kehren würde, nicht auf eine leer geräumte Wohnung, die man nach dem Auszug dem Nachmieter besenrein übergibt. Darüber kann man im Einzelfall dann streiten, ob man dort noch wohnt oder schon nicht mehr ... ->mit dem sprichwörtliche Zahnbürsten-Test B-)
Unterm Strich geht's um die Frage, ob man voll ausgewandert ist oder nur so halbherzig, ohne seine Zelte in Deutschland so richtig abzureißen. Vermietete Gewerbeimmoblien sind unschädlich, da geht's nur um die Mieteinkünfte, die nach dem EStG und gängigen DBA im Inland beschränkt steuerpflichtig bleiben (§2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morini
vor 5 Stunden von Raccoon:

Wenn das Haus einen Wohnsitz begründet, dann bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Dabei ist es egal ob das Haus leer steht oder vermietet wird, so kann z.B. die Absicht das Haus in Zukunft wieder selbst zu nutzen einen Wohnsitz begründen.

Ohne Wohnsitz hier bist du nur beschränkt steuerpflichtig, u.a. sind dann Dividenden inländischer Aktien und Mieteinkünfte in DE zu versteuern.

 

Allein die Absicht, das Haus in Zukunft wieder selbst zu nutzen, würde dann dazu führen, dass die Dividenden und realisierten Kursgewinne im Anschluss an einen Umzug nach Dänemark oder Großbritannien mit deutlich höherer Besteuerung von Kapitalerträgen lediglich dem deutschen Steuersatz unterliegen würde? Das hört sich gar nicht mal in jedem Fall so schlecht an....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Aus dem Kontext heraus bezog sich Raccoon auf Wohnimmobilien. Und er bezog sich auf eine leere Wohnung, als ob man jederzeit aus dem Urlaub zurück kehren würde, nicht auf eine leer geräumte Wohnung, die man nach dem Auszug dem Nachmieter besenrein übergibt.

Auch bei einer leergeräumten, besenreinen Wohnung kann die Absicht zur (zukünftigen) Eigenutzung bestehen, was dann wieder auf eine unbeschränkte Steuerpflicht hinausläuft.

vor 3 Stunden von morini:

Allein die Absicht, das Haus in Zukunft wieder selbst zu nutzen, würde dann dazu führen, dass die Dividenden und realisierten Kursgewinne im Anschluss an einen Umzug nach Dänemark oder Großbritannien mit deutlich höherer Besteuerung von Kapitalerträgen lediglich dem deutschen Steuersatz unterliegen würde? Das hört sich gar nicht mal in jedem Fall so schlecht an....

Aus einer unbeschränkten Steuerpflicht in DE folgt nicht automatisch, daß du für eine bestimmte Art von Einkünften nur / lediglich hier besteuert wirst. Wie das im Detail geregelt ist geht aus dem entsprechenden DBA hervor.

 

Ohne Gewähr für das Beispiel Dänemark: Dänemark hat das Recht der Besteuerung von Dividenden, in Deutschland ist Quellensteuer zu zahlen (25% Abgeltungssteuer mit 10% Erstattung somit 15%).

Versteuerung der Dividenden in Dänemark nach lokalem Steuerrecht mit Anrechnung der in DE gezahlten Quellensteuer (15%). Wohlgemerkt, das gilt nur für dt. Aktien.

Dividenden von Aktien anderer Länder unterliegen dem dänischen Recht, in Verbindung mit denen des Heimatlandes der Aktien.

 

Kursgewinne, oder auch Zinsen, fallen übrigens nicht unter die beschränkte Steuerpflicht. Musst du sehen ob es sich nicht doch lohnt Steuerausländer zu werden ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Backoffice

Ist es nicht so dass der steuerliche Wohnsitz dort ist wo der Lebensmittelpunkt ist? Ich habe mal ein Gerichtsurteil gelesen wo der Mann in Luxemburg arbeitete und sogar eine kleine Wohnung hatte wo er die Woche über schlief (Eigenbesitz). Das Gericht legte allerdings dar dass die Kapitaleinkünfte in Belgien zu versteuern seien, da seine Frau und Kinder in Belgien (Flandern) wohnten (grosses Haus), zur Schule gehen und er jedes Wochenende zu ihnen fahren würde etc...

Der Zweitwohnsitz wäre somit rein arbeitstechnisch begründet (Anfahrtszeiten), jedoch wäre der Lebensmittelpunkt eher im familiären/sozialem anzusiedeln.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Das sind dann aber die nationalen Regelungen in Belgien und Luxemburg. 

