Tequilaaa Februar 3, 2021 Hallo zusammen ich habe eine Frage wegen Optionen, welche mich noch in den Wahnsinn treibt. Wenn ich Zum Beispiel eine Call Option kaufe und nach ein paar Tagen wieder verkaufe, da sie nun mehr Wert hat, bin ich muss ich dann dem zukünftigen Käufer die Aktien liefern wenn dieser das möchte. Wenn ich die optionen videos auf yt so anschaue sieht es immer so aus, als ob die leute nur von der preisveränderung der optionen profitieren aber mit den eigentlichen Aktien nichts zu tun haben. Kann mir das jemand erklären? Bin relativ neu auf diesem gebiet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
passiv_Investor Februar 3, 2021 · bearbeitet Februar 3, 2021 von passiv_Investor Wenn du die Option wieder verkauft hast, bist du aus dem Geschäft raus. Als Käufer einer Call Option hast du sowieso das Optionsrecht und keine Lieferpflicht. Das hat der auf der Gegenseite, der den Call Short ist. Und ja, man muss Optionen nicht bis zum Verfall halten und kann im Grunde ganz ohne Lieferung oder Abnahme des Basiswerts auskommen. Dann ergibt sich der Gewinn/Verlust lediglich aus der Differenz der Optionshandelspreise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 3, 2021 Hallo, Zitat Wenn ich Zum Beispiel eine Call Option kaufe und nach ein paar Tagen wieder verkaufe, Dann hast du sie nicht mehr. Du verkaufst mit allen Rechten und Pflichten. Genauso wie du beim Verkauf einer Aktie dem Käufer auch zukünftig keine Dividende schuldig bist. Stefan PS: Irgendwie hatten wir die Frage doch erst kürzlich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Februar 4, 2021 vor 14 Stunden von Tequilaaa: Kann mir das jemand erklären? Bin relativ neu auf diesem gebiet. Ich kann nur empfehlen: Melde dich bei irgendeiner Bibliothek wegen Corona umsonst an (onleihe) und lese mal mindestens ein Buch. Ich glaube auch der broker muss in DE Infromationsmaterial mit basics auch umsonst zur Verfügung stellen. Früher bekam man das ausgedruckt zugeschickt, heute vielleich nur PDF? Problematisch sind auch die Steuern: Verluste lassen sich da nicht mit Aktiengewinnen verrechnen und untereinander nur bis 20.000 pro Jahr. (bin kein Steuerberater und kann auch falsch liegen). Bitte schaue auch den Unterschied zwischen American und European option an. Wenn du eine Ausübung bei short vermeiden möchtest, da du vor Ablauf glattstellen möchtest, wären European style options gegebenenfalls besser. Viel Erfolg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
passiv_Investor Februar 4, 2021 vor 2 Minuten von oktavian: Ich kann nur empfehlen: Melde dich bei irgendeiner Bibliothek wegen Corona umsonst an (onleihe) und lese mal mindestens ein Buch. Ich glaube auch der broker muss in DE Infromationsmaterial mit basics auch umsonst zur Verfügung stellen. Früher bekam man das ausgedruckt zugeschickt, heute vielleich nur PDF? Infomaterial ja, aber nicht zu Optionen, das bietet nämlich kaum ein deutscher Broker an. Die PDFs mit den Emittentenprodukten gibt es online auf jeder Webseite eines Emittentenhauses aber das hilft hier nicht weiter. vor 3 Minuten von oktavian: Problematisch sind auch die Steuern: Verluste lassen sich da nicht mit Aktiengewinnen verrechnen und untereinander nur bis 20.000 pro Jahr. (bin kein Steuerberater und kann auch falsch liegen). Ja, liegst leider falsch. Stillhalterverluste kann man in unbegrenzter Höhe mit Aktiengewinnen verrechnen. Nur Aktienverluste lediglich mit Aktiengewinnen. vor 4 Minuten von oktavian: Bitte schaue auch den Unterschied zwischen American und European option an. Wenn du eine Ausübung bei short vermeiden möchtest, da du vor Ablauf glattstellen möchtest, wären European style options gegebenenfalls besser. Viel Erfolg! Der Unterschied ist relativ irrelevant, solange man keine tief im Geld Optionen ohne Zeitwert hält und eine Einbuchung des Basiswerts vermeiden möchte. Fast alle Aktienoptionen sind amerikanischen Typs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Februar 4, 2021 1. Wenn es sein Broker nicht anbietet, wieso sich dann überhaupt einlesen? 2. Verlustverrechnung:z.B. https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/01/11/verlustbeschraenkung-des-§-20-abs-6-estg-veraergert-anleger/ 3. Er muss die Möglichkeit verstehen. Ein call bei einem Dividendenwert kann durchaus mal vorteilhafterweise vorab ausgeübt werden. @passiv_InvestorGegebenfalls wäre eine Richtigstellung angebracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
passiv_Investor Februar 4, 2021 Man verkauft aber keine Naked Call Optionen ohne ein Verständnis der Materie. Das war auch nicht Bestandteil der Frage soweit ich das erfasst habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neu hier Februar 22, 2021 Hallo! Ich bin ebenfalls neu und hab eine Frage: Folgende Theorie: Ich kaufe Call-Optionscheine eines Unternehmens. Laufzeit ein Jahr. Doch leider geht der Kurs des Unternehmenes ordentlich runter. Und der Optionsschein hat nach drei Monaten -100%. ABER: Nach paar Tagen erholt sich der Kurs und geht wieder richtig hoch. Meine Frage : Wenn der Optionschein vor seiner Verfallszeit bei -100% ist wird er dann wertlos, obwohl noch Zeit ist dass er wieder steigen könnte? Soweit ich das verstehe haben normale Optionscheine keinen Knockout. Vielen Dank für eine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 22, 2021 Hallo, Zitat Wenn der Optionschein vor seiner Verfallszeit bei -100% ist wird er dann wertlos, obwohl noch Zeit ist dass er wieder steigen könnte? Nein. Und genau aus diesem Grund wird er vor Laufzeitende auch nie bei Null (= -100%) stehen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monopolyspieler Februar 23, 2021 vor 23 Stunden von Neu hier: Folgende Theorie: Ich kaufe Call-Optionscheine eines Unternehmens. Laufzeit ein Jahr. Doch leider geht der Kurs des Unternehmenes ordentlich runter. Und der Optionsschein hat nach drei Monaten -100%. ABER: Nach paar Tagen erholt sich der Kurs und geht wieder richtig hoch. Meine Frage : Wenn der Optionschein vor seiner Verfallszeit bei -100% ist wird er dann wertlos, obwohl noch Zeit ist dass er wieder steigen könnte? Soweit ich das verstehe haben normale Optionscheine keinen Knockout. Der Wert eines Optionsscheines besteht aus dem Zeitwert und einem inneren Wert. Der innere Wert des Optionsschein ist bei 0, solange der Kurs des Underlyings (Aktie..) unter dem Strike des Optionsscheins liegt. Z.B. Call Optionsschein 50 Euro- Aktie-Kurs 49,90. Der Zeitwert ist aber immer vorhanden bis kurz vor dem Verfallstag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag