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Conte

Versteuern von Aktien aus ESOP

Empfohlene Beiträge

Conte

Hallo zusammen,

 

ich habe in den letzten Jahren Firmenaktien durch ESOP (Employee Stock Ownership Plan) gekauft.

Nun habe ich in 2020 mehrere Transaktionen durchgeführt. Ich konnte selektieren welche Aktien aus den verschiedenen Jahren ich verkaufen möchte.

 

Hier sind die Details als Beispiel:

 

Transaktion Datum Menge Preis p.A Gesamt Details

Kauf              Apr 20  50        10             500

Verkauf         Okt 20 109       20            2180      Gewinn gemacht

Verkauf         Okt 20  86        20             1720      free Shares, Gewinn gemacht

Kauf              Nov 20  200     30              6000

Verkauf         Jan 21  100     35              3500      Gewinn gemacht

 

Meine Frage wäre wie kann ich alles am besten versteuern und auf was soll ich achten?

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe,

Conte

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Conte

Noch ein paar Hinweise. Die Aktien sind von einer französischen Firma und der Broker ist Societe Generale, die ISIN Nummer fängt aber mit NL an..

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Ramstein

Arbeitsort Deutschland, Steuerpflicht Deutschland?

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Conte
10 hours ago, Ramstein said:

Arbeitsort Deutschland, Steuerpflicht Deutschland?

Jawohl!

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Taxadvisor
vor 14 Stunden von Conte:

Hallo zusammen,

 

ich habe in den letzten Jahren Firmenaktien durch ESOP (Employee Stock Ownership Plan) gekauft.

Nun habe ich in 2020 mehrere Transaktionen durchgeführt. Ich konnte selektieren welche Aktien aus den verschiedenen Jahren ich verkaufen möchte.

 

Hier sind die Details als Beispiel:

 

Transaktion Datum Menge Preis p.A Gesamt Details

Kauf              Apr 20  50        10             500

Verkauf         Okt 20 109       20            2180      Gewinn gemacht

Verkauf         Okt 20  86        20             1720      free Shares, Gewinn gemacht

Kauf              Nov 20  200     30              6000

Verkauf         Jan 21  100     35              3500      Gewinn gemacht

 

Meine Frage wäre wie kann ich alles am besten versteuern und auf was soll ich achten?

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe,

Conte

FiFo-Prinzip gilt, soweit der Broker nicht entsprechende Nachweise erbringen kann, dass die Bestände "getrennt" nach Käufen verkauft wurden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Conte

Hallo Taxadvisor,

 

vielen Dank für Deine Antwort. 

Entschuldigung, aber wie erklärt sich genau das FiFo Prinzip? Ich weiß nur, dass dies First-in-first-out heißt. 

Der Broker hat mir für jeden Anteil eine Wertpapiertransaktionmitteilung geschickt, so dass ich weiß genau welche Aktien aus welchem Jahr verkauft wurden. Also sie sind schon "getrennt".

Nur die 50 Aktien die ich im Apr20 gekauft und danach in Okt20 verkauft habe waren auf dem freien Markt gekauft.

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Conte

Könnte jemand bitte helfen?

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Ramstein
Am 20.1.2021 um 09:38 von Taxadvisor:

FiFo-Prinzip gilt, soweit der Broker nicht entsprechende Nachweise erbringen kann, dass die Bestände "getrennt" nach Käufen verkauft wurden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

vor 3 Minuten von Conte:

Könnte jemand bitte helfen?

 

Was ist denn noch offen?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 40 Minuten von Conte:

Könnte jemand bitte helfen?

Conte,

typisch landen Aktien gleicher Art in einem Depot und sind dort dann untereinander nicht mehr unterscheidbar. Wenn dann aus diesem Depot Teilbestände verkauft werden, schreibt der Gesetzgeber die Fifo-Fiktion vor, nämlich dass die zuerst gekauften/eingebuchten Aktien auch zuerst als verkauft gelten. Das heißt, dass man z.B. nicht den Durchschnittspreis aller Käufe nehmen darf.

