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John Silver

HSBC Trinkaus

Empfohlene Beiträge

John Silver
· bearbeitet von John Silver
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HSBC Trinkaus & Burkhardt
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

Staat Deutschland
Sitz Düsseldorf
Rechtsform Aktiengesellschaft
ISIN DE0008115106
Bankleitzahl 300 308 80[1]
BIC TUBD DEDD XXX[1]
Gründung 1785
Website www.hsbc.de
Geschäftsdaten 31.12.2019[2]
Bilanzsumme 26,6 Mrd. EUR
Mitarbeiterrund 3.000
Leitung
Vorstand
Carola Gräfin v. Schmettow (Sprecherin des Vorstands)
Rudolf Apenbrink
Fredun Mazaheri
Thomas Runge
Nicolo Salsano[3]
Aufsichtsrat

Andreas Schmitz (Vorsitzender)
HSBC Deutschland, offiziell HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, ist eine international ausgerichtete Geschäftsbank mit Hauptsitz in Düsseldorf.
 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/HSBC_Trinkaus_%26_Burkhardt

 

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EQS Group (DE) 08.10.2020 | 19:01
DGAP-Adhoc: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG:

HSBC konkretisiert Übertragungsverlangen und legt die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie fest
 

 

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/50911498-dgap-adhoc-hsbc-trinkaus-burkhardt-ag-hsbc-konkretisiert-uebertragungsverlangen-und-legt-die-barabfindung-fuer-die-uebertragung-der-aktien-der-minder-022.htm

 

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Dow Jones News 09.10.2020 | 08:58
HSBC will Trinkaus-Restaktionäre mit 67,93 EUR/Aktie abfinden

FRANKFURT (Dow Jones)--Die noch verbliebenen Aktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG sollen für ihre Anteile im Rahmen des Squeeze-outs mit 67,93 Euro je Stückaktie abgefunden werden. Das kündigte die Hauptaktionärin HSBC Germany Holdings GmbH (99,33 Prozent) an und verwies darauf, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die Angemessenheit bestätigt habe. Nun soll eine außerordentliche Hauptversammlung von HSBC Trinkaus einen entsprechenden Beschluss fassen. Vorläufiger Termin ist der 19. November.

Damit würde die Bank, deren Geschäft in den Anfängen Ende des 18. Jahrhunderts auch den Weinhandel umfasste, voll in der britischen-Hongkonger Großbank HSBC aufgehen, die 1992 durch den Kauf des damaligen Trinkaus-Eigners Midland Bank indirekt eingestiegen war.
 

 

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/50915408-hsbc-will-trinkaus-restaktionaere-mit-67-93-eur-aktie-abfinden-015.htm

 

 

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EQS Group (DE) 23.10.2020 | 15:07
DGAP-HV: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.11.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs DE0008115106, DE0008115148,
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 HINWEIS: Die außerordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Abschnitt 'Virtuelle Hauptversammlung'. Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 19. November 2020, 10:00 Uhr MEZ (= 09:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung).

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten im Hause der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, statt.
Die gesamte Versammlung wird unter der Internetadresse der Gesellschaft
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting
live in Bild und Ton für die Aktionäre übertragen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Tagesordnung
Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, auf die HSBC Germany Holdings GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze Out)

Gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG') kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Von dieser Möglichkeit möchte die HSBC Germany Holdings GmbH mit satzungsmäßigem Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 30712, Gebrauch machen.

Das Grundkapital der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 91.423.896,95 und ist eingeteilt in 34.088.053 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die HSBC Germany Holdings GmbH ist gegenwärtig direkt mit insgesamt 33.859.052 nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG beteiligt. Damit hält die HSBC Germany Holdings GmbH ca. 99,33 % und mithin mehr als 95 % des Grundkapitals der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 hat die HSBC Germany Holdings GmbH dem Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die HSBC Germany Holdings GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt und darum gebeten, alle nach §§ 327a ff. AktG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit ein solcher Übertragungsbeschluss im Rahmen einer Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG gefasst werden kann. Dieses Verlangen hat die HSBC Germany Holdings GmbH mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 unter Nennung der Barabfindung konkretisiert. Die Höhe der Barabfindung, die den Minderheitsaktionären für die Übertragung ihrer Aktien zu gewähren ist, hat die HSBC Germany Holdings GmbH auf Grundlage eines Bewertungsgutachtens der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auf EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG hat die von der HSBC Germany Holdings GmbH festgelegte Höhe der Barabfindung mit Ad-hoc-Mitteilung vom 8. Oktober 2020 bekannt gemacht.

