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DarkBasti

falsche Steuerklasse an den Arbeitgeber gemeldet

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DarkBasti

Hallo

Ich bin gerade etwas am brechen. 

Mich hatte am 1.11 ein Arbeitgeber bei dem ich nie gearbeiteten habe beim Finanzamt angemeldet, sodas mein richtiger Arbeitgeber mich nachträglich in die Steuerklasse 6 geschoben hat. Mir wurde im November der richtige Lohn gezahlt aber im Dezember rückwirkend abgezogen. 

Da Abrechnung Ende des Monats ist mir das Anfang Januar aufgefallen. 

 

Personalabteilung sagt die Daten kommen so vom Finanzamt. 

Finanzamt sagt, wir können nur das machen was uns die AG liefern. 

 

Personalabteilung sollte mich zum in Sk 6  3.11.abmelden und am nächsten Tag sk 4 anmelden. 

Habe jetzt folgende Nachricht bekommen:

Leider ist es nicht möglich die Steuerdaten rückwirkend zum 4.11. Zu ändern, da das Steuerjahr 2020 mit der Abrechnung für 1/ 2021 Übertragung/Bescheinigung der Lohnsteuerbescheinigung 2020 an das Finanzamt abgeschlossen ist. 

 

§41c Estg Eine Erstattung von Lohnsteuer ist nach Ablauf des Kalenderjahres nur im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zulässig. 

 

Für die Zeit ab 1.01.2021 haben wir Steuerdaten elektronisch übermittelt bekommen. Wir werden eine Abschlagszahlung von xxx für den Monat 1.2021 veranlassen. 

 

 

So wie gehe ich da nun vor? 

Im Internet steht:

hol dir das Geld vom Ag es steht dir zu und es ist sein Job

 

Oder

Mach eine Steuererklärung 

 

Es geht um einen 4 Stelligen Betrag und es scheint auch noch nicht alles geregelt zu sein. 

 

Ich hoffe um Hilfe. 

Ich weiß genau das der Spruch kommt nimm dir ein Anwalt aber das hilft nicht weil Selbstbeteiligung. 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 23 Minuten von DarkBasti:

Personalabteilung sagt die Daten kommen so vom Finanzamt. 

Finanzamt sagt, wir können nur das machen was uns die AG liefern. 

 

Die Personalabteilung hat recht. (Meine Frau arbeitet in einer.) Die können gar nix machen.

Umgekehrt muss das Finanzamt natürlich aktiv werden, wenn der zweite Arbeitgeber dazwischen grätscht.

 

Es bleibt am Ende wohl nur die Steuererklärung. Ist das mittlerweile korrigiert?

Ich würde dem Falschmelder auf die Füße treten bis es quiekt.

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Merol Rolod
vor 52 Minuten von DarkBasti:

Mich hatte am 1.11 ein Arbeitgeber bei dem ich nie gearbeiteten habe beim Finanzamt angemeldet, sodas mein richtiger Arbeitgeber mich nachträglich in die Steuerklasse 6 geschoben hat. Mir wurde im November der richtige Lohn gezahlt aber im Dezember rückwirkend abgezogen. 

Habe ich das richtig verstanden?

Dein jetziger Arbeitgeber hat vom FA erfahren, dass ein anderer Arbeitgeber dich ebenfalls als Arbeitnehmer angemeldet hat und hat dich deshalb von der SK4 in die SK 6 geschoben und das Ganze ohne mit dir diesbezüglich ins Gespräch zu gehen.

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odensee
vor 50 Minuten von DarkBasti:

hol dir das Geld vom Ag es steht dir zu und es ist sein Job

Wenn der potentielle AG, bei dem du dich beworben hattest, einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann aber doch wieder gekündigt hast, Bockmist gebaut hat: was hat dein jetziger Arbeitgeber damit zu schaffen?

 

vor 50 Minuten von DarkBasti:

Mach eine Steuererklärung 

:thumbsup:

vor 50 Minuten von DarkBasti:

Ich weiß genau das der Spruch kommt nimm dir ein Anwalt aber das hilft nicht weil Selbstbeteiligung. 

1) Wenn du im Recht bist: was stört dich die Selbstbeteiligung?

2) Wenn es lediglich um das vergangene Jahr geht: was willst du mit einem Anwalt? Was soll der erreichen?

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DarkBasti
vor 2 Minuten von Merol Rolod:

Habe ich das richtig verstanden?

Dein jetziger Arbeitgeber hat vom FA erfahren, dass ein anderer Arbeitgeber dich ebenfalls als Arbeitnehmer angemeldet hat und hat dich deshalb von der SK4 in die SK 6 geschoben und das Ganze ohne mit dir diesbezüglich ins Gespräch zu gehen.

Jup genau so. 

Aber wie ich erfahren habe, gibt es einen Automatismus. Wenn mich schon ein AG angemeldet hat, wird der zweite automatisch zum Nebenarbeitgeber. 

 

Die Anmeldung des anderen Arbeitgeber war am 3.11. Und am selben Tag hat er mich auch wieder abgemeldet. 

 

@odensee

Genau was hat der neue Ag damit zu schaffen. Frage ich mich auch.

 

Das Problem ist das Ping Pong FA und AG die beide sagen wir können nur das machen was der andere sagt. 

 

Interessant währe noch ob es denn richtig ist, das es nur über sie Einkommensteuererklährung funktioniert? 

Weil ich hatte auch gelesen, das man sich das Geld in einer Frist von 3 Jahren zurück holen kann. Und das der AG haftbar ist.

 

 

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odensee
vor 2 Minuten von DarkBasti:

Interessant währe noch ob es denn richtig ist, das es nur über sie Einkommensteuererklährung funktioniert? 

Weil ich hatte auch gelesen, das man sich das Geld in einer Frist von 3 Jahren zurück holen kann. Und das der AG haftbar ist.

Ist die Sache denn für 2021 geklärt? Dann würde ich einfach eine Steuererklärung machen und fertig. Da du arbeitssuchend warst 2020 ist das sowieso ratsam. Dein AG, den du am Jahresanfang 2020 noch hattest, hat ja zuviel Steuern abgeführt.

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Merol Rolod
vor 4 Minuten von DarkBasti:
vor 13 Minuten von Merol Rolod:

Habe ich das richtig verstanden?

Dein jetziger Arbeitgeber hat vom FA erfahren, dass ein anderer Arbeitgeber dich ebenfalls als Arbeitnehmer angemeldet hat und hat dich deshalb von der SK4 in die SK 6 geschoben und das Ganze ohne mit dir diesbezüglich ins Gespräch zu gehen.

Jup genau so. 

Ok. Das wäre für mich ein Grund mich nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen, aber das ist hier ja eigentlich OT. Hatte mich nur interessiert, ob es sowas wirklich gibt.

 

Zum Thema: Steuererklärung würde auch ich sagen. Dafür ist die ja da, um alles glatt zu ziehen. Ist im konkreten Fall natürlich sehr ärgerlich.

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multivitamin
vor 14 Minuten von Merol Rolod:

Ok. Das wäre für mich ein Grund mich nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen, aber das ist hier ja eigentlich OT. Hatte mich nur interessiert, ob es sowas wirklich gibt.

Darüber hinaus, dass es nicht verboten ist, dass der AG seinen AN darauf hinweist, dass er eine Änderung der Steuerabzugsmerkmale bekommen hat, gibt es für ihn keinerlei Spielraum. Wenn die Änderung beim ElStAM-Abruf reinkommt, muss der AG das umsetzen.

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beamter97

Dass du Ärger und Arbeit hast, tut mir leid.

Aber wie ist es dazu gekommen?

 

Ein AG kann ja nicht so einfach irgendjemanden Wildfremden anmelden und die ElStaM abfragen.

 

Zitat

Verfahren

Arbeitnehmer sollen zu Beginn einer neuen Beschäftigung ihrem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:

das Geburtsdatum

die Steueridentifikationsnummer (IdNr.)

ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt

ob und in welcher Höhe ein Lohnsteuerfreibetrag abgerufen werden soll

Der Arbeitgeber kann mithilfe dieser Angaben seine Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank anmelden.

Quelle

 

Wesentlich ist imho die Steuer-ID. Hast Du die rausgerückt, oder ist der AG (evtl. gegen die DSGVO verstoßend) anders daran gekommen?

 

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odensee
vor 14 Minuten von beamter97:

Ein AG kann ja nicht so einfach irgendjemanden Wildfremden anmelden und die ElStaM abfragen.

Auch nicht, wenn der Wildfremde einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat? :rolleyes:

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DarkBasti
vor 6 Minuten von odensee:

Auch nicht, wenn der Wildfremde einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat? :rolleyes:

Ich bin vom Arbeitsvertrag vor Antritt zurück getreten. Scheinbar haben sie aber Automatismen oder es handelt sich um menschliches Versagen. 

Sie haben es ja auch wieder am selben Tag korrigiert. Aber scheinbar kann das FA nicht damit umgehen. 

 

 

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odensee
Gerade eben von DarkBasti:

Ich bin vom Arbeitsvertrag vor Antritt zurück getreten.

Mir ging es nur um das "wildfremd". Was auch immer da schief gelaufen ist: ich würde eine Steuererklärung abgeben und damit das Kapitel beenden. Was da "scheinbar" alles passiert sein kann: wen interessiert es? Hauptsache du bekommst dein Geld zurück.

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beamter97

In welchem Arbeitsvertrag stehen - Aufzählung nicht vollständig -

  • Steuer ID
  • Soz.Vers. Nr.
  • Konto für die Entgeltzahlung

Üblicherweise wird das im Arbeitnehmerfragebogen abgefragt und,  seit Inkrafttreten der DSGVO, auf die Zustimmung der Abfrage der ElStaM (unter Hinweis, ob Erst- oder Nebenarbeitsverhältnis) separat hingewiesen. Und die Verpflichtung zur Abgabe dieser Daten besteht erst mit Arbeitsaufnahme, nicht früher!

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Krypteia
· bearbeitet von Krypteia
Rechtschreibung

Dein Arbeitgeber bekommt über ElStaM die Werte - konkret hier Steuerklasse VI - eingespielt und darf selbst daran nichts ändern!

 

Da der Dezember vermutlich schon abgerechnet und dadurch die Jahressteuerbescheinigung 2020 erstellt wurde, würde es für die Nachberechnung die Zustimmung des LSt-Finanzamtes benötigen, da ja dann zwei verschiedene LSt-Bescheinigungen in der Welt sind.

 

Also: entweder wird das zuständige LSt-Finanzamt bekniet (viel Spaß, da jemanden zu erreichen, dank Home-Office) damit dein AG den November und Dezember mit Steuerklasse IV nachberechnen darf oder aber Du musst das über die ESt-Erklärung korrigieren. Wenn Du sowieso Eine abgeben musst (da weitere Einkünfte) oder willst (Werbungskosten, etc.) ist der einzige (Liquiditäts-) Nachteil die verzögerte Rückzahlung/Erstattung. Falls Du aber aufgrund Deiner Steuerklasse IV und auschließlichen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit keine ESt-Erklärung abgeben musst, wäre das aufgrund der Zusatzkosten (Berater, Lohnsteuerhilfeverein) oder Aufwand (selbst über Elster) weitaus ärgerlicher.

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whister
vor 4 Stunden von DarkBasti:

Und das der AG haftbar ist.

Der AG ist nur haftbar wenn er einen Fehler macht - hat er in diesem Fall jedoch nicht.

vor 4 Stunden von DarkBasti:

Ich bin vom Arbeitsvertrag vor Antritt zurück getreten.

Soweit ich weiß kann man von einem Arbeitsvertrag nicht zurücktreten. Man kann nur einen Aufhebungsvertrag schließen oder kündigen.

vor 3 Stunden von Krypteia:

Falls Du aber aufgrund Deiner Steuerklasse IV und auschließlichen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit keine ESt-Erklärung abgeben musst, wäre das aufgrund der Zusatzkosten (Berater, Lohnsteuerhilfeverein) oder Aufwand (selbst über Elster) weitaus ärgerlicher.

Oder sich freuen da man sich die Rückzahlung für ein paar Jahre mit 6% p.a. vom FA verzinsen lassen kann. :)

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Krypteia
Gerade eben von whister:

Oder sich freuen da man sich die Rückzahlung für ein paar Jahre mit 6% p.a. vom FA verzinsen lassen kann. :)

Die Verzinsung läuft aber erst nach 15 Monaten, § 233a AO - so lange wird er wohl kaum warten wollen...

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whister
vor 4 Minuten von Krypteia:

Die Verzinsung läuft aber erst nach 15 Monaten, § 233a AO - so lange wird er wohl kaum warten wollen...

Wieso nicht? Den Zins kann man trotzdem für min. für 33 Monate kassieren. :) Falls die Falschabrechnung von zwei Monaten einen in finanzielle Engpässe bringt sollte man generell mal über seine private Finanzplanung nachdenken.

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spreadit
vor 11 Minuten von Krypteia:

Die Verzinsung läuft aber erst nach 15 Monaten, § 233a AO - so lange wird er wohl kaum warten wollen...

 

vor 5 Minuten von whister:

Wieso nicht? Den Zins kann man trotzdem für min. für 33 Monate kassieren. :) Falls die Falschabrechnung von zwei Monaten einen in finanzielle Engpässe bringt sollte man generell mal über seine private Finanzplanung nachdenken.

 

Bei Einkünften in Lohnsteuerklasse VI ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Plan geht also nicht auf - selbst wenn man länger als 15 Monate warten könnte.

 

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Krypteia

Das ist m. E. ja die spannende Frage:

eigentlich hatte er ja Einkünfte mit Steuerklasse IV und wurde nur durch fehlerhaftes Meldeverhalten eines Arbeitegebers falsch abgerechnet; wenn ich den Fehler korrigieren kann, wäre er in der Antragsveranlagung.

Zumal der Wortlaut des § 46 Abs. 2 Nr. EStG von "Arbeitslohn bezogen hat" spricht. Falls Ziffer 3a einschlägig ist, würde ich mich auf o.g. Argumentation beziehen...

 

So gesehen neben der steuerlichen Problematik ein interessantes Anlagemodell - vermutlich aber mittlerweile zu sehr off-topic ;)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 10 Stunden von DarkBasti:

Ich hoffe um Hilfe.

Ich empfehle, Deine Einstellung und Deine Herangehensweise an Probleme zu ändern.

 

Du willst Hilfe, aber Du bist unehrlich und erzählst nicht die ganze Wahrheit:

Zitat

Mich hatte am 1.11 ein Arbeitgeber bei dem ich nie gearbeiteten habe beim Finanzamt angemeldet

Da denkt natürlich jeder, dass irgendein wildfremder Arbeitgeber Dich angemeldet hat.

 

Und dann kommt raus: der "wildfremde Arbeitgeber" war gar nicht wildfremd - sondern Du hast sogar einen Arbeitsvertrag mit ihm unterschrieben:

Zitat

Ich bin vom Arbeitsvertrag vor Antritt zurück getreten.

Wer sich selbst und anderen falsche Tatsachen vorgaukelt, muss sich nicht wundern, wenn sich die Welt anders verhält, als man sich selbst wünscht...

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DarkBasti
vor 19 Stunden von multivitamin:

Darüber hinaus, dass es nicht verboten ist, dass der AG seinen AN darauf hinweist, dass er eine Änderung der Steuerabzugsmerkmale bekommen hat, gibt es für ihn keinerlei Spielraum. Wenn die Änderung beim ElStAM-Abruf reinkommt, muss der AG das umsetzen.

Hat der Ag eigentlich eine Verpflichtung den AN bei Änderungen in Kenntnis zu setzen? Auf dem Gehaltzettel steht es dann ja drauf. Aber dann war es in diesem Fall schon zu spät. 

 

Steuererklärung mache ich idr. im März und bekomme das Geld im September. In der Zeit hatte ich noch nie Zinsen bekommen. Also da hakt das Anlagemodell. Bzw. Sind es 0 Zinsen die man vielleicht wiederbekommt.