 

Am 20.1.2021 um 09:38 von Taxadvisor:

Transaktion Datum Menge Preis p.A Gesamt Details

Kauf              Apr 20  50        10             500

Verkauf         Okt 20 109       20            2180      Gewinn gemacht

Verkauf         Okt 20  86        20             1720      free Shares, Gewinn gemacht

Kauf              Nov 20  200     30              6000

Verkauf         Jan 21  100     35              3500      Gewinn gemacht

Dein Eingangsbeispiel ist deshalb für eine Analyse unvollständig, denn offensichtlich waren schon vorher Aktien im Depot, sonst hättest du im Okt 20 nicht 109 Stk. verkaufen können. (Leerverkauf schließe ich mal aus.)

 

Es könnte aber auch sein, dass Dein Broker für die Mitarbeiteraktien zu jedem Bezug/Kauf ein separates Unterdepot eingerichtet hat, so dass du gezielt beim Verkauf darlegen kannst, aus welchem Kauf die Aktien stammen. Was allerdings nicht ausreicht, ist, dass er das erst beim Verkauf macht, denn einmal zusammengewürfelt und sie sind nicht mehr untereinander unterscheidbar ... und dann gilt die FiFo-Fiktion.

 

Stell Dir einen Benzintank vor, den du bei einer Tankstelle zu 1,20 zur Hälfte füllst und danach zu 1,30 bei einer anderen Tankstelle voll machst. Wie willst du beim Abpumpen wissen, aus welcher Tankstelle das Benzin dann noch stammt? Würdest du eine halbe Tankladung abpumpen und mit Durchschnittspreisen berechnen, wären das 1,25 je Liter, aber nach FiFo (als Fiktion) wären es 1,20 aus der ersten Betankung. Frei wählbar wird es erst, wenn du zwei Tanks hättest. Dann könntest du Dir aussuchen, welchen du abpumpst (wenn du dokumentiert hast, welcher Tank bei welcher Tankstelle befüllt wurde).

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Conte

Hallo MeinNameIstHase,

 

vielen Dank für die ausführliche Erklärung, jetzt habe ich verstanden wie FiFo geht.

Mein ursprüngliches Depot beinhaltete 400 Aktien durch Mitarbeiterkäufe. 

Mein Broker hat für die Mitarbeiteraktien zu jedem Bezug/Kauf ein separates Unterdepot eingerichtet, so dass ich gezielt beim Verkauf darlegen kann, aus welchem Kauf die Aktien stammen.

Also genau so habe ich gemacht und zwar selektiert welche Aktien von diesen "Unterdepots" ich verkaufen wollte.

 

Meine Frage ist jetzt wie kann ich all das versteuern? Ich habe auch die 200 Aktien nachgekauft, soll ich also die Verkäufe versteuern?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Da du (s.o.) in Deutschland steuerpflichtig bist, aber wohl einen ausländischen Broker hast (sonst würde der die Steuern abführen), bist du verpflichtet alle Wertpapiergeschäfte in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.

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Conte

Ok, aber habe ich irgendeinen Steuervorteil, dass ich die 200 Aktien teurer nachgekauft und somit "Verlust" gemacht habe?

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beamter97
vor 46 Minuten von Conte:

Ok, aber habe ich irgendeinen Steuervorteil, dass ich die 200 Aktien teurer nachgekauft und somit "Verlust" gemacht habe?

Ja, der wirkt sich aber erst beim Verkauf dieser Tranche aus, weil durch den "teuren" Einstand dein Gewinn dann kleiner (oder dein Verlust größer) ist.

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Conte
· bearbeitet von Conte

Danke.

Hätte der Verkauf dieser Tranche auch im selben Jahr 2020 stattfinden sollen?

Wenn ich diese Tranche mit Gewinn in 2021 verkaufe, was passiert denn? Was ist wenn ich sie verkaufe und einen Verlust habe?

Sorry für die Fragen, aber bisher hatte ich nichts zu tun mit Aktien, Steuer, Steuerrecht usw.

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Ramstein
vor 5 Minuten von Conte:

Danke.

Hätte der Verkauf dieser Tranche auch im selben Jahr 2020 stattfinden sollen?

Wenn ich diese Tranche mit Gewinn in 2021 verkaufe, was passiert denn? Was ist wenn ich sie verkaufe und einen Verlust habe?

