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ThomasBerlin

Fonds verkauft? wie und wo angeben?

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ThomasBerlin

Liebe Leute, ich habe eine Anfängerfrage: Weil wir ein Auto kaufen wollten, habe ich aus meinem Fondsdepot einige ETFs verkauft und den Gegenwert auf mein Girokonto überwiesen. Von flatex habe ich dazu eine Wertpapierabrechnung erhalten. Nur: Welche Summe/n muss ich nun in der Steuererklärung angeben und an welcher Stelle/an welchen Stellen? Sonst bereitet mir die Steuererklärung voraussichtlich keine Probleme ... aber hier komme ich nicht weiter... Danke schon jetzt und viele Grüße!

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reckoner

Hallo,

 

da du offenbar eine inländische Bank nutzt (flatex), musst du nur die Steuerbescheinigung welche du in ein paar Wochen erhalten wirst in die Anlage KAP übernehmen.

 

Wurden denn überhaupt Steuern abgeführt? Und wenn ja, warum willst du die Erträge erklären?

 

Stefan

 

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ThomasBerlin
vor 25 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

da du offenbar eine inländische Bank nutzt (flatex), musst du nur die Steuerbescheinigung welche du in ein paar Wochen erhalten wirst in die Anlage KAP übernehmen.

 

Wurden denn überhaupt Steuern abgeführt? Und wenn ja, warum willst du die Erträge erklären?

 

Stefan

 

Hallo Stefan, Danke für die superschnelle Antwort! Ich fürchte, ich muss sehr an die Hand genommen werden :-))) Also die Steuerbescheinigung kommt am Anfang des Jahres automatisch von flatex? Und welche Steuern sollten abgeführt worden sein? Ich hatte einen Freistellungsauftrag erteilt. Hat das damit zu tun? Auf der Wertpapierabrechnung steht: "Einbeh. Steuer:19,69 Euro" Laut Fußnote sind darin Kapitalertragssteuer und Soli enthalten. Meinst Du, dass ich gar nichts in der Steuererklärung angeben muss, wenn das bereits passiert ist? Danke!

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odensee
vor 1 Minute von ThomasBerlin:

Meinst Du, dass ich gar nichts in der Steuererklärung angeben muss, wenn das bereits passiert ist? Danke!

So ist es. Und wenn das die einzigen Kapitalerträge für das Jahr bleiben, brauchst du dich um nichts kümmern.

 

Sollten noch mehr Kapitalerträge dazu kommen und euer Einkommen niedrig sein, wäre es sinnvoll, die Kapitalerträge doch in der Steuererklärung anzugeben um eine "Günstigerprüfung" durchführen zu lassen. Für 19,69 einbehaltene Steuern lohnt das aber den Aufwand nicht. Meine Meinung,

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Und welche Steuern sollten abgeführt worden sein? Ich hatte einen Freistellungsauftrag erteilt. Hat das damit zu tun?

Ja, das meinte ich. Also hat der Freistellungsauftrag nicht ganz gereicht.

 

Falls dieser nicht vollständig gestellt wurde und es insgesamt über alle Banken hinweg weniger als 801/1602 Euro Kapitalerträge gab kannst du das in die Steuererklärung aufnehmen (ist in diesem Fall freiwillig - außer du bist auch noch kirchensteuerpflichtig). Liegst du hingegen über dem Sparer-Pauschbetrag bringt das nur etwas, wenn dein Einkommen recht niedrig ist.

 

Ob die Günstigerprüfung positiv sein wird kannst nur du wissen, die Grenze liegt so ungefähr bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.000 Euro (bzw. 34.000 Euro bei Ehepaaren).

 

Stefan

 

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ThomasBerlin

Klasse! Danke für die freundlichen und schnellen Antworten! :thumbsup: Ich habe schon bei flatex nachgefragt. Es kann bis März/April dauern mit der Bescheinigung...

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spreadit
vor 10 Minuten von ThomasBerlin:

Klasse! Danke für die freundlichen und schnellen Antworten! :thumbsup: Ich habe schon bei flatex nachgefragt. Es kann bis März/April dauern mit der Bescheinigung...

Hi Thomas,

 

hast du denn noch andere Depots oder Sparkonten, bei denen ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist?

Hat der Freistellungsauftrag nicht gereicht, weil er zu niedrig gestellt war oder weil die Erträge über 801 EUR waren?

 

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