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djcookie

Hilfe bei Mehrwertsteuer Berechnung mit Anzahlung 2020 - Kauf 2021

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djcookie

Hallo liebe Community,

ich habe vielleicht ein etwas einfache Frage, bin auch nicht sicher ob ich das richtige Unterforum habe, bräuchte jedoch eure Hilfe.
Ein Familienmitglied hat sich entschlossen 2020 bei 16% MwSt. ein Fahrrad mit dem Kaufpreis von 3599,00€ zu erwerben.
Das Fahrrad wurde im September 2020 mit 200€ in Bar angezahlt. Leider konnte das Fahrrad erst heute abgeholte werden, was wiederum bedeutete das nur die Restlichen 3400€ wieder 19% MwSt. fällig sind, richtig? Oder liege ich hier schon bereits falsch? Besteht sogar ein Recht auf die 16% auf die komplette Rechnung? Weil 2020 angezahlt und in Auftrag gegeben?

Jetzt aber zu dem "Auftrag" bzw. Rechnungen selbst. Die lesen sich wie folgt:

Auftrag 123.456 vom Sep. 2020

Fahrrad wird mit 3508,27€ aufgeführt.
Enthaltene Mehrwertsteuer:
16% MwSt. 483,90€ aus 3024,37€

Angezahlt: 200€ Bar


Jetzt die Rechnung 789.1011 von heute:

Als Text
Fahrrad
Betrag: 3599,00€ 19% USt. Gesamt= 3599,00€
Im Rechnungsbetrag sind enthalten:
574,63€ Mehrwertsteuer 19% aus 3599,00€

Daran ist eine "Quitung" mit mit einem Kundenbeleg einer Girozahlung über 3399,00€ angeheftet + Nochmals die Rechnung auch in Form einer "Quittung" mit folgender Auflistung:

3599€
19% 574,63 aus 3024,374

Erhalten Zahlungen:

Sep. 2020 200€ Bar
29.01. 21. 3399 EC Lastschrift

Nun zu meiner Frage. Wo ist hier irgendwo eine MwSt. Ersparnis? Es wurden doch die kompletten 3599€ bezahlt. Nicht mal Anteilig 3% auf die 200€ in Bar wurden berücksichtig.
Oder sehe ich das komplett falsch? Des weiteren Stimmen doch auch die 574,63€ Mwst. 19% aus 3599,00€ auch nicht!?!?! Wo ist hier in dem ganzen der Fehler? Oder bin ich einfach nur doof? Was wäre hier "richtig" oder auch "rechtens" ?

Vielen Dank für jede Hilfe.

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xolgo
vor 11 Minuten von djcookie:

Wo ist hier irgendwo eine MwSt. Ersparnis?

Nirgendwo. Die Leistung wurde 2021 erbracht. Der Steuersatz ist 2021 19%. Passt.

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chirlu
vor 14 Minuten von djcookie:

Des weiteren Stimmen doch auch die 574,63€ Mwst. 19% aus 3599,00€ auch nicht!?!?!

 

Doch, die stimmen. 3024,37 netto, dazu 19% davon (574,63), macht 3599.

 

Fraglich ist allenfalls, ob ein Endpreis von 3599 oder von 3508,27 vereinbart war.

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djcookie
vor 17 Minuten von chirlu:

 

Doch, die stimmen. 3024,37 netto, dazu 19% davon (574,63), macht 3599.

 

Fraglich ist allenfalls, ob ein Endpreis von 3599 oder von 3508,27 vereinbart war.

Was heisst vereinbart? Der Auftragszettel beläuft sich über die Gesamtsumme der 16% (3508,27€).

Heute hieß es dann salopp: "Wir können ja nichts dafür das es wieder 19% sind" und es wurden die restlichen 3399€ mit der EC Karte bezahlt.

Jetzt mal unabhängig ob man hier sofort "Einspruch" einlegen hätten müssen. Kann man auf die 3508,27€ pochen?  

 

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kleinerfisch

Wenn das Fahrrad auf der Bestellung mit Nettopreis, USt und Bruttopreis aufgeführt ist (und das schreibst Du ja), hast Du ein Fahrrad für 3024,37 plus gesetzliche USt gekauft.

Da das Rad erst 2021 geliefert wurde, betrug die USt eben 19% => Endpreis 3599.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/mehrwertsteuer-zurueck-auf-19-und-7-prozent-49040

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Der Horst

Es zählt der vereinbarte Endpreis. Der Händler muss ja gar nicht nimmer 16 oder 19 Prozent abgeben, hat da jährliche Freibeträge. Manche kleinere Händler haben nicht einmal die Preise gesenkt im Zeitraum der Reduktion.

 

Strittig ist hier allenfalls, welcher Preis vereinbart war. Es wäre leichter gewesen, den Kauf abzulehnen bei Preis-Abweichung, als jetzt nach Bezahlung noch was rausholen zu wollen.

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chirlu
vor 37 Minuten von Der Horst:

Der Händler muss ja gar nicht nimmer 16 oder 19 Prozent abgeben, hat da jährliche Freibeträge.

 

Jährliche Freibeträge? Bei der Umsatzsteuer?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi djcookie,

 

Artikel 246 EGBGB regelt in §1 Abs. 1 Nr. 4, dass der Unternehmer dem Verbraucher den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben nennen muss.

 

Ist in einem Vertrag nicht definiert ob der zu zahlende Preis die Umsatzsteuer enthält (brutto) oder nicht (netto) gilt der vereinbarte Preis als Endpreis der die Umsatzsteuer enthält (=Bruttopreisvereinbarung). (Dies gilt auch bei Vereinbarungen unter Unternehmern. Bestätigt durch EuGH Urteil 7.11.2013, C-249/12)

Quelle: https://www.steuerberater-muenchen24.de/Aktuelles/Neue_Umsatzsteuersaetze_19_wird_16_und_7_wird_5

 

Ich würde mit dem Händler noch mal sprechen und sonst eine Verbraucherzentrale zu Rate ziehen.

 

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