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Sophie_B

Versteuerung von Mitarbeiteraktien

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Sophie_B

Hallo ihr Profis!!

 

Ich war bei einem Unternehmen, das 2002 in eine AG gewandelt wurde (bis heute aber nicht-börsennotiert).

Es gab dann vergünstigte und reguläre Aktien (auf Basis der Firmenbewertung) zu kaufen.
Das hatte ich (einmalig) wahrgenommen, bin später ausgeschieden, habe aber die Aktien noch.  o:)

 

Wer weiß, wie bei einem möglichen Verkauf heute die Versteuerung funktionieren würde? :help:
Muss bei den vergünstigten Aktien der geldwerte Vorteil versteuert werden und die anderen Anteile wären steuerfrei (weil vor 2009 gekauft)?

 

Wäre super, wenn hier einer Bescheid wüsste, vielen Dank vorab!!  :wub:

 

Viele Grüße,  Sophie

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reckoner

Hallo,

 

der geldwerte Vorteil - so es denn einen gab - müsste bereits versteuert sein (in dem Jahr in dem du die Aktien bekommen hast).

Und richtig, der Kursgewinn wäre steuerfrei.

 

Stefan

 

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beamter97

Hast du denn schon einen Käufer, wenn die Dinger nicht börsennotiert sind?

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Sophie_B

Hallo ihr beiden,

 

Danke schon mal für die Antworten!!

Nein, einen konkreten Käufer gibt es aktuell tatsächlich nicht :rolleyes: (der Betrag ist auch nicht so hoch).

 

Mir war v.a. unklar, ob es in Hinblick Steuerfreiheit von Alt-Aktien (vor 2009) einen Unterschied macht, "woher" die Aktien kommen.

Ob es also unabhängig davon ist, ob es (als Standardfall) Aktien sind, die an der Börse gekauft wurden oder vom nicht-börsennotierten "eigenen" Unternehmen, in dem man war oder ist.

Wenn es tatsächlich ausschließlich am Kaufdatum hängt, ist der Fall ja einfach (und positiv für mich).

 

Merkwürdigerweise müssen ja wohl Alt-Aktienfonds seit 2018 versteuert werden, aber Alt-Aktien nicht...

 

Herzliche Grüße, Sophie!

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mir war v.a. unklar, ob es in Hinblick Steuerfreiheit von Alt-Aktien (vor 2009) einen Unterschied macht, "woher" die Aktien kommen.

Da gibt es keinen Unterschied (außer vielleicht bei Großaktionären).

 

Zitat

Merkwürdigerweise müssen ja wohl Alt-Aktienfonds seit 2018 versteuert werden, aber Alt-Aktien nicht...

Das ist aber nicht vergleichbar. Die Fonds können (bzw. konnten) ja ihren Bestand fortlaufen ändern, und trotzdem war es steuerfrei. Es konnten sogar persönliche Fonds aufgelegt werden, also mit nur einem Investor ...

 

Stefan

 

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Sophie_B

Hallo Stefan,

 

gibt es "Beteiligungsgrenzen", ab denen sich die Versteuerung ggf. ändert?

 

Viele Grüße,

 

Sophie

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vanity

Grenze liegt bei 1%: §17 EStG

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reckoner

Hallo,

 

ja. Beispielsweise kommt beim Verkauf* ab 1% das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung.

 

*ob nur bei kompletten Verkauf weiß ich spontan nicht

 

Stefan

 

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Sophie_B

Hallo,

 

ok, d.h. ein Großaktionär (>1%) muss das dann auch mit seinem Einkommenssteuersatz versteuern und nicht mehr mit via Abgeltungssteuer, wenn ich es richtig sehe...

 

Grüße, Sophie

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reckoner

Hallo,

 

na und, wo ist das Problem? Gleichzeitig sind ja 40% direkt steuerfrei, und damit ist es fast gleich (mal den Höchststeuersatz angenommen).

 

Stefan

 

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Sophie_B

Hallo Stefan,

 

es betrifft mich ja nicht, aber was einst Du mit "gleichzeitig sind ja 40% direkt steuerfrei"?

 

Danke und Grüße, Sophie

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

wie schon gesagt ist das dann das Teileinkünftverfahren. Früher hieß das Halbeinkünfteverfahren (galt auch für die kleinen Aktionäre), und da waren 50% steuerfrei. Später wurde das dann etwas reduziert und es sind nur noch 40% steuerfrei.

 

Wenn man nun von einem Steuersatz von 42% ausgeht ergibt das - nur auf die besagten Kapitalerträge bezogen - 42% mal 60%, und das sind nach Adam Ries dann 25,2%.

 

Oder anders: Einen Gewinn von 100.000 angenommen, davon wären 60.000 steuerpflichtig, das mal 42% macht 25.200. Und das sind nun mal 25,2% vom Gewinn.

 

Ein weiterer Vorteil ist, dass man dann auch noch Werbungskosten absetzen kann.

 

Stefan

 

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