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dummer-esel

Möglichst einfache Unternehmensgründung

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dummer-esel

Hallo,

 

ich hoffe, dass das das richtige Forum ist, da es eigentlich nicht (primär) um Wertpapiere geht.

Kurz: wie ist die unkomplizierteste (natürlich legale) Art, Geschäfte zu machen?

 

Beispiel: Mal angenommen, ich hätte eine Internetseite, auf der man sich ein digitales Produkt kaufen kann und der Preis schwankt zwischen 10€ und 1 Mio.€.

Momentan gibt es also noch keine Einnahmen, es könnten (im besten Fall) aber schnell hohe Einnahmen werden.

 

Am liebsten würde ich gar nichts machen müssen sondern nur am Ende des Jahres den Gewinn in meiner Einkommensteuererklärung angeben, z.B. mit einer EÜR und die Sache damit erledigen.

 

Ich vermute aber, dass es nicht so einfach ist. Daher meine Fragen als Laie:
1. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, ab wann und was ist dafür notwendig?
2. Brauche ich ein extra Geschäftskonto, um online solche Zahlungen entgegen zu nehmen und z.B. Kosten (Webserver, ...) geltend zu machen?
3. Muss ich eigentlich Umsatzsteuer/MwSt. ausweisen? Wenn ja, wie?
4. Sollte oder muss ich dafür dann eine UG/GmbH oder irgendeine andere Unternehmensform wählen?
5. Das Ganze würde ich gerne als Nebengewerbe machen. Muss ich da was beachten? (ok, Meldung bei Arbeitgeber. Aber sonst?)
6. Was sollte man sonst noch beachten, damit einem keiner "ans Bein pinkelt"? (Handelsreg. und Steuernr. ausweisen, Impressum, AGB, ggf. Cookie-Hinweis, ...)

 

Schon diese ganzen Fragen verderben einem die Lust an einer Unternehmensgründung. Echt schade!

 

Daher:

7. Gibt es einfachere Wege, um als Deutscher sein (online-)Unternehmen im Ausland zu gründen?
8. Wenn ja, wo und was würde sich eignen? (Ltd. in UK, Inc. in USA, ...)
9. Was würde das dann ggfs. für die Steuererklärung bedeuten? (für das Unternehmen im Ausland / in Deutschland)

 

Ok, sind viele schwierige bzw. umfangreiche Fragen.

 

Vielleicht kann jemand ja auch nur die eine oder andere beantworten, das hilft auch schon weiter.

Danke sehr.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
diverse Details korrigiert.

Hi Esel,

1) Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn du gewerblich tätig wirst. (Das ist das kleinste Problem, jeder Flohmarkthändler hat die.)

Gewerbe: nach außen gerichtete, wirtschaftliche, selbstständige, auf eigene Rechnung, auf gewisse Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete (erlaubte) Tätigkeit, sofern nicht freiberuflich oder schöpferisch (im Sinne Landwirtschaft) oder Schriftsteller, Künstler.

2) Nein, aber das macht in den meisten Fällen durchaus Sinn. Wer gewerblich tätig ist und einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb benötigt (§ 1 HGB), unterliegt der Buchführungspflicht (§ 238 HGB) . Unterm Strich musst du also eh alle Kassen-/Geldbewegungen erfassen. Als Einzelkaufmann ohne Konto, wird jede Einnahme aus der Tätigkeit auf einem Privatkonto als Kapitalentnahme, jede Ausgabe (vom Privatkonto) für das Gewerbe als Einlage gewertet.

3. Siehe Umsatzsteuergesetz ... Die Definition eines Unternehmers, der für sein Unternehmen tätig wird unterscheidet sich nach UStG  jedoch vom "Kaufmannsbegriff" oder "gewerblicher Tätigkeit". Unterm Strich ist man schneller "Unternehmer" als "Kaufmann". "Unternehmer" kann z.B. auch schon ein Hausvermieter sein, der eine Halle an einen Kaufmann mit USt-Option vermietet. Es gibt aber die Kleinunternehmerregelung, unter der man auf die Umsatzversteuerung verzichten kann. 

4. Nein, die meisten sind Einzelkaufleute. Die UG/GmbH begrenzt die Haftung ->juristische Personen.**

5. Kommt auf den Einzelfall an. Wenn du gleichzeitig noch Arbeitnehmer bist, brauchst du regelmäßig die Zustimmung des Arbeitgeber. Du hast eine gewisse Pflicht außerhalb der Arbeitszeit (Vollzeit) dich zu erholen und nicht woanders zu arbeiten.

6. Ne ganze Menge, die den Rahmen hier sprengt. Es kommt aber auf den konkreten Fall an, wie wichtig was ist. Im Handel sollte man sich mit Wettbewerbsrecht, Privatrecht (Verträge), Verbraucherrecht, Datenschutz etc. schon auskennen, das gilt sogar für eine ausl. Firma. Genauso wichtig ist Knowhow, wie man eine Webseite vor Hacker schützt, Werbung macht usw. Solange du in Deutschland wohnst, wird dir eine ausl. Firma nicht weiter helfen ... weder im Steuerrecht, noch bei Verbraucherschutzfragen oder sonst wie.

Vielleicht hilft dir das als Einstieg.
Ich würde mal die IHK-Webseite durchstöbern oder im Netz allgemein nach Existenzgründungen, Start-Ups usw. googlen.

 

** juristische Personen benötigen dann aber ein Geschäftskonto, den Entnahmen/Einlagen gehen da nicht beliebig.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor einer Stunde von dummer-esel:

1. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, ab wann und was ist dafür notwendig?

Ab Gründung. Also die Absicht am Wirtschaftskreislauf teilzunehmen und Umsatz (ggf Gewinn) zu erzielen. Deine jetzige Überlegungen würde man Vorgesellschaft nennen.

Zitat

2. Brauche ich ein extra Geschäftskonto, um online solche Zahlungen entgegen zu nehmen und z.B. Kosten (Webserver, ...) geltend zu machen?

Für die Steuer ist es unerheblich. Je nach Bank - ja. Gemischtes Konto macht bei Buchhaltungspflicht aber richtig arbeit. Arbeit die Geld oder Zeit kostet. Im schlimmsten Fall - beides.

Zitat

3. Muss ich eigentlich Umsatzsteuer/MwSt. ausweisen? Wenn ja, wie?

Indem du das auf deine Rechnung schreibst und monatlich beim Finanzamt für den Vormonat anmeldest und abführst. Ansonsten - kommt drauf an. Geht bei Umsatzgrenze (Kleinunternehmer) los und hört bei B2B Umsätze über 13b und ggf steuerfreie Umsätze weiter. Ohne Geschäftskenntnis kann man hierzu nichts sagen.

Zitat

4. Sollte oder muss ich dafür dann eine UG/GmbH oder irgendeine andere Unternehmensform wählen?

Keine Ahnung was du solltest. Am einfachsten wäre das Einzelunternehmen. Für juristische Personen brauchst du definitiv Unterstützung. Was wiederum Geld kostet, welches im Rahmen eines Nebengewerbe erstmal erwirtschaftet werden müsste.

Zitat

5. Das Ganze würde ich gerne als Nebengewerbe machen. Muss ich da was beachten? (ok, Meldung bei Arbeitgeber. Aber sonst?)

AG informieren. Ansonsten siehe oben.

Zitat

6. Was sollte man sonst noch beachten, damit einem keiner "ans Bein pinkelt"? (Handelsreg. und Steuernr. ausweisen, Impressum, AGB, ggf. Cookie-Hinweis, ...)

Kommt darauf an was du genau machst und welche Spielregeln gelten. Eventuell Pflichtversicherung oder Mitgliedschaft in Kammer, besondere nötige Zertifikate oder oder oder. Kommt immer darauf an.

Zitat

Schon diese ganzen Fragen verderben einem die Lust an einer Unternehmensgründung. Echt schade!

Ja. Schweinerei das der Staat und vor allem die Kunden wissen wollen wer hier was treibt. Stell dir vor ich werde als Kunde geschädigt und wüßte dann nicht mal wem ich ans Bein pinkeln kann.

Zitat

Daher:

7. Gibt es einfachere Wege, um als Deutscher sein (online-)Unternehmen im Ausland zu gründen?

Nein.

Zitat

8. Wenn ja, wo und was würde sich eignen? (Ltd. in UK, Inc. in USA, ...)

Kannst du machen. Zwei Länder und in beiden bist du dann den jeweiligen Gesetzen unterworfen. Doppelt Spaß + Aufwand + Sprache + Auslandsbonus + Kosten + ...

Zitat

9. Was würde das dann ggfs. für die Steuererklärung bedeuten? (für das Unternehmen im Ausland / in Deutschland)

Also bei ner Ltd zum Beispiel alles doppelt. In England da Kraft Gesetz in England dir diese einzureichen sind und in Deutschland kraft Leitung der Geschäftsführung die Gesellschaft hier verpflichtet ist. Mega Spaß!

Zitat

Ok, sind viele schwierige bzw. umfangreiche Fragen.

Ja... Aber nichts was man nicht durch bisschen Dr. Google hätte nicht rausbekommen können. Dein Finanzamt und Gewerbeamt stellt dir sogar Broschüren usw. zur Verfügung und beantwortet allgemeine Fragen zum Vorgehen. Gibt sogar Existenzgründer Ansprechpartner auf den Finanzämter (zumindest in Bawü). Das ist schon ein lächerlicher Staat der Unterstützung bei Gründung anbietet, aber sich niemand darüber informiert und Hauptsache rummosert wie schlimm das doch hier ist.

 

Gruß und viel Erfolg für deine 10€ auf 1.000.000€ Onlinegeschichte.

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