 

Für De gilt aber das gleiche - siehe im zu 8 AEAO Familienwohnsitz:

Zitat

Ein Ehegatte/Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt (BFH-Urteil vom 6.2.1985, I R 23/82, BStBl II S. 331). Diese Vermutung gilt regelmäßig unabhängig davon, welche räumliche Entfernung zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern besteht. Deshalb ist eine inländische Wohnung, die von einem Ehegatten/Lebenspartner gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, auch dann ein Wohnsitz, wenn er sich zeitlich überwiegend im Ausland aufhält.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Crisu
· bearbeitet von Crisu

Bei all den Diskussionen über Wohnsitz, DBA, ect sollte man auch nicht vergessen, dass man bei der Auslandsbank seiner Wünsch auch die Anerkennung des steuerlichen Wohnsitzes im Ausland, also nicht in D erreichen muss.

Dass kann manchmal ganz schön schwierig sein, gerade in der heutigen Zeit, wie ich selber erlebt habe.

 

Wird man nämlich z.B. bei der CH-Bank mit dt. Wohnsitz angelegt, dann erfolgen gemäss dem AEOI der OECD (an dem fast alle Länder zwischenzeitlich teilnehmen) nämlich schön regelmässig Informatinen an das D-Finanzamt über die angefallenen Erträge im Auslandsdepot in CH.

Die Anfrage des dt. Finanzamtes wegen fehlende Steuererkärung wird dann nicht lange auf sich warten lassen. Dann kann man sich mit denen erst mal rumschlagen wegen Steuerpflicht in D Ja/Nein und wie hoch.

Viel Vergnügen!

 

Ich würde erst mal eine Bank finden, die bereit ist, den ausl. steuerlichen Wohnsitz anzuerkennen bei Umzug aus D + Übertrag der gesamten Wertpapiere  und welche DOKUMENTE dafür zum Nachweis benötigt werden und ob man diese überhaupt beibringen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Crisu
· bearbeitet von Crisu

Noch ein kleiner Nachtrag bezüglich Mittelherkunft:

 

Bei einem Depotübertrag ins Ausland bzw. vom Ausland in eine Auslandsbank könnte auch noch das Problem des Nachweises der Mittelherkunft auftreten, je nachdem, ob es sich um einen grösseren Betrag handelt oder nicht, wobei die Grenzen was die Betragsgrsösse betrifft, hier nicht festgelegt sind.

 

Z.B. Swissquote in CH wollte von mir vor einigen Monaten so einen Nachweis was die Mittelherkunft betrifft, als ich angefragt habe, was passiert, wenn ich einen grösseren Betrag auf mein bereits bestehendes Konto bei denen überweisen würde. Als Belege wollte man Kontoauszüge der vergangen Jahre, Steuererklärungen, Lohnabrechnungen, Wertpapierabrechnungen ect.

 

Consors in D, bei denenn ich vor einigen Monaten ebenfals angefragt habe wollte sogar das Konto erst ma sperren, bis der Nachweis der Herkunft der Mittel geklärt wird (ebenfalls ein bereits bestehendes Konto).

 

Keiner einzigen Bank hat das Argument genügt, die Gelder befinden sich doch bereits bei einem Kreditinstitut.

 

Bevor also einer hier glaubt, er könnte einfach sein Depot ins Ausland verlegen, um Steuer in D zu "vermeiden" könnte auf die eine oder andere Art  sein Blaues Wunder erleben.

 

PS: Damit mein TH-Wohnsitz bei IB während des Kontoeröffnungsprozesses anerkannt worden ist, musst eine Thai Steuernr. angeben. Letztes Jahr musste ich bei 2 SG-Banken meinen Thai-Führerschein zum Nachweis des Wohnsitztes einreichen. Die anderen möglichen Dokumente wie z.B. Thai-Ausweis hatte ich natürlich nicht. Soviel dazu wie "easy" es bei manchen Banken ist, bei denen ein Depot zu eröffnen, wenn man nicht im selben Land auch den Wohnsitz hat und falls man ihn doch hat, muss dieser ja auch mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden. Da genügen nicht einfach "die schönen Augen"

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea
vor 55 Minuten von Crisu:

Noch ein kleiner Nachtrag bezüglich Mittelherkunft:

 

Bei einem Depotübertrag ins Ausland bzw. vom Ausland in eine Auslandsbank könnte auch noch das Problem des Nachweises der Mittelherkunft auftreten, je nachdem, ob es sich um einen grösseren Betrag handelt oder nicht, wobei die Grenzen was die Betragsgrsösse betrifft, hier nicht festgelegt sind.

