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Max Gain

Anfängerfrage - Dividende/Ausland - Sparerfreibetrag

Empfohlene Beiträge

Max Gain

Hallo,
 

ich bin neu im Forum und auch neu an der Börse. Seit Jahren schon beobachte ich die Börse, habe mich aber erst jetzt entschieden, auch aktiv zu werden. Ein paar Euro habe ich auch schon verdient. :)
 

1)
 

Nun habe ich eine Frage zur Besteuerung von Dividenden ausländischer Unternehmen. Muss ich, wenn eine Dividende ausgeschüttet wird, noch irgendwas machen? Also bin ich dem ausländischen Staat noch irgendwelche Angaben schuldig, oder wird die Dividende gleich so besteuert, dass sich der Anleger (also ich) um nichts weiter kümmern muss? Bin soweit bei der (deutschen) onvista-Bank mit meiner Steuernummer angemeldet.

Also könnte ich auch Dividenden aus China beziehen, ohne mit China selber irgendwas regeln zu müssen?

(Das Thema doppelte Besteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen sind mir soweit bekannt)

2)
 

Ein weiteres Thema betrifft die Abgeltungssteuer, bzw. den Sparerpauschbetrag. Wenn ich so geringe Einnahmen habe, dass diese nicht einmal den Freibetrag von 801€ ausreizen, muss ich meine Einnahmen dann überhaupt in der Steuererklärung aufführen?

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reckoner

Hallo,

 

zu beiden Fragen: Nein, du musst nichts tun.

 

Ausnahmen gibt es aber durchaus immer mal, beispielsweise:

- du hast deine Mitgliedschaft in einer Kirche geheim gehalten

- die Bank hat nach Ersatzbemessungsgrundlage versteuert

 

Stefan

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Naja, z.B. als US-Amerikaner in Deutschland wohnend wäre ich vorsichtig mit dem "Nichtstun".

 

Deshalb:

Was im Ausland alles gemacht werden muss, wissen die dortigen Finanzbehörden. In den meisten Fällen erledigt sich das durch Quellensteuereinbehalt. Und je nach Doppelbesteuerungsabkommen, kann man sich in vielen Ländern sogar die QSt teilweise erstatten lassen. In Deutschland wird nur der nicht erstattungsfähige Anteil der QSt auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet (abhängig, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat existiert - eine Länderliste gibt es beim BzSt https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html)

 

Wenn du einen ausländischen Onlinebroker nutzt und steuerpflichtige Kapitaleinkünfte hast, wirst du auch eine Steuererklärung abgeben müssen (§32d Abs. 3 Satz 1 EStG). Auch wenn die Steuer durch Ansetzen des Sparerpauschbetrag null ist, es sind steuerpflichtige Kapitalerträge, denn Dividenden gehören dazu, wie der $20 so schön schreibt: "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ..."
In der Praxis wird sich niemand beim FA beschweren, wenn man keine Steuererklärung dazu abgibt (solange die Steuer darauf nach Berücksichtigung des Sparerpauschbetrag null ist). Aufpassen täte ich aber, wenn man aus anderen Gründen eine Steuererklärung abgibt (z.B. wegen Vermietungseinnahmen usw.) und dann die Anlage KAP nicht ausfüllt. Und wenn man die erstattungsfähige  QSt vom ausländischen Staat zurück will, verlangt dieser meist, dass der Antrag vom deutschen FA abgestempelt wird ... 


Abhilfe schafft eine NV-Bescheinigung. Dann hat man es offiziell, dass man keine Steuererklärung abgeben muss.

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Max Gain

Danke für eure tollen Antworten. :thumbsup:

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