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DancingWombat

Raisin Pension Rürup - Erfahrungen

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thorsten.neumann
· bearbeitet von thorsten.neumann
vor 1 Stunde von Önsen92:

diese Rente wird nur bis zum 87. Lebensjahr des Antragsstellers gezahlt, oder? D.h. wenn ich mit 86 sterbe erhält der Ehegatte eine lebenslange Rente, wenn ich mit 88 sterbe, nicht?

Bei Raisin steht kein Höchstalter für die Restkapitalabfindung im Vertrag, den ich mit der Sutor Bank geschlossen habe. Dagegen habe ich bei Rentenversicherungen, die man direkt bei MyLife abschließen kann, so ein Höchstalter gesehen.

 

Die laufende Rente fällt natürlich mit einer vereinbarten Restkapitalabfindung geringer aus. Wenn der Ehegatte vor dem Versicherten verstirbt, gibt es keine Restkapitalabfindung, weil das Restkapital bei Rürup nicht frei vererblich sein darf, sondern nur als Rente für den Ehegatten genutzt werden kann.

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Önsen92
vor 55 Minuten von thorsten.neumann:

Bei Raisin steht kein Höchstalter für die Restkapitalabfindung im Vertrag

Die Info mit 87 Jahren hatte ich aus dem Leitfaden

leitfaden-ruerup.pdf?v=944#page15

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thorsten.neumann

Raisin hat wohl die Bedingungen für neue Verträge geändert. Im alten Prospekt von Mitte 2020 stand keine Altersgrenze (siehe Anlage, da stehen hinten auch die unterschiedlichen Rentenfaktoren drin).

 

Verbindlich ist, was im Vertrag mit der Sutor Bank steht. In meinem Vertrag heißt es dazu:

 

„13.1 Hinterbliebenenversorgung in der Auszahlungsphase
Der Kunde kann bei Abschluss des Vertrages und bis drei Monate vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase eine Hinterbliebenenversorgung für den Fall seines Todes während der Auszahlungsphase wählen. Bis drei Monate vor Auszahlungsbeginn kann der Kunde die einmal getroffene Wahl jederzeit ändern. Die Vereinbarung einer Hinterbliebenenversorgung bedingt eine geringere Altersrente und hat Einfluss auf den für den Vertrag geltenden garantierten Rentenfaktor. Ändert der Kunde seine ursprünglich getroffene Wahl, so finden die zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Rentenfaktoren Anwendung. Die Hinterbliebenenversorgung erfolgt jeweils dadurch, dass das gemäß dem gewählten Kalkulationsweg berechnete Kapital in eine sofort beginnende Rentenversicherung zugunsten des/der Hinterbliebenen eingebracht wird.
Beim Versicherungspartner, der myLife Lebensversicherung AG, kann der Kunde für die Berechnung des einzubringenden Kapitals zwischen den Optionen „10-jährige Rentengarantiezeit“ und “Restkapitalabfindung“ wählen.
Entscheidet sich der Kunde für die Option „10-jährige Rentengarantiezeit“, wird bei Tod des Kunden innerhalb der 10-jährigen Rentengarantiezeit der Kapitalwert der noch ausstehenden garantierten Renten in die Rentenversicherung zugunsten des/der Hinterbliebenen eingebracht. Wählt der Kunde die Option „Restkapitalabfindung“, wird bei Tod des Kunden das zum Todeszeitpunkt vorhandene Kapital in die Rentenversicherung zugunsten des/der Hinterbliebenen eingebracht.“

rundum-fairruerup.pdf

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Önsen92
vor einer Stunde von thorsten.neumann:

Raisin hat wohl die Bedingungen für neue Verträge geändert. Im alten Prospekt von Mitte 2020 stand keine Altersgrenze (siehe Anlage, da stehen hinten auch die unterschiedlichen Rentenfaktoren drin).

danke für die Info. Ja, das wurde wohl leider geändert.

vor 5 Stunden von thorsten.neumann:

Raisin lässt einen Anbieterwechsel zu. Man kann also erstmal kostengünstig dort ansparen und später das Guthaben in einen anderen Rürup-Vertrag übertragen, wenn man einen anderen Anbieter mit besseren Verrentungsbedingungen findet.

aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird es aber unwahrscheinlch sein in einigen Jahren einen Anbieter mit besseren Konditionen zu finden, oder?