Die HSBC Germany Holdings GmbH hat der Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG in einem schriftlichen Bericht vom 8. Oktober 2020 die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Düsseldorf am 30. Juni 2020 bestellten sachverständigen Prüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und in dem Prüfungsbericht vom 7. Oktober 2020 bestätigt.

Die HSBC Germany Holdings GmbH hat dem Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG nach § 327b Abs. 3 AktG vor Einberufung dieser Hauptversammlung eine Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als im Geltungsbereich des Aktiengesetzes zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut übermittelt. Danach übernimmt die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der HSBC Germany Holdings GmbH, den Minderheitsaktionären der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

'Die nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der HSBC Germany Holdings GmbH (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG auf die Hauptaktionärin übertragen.'

Ab der Einberufung der Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen auf der Internetseite der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG unter
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting
zugänglich gemacht und dort zum kostenlosen Abruf bereitgestellt:
*
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
*
die Jahresabschlüsse der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG und die Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017;
*
der gemäß § 327a Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Übertragungsbericht der HSBC Germany Holdings GmbH vom 8. Oktober 2020 (einschließlich aller Anlagen, insbesondere der von der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstatteten gutachtlichen Stellungnahme vom 5. Oktober 2020 und der von der COMMERZBANK Aktiengesellschaft erteilten Gewährleistungserklärung); und
*
der Prüfungsbericht des gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft vom 7. Oktober 2020

Diese Unterlagen werden den Aktionären der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG während der virtuellen Hauptversammlung am 19. November 2020 weiterhin über die vorgenannte Internetseite zugänglich sein.

Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 20. Oktober 2020 gemäß den Regelungen des Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569), 'COVID-19-Gesetz', entschieden, dass die außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und dass die Stimmrechtsausübung der Aktionäre nur über elektronische Briefwahl sowie Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich ist.

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Sprecherin des Vorstands und weiterer Vorstandsmitglieder sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, statt.

Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das unter
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ('HSBC-InvestorPortal'). Die Aktionäre müssen sich für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet sowie zur Stimmabgabe bis spätestens Sonntag, den 15. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (= 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), in der im Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung' angegebenen Weise angemeldet haben. Am Tag der Hauptversammlung, dem 19. November 2020, können sie sich dann auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

mit den auf der ihnen zugesandten Zugangskarte angegebenen Zugangsdaten elektronisch über das HSBC-InvestorPortal einwählen und ab Beginn der Hauptversammlung um 10:00 Uhr MEZ (= 09:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) bis zu deren Beendigung der Hauptversammlung folgen. Die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung ist keine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des COVID-19-Gesetzes. Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die sich nicht rechtzeitig ordnungsgemäß angemeldet oder nicht rechtzeitig ordnungsgemäß den Berechtigungsnachweis erbracht haben, können sich nicht über das HSBC-InvestorPortal einwählen.

Die HSBC-Aktionärshotline steht Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung. Sie ist unter der Nummer +49 89 30903 6361 von Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu erreichen.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 34.088.053 Stückaktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, insgesamt also mit 34.088.053 Stimmrechten.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nachzuweisen. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist hierfür ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG, Art. 5 DVO (EU) 2018/1212 ausreichend. Der Nachweis muss gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 2 COVID-19-Gesetz auf den Beginn des 7. November 2020, 00:00 Uhr MEZ, ('Nachweisstichtag') beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungssperre), haben aber für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (= 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), unter der Adresse:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Zugangskarten für das HSBC-InvestorPortal übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre oder Aktionärsvertreter können das Stimmrecht nur mittels elektronischer Briefwahl oder über Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Eine Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ist für die Ausübung des Stimmrechts nicht erforderlich.

Elektronische Briefwahl

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl erfolgt sowohl vor als auch während der Hauptversammlung über das HSBC-InvestorPortal, das ab dem 7. November 2020, 00:00 Uhr MEZ, unter
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

erreichbar sein wird. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe endet nach der Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung und nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, insbesondere durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, aber z.B. auch durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten (die sich dann allerdings für die virtuelle Hauptversammlung ihrerseits der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der elektronischen Briefwahl bedienen müssen).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf elektronischem Wege an die nachstehende Adresse übermittelt werden:
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit der Zugangskarte übersandt. Darüber hinaus wird jedem Aktionär auf Verlangen ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der virtuellen Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen.

Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen folgende Wege zur Verfügung:

Zum einen können die Aktionäre sowohl vor als auch während der Hauptversammlung das HSBC-InvestorPortal nutzen, das ab dem 7. November 2020, 00:00 Uhr MEZ, unter
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

erreichbar sein wird. Diese Möglichkeit endet nach der Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung und nach entsprechender Ankündigung durch den Versammlungsleiter.

Zum anderen können die Aktionäre Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars erteilen, das aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 15. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (= 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), unter der folgenden Adresse zugehen muss:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sowie sonstigen Aktionärsvertretern, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Anmeldestelle unter der folgenden Adresse in Verbindung zu setzen:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht EUR 4.571.194,85) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft zu richten und muss dieser nach Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4 des COVID-19-Gesetzes bis spätestens zum 4. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (= 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), unter folgender Adresse zugehen:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Company Secretary
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf

Anträge von Aktionären

Den Aktionären wird entsprechend § 126 Abs. 1 AktG die Möglichkeit eingeräumt, Gegenanträge mit Begründung gegen Beschlussvorschläge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu richten an:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Company Secretary
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
Fax: +49 211 910-9 8038
E-Mail: geschaeftsleitungssekretariat@hsbc.de

Bis spätestens zum Ablauf des 4. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (= 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich unter der Internetadresse
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder nach dem genannten Termin eingehende Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge werden in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht hat.

Fragerecht der Aktionäre im Wege elektronischer Kommunikation

Das Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG) ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes eingeschränkt. Die Aktionäre oder Aktionärsvertreter haben die Möglichkeit, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes).

Der Vorstand hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 20. Oktober 2020 gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz des COVID-19-Gesetzes entschieden, dass Fragen bis spätestens Montag, den 16. November 2020, 24:00 Uhr MEZ (= 23:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einzureichen sind. Fragen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist oder in anderer Sprache eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt.

Die Einreichung von Fragen kann nur durch angemeldete Aktionäre oder Aktionärsvertreter unter Verwendung der auf der ihnen zugesandten Zugangskarte angegebenen Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

über das HSBC-InvestorPortal erfolgen.

Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

Die Beantwortung eingereichter Fragen erfolgt in der Hauptversammlung am 19. November 2020.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären. Der Widerspruch kann vom Beginn der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das HSBC-InvestorPortal erklärt werden.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212

Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat unter dem einzigen Tagesordnungspunkt dieser Hauptversammlung ('Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, auf die HSBC Germany Holdings GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze Out)') hat verbindlichen Charakter.

Die Aktionäre können hierbei mit 'Ja' (Befürwortung) oder 'Nein' (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter

Ein Kernanliegen der EU Datenschutz-Grundverordnung ('DSGVO') ist die Transparenz der Datenverarbeitung. Wir nehmen den Datenschutz für unsere Aktionäre und ihre Vertreter sehr ernst. Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Aktionäre und ihre Vertreter wenden?
Verantwortliche Stelle ist:
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 910-0
Fax: 0211 910-616
E-Mail: info@hsbc.de

Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Datenschutzbeauftragte/r
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 910-2006
Fax: 0211 910-9-2125
E-Mail: datenschutz@hsbc.de

2. Welche Daten und Quellen werden genutzt?
Bei den Aktien der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG handelt es sich um Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (nachfolgend auch 'wir' genannt) erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl und Nummer der Zugangskarte) sowie gegebenenfalls Kontaktdaten von deren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern.

Die Daten erhält die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG direkt vom Aktionär oder von dessen depotführender Bank.

3. Wofür werden die Daten verarbeitet (Verarbeitungszweck) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Daten werden nur verarbeitet, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte oder Fragemöglichkeit im Hinblick auf die Hauptversammlung zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einer Hauptversammlung einzuhalten, einschließlich der Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

4. Wer bekommt die Daten?

Die Dienstleister, welche zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG.

Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen sowie im Fall von Gegenanträgen von Aktionären werden diese gemeinsam mit dem Namen des das Ergänzungsverlangen oder den Gegenantrag stellenden Aktionärs öffentlich zugänglich gemacht.

Die personenbezogenen Daten der Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und anweisen, sind nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG in einem Teilnehmerverzeichnis zu vermerken.

5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.

6. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z.B. im AktG, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung) zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu 3 Jahren. Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn dies im Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, die gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu dreißig Jahren).

7. Welche Datenschutzrechte bestehen?

Jede betroffene Person hat nach Maßgabe der allgemeinen Verfahrensvorschriften des Artikels 12 der DSGVO das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG erhebt nur die personenbezogenen Daten, die für eine Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind. Wenn Sie die Daten nicht bereitstellen, kann eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht erfolgen.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Nutzung des HSBC-InvestorPortals benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum HSBC-InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersandt bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im HSBC-InvestorPortal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich -, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Über das HSBC-InvestorPortal ist die Ausübung des Stimmrechts für angemeldete Aktionäre oder Aktionärsvertreter ab Samstag, den 7. November 2020, 00:00 Uhr MEZ, entsprechend dem Nachweisstichtag/'Record Date', möglich.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HSBC-InvestorPortals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HSBC-InvestorPortal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Veröffentlichung auf der Internetseite

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sind auch über unsere Internetseite
https://www.about.hsbc.de/de-de/investor-relations/annual-general-meeting

zugänglich. Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können ebenfalls im Internet unter www.hsbc.de eingesehen und heruntergeladen werden. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Düsseldorf, im Oktober 2020

Der Vorstand
 
 

 

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/51041029-dgap-hv-hsbc-trinkaus-burkhardt-ag-bekanntmachung-der-einberufung-zur-hauptversammlung-am-19-11-2020-in-duesseldorf-mit-dem-ziel-der-europaweiten-v-022.htm

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
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EQS Group (DE) 13.11.2020 | 22:28
DGAP-Adhoc: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG von EUR 67,93 auf EUR 69,08
Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG von EUR 67,93 auf EUR 69,08

Düsseldorf, 13. November 2020 - Wie von der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 8. Oktober 2020 durch Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht, hat die HSBC Germany Holdings GmbH die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am selben Tag darüber informiert, dass sie die Barabfindung für den beabsichtigten Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 67,93 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG festgesetzt hatte.

Die HSBC Germany Holdings GmbH hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass sie sich aufgrund einer seit dem 5. Oktober 2020 eingetretenen Verringerung des Basiszinssatzes entschlossen hat, die Barabfindung von EUR 67,93 auf EUR 69,08 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG seinen Beschlussvorschlag zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die HSBC Germany Holdings GmbH an die außerordentliche Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 19. November 2020 entsprechend anpassen.

Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin sowie eine Zwischenerklärung über die Prüfung der Angemessenheit der erhöhten Barabfindung des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, auf der Internetseite der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG unter https://www.hsbc.de/ (unter "Investor Relations", Menüpunkt "Hauptversammlung") veröffentlichen.
 

 

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-11/51244397-dgap-adhoc-hsbc-trinkaus-burkhardt-ag-erhoehung-der-squeeze-out-barabfindung-fuer-aktien-der-hsbc-trinkaus-burkhardt-ag-von-eur-67-93-auf-eur-69-0-022.htm

 

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Dow Jones News 14.11.2020 | 11:07
HSBC erhöht Abfindung für Trinkaus-Restaktionäre um 1,15 Euro/Aktie
FRANKFURT (Dow Jones)--Die noch verbliebenen Aktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG sollen im Rahmen des geplanten Squeeze-outs mit 69,08 Euro je Stückaktie abgefunden werden - das sind 1,15 Euro mehr als vor gut einem Monat zunächst angekündigt. Wenige Tage vor der Hauptversammlung am 19. November begründete die HSBC Germany Holdings GmbH die Erhöhung mit der Begründung, dass sich der Basiszinssatz seit dem 5. Oktober inzwischen verringert habe.

Im Frühjahr hatte die britische Großbank HSBC angekündigt, die Trinkaus-Restaktionäre aus der Gesellschaft herausdrängen zu wollen. Nach dem Kauf eines großen Aktienpakets von der Landesbank Baden-Württemberg hält die HSBC-Deutschland-Tochter inzwischen 99,33 Prozent aller Trinkaus-Aktien.
 