 

Das wird u. a. hier im Forum über Tricks die ein paar Euro bringen diskutiert und bei 1000€ die man nachlaufen muss, hat man seine Finanzen nicht in Griff? :dumb:

 

Ich werde nochmal beim FA anrufen. 

 

 

Ps: Wildfremder Arbeitgeber hatte ich nie geschrieben. Nicht den Text falsch interpretieren. Aber ich finde es erschreckend, das ein wildfremder AG das könnte. 

 

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odensee
vor 2 Minuten von DarkBasti:

Steuererklärung mache ich idr. im März und bekomme das Geld im September.

Das wundert mich... geht bei mir einiges schneller.

vor 2 Minuten von DarkBasti:

Das wird u. a. hier im Forum über Tricks die ein paar Euro bringen diskutiert und bei 1000€ die man nachlaufen muss, hat man seine Finanzen nicht in Griff? :dumb:

Es ging darum, dass man seine Finanzen möglicherweise nicht im Griff hat, wenn man als Angestellter(!) auf eine zeitnahe Steuererstattung angewiesen ist. Im Wesentlichen teile ich diese Meinung.

 

vor 2 Minuten von DarkBasti:

Ich werde nochmal beim FA anrufen.

Berichte mal... ich fürchte aber, du könntest statt dessen auch mit deiner Kaffeemaschine telefonieren (falls sie vernetzt ist... :rolleyes: ).

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Bassinus
vor 9 Minuten von odensee:

Berichte mal... ich fürchte aber, du könntest statt dessen auch mit deiner Kaffeemaschine telefonieren (falls sie vernetzt ist... :rolleyes: ).

Ja, das wird leider nicht viel bringen, wenn Januar jetzt richtig gelaufen ist. Den ehemaligen Arbeitgeber können sie nur sperren, damit keine Meldungen mehr kommen. Aber für Lohnsteuer ist das Finanzamt nicht primär für die AN zuständig. Da musst du dich an deinen AG wenden. Und wenn der schon Abschluss 2020 durch hat, ist das erstmal gelaufen. Dann bleibt dir nur so schnell wie möglich die Erklärung einzureichen und auf schnelle Bearbeitung zu hoffen. Verlieren tust du dabei nichts. Außer Zeit. Wenn du es nicht nötig hast und keine Pflicht zur Veranlagung hast, kannst es auch noch 4 Jahre liegen lassen und übige 5% (noch?) Vom Finanzamt kassieren ab dem 14. Monat.

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Krypteia
vor 18 Minuten von odensee:

Berichte mal... ich fürchte aber, du könntest statt dessen auch mit deiner Kaffeemaschine telefonieren (falls sie vernetzt ist... :rolleyes: ).

Dankeschön für das bonmot - damit kann ich mich ins Wochenende retten... :D

 

vor 7 Minuten von Bassinus:

Und wenn der schon Abschluss 2020 durch hat, ist das erstmal gelaufen.

Ende Januar schon den Abschluss des Vorjahres fertig zu haben, wäre sehr exotisch. Wenn nicht gerade eine Hinterlegungs- oder Veröffentlichungspflicht besteht, werden noch viele Unternehmen und deren Steuerberater mit dem Jahr 2019 beschäftigt sein.

 

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

ohne FA, bzw. dessen Kaffeemaschine ;)geht grundsätzlich gar nichts. Zuerst müsste dieses die Steuerklasse ändern, damit der AG diese einspielen kann und dann müsste die Erstellung einer neuen LSt-Bescheinigung genehmigt werden.

 

Meines Wissens nach gibt es hiervon eine Ausnahmeregelung, wenn die Korrektur/Nachberechnung innerhalb der ersten 3 Wochen im neuen Jahr geschieht (könnte gerade so funktionieren). Da das FA wohl so schnell nicht reagieren wird, gibt es in den meisten Lohnprogrammen die Möglichkeit der alternative Eingabe einer Steuerklasse entgegen der ElStaM-Daten. Manche Lohnsachbearbeiter*innen haben hier keine Hemmungen...

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