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Herr Schmidt

Kündigung Lynx/Interactive Brokers-Depot - fehlende Anschaffungsdaten

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Herr Schmidt

Hallo,

 

ich habe seit 2012 ein Depot bei Onvista und war neugierig, wie das so bei Lynx läuft. Deshalb habe ich im Juni 2020 ein Depot bei Lynx Brokers eröffnet und einen Großteil der Aktien dorthin übertragen lassen. Da mir dort vieles zu kompliziert war, habe ich im November 2020 alle Positionen wieder zurück zu Onvista übertragen lassen. Die einzelnen Werte sind nun erst Anfang/Mitte Januar 2021 bei Onvista eingetroffen, allerdings ohne Anschaffungsdaten, da Lynx/IB nicht an Taxbox angeschlossen sind. Onvista will nun bei evtl. Verkäufen die pauschale 30%ige Besteuerung vornehmen. Heißt das, dass ich dann auch die eingesetzte Kaufsumme mit versteuern muss?!? Das wäre dann ein ziemlich teurer "Ausflug" zu Lynx gewesen, oder habe ich da einen Gedankenfehler?   

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Allesverwerter

Wenn keine Anschaffungsdaten vorliegen, dann kommt es zu dieser Pauschalversteuerung.

 

Du kannst Dir die Differenz zur Abgeltungssteuer via Steuererklärung zurückholen. Es wird auf jeden Fall aufwendig und diskussionsreich.

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Herr Schmidt

Na toll, und das bei über 30 Positionen!!:help:

 

NIE wieder Lynx/IB ... 

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whister
vor 23 Minuten von Allesverwerter:

Du kannst Dir die Differenz zur Abgeltungssteuer via Steuererklärung zurückholen. Es wird auf jeden Fall aufwendig und diskussionsreich.

Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist kein KANN sondern in MUSS in dem Fall.

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west263
vor 47 Minuten von Herr Schmidt:

und war neugierig, wie das so bei Lynx läuft.

kann man schon mal machen

 

vor 47 Minuten von Herr Schmidt:

und einen Großteil der Aktien dorthin übertragen lassen.

das war leider keine so gute Idee, nett ausgedrückt.

 

vor 25 Minuten von Allesverwerter:

dann kommt es zu dieser Pauschalversteuerung.

 

Du kannst Dir die Differenz zur Abgeltungssteuer via Steuererklärung zurückholen. Es wird auf jeden Fall aufwendig und diskussionsreich.

das ist jetzt leider die Konsequenz, wegen deiner Neugierde und der nicht so guten Idee, des Depotübertrages. Es hätte doch auch ausgereicht, Neukäufe bei Lynx zu tätigen.

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Allesverwerter
vor 7 Minuten von whister:

Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist kein KANN sondern in MUSS in dem Fall.

naja, er könnte auch die Pauschalversteuerung zahlen und gut ist.

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bondholder
vor einer Stunde von Herr Schmidt:

Das wäre dann ein ziemlich teurer "Ausflug" zu Lynx gewesen, oder habe ich da einen Gedankenfehler?   

Das kommt darauf an, ob du die Einkommensteuer-Erklärung selbst machst oder dafür einen Steuerberater beauftragst.

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whister
vor 7 Minuten von Allesverwerter:

naja, er könnte auch die Pauschalversteuerung zahlen und gut ist.

Nein, die Pauschalversteuerung ist nur vorläufig und man ist verpflichtet die korrekte Besteuerung über die Steuererklärung zu machen. Wäre dies nicht der Fall dann wäre dies ein Steuersparmodell.

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Richie_Rich
22 minutes ago, whister said:

die korrekte Besteuerung über die Steuererklärung

Wie kann ich mir das genau vorstellen z.B. im Wiso Steuer: Sparbuch? "Einfach" alle einzelnen Anschaffungsdaten auflisten und mit Dokumenten nachweisen?

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Herr Schmidt
vor einer Stunde von west263:

kann man schon mal machen

 

das war leider keine so gute Idee, nett ausgedrückt.

 

das ist jetzt leider die Konsequenz, wegen deiner Neugierde und der nicht so guten Idee, des Depotübertrages. Es hätte doch auch ausgereicht, Neukäufe bei Lynx zu tätigen.

Tja, wenn ich das alles vorher gewusst hätte ... :dumb:

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Herr Schmidt
vor einer Stunde von bondholder:

Das kommt darauf an, ob du die Einkommensteuer-Erklärung selbst machst oder dafür einen Steuerberater beauftragst.

... mach ich selber.

 

Aber ich habe eigentlich nicht vor, diese Aktien in der nächsten Zeit zu verkaufen. Müssen das dann meine Kinder später nach jedem einzelnen Verkauf mit dem Finanzamt regeln? Wie aufwendig ... 

 

Akzeptiert das Finanzamt die Kaufbelege? Onvista akzeptiert sie nicht als Nachweis.

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spreadit
· bearbeitet von spreadit
vor 2 Stunden von whister:

Die korrekte Angabe in der Steuererklärung ist kein KANN sondern in MUSS in dem Fall.

Das ist nicht richtig. Die Steuererklärung wird nur zum MUSS, wenn die Ersatzbemessungsgrundlage nicht ausreichend war.

War die Bemessungsgrundlage zu hoch, kann über die Einkommensteuererklärung der korrekte Wert erklärt werden, siehe § 32d Abs. 4 Satz. 1 EStG.

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Herr Schmidt

Die Onvista hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie die Anschaffungsdaten übernehmen würde, wenn Lynx/IB mir eine Bescheinigung gemäß BMF Schreiben vom 09.12.14 Rz. 193 ausstellt, wobei dies nur gilt, wenn es sich um ein Institut aus der EU handelt.

 

Jetzt tauchen bei mir ganz viele Fragen auf:

 

1. Depoteröffnung erfolgte über Lynx in Berlin. Gilt da deutsches Recht?

2. Ist IB ein Institut aus Großbritannien, Irland oder Niederlande?

3. Wenn aus Großbritannien: Depotübertrag wurde von mir Ende November 2020 beauftragt (GB noch in EU), Eingang bei Onvista Anfang Januar 2021 (GB nicht mehr in der EU).

 

Vor allem: Ich wurde von Lynx vor Vertragsabschluss nicht auf diese für mich nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen aufmerksam gemacht. 

 

Kennt sich da jemand aus?

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von Herr Schmidt:

Vor allem: Ich wurde von Lynx vor Vertragsabschluss nicht auf diese für mich nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen aufmerksam gemacht.

Depotübertrag mit Einstandskursen

Bei einem Depotübertrag erfolgt keine automatische Übermittlung der Einstandskurse (Kaufkurse). Übertragene Wertpapiere werden zum aktuellen Tageskurs in Ihr Wertpapierdepot gebucht. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Einstandskurse und weitere Anschaffungsdaten, wie Kaufdatum, Positionsgröße oder Währung nachträglich über die Kontoverwaltung Ihres Depots anzupassen. Bitte bewahren Sie dennoch die Kaufbelege der Wertpapiere von Ihrem derzeitigen Broker auf, um bei eventuellen Rückfragen zu den Einstands­kursen, etwa durch das Finanzamt, den Kauf nachweisen zu können.

https://www.lynxbroker.de/wertpapierdepot/depotuebertrag/

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moonraker
vor 2 Stunden von Herr Schmidt:

Jetzt tauchen bei mir ganz viele Fragen auf:

 

1. Depoteröffnung erfolgte über Lynx in Berlin. Gilt da deutsches Recht?

2. Ist IB ein Institut aus Großbritannien, Irland oder Niederlande?

3. Wenn aus Großbritannien: Depotübertrag wurde von mir Ende November 2020 beauftragt (GB noch in EU), Eingang bei Onvista Anfang Januar 2021 (GB nicht mehr in der EU).

zu 3.) Der Austritt GB aus der EU erfolgte schon am 31. Januar 2020.

Die Übergangsphase bis 31.12.2020 betaf nur den EU-Binnenmarkt und die Zollunion (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Austritt_des_Vereinigten_Königreichs)

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Herr Schmidt

Warum wurde für alle Depots bei Interactive Brokers UK Limited erst jetzt zum 31.12.2021 eine Migration zu Interactive Brokers Ireland Limited durchgeführt? Muss doch was mit Brexit zu tun haben. 

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chirlu
vor 27 Minuten von Herr Schmidt:

Warum wurde für alle Depots bei Interactive Brokers UK Limited erst jetzt zum 31.12.2021 eine Migration zu Interactive Brokers Ireland Limited durchgeführt?

 

Nicht zum 31. 12. 2021, sondern zum 31. 12. 2020.

 

vor 27 Minuten von Herr Schmidt:

Muss doch was mit Brexit zu tun haben.

 

Du hast gelesen?

vor 39 Minuten von moonraker:

Übergangsphase bis 31.12.2020

Trotzdem wurde Großbritannien nach BrexitÜG bis Jahresende für das deutsche Bundesrecht, einschließlich EStG, wie ein Mitgliedsstaat behandelt. IB wird dir aber so oder so keine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

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Belgien
Am 28.1.2021 um 17:06 von spreadit:

Das ist nicht richtig. Die Steuererklärung wird nur zum MUSS, wenn die Ersatzbemessungsgrundlage nicht ausreichend war.

War die Bemessungsgrundlage zu hoch, kann über die Einkommensteuererklärung der korrekte Wert erklärt werden, siehe § 32d Abs. 4 Satz. 1 EStG.

Machen wir es doch nicht nur fast richtig, sondern komplett richtig:

 

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung. Einen zu hohen Steuerabzug kann der Anleger im Wege der Einkommensteuer-Veranlagung zurückfordern (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG). Ist der tatsächliche Gewinn höher als die Ersatzbemessungsgrundlage, besteht eine Veranlagungspflicht nach § 32d Abs. 3 EStG, wobei die Finanzverwaltung hierzu eine Bagatellgrenze von 500 EUR eingeführt hat.

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chfin

Auf nachdrücklichen Wunsch erstellt Lynx eine Bescheinigung der Anschaffungsdaten und übersendet sie Deiner neuen Bank.

Ist bei mir soeben erfolgt. Jetzt muss (nur?) noch die Empfängerbank mit dem Kopf nicken.  Sollte in den nächsten Wochen erfolgen.

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Herr Schmidt

Hallo chfin, vielen Dank für den Hinweis, aber meine neue Bank würde solch eine Bescheinigung nicht akzeptieren bzw. darf sie nicht akzeptieren, weil GB nicht mehr in der EU.

 

Es bleibt nichts anderes übrig, als jedes Jahr mit dem Finanzamt die Pauschalbesteuerung rückgängig zu machen oder die betreffenden Wertpapiere wieder zurück ins Ausland.

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Taxadvisor
vor 43 Minuten von Herr Schmidt:

Hallo chfin, vielen Dank für den Hinweis, aber meine neue Bank würde solch eine Bescheinigung nicht akzeptieren bzw. darf sie nicht akzeptieren, weil GB nicht mehr in der EU.

 

Es bleibt nichts anderes übrig, als jedes Jahr mit dem Finanzamt die Pauschalbesteuerung rückgängig zu machen oder die betreffenden Wertpapiere wieder zurück ins Ausland.

Ich denke, dass GB unter die nachfolgende Regelung fallen sollte. Die ZIV-Richtlinie gilt m.E. auch weiterhin für GB. Dann kann auch eine Bescheinigung aus GB verwendet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Handelt es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens vom 3. Januar 1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung oder in einem anderen Vertragsstaat nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. EU Nr. L 157 S. 38), kann der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen; dies gilt entsprechend für eine in diesem Gebiet belegene Zweigstelle eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 22 Minuten von MeinNameIstHase:

Die sehen UK ab 2021 als Drittstaat.


 

Zitat

veröffentlicht 23.05.2019

 

Die in dieser Serie erscheinenden Fälle zum Brexit sind aus der Sicht des immer wahrscheinlicher werdenden "harten" Brexits entworfen worden.

 

Anderes Thema ist allerdings, daß die ursprüngliche Richtlinie nicht mehr existiert, auf die § 43a EStG immer noch verweist.

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chfin
· bearbeitet von chfin
Am 20.2.2021 um 11:26 von Herr Schmidt:

Hallo chfin, vielen Dank für den Hinweis, aber meine neue Bank würde solch eine Bescheinigung nicht akzeptieren bzw. darf sie nicht akzeptieren, weil GB nicht mehr in der EU.

Anloger Fall von Übertrag von Lynx (IB-UK) nach D.

Erfolgte bei mir Ende 2020.

 

Die Bescheinigung wurde im Februar 21 seitens Lynx Deutschland erstellt, nicht seitens IB-UK.
Den Eingang der Bescheinigung hat meine deutsche Bank bestätigt ohne zu meckern. Das liege jetzt in der Fachabteilung, könne dauern.

Wir werden sehen.

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Herr Schmidt

Wurden die betroffenen Wertpapiere bei Lynx gekauft oder schon von einer Drittbank zu Lynx übertragen?

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