hansiii Februar 18, 2021 Hi, ich habe eine kleine Frage. Ich habe zurzeit 2 Depots im Besitz und beide mit Wertpapieren. Ich möchte nun einen Freistellungsauftrag beantragen und muss mir dann ja wohl bei beiden Banken einen holen. Die Frage ist, ob ich die Freisumme von 801€ dann auf beide Depots aufteilen soll? Sprich für beide mir einen Freistellungsauftrag in Höhe von 400,50€ beantragen soll? Oder wie genau läuft das? Meine andere Frage wäre dann noch, ob der Freistellungsauftrag auch rückwirkend funktioniert? Angenommen ich hätte vor einer Woche Aktien gekauft und dafür sind jetzt die Steuern angefallen, gibt es das Geld dann zurück? Vielen Dank für die Hilfe & liebe Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 18, 2021 · bearbeitet Februar 18, 2021 von beamter97 bei einem Kauf fallen keine Steuern an. Freistellungsaufträge erteilst du begrenzt auf ein Kalenderjahr, oder unbegrenzt weiter auch für Folgejahre. Insoweit gelten sie innerhalb des Jahres auch rückwirkend.wenn du also erst am 1.10. den Auftrag erteilst, wird die Bank dir deine bis dahin erstellten Steuerabrechnungen korrigieren und überzahlte Steuer erstatten. Die Aufteilung des Betrages von 801€ auf deine Banken entscheidest Du selbst, je nachdem wieviel Erträge du bei der jeweiligen Bank erwartest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansiii Februar 18, 2021 Dankeschön. Verkaufen meinte ich natürlich... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xaro Februar 18, 2021 · bearbeitet Februar 18, 2021 von Xaro Lass einfach laufen und reiche den FSA Ende des Jahres ein, dann siehst du wo du wie viel Steuern gezahlt hast und kannst genau aufteilen. Sind die Steuersummen aber hoch, und willst du das Geld nicht beim Finanzamt parken, dann rechnest du dir das Jahr durch und teilst entsprechend erwarteter Auschüttungen/Dividenden zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag