Zum Inhalt springen
chalkdrawer

20.000 € Aktiengewinn als Student versteuern

Empfohlene Beiträge

chalkdrawer

Hallo liebe Wertpapiergemeinde!

 

Vorneweg möchte ich sagen, dass ich in meinem ganzen Leben noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, da ich bis auf unbezahlte Praktika noch nie richtig gearbeitet habe.

 

Jetzt habe ich glücklicherweise im März 2020 Aktien für ca. 5000 € gekauft und und nun im Januar 2021 für ca. 25.000 € verkauft ( yay :) ), also sagen wir mal einen Gewinn von 20.000 € im Januar erzielt.

 

Mein Aktiendepot habe ich im Ausland bei DEGIRO, also Niederlande, die führen keine Steuer direkt ab, also gelten offensichtlich meine nationalen Steuergesetze --> Deutschland.

 

Da ich arbeitsloser Student bin, habe ich sonst kein zu versteuerndes Einkommen. Jetzt ist es mein Ziel herauszufinden, welche Summe an Steuern ich ans Finanzamt bezahlen muss und bis wann ich das bezahlen muss, um besser für zukünftige Anlagen planen zu können.

 

Zur Höhe der Summe: Klar muss man 25 % Steuern vom Gewinn bezahlen, was hier ja jetzt 25 % von 20.000 €, also 5.000 € sind. Allerdings gibt es doch in D einen Grundfreibetrag von aktuell 9.408 €, also kann ich den vom Gewinn einfach abziehen nehme ich an? Damit müsste ich ja "nur" noch ca. 10.000 € versteuern, ist das richtig? Laut meiner Google Recherche ist auch ein Nichtveranlagungs (NV)-Bescheid interessant, um überhaupt keine Steuern zu zahlen, wird für mich aber wohl nicht in Frage kommen, da ich über dem Grundfreibetrag bin, oder?

 

Zur Deadline zur Überweisung der Steuer an das Finanzamt: Bis wann muss ich denen den Betrag bezahlen? Wenn ich richtig liege, dann macht man die Steuererklärung ja immer im Juni im Folgejahr, also hier wäre es der Juni 2022. Aber die Steuer muss ich so wie ich das Finanzamt einschätze wahrscheinlich schon vorher überweisen, oder? Kann mir nicht vorstellen, dass die 1,5 Jahre warten bis ich die Steuer überweise, aber das wäre wirklich traumhaft :D

 

Ich hoffe, ihr könnt mir mit eurer Lebens- und Finanzamtserfahrung hier weiterhelfen, das wäre super :) Und natürlich erwarte ich keine gesetzliche Garantie und felsenfeste, knallharte Wahrheiten, nur eure Einschätzungen würden mich schon sehr happy stimmen!

 

Vielen Dank, und bleibt gesund!

chalkdrawer

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Du musst nichts überweisen, bevor du einen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen hast. Also frühestens im Juli 2022.

Was passieren kann, ist dass das Finanzamt dann gleich Vorauszahlungen für das laufende Jahr und die Folgejahre in gleicher Höhe festsetzt. Dagegen kannst du aber - sofern du gut Gründe hast  - Einspruch einlegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chalkdrawer

Hallo Ramstein, danke dir, dass ich so flott schon eine Antwort bekomme.

 

Und dann sind es auch noch so gute Nachrichten, wow, was für ein Glück :D

 

Habe ich auch Recht in der Annahme, dass der Grundfreibetrag grundsätzlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird?

 

Und wie soll das Finanzamt überhaupt davon Wind bekommen, dass ich Aktiengewinne erzielt habe? So mal theoretisch gefragt hihi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
vor 21 Minuten von chalkdrawer:

Hallo Ramstein, danke dir, dass ich so flott schon eine Antwort bekomme.

 

Und dann sind es auch noch so gute Nachrichten, wow, was für ein Glück :D

 

Habe ich auch Recht in der Annahme, dass der Grundfreibetrag grundsätzlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird?

 

Und wie soll das Finanzamt überhaupt davon Wind bekommen, dass ich Aktiengewinne erzielt habe? So mal theoretisch gefragt hihi

Es gibt ein europäisches Meldewesen, weil auch die Finanzverwaltung mitbekommen hat, dass es solche Sparfüchse gibt...

 

Es gilt 25% auf alle Kpaitalerträge oder Günstigerprüfung, dann Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Bei ersterem wird der Grundfreibetrag nicht abgezogen, da wird stumpf 25% auf Kapitalerträge abzgl. Pauschbetrag gerechnet. Bei der anderen Variante wird neben dem Spararpauschbetrag der Grundfreibetrag abgezogen, Versicherungen, Spenden etc. können berücksichtigt werden und dann wird die Steuer lt. Tabelle genommen. Da es Günstigerpürfung heißt, KANN hier nur eine niedrigere Steuer als die 25% herauskommen, sonst würde es bei den 25% bleiben.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
· bearbeitet von dev

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFan
vor 1 Stunde von chalkdrawer:

Zur Höhe der Summe: Klar muss man 25 % Steuern vom Gewinn bezahlen, was hier ja jetzt 25 % von 20.000 €, also 5.000 € sind. Allerdings gibt es doch in D einen Grundfreibetrag von aktuell 9.408 €, also kann ich den vom Gewinn einfach abziehen nehme ich an? Damit müsste ich ja "nur" noch ca. 10.000 € versteuern, ist das richtig? Laut meiner Google Recherche ist auch ein Nichtveranlagungs (NV)-Bescheid interessant, um überhaupt keine Steuern zu zahlen, wird für mich aber wohl nicht in Frage kommen, da ich über dem Grundfreibetrag bin, oder?

Insofern du Alleinstehend bist und den Freibetrag von 9408 EUR noch nicht überschritten hast, würde hier tatsächlich eine NV-Bescheinigung Sinn ergeben. Meines Erachtens nach zählt in diesen Freibetrag auch nur Einkommen rein, sodass deine Kapitalerträge hierbei keinen Einfluss nehmen sollten. Wichtig auch bezüglich der frei von Steuern anfallenden Kapitalerträge ist hierbei übrigens noch, ob du familienversichert bist. Damit würde ich dir letztendlich auf jeden Fall empfehlen noch einen Antrag beim FA zu stellen und den bewilligten Bescheid an deinen Broker möglichst schnell zu schicken. Bessere wäre es nämlich gewesen, diesen schon vor deinem Verkauf einzureichen, wenn du Glück hast, lässt dein Broker diesen aber auch noch rückwirkend gelten.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Rechne mal mit zu versteuernden 10.000 und lege 2.500 zurück.

Der Grundfreibetrag ist 2021 schon 9.744, dazu kommen noch 801 EUR Freibetrag bei Kapitalerträgen. Soli entfällt bei dem geringen Einkommen.

Ansonsten kannst Du noch die Kranken- und Pflegeversicherung abziehen, falls Du sie selber bezahlst.

Dann gibt es noch viele andere Abzugsmöglichkeiten - zu viele, um die hier alle darzustellen. Da kannst Du Dich im Laufe des Jahres mal mit beschäftigen.

Am Ende wirst Du <2.500 bezahlen müssenund Dich über einen Windfall von einigen Hundert EUR freuen können.

Wichtig ist, dass Du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung - s.o. der Post von Taxadviosor - beantragst (steht gleich oben im Formular).

 

NV-Bescheinigung macht überhaupt keinen Sinn. Erstens liegst Du ja über den Freibeträgen und wirst am Ende zahlen müssen. Zweitens dient sie dazu, Steuereinbehalte zu vermeiden und Dein ausländischer Broker behält sowieso keine Steuern ein. Damit sind die Empfehlungen von ETFan am Thema vorbei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 7 Minuten von ETFan:

Insofern du Alleinstehend bist und den Freibetrag von 9408 EUR noch nicht überschritten hast, würde hier tatsächlich eine NV-Bescheinigung Sinn ergeben. Meines Erachtens nach zählt in diesen Freibetrag auch nur Einkommen rein, sodass deine Kapitalerträge hierbei keinen Einfluss nehmen sollten.

Sicher? Kapitalerträge sind auch Einkommen.

 

vor 7 Minuten von ETFan:

Bessere wäre es nämlich gewesen, diesen schon vor deinem Verkauf einzureichen, wenn du Glück hast, lässt dein Broker diesen aber auch noch rückwirkend gelten.

Was soll ein ausländischer Broker mit einer NV-Bescheinigung anfangen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFan
· bearbeitet von ETFan
vor 50 Minuten von odensee:

Sicher? Kapitalerträge sind auch Einkommen.

