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oscarello

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

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oscarello

Ab welchen Betrag muss eine Schenkung an ein Kind  dem FA gemeldet werden?

An welches FA muss die Meldng erfolgen?

 

Danke im voraus

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reckoner

Hallo,

 

theoretisch ab einem Euro, es gibt keinen Mindestbetrag. Ausgenommen aber sogenannte Gelegenheitsgeschenke.

 

Und die Meldung hat an die Finanzämter zu erfolgen in dessen Bezirk die Personen wohnen (Wohnsitzfinanzamt).

Anmerkung: Anzeigen muss sowohl der Schenker als auch der Beschenkte (falls das bei dem selben Finanzamt ist kann es aber in einem Schreiben erfolgen).

 

Stefan

 

 

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chirlu
vor 37 Minuten von reckoner:

Und die Meldung hat an die Finanzämter zu erfolgen in dessen Bezirk die Personen wohnen (Wohnsitzfinanzamt).

Anmerkung: Anzeigen muss sowohl der Schenker als auch der Beschenkte (falls das bei dem selben Finanzamt ist kann es aber in einem Schreiben erfolgen).

 

Das stimmt nicht so ganz. Grundsätzlich (bei inländischen natürlichen Personen) richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Schenkers bzw. Erblassers, nicht nach dem des Empfängers. Die Zuständigkeit für Erbschaftssteuersachen kann für ein größeres Gebiet einem einzelnen Finanzamt zugewiesen sein, daher ist das „normale“ Finanzamt vor Ort oft nicht das hier zuständige. Auf der Website jedes Finanzamts sollte aber nachzulesen sein, wo die zuständige Erbschaftssteuerstelle sitzt.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... nicht nach dem des Empfängers.

Wirklich? Der Empfänger muss die Schenkung doch auch anzeigen, und woher soll er das Finanzamt des Schenkers wissen?

 

Stefan

 

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chirlu
vor 34 Minuten von reckoner:

Wirklich?

 

Ja, wirklich. Du kannst es dir beispielsweise von Hessen oder Bayern bestätigen lassen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

 

vor 7 Stunden von reckoner:

Wirklich?

Stefan,

ein Blick in §35 ErbStG hilft da.

 

Örtl. zuständig ist das FA am Ort des Schenkers (Absatz 1).

Wenn der Schenker zur Zeit der Ausführung der Zuwendung kein Inländer war, ist das FA des Erwerbers örtl. zuständig. (Absatz 2)

usw ...

 

Mit Inländer ist nicht die Nationalität, sondern der Wohnsitz oder gew. Aufenthalt gemeint. Nicht-Deutsche, die im Ausland ansässig sind, fallen eh nicht darunter. Deutsche im Ausland noch 5 Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland (siehe §1 Abs. 1 Nr. 1 b) ErbStG).

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oscarello

Ob in der Praxis alle Schenkungen "gemeldet" werden?

Hab da so meine Zweifel.Bekannte von uns hatten schon vor Jahren ihrer Tochter zum

Hausbau einesechsstellige Summe geschenkt. Wurde nie ans FA gemeldet.

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oscarello

Wenn ein Kind ein EFH vererbt bekommt das lt.Grundbuch

die Ehegatten als Eigentümer ausweisen:

Wie hoch ist dann der Freibetrag für das Kind?

400TEUR oder 800TEUR?

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kafka
vor 21 Minuten von oscarello:

einesechsstellige Summe geschenkt

Dürfte bei bargeldlosen Schenkungen durch das Geldwäschegesetz nicht mehr so unproblematisch gehen. 

 

vor 5 Minuten von oscarello:

 

lt.Grundbuch

die Ehegatten als Eigentümer ausweisen:

Wie hoch ist dann der Freibetrag für das Kind?

400TEUR oder 800TEUR

 

800.000, beide Elternteile können je die Hälfte verschenken. 

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Ramstein
vor 11 Minuten von oscarello:

Wenn ein Kind ein EFH vererbt bekommt das lt.Grundbuch

die Ehegatten als Eigentümer ausweisen:

Wie hoch ist dann der Freibetrag für das Kind?

400TEUR oder 800TEUR?

 

vor 5 Minuten von kafka:

800.000, beide Elternteile können je die Hälfte verschenken. 


Es geht nicht um Schenkung, es geht um Erbschaft.

Es ist unwahrscheinlich, dass beide Elternteile zeitgleich versterben. Daher kann man die Frage nicht so simpel beantworten kann.

Es kommt auch darauf an, wie der zuerst verstorbene Elternteil vererbt hat. Unabhängig davon, ob der Grundbucheintrag schon aktualisiert wurde.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.

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Rexel

Ich hänge mich mal hier dran, weil ich eine Frage zur Schenkungssteuer habe:

Es geht um die Schenkung eines Grundstücks. Das Verwandtschaftsverhältnis ist so, dass nur ein Freibetrag von 20.000€ vorliegt. Das Grundstück gehört einem Ehepaar (Onkel und Tante) gemeinsam. Wenn die beiden mir und meiner Frau das Grundstück schenken wollen - wie hoch ist dann der Freibetrag?

Meine Rechnung: Onkel und Tante können mir jeweils 20.000€ Steuerfrei schenken = 40.000€. Zusätzlich können Sie das gleiche bei meiner Frau machen. Das heißt der Freibetrag ist bei 80.000€. Dies würde unter der Voraussetzung gelten, dass die Schenkung direkt von Onkel und Tante an meine Frau und mich erfolgen würde und es keine Zwischenschritte gibt (also zB wenn die Schenkung erst an mich erfolgen würde und ich dann wiederum die Hälfte an meine Frau schenke).

Ist das so korrekt oder habe ich da einen Denkfehler?

 

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vanity

Ist korrekt.

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