 

Z.B. Swissquote in CH wollte von mir vor einigen Monaten so einen Nachweis was die Mittelherkunft betrifft, als ich angefragt habe, was passiert, wenn ich einen grösseren Betrag auf mein bereits bestehendes Konto bei denen überweisen würde. Als Belege wollte man Kontoauszüge der vergangen Jahre, Steuererklärungen, Lohnabrechnungen, Wertpapierabrechnungen ect.

 

Consors in D, bei denenn ich vor einigen Monaten ebenfals angefragt habe wollte sogar das Konto erst ma sperren, bis der Nachweis der Herkunft der Mittel geklärt wird (ebenfalls ein bereits bestehendes Konto).

 

Keiner einzigen Bank hat das Argument genügt, die Gelder befinden sich doch bereits bei einem Kreditinstitut.

 

Bevor also einer hier glaubt, er könnte einfach sein Depot ins Ausland verlegen, um Steuer in D zu "vermeiden" könnte auf die eine oder andere Art  sein Blaues Wunder erleben.

 

PS: Damit mein TH-Wohnsitz bei IB während des Kontoeröffnungsprozesses anerkannt worden ist, musst eine Thai Steuernr. angeben. Letztes Jahr musste ich bei 2 SG-Banken meinen Thai-Führerschein zum Nachweis des Wohnsitztes einreichen. Die anderen möglichen Dokumente wie z.B. Thai-Ausweis hatte ich natürlich nicht. Soviel dazu wie "easy" es bei manchen Banken ist, bei denen ein Depot zu eröffnen, wenn man nicht im selben Land auch den Wohnsitz hat und falls man ihn doch hat, muss dieser ja auch mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden. Da genügen nicht einfach "die schönen Augen"

 

interessant und wichtig 

und wie rückwirkend wollten sie diese nachweise haben ? 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Crisu
· bearbeitet von Crisu
vor 51 Minuten von cpandrea:

interessant und wichtig 

und wie rückwirkend wollten sie diese nachweise haben ? 

 

Einige Jahre.

Hab mich auf keine weiteren Diskussionen mehr eingelassen, da ich weder Stuererklärungen noch Verdienstnachweise mehr habe, es also kein Thema für mich war.

 

Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ein Depotübertrag innerhalb D kein Problem darstellt, aber sich das ganze ändern kann, wenn es ins Ausland geht und man auch entsprechend hohe Beträge hat.

 

Einfach so Depotübertrag von D ins Ausland zu einer anderen Bank und dann auch noch gleichzeitig Änderung des steuerlichen Wohnsitz funktioniert in der heutigen Zeit nicht so einfach bzw. funktioniert nur dann, wenn man auch die geforderten Nachweise/Belege vorlegen kann. 

 

PS: Ich unterhalte übrigens auch noch mein langjähriges Konto bei der comdirect bank mit anerkannten ausländischen Wohnsitz ohne irgendeinen Steuerabzug auf Zinsen, Kursgewinne ect (ausser z.B. US-Quellensteuer). Man kann also, wenn man es richtig macht, auch ohne Probleme sein Konto in D behalten, ins Ausland umziehen und diesen neuen Wohnsitz mit seiner Bank in D auch registrieren. Das einzige was die Bank in D macht, ist die Erträge gemäss AEOI an das Wohnsitzfinanzamt im Ausland zu melden und ggf. Quellensteuer einbehalten, die sich auch bei einem Auslandsdepot nicht vermeiden lassen wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Theobuy
Am 1.3.2021 um 11:12 von Crisu:

PS: Ich unterhalte übrigens auch noch mein langjähriges Konto bei der comdirect bank mit anerkannten ausländischen Wohnsitz ohne irgendeinen Steuerabzug auf Zinsen, Kursgewinne ect (ausser z.B. US-Quellensteuer). Man kann also, wenn man es richtig macht, auch ohne Probleme sein Konto in D behalten, ins Ausland umziehen und diesen neuen Wohnsitz mit seiner Bank in D auch registrieren. Das einzige was die Bank in D macht, ist die Erträge gemäss AEOI an das Wohnsitzfinanzamt im Ausland zu melden und ggf. Quellensteuer einbehalten, die sich auch bei einem Auslandsdepot nicht vermeiden lassen wird.

Das kann ich ebenfalls bestätigen. Abmeldebescheinigung und ggf. ausländische Anmeldebescheinigung und/oder Nachweis der Steuerpflicht im Ausland hat problemlos bei der DKB funktioniert. Bin dort aber schon sehr lange Kunde. Neukunde zu werden ist nur bei sehr wenigen möglich...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mobay1
· bearbeitet von mobay1
Am 1.3.2021 um 09:12 von Crisu:

...

