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Fifty3

Betriebliche Altersvorsorge in Fonds

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Fifty3

Hallo zusammen,

 

Eigentlich halte ich nicht wirklich was von Altersvorsorge über Versicherungen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber musste ich jedoch eine BAV abschliessen. Was mich besonders stört ist, dass es sich hier um eine klassische Versicherung handelt (lediglich 0,9% Garantiezins) ohne jegliche Investition in Fonds. Nun wollte ich interessehalber mal nachfragen ob es auch BAVs auf dem Markt gibt die auch in Fonds investieren. Habt ihr welche oder sind es bei euch auch nur die klassischen Versicherungen?
 

Dennoch handelt es sich bei mir meines erachtens um einen einigermaßen guten Vertrag da dieser keine Abschlusskosten enthielt, die laufenden Kosten nur 1,3% betragen, und mein Arbeitgeber 200€ einzahlt während ich nur 100€ monatlich zahle.

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moonraker

Seit wann gibt es einen Zwang zur bAV?

 

Mir scheint, dass einzig das Versicherungsunternehmen einen guten Vertrag abgeschlossen hat:

vor 5 Stunden von Fifty3:

.. (lediglich 0,9% Garantiezins)

 

.. laufenden Kosten nur 1,3% betragen,

 

Für Dich bleibt wenigstens noch der AG-Zuschuss, damit es keine komplettes Minusgeschäft wird.

vor 5 Stunden von Fifty3:

und mein Arbeitgeber 200€ einzahlt während ich nur 100€ monatlich zahle.

 

P.S.: Nein, habe keine bAV. Bei mir gäbe es auch nur eine klassische Versicherung der Allianz.

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Fifty3
vor 3 Stunden von moonraker:

Mir scheint, dass einzig das Versicherungsunternehmen einen guten Vertrag abgeschlossen hat:

Dem ist noch hinzuzufügen, dass es eine Überschussbeteiligung jedes Jahr gibt (1,7% für 2021). Hatte dies vergessen zu erwähnen ist jedoch eben auch nicht garantiert und kommt auf die Performance des Versicherers an.

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Studi24
vor 9 Stunden von Fifty3:

die laufenden Kosten nur 1,3% betragen

Sprechen wir bei den laufenden Kosten von Reduction in Yield (ich denke so hat es @moonraker interpretiert) oder einfach von Verwaltungskosten pro Beitrag.

Reduction in Yield in Höhe von 1,30 % wäre für eine klassische Direktversicherung (ich gehe mal von einer bAV im Rahmen einer Direktversicherung bei dir aus)

ziemlich teuer, vor allem mit den aktuellen Renditeaussichten einer klassischen Direktversicherung. Wären es nur Verwaltungskosten pro Beitrag könnte man

damit allerdings sehr gut leben.

 

vor 9 Stunden von Fifty3:

Nun wollte ich interessehalber mal nachfragen ob es auch BAVs auf dem Markt gibt die auch in Fonds investieren.

Der mittlerweile überwiegende Teil investiert in bspw. ETF oder aktive Fonds. Allerdings sind Verträge mit Beitragsgarantie (100,00 % war lange der Standard,

der Trend geht mittlerweile zu 80,00 % oder noch niedrigeren Garantien) der gängige Weg für die Belegschaft. Die tariflichen Unterschiede im Markt sind 

allerdings sehr groß.

 

Gruß

Studi24

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Fifty3
vor 3 Stunden von Studi24:

Sprechen wir bei den laufenden Kosten von Reduction in Yield (ich denke so hat es @moonraker interpretiert) oder einfach von Verwaltungskosten pro Beitrag.

Es handelt sich lediglich um die Verwaltungskosten pro Beitrag.

 

Zitat

Der mittlerweile überwiegende Teil investiert in bspw. ETF oder aktive Fonds. Allerdings sind Verträge mit Beitragsgarantie (100,00 % war lange der Standard,

der Trend geht mittlerweile zu 80,00 % oder noch niedrigeren Garantien) der gängige Weg für die Belegschaft. Die tariflichen Unterschiede im Markt sind allerdings sehr groß.

Die Beitragsgarantien sind leider die Renditefresser, weshalb ich nie wirklich ein Fan von solchen Versicherungen war. Könnte ich dies eigentlich umschichten falls mein Versicherer eine Fondbasierte Versicherung anbietet?

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odensee
vor 3 Minuten von Fifty3:

Könnte ich dies eigentlich umschichten falls mein Versicherer eine Fondbasierte Versicherung anbietet?

Was sagt denn dein Arbeitgeber dazu?

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Studi24
· bearbeitet von Studi24
vor 44 Minuten von Fifty3:

Es handelt sich lediglich um die Verwaltungskosten pro Beitrag.

Dann hast du auf jeden Fall einen günstigen Tarif erwischt, sofern das die einzigen Verwaltungskosten sind (Abschlusskosten scheinen

ja nicht angefallen zu sein).

 

vor 44 Minuten von Fifty3:

Die Beitragsgarantien sind leider die Renditefresser, weshalb ich nie wirklich ein Fan von solchen Versicherungen war. Könnte ich dies eigentlich umschichten falls mein Versicherer eine Fondbasierte Versicherung anbietet?

Diesbezüglich musst du dich an deinen Arbeitgeber wenden.

 

Zum Thema Renditefresser. Das kommt auf die Umsetzung des Konzepts an, welches eben von Versicherer zu Versicherer sehr unter-

schiedlich ist. Mit niedrigeren Garantien sind natürlich höhere Investitionsquoten (in die ETF oder aktiven Fonds) im Tarif möglich.

Trotzdem kommt ein Teil der Rendite im Rahmen der bAV auch aus der AG-Förderung, die bei dir wirklich sehr gut ist.

 

Gruß

Studi24

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Fifty3

Eine andere Frage bezüglich der bav. Mein Arbeitgeber hat zusätzlich eine fondsgebundene Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Wisst ihr in etwa wie diese funktioniert? Soweit ich das sehe dient diese dazu, damit mein Arbeitgeber bei Ausfall des ersten Versicherers die garantierte Rente trotzdem auszahlen kann und somit nicht in die Haftung fällt. D.h. die Beiträge sollten somit von der Rückdeckungsversicherung garantiert sein? 

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Cauchykriterium

Rückdeckungsversicherungen schließen zusagende Arbeitgeber vor allem dann ab, wenn sie selbst einen Restrisiko aus einer Direktzusage tragen. Aber da müsste man endlich mal mehr über das Gesamtkonstrukt wissen, was Du aber seit 15. Februar hinter Allgemeinplätzen versteckst.

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Cando
· bearbeitet von Cando
Rechtschreibung
Am 15.2.2021 um 14:41 von odensee:

Was sagt denn dein Arbeitgeber dazu?

Um diese und die von Dir zitierte Frage zu beantworten: den Durchführungsweg (hier wohl Direktversicherung) und das Produkt dahinter wählt der Arbeitgeber aus. Theoretisch ist es denkbar, dass Mitarbeiter ihre eigenen Versicherungen in die bAV einbringen und viele Arbeitgeber erhalten solche Anfragen von Mitarbeitern (in meiner Wahrnehmung übrigens sehr häufig von deren Versicherungsmaklern getrieben).

 

Der Arbeitgeber wird da in der Regel aber nicht zustimmen, weil das administrativ einen enormen Aufwand bedeuten würde, wenn jeder Mitarbeiter mit seinem eigenen Wunschtarif käme. Und die Reduzierung von Aufwand ist eigentlich das Hauptargument, warum sich Arbeitgeber überhaupt für eine Direktversicherung entscheiden. Die Rahmenvereinbarung, die der Arbeitgeber mit seinem Anbieter schließt, verbietet ihm den Wechsel zwar normalerweise nicht (ich hab es nie geprüft, hätte aber Zweifel ob das überhaupt ginge), aber die Anbieter wirken erfahrungsgemäß mit aller Macht darauf hin, dass da keine Konkurrenz ins Haus geholt wird. 

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Cando
Am 10.8.2021 um 00:17 von Fifty3:

Eine andere Frage bezüglich der bav. Mein Arbeitgeber hat zusätzlich eine fondsgebundene Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Wisst ihr in etwa wie diese funktioniert? Soweit ich das sehe dient diese dazu, damit mein Arbeitgeber bei Ausfall des ersten Versicherers die garantierte Rente trotzdem auszahlen kann und somit nicht in die Haftung fällt. D.h. die Beiträge sollten somit von der Rückdeckungsversicherung garantiert sein? 

Für eine Rückdeckungsversicherung gibt es aus Arbeitgebersicht drei Gründe: (1) Finanzierung der Versorgungszusage: der Arbeitgeber kann heute schon laufende Beiträge abführen und muss die Renten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, wenn sie anfallen. (2) (zusätzlicher) Insolvenzschutz, wenn die Rechte aus der Versicherung für den Insolvenzfall aufschiebend bedingt an den Versorgungsberechtigten verpfändet werden. (3) Saldierung der Pensionsrückstellungen aus der Handelsbilanz des Unternehmens, falls die Versicherung verpfändet ist.

 

Wenn keine Verpfändung vorliegt, hast Du als Mitarbeiter keine Rechtsbeziehung zur Rückdeckungsversicherung. Sie dient dann nur als Mittel der Innenfinanzierung für den Arbeitgeber. Für Dich gilt nur, was in Deiner Versorgungszusage steht und da wird die Rückdeckungsversicherung selten erwähnt.

 

Eine rückgedeckte Direktversicherungszusage ergäbe übrigens kaum Sinn. Normalerweise werden Rückdeckungsversicherungen bei anderen Durchführungswegen eingesetzt (v.a. Direktzusagen).

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odensee
vor 17 Minuten von Cando:

Der Arbeitgeber wird da in der Regel aber nicht zustimmen,

deshalb ja...

Am 15.2.2021 um 14:41 von odensee:

Was sagt denn dein Arbeitgeber dazu?

Wenn der AG "nein" sagt, braucht man sich weiter keine Gedanken zu machen und noch großartig in Foren nachzufragen.

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Cando

Klar, ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist die Sache sowieso erledigt. Ich dachte bloß, dass das Thema vielleicht über diesen Einzelfall hinaus interessant wäre. 

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