 

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-11/51245658-hsbc-erhoeht-abfindung-fuer-trinkaus-restaktionaere-um-1-15-euro-aktie-015.htm

 

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Düsseldorfer Bankhaus: Leiser Abschied für HSBC Trinkaus
17. November 2020 um 17:26 Uhr 
Düsseldorf Die Bank kehrt der Börse den Rücken. Für die verbliebenen Kleinaktionäre kommt das Aus.
Von Georg Winters

Das Jahr 2020 wird für das Düsseldorfer Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt, wie es offiziell heißt, in einer Rückschau eines mit  einschneidenden Veränderungen gewesen sein. Die Bank gibt ihren Stammsitz an der Düsseldorfer Kö auf, sie verliert ihren noch amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Andreas Schmitz, ein Urgestein des Hauses, an die Commerzbank, und zuguterletzt verschwindet die Bank nach dreieinhalb Jahrzehnten von der Börse. Am Donnerstag wird eine außerordentliche Hauptversammlung über das Squeeze out beschließen, über das Rausdrängen der verbliebenen Kleinaktionäre also. Das ist nur eine Formsache, weil der britischen Muttergesellschaft HSBC bereits 99,3 Prozent der Anteile gehören.

Das bevorstehende Börsen-Aus, bei dem die Muttergesellschaft die mehr als 1000 Inhaber von zusammengerechnet 230.000 Aktien mit 69,08 Euro je Anteilsschein abfinden will, ist beileibe kein Aufreger. Denn der am Aktienmarkt gehandelte Streubesitz hat schon seit Jahrzehnten dieses bescheidene Ausmaß. Bis März war noch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit von der Partie, die dann aber ihr 18,7-Prozent-Paket an HSBC verkaufte.

Trotzdem ist dieser Schritt, der mit der Eintragung ins Handelsregister Ende 2020/Anfang 2021 wirksam wird, ein Signal. Denn mit der letzten Börsennotierung verschwindet zumindest am Aktienmarkt auch die letzte namentlich sichtbare Erinnerung an die Urväter Christian Gottfried Trinkaus und Otto Burkhardt, wird die Integration in das weltweite Geschäft der global agierenden HSBC noch sichtbarer. Und auch wenn die Briten den Markennamen der deutschen Tochter noch für lange Zeit erhalten sollten – der Gestaltungsspielraum in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wird kleiner, die Zentralisierung wächst, Doppelarbeit soll im HSBC-Konzern so wenig wie möglich stattfinden. Eine Konsequenz In Deutschland Es fallen bis Ende des übernächsten Jahres 633 Vollzeitstellen weg. Das ist jeder fünfte Job beim Düsseldorfer Bankhaus, gemessen an der Belegschaft Ende 2019.

Vermutlich hat sich auch Andreas Schmitz so seine Gedanken gemacht über diese Umstrukturierung. Der Mann, dessen Trinkaus-Karriere am Tag des Mauerfalls 1989 begann, war mehr als drei Jahrzehnte für die Bank tätig, elf Jahre davon als Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter und des Vorstandes, danach fünf Jahre als Aufsichtsratschef, zwischenzeitich auch Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Dass er Aufsichtsrat bei der Commerzbank wird, ist kein Zufall. Deren neuer Aufsichtsratsvorsitzender Hans Jörg Vetter war von 2009 bis 2016 Chef des Trinkaus-Aktionärs LBBW . Schmitz und Vetter sind sich also alles andere als fremd.
 

 

https://rp-online.de/wirtschaft/hsbc-trinkaus-verlaesst-die-boerse_aid-54664787

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Malvolio

Danke für die Info, John. Mir war ehrlich gesagt gar nicht bewusst, dass Trinkaus überhaupt noch an der Börse gehandelt wird.

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John Silver

Heute wurden bei Comdirect mit Valuta 01.02.2021, bzw. bei einigen anderen Banken schon gestern, die Aktien ausgebucht.

Es wurde eine Squeeze-Out Abfindung von EUR 69,08 plus einen Zins von EUR 0,04 pro Stück gezahlt.

 

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boersenhaendler

Die gute alte TuB war meine erste Aktie....mal sehen was und ob es im Spruchverfahren eine Nachbesserung geben wird

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
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22.04.2021 | Vermischtes
HSBC Trinkaus verkauft Stammhaus nach Vollübernahme
Das Düsseldorfer Traditionshaus hat ihren Stammsitz an der Königsalle veräußert. Die betroffenen Mitarbeiter ziehen in die neue Zentrale, die ebenfalls in Düsseldorf liegt.
...

https://www.institutional-money.com/news/vermischtes/headline/hsbc-trinkaus-verkauft-stammhaus-nach-volluebernahme-206367/

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