 

PS: Ich unterhalte übrigens auch noch mein langjähriges Konto bei der comdirect bank mit anerkannten ausländischen Wohnsitz ohne irgendeinen Steuerabzug auf Zinsen, Kursgewinne ect (ausser z.B. US-Quellensteuer). Man kann also, wenn man es richtig macht, auch ohne Probleme sein Konto in D behalten, ins Ausland umziehen und diesen neuen Wohnsitz mit seiner Bank in D auch registrieren. Das einzige was die Bank in D macht, ist die Erträge gemäss AEOI an das Wohnsitzfinanzamt im Ausland zu melden und ggf. Quellensteuer einbehalten, die sich auch bei einem Auslandsdepot nicht vermeiden lassen wird.

Moin,

ich stecke gerade in einer ähnlichen Lage.

Umzug nach UK und weiterhin ein deutsches Depot.

Mittlerweile zieht die deutsche Bank zwar keine Steuern mehr ein z.B. auf Kursgewinne, die Frage die aber meiner Ansicht nach (leider) trotzdem bleibt, ist ob man das Geld nicht trotzdem versteuern muss.

Denn nur weil die Bank es nicht einzieht heißt es ja nicht das es nicht trotzdem versteuert werden sollte.

 

Ich hatte dazu folgendes gefunden:

image.png.4bcd1650d8905917144b8cc0ac983ebb.png

 

Allerdings hat mir nun mein Steuerberater mitgeteilt, dass dies bei UK nicht gilt weil wenn ich in UK beantrage auf "remittancy basis" besteuert zu werden, dann soll durch DBA verhindert werden dass es gar nicht besteuert wird...

 

"Sollten Sie in UK die sog. Vorzugsbesteuerung der Remittance-Base-Besteuerung in Anspruch nehmen und sind hiervon auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die aus Depots/Konten in DE stammen, inbegriffen, dann gewährt Art. 24 des DBA UK/DE die abkommensrechtlichen Vorteile nicht.

 

Zusammengefasst bedeutet die Vorschrift: Personen können für Einkünfte, bzgl. derer das Abkommen UK ein (ausschließliches) Besteuerungsrecht einräumt und das UK der Person eine Besteuerung nach Maßgabe der „remittance-basis“-Regeln anbietet, die im Abkommen vorgesehene Freistellung von der dt. Steuer oder Ermäßigung der dt. Steuer im Wege der Steueranrechnung oder Quellensteuerreduzierung nur beanspruchen, wenn die Einkünfte in UK nachweislich tatsächlich besteuert worden sind. Durch die Vorschrift soll eine „doppelte Nicht- bzw. Niedrigbesteuerung“ von Einkünften im Hinblick auf die „remittance-basis“-Vergünstigung in UK verhindert werden. Hierunter fallen laufende Einkünfte wie Zinsen, aber auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern (also auch Wertpapieren)."

 

Nun bin ich völlig verwirrt - wo nun was be/versteuert werden muss

 

Jemand mit UK Erfahrung gemacht?

...wollte nicht gleich ein neues Thema starten - aber je nach Rückmeldung vllt besser

 

Wieder auf euren Fall zurückkommend, würde ich durchaus prüfen ob ihr nicht trotzdem steuerpflichtig seid, sonst könnte das dunkle erwachen später kommen.

 

 

Oder vermische ich hier verschiedene Dinge?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Crisu
· bearbeitet von Crisu
Am 25.4.2021 um 01:48 von mobay1:

Oder vermische ich hier verschiedene Dinge?

Ich glaube JA.

 

Zu UK Besteuerung kann ich nix sagen, aber die Steuerpflicht in D ist gekoppelt an einen Wohnsitz in D.

Ich habe keinen. Weder irgendwas gemietet, noch ein Zimmer bei der Schwester. Kein Eigentum. Nix!

Ich könnte mein D Konto auflösen und ins Ausland übertragen. Würde nix ändern bezüglich keiner steuerpflicht in D was die Kapitalerträge betrifft

Die ist ja nicht davon abhängig, wo man das Konto hat, sondern bei welchem Land man unter die Steuerpflicht fällt.

 

Ein DBA regelt die Besteuerung wenn man in zwei Ländern gleichzeitig der Steuerpflicht unterliegt um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Fällt man nur in einem Land unter die Steuerpflicht, ist das DBA nicht anzuwenden für die Kapitalerträge.

 

Quellensteuer bei Aktien ist wieder ein ganz anderes Thema. Da wird automatisch an der Quelle Steuer schon einbehalten, egal wo man seinen Wohnsitz hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...