 In Teilen hätte man meine Idee aber doch anwenden können, unzwar wie folgt: 1. Vor der Realisierung des Gewinnes sich eine NV-Bescheinigung holen(wäre damals ja noch möglich gewesen. 2. Soviele Anteile steuerfrei verkaufen bis Freibetrag überschritten ist. 3. NV-Bescheinigung zurückgeben und den restlichen Gewinn nach evtl. Teilfreistellung + Sparerpauschbetrag realisieren (und bisschen Steuern zahlen)

Wäre das legal und überhaupt möglich? (jetzt mal abgesehen von dem Weg, den @kleinerfischbeschrieben hat)

 

vor 53 Minuten von kleinerfisch:

Damit sind die Empfehlungen von ETFan am Thema vorbei.

Jep, hast Recht. Hatte den Text zu schnell überflogen, sry:wallbash:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 1 Minute von ETFan:

1. Vor der Realisierung des Gewinnes sich eine NV-Bescheinigung holen(wäre damals ja noch möglich gewesen.

 

vor 52 Minuten von odensee:

Was soll ein ausländischer Broker mit einer NV-Bescheinigung anfangen?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFan
· bearbeitet von ETFan
vor 3 Minuten von odensee:

Was soll ein ausländischer Broker mit einer NV-Bescheinigung anfangen?

ja klar, stimmt natürlich. Den Text habe ich wie gesagt zu schnell überflogen...

Dennoch: Wäre mein oben beschriebener Weg möglich oder würde es Probleme mit dem FA geben, weil ich ja in meinem Antrag das vorraussichtlich zu versteuernde Einkommen angeben muss? Könnte aber ja mit unvorhersebaren Ereignissen argumentieren.... (Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass es um einen in D ansässigen Broker geht, wovon ich die ganze Zeit ausgegangen bin)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 10 Minuten von ETFan:

Soviele Anteile steuerfrei verkaufen bis Freibetrag überschritten ist. 3. NV-Bescheinigung zurückgeben und den restlichen Gewinn nach evtl. Teilfreistellung + Sparerpauschbetrag realisieren (und bisschen Steuern zahlen)

Wäre das legal und überhaupt möglich?

Wenn die NV-Bescheinigung zurückgegeben wird, wird die Bank auch nachträglich versteuern. Wenn kein Freistellungsauftrag in Höhe des Freibetrags besteht, wird also der erste Verkauf doch versteuert. Wo ist dann der Gewinn bei der Aktion?

 

Teilfreistellung bei Aktien? Hast Du jetzt im zweiten Anlauf die Fragestellung wieder nicht gelesen oder weißt Du nicht, wann es Teilfreistellungen gibt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mic49
· bearbeitet von mic49

Ein Punkt der noch nicht angesprochen wurde:

Bist du noch GKV familienversichert über deine Eltern?

Mit deinen 20k Einkommen in 2021 würdest du dort rausfallen.

 

Ergänzung: Kindergeldbezug wäre auch noch ein Thema

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
vor 6 Stunden von chalkdrawer:

Und wie soll das Finanzamt überhaupt davon Wind bekommen, dass ich Aktiengewinne erzielt habe? So mal theoretisch gefragt hihi

Das gibt es viele Zufälle und auch normale Wege, wie das FA Steuerhinterziehung mitbekommt, aber auch dafür gibt es Fristen.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor 7 Stunden von chalkdrawer:

Und wie soll das Finanzamt überhaupt davon Wind bekommen, dass ich Aktiengewinne erzielt habe? So mal theoretisch gefragt hihi

Bist du noch nicht auf die Idee gekommen, bei deinem Broker nachzusehen?

 

Dort steht zu lesen:

Um den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützen und zum Schutz der Integrität von Steuersystemen haben Regierungen weltweit ein System zum automatischen Austausch von (Steuer-)Informationen über Finanzkonten zwischen den Ländern eingeführt. Dieses System wird CRS genannt. Die CRS sind in die niederländische Gesetzgebung aufgenommen worden. Darum ist DEGIRO verpflichtet, Informationen hinsichtlich des (potenziellen)steuerlichen Wohnsitzes einzuholen und diese den niederländischen Steuerbehörden zur Verfügung zu stellen. Die niederländischen Steuerbehörden werden diese Informationen an die nationalen Steuerbehörden im Land des steuerlichen Wohnsitzes des Kunden weiterleiten.

 

Aufgrund der Verankerung von CRS und FATCA in der niederländischen Gesetzgebung ist DEGIRO dazu angehalten, inländischen Steuerbehörden Informationen zu seinen Kunden und deren Depotkonten bereitzustellen. Dabei werden folgende Informationen (unserer Privatkunden) geteilt:

Name und Anschrift

Steuerlicher Wohnsitz und Steueridentifikationsnummer

Geburtstag und -ort

DEGIRO-Benutzername

Depotwert zum Jahresende

Bruttowert von Zinsen, Dividenden und anderen Einkommen

Bruttoverkaufserlöse

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Krypteia

Es findet übrigens auch ein Datenabgleich zwischen Bundeszentralamt für Steuern und BAföG-Amt statt. Nice to know, sollte man BAfög beziehen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 4 Stunden von mic49:

Ergänzung: Kindergeldbezug wäre auch noch ein Thema

Kindergeldbezug ist kein Thema.

Die Einkommensüberprüfung beim Kindergeldbezug ab dem 19. Lebensjahr wurde im Jahre 2012 abgeschafft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mic49
vor 33 Minuten von beamter97:

Kindergeldbezug ist kein Thema.

Die Einkommensüberprüfung beim Kindergeldbezug ab dem 19. Lebensjahr wurde im Jahre 2012 abgeschafft.

Aber nur bei Erstausbildung, so zumindest mein Kenntnisstand

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
· bearbeitet von beamter97

Ohne den Nachweis des weiteren Schulbesuchs bzw. der anschließenden Erstausbildung(Studium) gibt es kein Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus.

Früher wurde dann das Einkommen des Kindes überprüft. Dies ist seit 2012 zur Verwaltungsvereinfachung weggefallen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hansolol

Unabhängig von den Kapitalerträgen, lohnt es sich oft als Student eine Steuerklärung zu machen. Du kannst dort deine ganzen Werbungskosten geltend machen, die dann mit deinem Einkommen nach dem Studium verrechnet werden. Das galt zu meiner Zeit für den Master und wenn man vor dem Studium eine themengleiche Ausbildung gemacht hat. Ich habe dadurch in den ersten Berufsjahren keine Einkommensteuer bezahlt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ETFan
vor 10 Stunden von kleinerfisch:

Wenn die NV-Bescheinigung zurückgegeben wird, wird die Bank auch nachträglich versteuern. Wenn kein Freistellungsauftrag in Höhe des Freibetrags besteht, wird also der erste Verkauf doch versteuert. Wo ist dann der Gewinn bei der Aktion?

Exakt darum hat sich meine Frage ja gedreht. Insofern die Bank nämlich nicht auch nachträglich versteuern würde, gäbe es bei meiner Idee da durchaus ein "Gewinn". Ist letztendlich aber egal, weil nicht möglich.

 

vor 10 Stunden von kleinerfisch:

Teilfreistellung bei Aktien? Hast Du jetzt im zweiten Anlauf die Fragestellung wieder nicht gelesen oder weißt Du nicht, wann es Teilfreistellungen gibt?

Zur Assetklasse "Aktien" gehören auch Fonds, bei denen es je nach Aktienquote Teilfreistellungen des Gewinnes gibt. Das "evtl." habe ich daher auch ganz bewusst vor die "Teilfreistellung" gestellt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 3 Stunden von ETFan:

Zur Assetklasse "Aktien" gehören auch Fonds, bei denen es je nach Aktienquote Teilfreistellungen des Gewinnes gibt. Das "evtl." habe ich daher auch ganz bewusst vor die "Teilfreistellung" gestellt.

Hallo ETFan,

so langsam wundere ich mich, wie du mit Deinem Halbwissen über das Steuerrecht hier hausieren gehst. ...

 

Steuerlich wird zwischen Gewinnen aus Aktienveräußerungen nach §20 Abs. 2 Nr. 1 EStG und Investmenterträgen nach dem InvStG in Verbindung mit §20 Abs. 1 Nr. 3 EStG unterschieden. Zu den Investmenterträgen gehören lfd. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerung von Investmentanteilen und die Vorgängerregeln bis Ende 2017.

 

Wer Aktien direkt hält, hat nichts mit Teilfreistellung zu tun; die gibt es nur für bestimmte Investmentfonds.

Wer Investmentfonds hält, hat nichts mit Erträge aus Aktienveräußerungen zu tun (inkl. des dazu gehörenden Aktienverlusttopfs). Diese beiden Assetklassen schließen sich steuerlich aus.

 

Falls Dir der Unterschied von direkter Aktienanlage und Anlage in einem Investmentfonds nicht ganz klar ist: Nur der erstere wird zur Hauptversammlung eingeladen, um sein Stimmrecht auszuüben. Dazu muss er die Stammaktien mit Stimmrecht halten. Gewisse Vorzugsaktien kommen ohne Stimmrecht daher.

Das die kurze Version ...

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...