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Geniator

Einkommenssteuererklärung und Quellensteuer

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Geniator

Bislang habe ich meine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung nicht angegeben und somit voll mit 25% plus Soli versteuert. Nun haben meine Frau (Rentnerin) und ich (Pensionär) ein Einkommen von zusammen rd. 50 T zu versteuern, was nach der Splittingtabelle bei unsereren Steuerklassen 5/3 eine Steuer von 15% ergibt. Ist es nun günstiger, meine Kapitaleinkünfte von jährlich zwischen 20 und 40 T anzugeben oder heben diese den Steuersatz eh auf über 25% an? Wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt die KESt doch gedeckelt, so dass ein Schaden nicht entstehen kann?

 

Danke schon mal für eine Hilfe bei der wieder anstehenden Steuererklärung.

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chirlu

Bei einem zvE von 50000 Euro ist auch für Verheiratete der Grenzsteuersatz von 25% schon überschritten. Der Durchschnittssteuersatz von nur 14,5% spielt keine Rolle.

 

vor 33 Minuten von Geniator:

bei unsereren Steuerklassen 5/3

 

Die spielen auch keine Rolle bei der Veranlagung.

 

vor 34 Minuten von Geniator:

Wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt die KESt doch gedeckelt, so dass ein Schaden nicht entstehen kann?

 

Richtig, daher heißt es Günstigerprüfung – das Finanzamt prüft, was günstiger ist, und wendet das an. Der „Schaden“ wäre nur unnötiger Aufwand.

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Geniator

Danke Chirlu, jetzt blicke ich. Hab auch die Begriffe Grenzsteuersatz und Altersentlastungsbetrag für Nebeneinkünfte nachgelesen. Damit ist klar, dass von Olaf nix zu holen ist.

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