Sorry für die Fragen, aber bisher hatte ich nichts zu tun mit Aktien, Steuer, Steuerrecht usw.

Grundregel:

Gewinne sind jährlich zu versteuern (nachdem sie mit Verlusten verrechnet wurden).

Verluste werden aufs nächste Jahr vorgetragen (und mindern da eventuelle Gewinne).

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Ergänzung dazu:

Da du bei einem ausländischen Broker deine Geschäfte machst, bist du selber für die ordnungsgemäße Angabe in deiner Steuererklärung verantwortlich.

Sollte in einem Kalenderjahr die Summe der Gewinne/Verluste negativ sein, solltest du auch diese angeben. Das Finanzamt wird dir dann einen Verlustvortrag feststellen, der im nächsten Jahr (oder folgenden Jahren) mit den dann angefallenen Gewinnen verrechnet werden wird.

Später anzugeben: "Aber im Jahre 20xx hatte ich Verluste." geht nicht.

Gerade beim Finanzamt gilt der alte Spruch "Quid non est in actis, non est in mundo." - "Was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt!"

Und auch hier nochmal der Hinweis: Verlustverrechnung geht vor Freibetrag.

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Conte

Vielen Dank für eure Antworten. 

VG,

Conte

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balue

@Taxadvisor

Am 20.1.2021 um 09:38 von Taxadvisor:

FiFo-Prinzip gilt, soweit der Broker nicht entsprechende Nachweise erbringen kann, dass die Bestände "getrennt" nach Käufen verkauft wurden.

Bei mir ist es ein ähnlicher Fall. Broker in US und ich kann beim Verkauf jede Tranche einzeln zum Verkauf auswählen (ich sehe u.a. Kaufdatum, Kaufpreis, Stückzahl und das wird in der Historie auch entsprechend vermekt). Ob das technisch/rechtlich ein separates "Unterkonto" ist kann ich nicht sagen. Genügt das als Nachweis Fall um nicht FIFO verkaufen zu müssen? Bisher habe ich immer manuell darauf geachtet die Tranchen nach FIFO auszuwählen - aber das wäre dann wohl nicht nötig gewesen?

 

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MeinNameIstHase
vor 27 Minuten von balue:

Broker in US und ich kann beim Verkauf jede Tranche einzeln zum Verkauf auswählen (ich sehe u.a. Kaufdatum, Kaufpreis, Stückzahl und das wird in der Historie auch entsprechend vermerkt).

Sollte ausreichen als Nachweis einer getrennten Lagerung im Depot. Macht zumindest den Anschein, dass es so ist. Mach zur Sicherheit ein Screenshot von der Auswahlseite. Nachher tauchen die Infos auf der Verkaufsabrechnung nicht auf und Du stehst in der Traufe. Wenn der Broker eine solche Auswahl anbietet, dann dürfte der auch einen Jahresreport haben, der alle Veräußerungsgewinne eines Jahres entsprechend zusammenfasst. Dann sparst du Dir das Erstellen einer eigenen Aufstellung.

Die Fifo-Regelung stammt noch aus einer Zeit, da waren Banken softwaretechnisch nicht so weit, Käufe einzeln im Depot zu speichern und dem Kunden das auswählen zu lassen. Und als der Gesetzgeber die Fifo seinerzeit in 2009 mit ins Gesetz nahm, dachte er pragmatisch und profiskalisch. Fifo bei der Beurteilung, ob steuerfreier Altbestand oder nicht, aber Durchschnittpreis als AK-Preis ... hatte niemand wirklich kapiert, war aber seit - ich glaub - 1996 bis 2008 Stand der Dinge (BFH-Urteil).

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balue

Ok, prima + danke.

 

Im Jahres-/Monatsreport steht auch immer die genaue Tranche aus der jeweils verkauft wurde (mit "Kaufdatum"/Vestingdatum der RSUs, Anschafffungspreis/"Fair Market Value", etc) und auch die Historie der Transaktionen mit genau den Infos kann ich jederzeit abrufen. Insofern werde ich dann nicht unbedingt nach FIFO verkaufen sondern wie es mir passt :)

 

Schade, dass die deutschen Banken es nicht schaffen die paar Zeilen an ihrer Software zu ändern...

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