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BarbarossaII

Gesetzliche Rente: können Angestellte bis 31.03. des Folgejahres freiwillige Beiträge zahlen, um die vom Arbeitgeber abgeführten AG+AN Beiträge aufzustocken?

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

können Angestellte bis 31.03. des Folgejahres freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung fürs vorherige Jahr bezahlen, um die vom Arbeitgeber abgeführten AG+AN Beiträge aufzustocken?

 

Oder gilt die 31.03. Regel nur für Selbständige usw ?

 

Danke & Gruß,

Babraossa II

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

Angestellte können im allgemeinen nicht freiwillig nachzahlen. Das geht nur, wenn man keine Pflichtbeiträge zahlt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Freiwillige_Versicherung_Liste.html

 

Nachzahlen kann man aber (vor dem 45. Lebensjahr) für Schulzeiten, siehe dieser Faden: https://www.wertpapier-forum.de/topic/59336-nachzahlung-von-grv-beiträgen-für-schulzeiten/

 

Und ab 50 kann man zusätzliche Einzahlungen leisten, siehe Ausführungen von @chirlu aus obigem Faden:

Am 16.7.2020 um 23:34 von chirlu:

Da du dann ja bald 50 wirst: Ab 50 kannst du nach einer anderen Regelung Einzahlungen leisten (Vorab-Ausgleich von möglichen Rentenabschlägen). Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe und die steuerliche Behandlung sind gleich, jedoch erwirbst du dadurch keine zusätzlichen Beitragszeiten.

 

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII
vor 3 Stunden von BarbarossaII:

um die vom Arbeitgeber abgeführten AG+AN Beiträge aufzustocken?

vor 1 Stunde von moonraker:

Angestellte können im allgemeinen nicht freiwillig nachzahlen. Das geht nur, wenn man keine Pflichtbeiträge zahlt

Danke!   Thema geklärt. 

 

Gruß,

Barbarossa II

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Bolanger

auch wenn die Frage schon geklärt wurde...

Ich verstehe eigentlich nicht, warum man Pflichtversicherten die freiwillige Zahlung verweigert. Die DRV ist offenbar daran interessiert, auch freiwillige Zahler zu bekommen. Sonst wäre das System für Selbständige und andere geschlossen. Was bringt es der DRV dann, die beiträge nur von bestimmten personenkreisen entgegenzunehmen?

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chirlu
vor 6 Minuten von Bolanger:

Was bringt es der DRV dann, die beiträge nur von bestimmten personenkreisen entgegenzunehmen?

 

Die Deutsche Rentenversicherung folgt dem Gesetz, und da steht in § 7 Abs. 1 S. 1 SGB 6 (meine Hervorhebung):

Zitat

Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern.

 

Der Grund (für den Gesetzgeber) dürfte irgendwo zwischen „historisch gewachsen“ und „nicht zu viele Gestaltungsmöglichkeiten bieten“ liegen.

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 23 Minuten von Bolanger:

auch wenn die Frage schon geklärt wurde...

Ich verstehe eigentlich nicht, warum man Pflichtversicherten die freiwillige Zahlung verweigert. Die DRV ist offenbar daran interessiert, auch freiwillige Zahler zu bekommen. Sonst wäre das System für Selbständige und andere geschlossen. Was bringt es der DRV dann, die beiträge nur von bestimmten personenkreisen entgegenzunehmen?

Wen die GRV einige Personengruppe völlig ausschließen würde, die nicht in verkammerten Berufen o. ä. unterkommen, würde sie ihre Anerkennung in der Bevölkerung verlieren: die Stammtische würden ja dann erst recht sagen, dass der Staat diese Personen den Versicherungen in ihren Glaspalästen zum Frass vorwerfen würde. U. a. deshalb gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der freiwilligen Versicherung für den nicht versicherungspflichtigen Personenkreis aus politischen Gründen.

Andererseits muss der Gesetzgeber aber auch darauf achten, dass die versicherten Personen sich nicht gegenseitig ausnehmen: wer pflichtversichert ist (und somit Arbeit hat) und noch Geld hat, sich deutlich darüber hinaus nennenswerte Ansprüche zu erkaufen, von dem muss davon ausgegangen werden, dass er Dank seiner soziöokomischen Lage ein erhebliches Langlebigkeitsrisiko darstellt. Die damit verbundene, zu erwartende (nicht notwendigerweise im Einzelfall zu realisierende) Rendite geht zulasten der Ansprüche der Personenkreise, die alles andere als ein Langlebigkeitsrisiko mitbringen und die somit die "Besserverdienenden" auch noch zu finanzieren hätten. Also gibt es hier wiederum aus politischen Gründen Restriktionen.

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