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thorsten.neumann

Großen Einfluss auf den Rentenfaktor hat auch das Zinsniveau. Wenn die Zinsen in 30 Jahren höher sind als heute (weiter sinken können sie kaum noch), steigen die Renten.

 

Ansonsten ist es wie an der Börse: Alle absehbaren Entwicklungen haben die Versicherer bereits in die garantierten Rentenfaktoren einkalkuliert. Deshalb sind sie niedriger als die Rentenfaktoren für heute sofort beginnende Renten. Steigt die Lebenserwartung weniger stark als erwartet, werden die Rentenfaktoren höher sein als heute garantiert. Die Lebenserwartung kann aufgrund unserer Lebensweise auch sinken:

 

https://www.faz.net/aktuell/wissen/der-grund-fuer-die-gesunkene-lebenserwartung-in-westlichen-laendern-15741064.html

 

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chirlu
vor 5 Stunden von thorsten.neumann:

Höchstalter für die Restkapitalabfindung

 

Irgendwann ist einfach kein Restkapital mehr da.

 

vor 2 Stunden von thorsten.neumann:

Zinsen … (weiter sinken können sie kaum noch)

 

Famous last words. ;)

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thorsten.neumann
· bearbeitet von thorsten.neumann
vor 15 Minuten von chirlu:

 

Irgendwann ist einfach kein Restkapital mehr da.

Super, dann habe bereits ich mein gesamtes angespartes Kapital ausgezahlt erhalten und nichts ist zugunsten der Versichertengemeinschaft verfallen.

 

Dieser Zeitpunkt wird erst bei einem sehr hohen Lebensalter erreicht werden (jedenfalls nicht bereits mit 87). Denn wenn ich dieses Lebensalter erreiche, zahlt ab diesem Zeitpunkt die Versichertengemeinschaft drauf, die weiterhin Rente an mich zahlen muss. Mein angespartes Kapital ist dann ja bereits verbraucht.

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chirlu

Nominal jedenfalls. Aber wenn es gute Gefühle macht – das ist ja die Hauptsache.

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thorsten.neumann
· bearbeitet von thorsten.neumann
vor 3 Minuten von chirlu:

Nominal jedenfalls. Aber wenn es gute Gefühle macht – das ist ja die Hauptsache.

Wenn die Zinsen niedrig sind, geht so eine Nominalbetrachtung doch in Ordnung. Die Versichertengemeinschaft bekommt ein paar mickrige Zinsen und trägt dafür mein Langlebigkeitsrisiko. Ist das der Grund, weshalb nur wenige Versicherer die Variante mit der Restkapitalauszahlung anbieten?

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chirlu
vor 27 Minuten von thorsten.neumann:

Die Versichertengemeinschaft bekommt ein paar mickrige Zinsen und trägt dafür mein Langlebigkeitsrisiko.

 

Mal als Beispiel 1% Zins und eine Jahresrente von 300 Euro bei einem Anfangskapital von 10000 Euro (entsprechend einem Rentenfaktor von 25). Dann ist nach 34 Jahren kein Restkapital mehr übrig, es wurden bis dahin sogar 10200 Euro ausbezahlt. Wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt stirbt, verbleiben der gierigen Gemeinschaft der übrigen Versicherten (zu diesem Zeitpunkt ziemlich geschrumpft, weil viele schon lange tot sind) trotzdem noch 1948 Euro, allein durch die angefallenen Zinsen.

 

vor 54 Minuten von thorsten.neumann:

Ist das der Grund, weshalb nur wenige Versicherer die Variante mit der Restkapitalauszahlung anbieten?

 

Versicherungsmathematische Gründe hat es sicher nicht – die Rechnung geht schon auf.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
Am 8.2.2021 um 13:15 von chirlu:

In dem fiktiven Produkt „Rürup mit vorgelagerter Besteuerung“, das wir zum Vergleich heranziehen [...]

 

Wäre dieses fiktive Rürup nicht sogar ein sehr viel besseres Produkt? Effektiv fällt der allergrößte Teil der Kosten ja prozentual in Bezug zur Vertragssumme an. Rürup-Verträge wären damit ja total sinnlos um 42% teurer im Vergleich zu deinem fiktiven Produkt ...

 

Da stellt sich mir ja ernsthaft die Frage, dass wenn die nachgelagerte Besteuerung gar keinen positiven Effekt für den Versicherungsnehmer hat, warum hat der Gesetzgeber das dann so konstruiert? Mit all den komplizierten Steuerrückerstattungen, etc.? Geschenk an die Versicherungswirtschaft? :huh:

 

Man hätte ja auch einfach eine FRV-Variante komplett ohne Besteuerung der Erträge + Ausgleich der unterschiedlichen Lohnsteuersätze zum Zeitpunkt der Auszahlung (dafür mit zusätzlichen Einschränkungen analog zu Rürup) kreieren können ...

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DancingWombat
vor 28 Minuten von s1lv3r:

 

Wäre dieses fiktive Rürup nicht sogar ein sehr viel besseres Produkt? Effektiv fällt der allergrößte Teil der Kosten ja prozentual in Bezug zur Vertragssumme an. Rürup-Verträge wären damit ja total sinnlos um 42% teurer im Vergleich zu deinem fiktiven Produkt ...

 

Da stellt sich mir ja ernsthaft die Frage, dass wenn die nachgelagerte Besteuerung gar keinen positiven Effekt für den Versicherungsnehmer hat, warum hat der Gesetzgeber das dann so konstruiert? Mit all den komplizierten Steuerrückerstattungen, etc.? Geschenk an die Versicherungswirtschaft? :huh:

 

 

Das Argument zählt nur dann, wenn man davon ausgeht, dass im Alter und in der Einzahlphase der gleiche Steuersatz anfällt. Im Regelfall dürfte dieser im Alter geringer sein, so dass schon ein Vorteil besteht.

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chirlu
vor 47 Minuten von s1lv3r:

Effektiv fällt der allergrößte Teil der Kosten ja prozentual in Bezug zur Vertragssumme an. Rürup-Verträge wären damit ja total sinnlos um 42% teurer im Vergleich zu deinem fiktiven Produkt ...

 

Sogar um 72% (= 42/58, nicht 42/100). ;) Aber: Das ist die Betrachtung vor Steuern – nach Steuern ist es für den (Ent-)Sparer wiederum egal. Nur der Anbieter profitiert davon auf Kosten der Staatskasse, weil er das Geld für Gebühren entnehmen darf, ohne es zu versteuern.

 

vor 59 Minuten von s1lv3r:

Man hätte ja auch einfach eine FRV-Variante komplett ohne Besteuerung der Erträge + Ausgleich der unterschiedlichen Lohnsteuersätze zum Zeitpunkt der Auszahlung (dafür mit zusätzlichen Einschränkungen analog zu Rürup) kreieren können ...

 

Die Schwierigkeit ist das mit dem Ausgleich der Steuersätze. Wenn man das will (und keine hellseherischen Fähigkeiten hat), gibt es eigentlich keinen anderen Weg, als die Besteuerung erst am Ende durchzuführen.

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DancingWombat
vor 13 Stunden von chirlu:

 

Sogar um 72% (= 42/58, nicht 42/100). ;) Aber: Das ist die Betrachtung vor Steuern – nach Steuern ist es für den (Ent-)Sparer wiederum egal. Nur der Anbieter profitiert davon auf Kosten der Staatskasse, weil er das Geld für Gebühren entnehmen darf, ohne es zu versteuern.

Der Anbieter wird das schon versteuern müssen, denn es erhöht dort den Gewinn.

 

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chirlu
vor 5 Minuten von DancingWombat:

Der Anbieter wird das schon versteuern müssen, denn es erhöht dort den Gewinn.

 

Natürlich (wie bei einem ungeförderten Vertrag auch), aber er muß es vorher nicht mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuern. Daher bekommt er tatsächlich 72% mehr.

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Indexsurfer

Hallo zusammen,

 

wie bewertet ihr denn die MyLife Lebensversicherung, die hinter der Garantierrente bei Raisin steht? Ich habe nur mitbekommen, dass es bei dem Raisin Riester Probleme gab, weil MyLife  im Corona Crash zur Einhaltung der Garantien Fonds im Tiefpunkt verkaufen musste und durch ständiges Umschichten auch den Aufschwung völlig verpasst hat.

https://www.finanzfluss.de/anbieter/raisin-pension/erfahrungen/

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chirlu
vor 2 Minuten von Indexsurfer:

Ich habe nur mitbekommen, dass es bei dem Raisin Riester Probleme gab, weil MyLife  im Corona Crash zur Einhaltung der Garantien Fonds im Tiefpunkt verkaufen musste und durch ständiges Umschichten auch den Aufschwung völlig verpasst hat.

 

Das hast du falsch „mitbekommen“. Die MyLife kommt erst zum Zeitpunkt der Verrentung überhaupt ins Spiel. Für die Verwaltung des Vermögens in der Ansparphase ist die Sutorbank verantwortlich. (Beim Rürup ist das kein Problem, da es keine Beitragsgarantie gibt. Man kann die Anlage selbst frei wählen, und Sutor mischt sich da nicht ein.)

 

vor 6 Minuten von Indexsurfer:

wie bewertet ihr denn die MyLife Lebensversicherung, die hinter der Garantierrente bei Raisin steht?

 

Empfehle die Suchfunktion.

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Indexsurfer
42 minutes ago, chirlu said:

Das hast du falsch „mitbekommen“.

Inwiefern? Also mir sind die Unterschiede zwischen Rürup und Riester schon bekannt. Das Problem, dass die Einhaltung der Beitragsgarantie zum extremen Umschichtungen geführt hat, gab es so wohl aber nur bei einzelnen Anbietern, oder nicht?

42 minutes ago, chirlu said:

Die MyLife kommt erst zum Zeitpunkt der Verrentung überhaupt ins Spiel. Für die Verwaltung des Vermögens in der Ansparphase ist die Sutorbank verantwortlich. (Beim Rürup ist das kein Problem, da es keine Beitragsgarantie gibt. Man kann die Anlage selbst frei wählen, und Sutor mischt sich da nicht ein.)

Aber ich bin doch trotzdem darauf angewiesen, dass MyLife dann in 40 Jahren seine Beitragsgarantie einhält oder mir evtl. auch einen besseren, marktüblichen Rentenfaktor bieten kann, oder?

42 minutes ago, chirlu said:

Empfehle die Suchfunktion.

Mach ich, danke!

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chirlu
vor 16 Minuten von Indexsurfer:
vor einer Stunde von chirlu:

Das hast du falsch „mitbekommen“.

Inwiefern?

 

Du: „MyLife hat im Corona-Crash zur Einhaltung der Garantien Fonds am Tiefpunkt verkauft“

richtig: „Sutor hat im Corona-Crash zur Einhaltung der Garantien Fonds am Tiefpunkt verkauft“

 

vor 18 Minuten von Indexsurfer:

Aber ich bin doch trotzdem darauf angewiesen, dass MyLife dann in 40 Jahren seine Beitragsgarantie einhält

 

Auch da: MyLife garantiert dir nicht, daß in 40 Jahren das eingezahlte Geld (nominal) vorhanden ist. Vielmehr garantiert dir Sutor, daß in 40 Jahren das eingezahlte Geld (nominal) vorhanden ist und dann von Sutor an MyLife übergeben werden kann.

 

(Und wie gesagt, diese Garantie nur bei Riester, nicht bei Rürup.)

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Indexsurfer
10 hours ago, Indexsurfer said:

Aber ich bin doch trotzdem darauf angewiesen, dass MyLife dann in 40 Jahren seine Beitragsgarantie einhält oder mir evtl. auch einen besseren, marktüblichen Rentenfaktor bieten kann, oder?

10 hours ago, chirlu said:

Auch da: MyLife garantiert dir nicht, daß in 40 Jahren das eingezahlte Geld (nominal) vorhanden ist. Vielmehr garantiert dir Sutor, daß in 40 Jahren das eingezahlte Geld (nominal) vorhanden ist und dann von Sutor an MyLife übergeben werden kann.

Sorry, zu schnell getippt Ganz präzise formuliert "ich bin doch trotzdem darauf angewiesen, dass MyLife dann in 40 Jahren seine garantierten Rentenfaktoren einhält oder mir evtl. auch einen besseren, marktüblichen Rentenfaktor bieten kann, oder?"

 

Meine Frage zielt darauf ab, ob garantierte Rentenfaktoren (in 40 Jahren) von Versicherungsunternehmen A so viel wert sind wie der gleiche garantierte Faktor von Versicherungsunternehmen B (Rating), und ob hier hinsichtlich MyLife Bedenken bestehen

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Indexsurfer
· bearbeitet von Indexsurfer
On 2/10/2021 at 2:18 PM, Önsen92 said:

Würdet ihr einen Vertrag mit effektiver Kostenquote von 1,23% (0,26% ETFs), Rentengarantiefaktor 29,5 (Geburtsjahr 1992) und 18 Jahrgen Rentengarantiezeit akzeptieren?

habe ein Angebot über quasi den gleichen Vertrag vorliegen (Kostenqoute 1,2-1,3% je nach Höhe der Einzahlungen). Ebenfalls ein Bruttotarif vom Vertriebspartner.

Auf die etwas längere Beitragsgarantie kann ich verzichten, ich sehe Rürüp da als alleinige Absicherung meiner persönlichen Langlebigkeit.

 

Bei Raisin ist ja ohne Kosten jederzeit ein Anbieterwechsel möglich. Rein vom Verständnis her: Würde ich theoretisch in 35 Jahren, wenn ich in Rente gehe und einen vorhandenen MyLife Rürüp Vertrag (abgeschlossen 2021) übertrage, bei einem anderen Anbieter die gleichen Rentenkonditionen bekommen wie der dann aktuelle Rentenfaktor von MyLife  (+/- natürlich)? Oder wird hier ein Abschlag fällig weil ich den Vertrag erst kurz vor Rentenbeginn neu abschließe (abgesehen von Abschlusskosten)? Also ändern sich dann die Rechnungsgrundlagen gegenüber meinem Altvertrag? Alles angenommen, dass die Zinsen und Rechnungsgrundlagen dann höher sind als der jetzt garantierte Rentenfaktor...

Vielen Dank!

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Studi24
vor 3 Stunden von Indexsurfer:

 

Bei Raisin ist ja ohne Kosten jederzeit ein Anbieterwechsel möglich.

Die Wechseloption ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Allerdings muss man dann auch einen Anbieter finden,

der das Kapital aufnehmen möchte.

 

vor 3 Stunden von Indexsurfer:

habe ein Angebot über quasi den gleichen Vertrag vorliegen (Kostenqoute 1,2-1,3% je nach Höhe der Einzahlungen). Ebenfalls ein Bruttotarif vom Vertriebspartner.

Das ist, im Verhältnis zu einem Nettotarif, natürlich deutlich zu teuer.

 

Gruß

Studi24

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 3 Stunden von Indexsurfer:

Oder wird hier ein Abschlag fällig weil ich den Vertrag erst kurz vor Rentenbeginn neu abschließe (abgesehen von Abschlusskosten)? Also ändern sich dann die Rechnungsgrundlagen gegenüber meinem Altvertrag?

 

Stand jetzt, wenn du mit einem Altvertrag zu Raisin wechselst, wird das Wechsel­guthaben einfach 1-zu-1 zu den zum Wechsel aktuell bestehenden Konditionen übernommen.

 

Der Haken an der Sache ist halt, dass kein Anbieter gezwungen ist dein Wechselguthaben anzunehmen (oder überhaupt einen Vertrag mit dir abzuschließen). Man könnte sich also ein hypothetisches Szenario bauen, in dem in 20 Jahren a) keine Versicherung mehr RÜRUP-Neuverträge anbietet, oder b) keine Versicherung mehr die Übernahme von bestehendem Guthaben erlaubt. Wie unwahrscheinlich das auch immer sein sollte, ist das eine theoretische Möglichkeit, wie du in deinem Altvertrag gefangen sein könntest.

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Indexsurfer
48 minutes ago, Studi24 said:

Die Wechseloption ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Allerdings muss man dann auch einen Anbieter finden,

der das Kapital aufnehmen möchte.

 

48 minutes ago, s1lv3r said:

Der Haken an der Sache ist halt, dass kein Anbieter gezwungen ist dein Wechselguthaben anzunehmen (oder überhaupt einen Vertrag mit dir abzuschließen). Man könnte sich also ein hypothetisches Szenario bauen, in dem in 20 Jahren a) keine Versicherung mehr RÜRUP-Neuverträge anbietet, oder b) keine Versicherung mehr die Übernahme von bestehendem Guthaben erlaubt. Wie unwahrscheinlich das auch immer sein sollte, ist das eine theoretische Möglichkeit, wie du in deinem Altvertrag gefangen sein könntest.

das stimmt natürlich.

 

1 hour ago, Studi24 said:
4 hours ago, Indexsurfer said:

habe ein Angebot über quasi den gleichen Vertrag vorliegen (Kostenqoute 1,2-1,3% je nach Höhe der Einzahlungen). Ebenfalls ein Bruttotarif vom Vertriebspartner.

Das ist, im Verhältnis zu einem Nettotarif, natürlich deutlich zu teuer.

der Vertrag hat zwar einen höheren garantierten Rentenfaktor (29,x statt 27,14 bei Raisin) und 18 Jahre (statt 10) Beitragsgarantie, ansonsten sehe ich aber keinen Vorteil.

Den Vorteil einen Ansprechpartner vor und nach Abschluss zu haben, wie bei einer BU oder sonstigen Versicherung sehe ich hier auch nicht.

 

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Studi24
· bearbeitet von Studi24
vor einer Stunde von Indexsurfer:

der Vertrag hat zwar einen höheren garantierten Rentenfaktor (29,x statt 27,14 bei Raisin) und 18 Jahre (statt 10) Beitragsgarantie, ansonsten sehe ich aber keinen Vorteil.

Den Vorteil einen Ansprechpartner vor und nach Abschluss zu haben, wie bei einer BU oder sonstigen Versicherung sehe ich hier auch nicht.

Mal ganz blöd gefragt. Hast du dir mal eine Marktanalyse (mit Nettotarifen) erstellen lassen? Raisin ist kostentechnisch im Bereich

von Nettotarifen (ETF- / fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen ohne Beitragsgarantien) namhafter Versicherer unterwegs,

allerdings auch nicht unschlagbar günstig (auf die Bedingungswerke sollte grade bei Rürup auch besonders geachtet werden).

Warum sucht du dir keinen Versicherungsmakler (der auch wirklich Versicherungsmakler ist) der Nettotarife vermittelt und bei dem

du nur ein kleines Vermittlungsentgelt (umgangssprachlich Vermittlungshonorar, ab ca. 150,00 € einmalig) bezahlst. Die restliche

Betreuung kannst du dann auf eigenen Wunsch selbst übernehmen und sofern du doch mal Hilfe benötigst, hast du trotzdem den

Versicherungsmakler als Ansprechpartner im Vertrag hinterlegt.

 

Gruß

Studi24

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