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kaylen1234

Trader GmbH, Unternehmensgegenstand und §15 IV EStG

Empfohlene Beiträge

kaylen1234

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Frage zum Trading in einer GmbH in Bezug auf Termin- und Stillhaltegeschäfte. Kurzer Hintergrund:

* ich handle zu 90% mit (standardisierten) Optionen (Index und Aktien) an US-Börsen (Interactive Brokers)

* ich kaufe und verkaufe Aktien (ebenfalls US)

* der größte Teil meiner Trades besteht im Verkaufen von Optionen oder in Credit Spreads (= Kombinationsgeschäft aus dem gleichzeitigen Verkauf und Kauf einer Option; daraus ergibt sich ein Nettoerlös, da der Erlös der verkauften Option > Aufwand für die gekaufte Option. Die gekaufte Option reduziert den Verlust, sollte die verkaufte Option ins Geld laufen)

* wenn eine von mir verkaufte Option vom Käufer ausgeübt wird, erhalte ich entweder Aktien oder muss liefern

* bisher habe ich alle Trades privat gemacht und meine Geschäften via KapESt bzw. §23 EStG versteuert

* ich habe bereits eine GmbH, deren Buchführung und Jahresabschlüsse ich auch selber mache und ich traue mir auch zu, die o.g. Trades zu verbuchen und möchte in Zukunft in der GmbH traden, vor allem aufgrund der neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen in §20

 

Bei der Besteuerung der GmbH ist mir jedoch eine Frage untergekommen, die mit §15 Abs. 4 EStG zu tun hat. Dort wird der Betriebsausgabenabzug von Verlusten aus Termingeschäften thematisiert. Wenn ich es richtig verstehe ist dieser Abzug nur in folgenden Fällen möglich:

(1) wenn die GmbH ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder Finanzunternehmen ist oder

(2) das Termingeschäft zur Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dient

 

Anders als in §20 hat der Gesetzgeber hier nicht explizit erwähnt, das Erträge aus Stillhaltegeschäften mit Verlusten aus Termingeschäften verrechnet werden dürfen - das ist jedoch genau das, was ich für meine Credit Spreads benötige. Ich frage mich jetzt, ob Fall (2) bei mir jedoch Anwendung findet, denn der Verkauf von Optionen ist Teil meines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs (wobei diese Formulierung subjektiv ist und nicht klar geregelt) und das Termingeschäft dient der Absicherung. Sollte das nicht so sein stelle ich mich mit dem Trading in der GmbH an sich noch schlechter als im privaten Rahmen, wo der Verlustabzug zumindest bis 20k EUR möglich ist.

 

Meine Frage lautet also: hat einer von euch damit Erfahrung und kann mich auf entsprechende Urteile oder Literatur verweisen, wo ich dazu mehr finde? Oder wisst ihr, wie der Unternehmensgegenstand formuliert sein muss, damit ich Credit Spreads durchführen kann (und nicht direkt Bafin-prüfungspflichtig werde ;) )? Mein Steuerberater ist leider überfordert mit Trading-Geschäften...

 

Besten Dank im Voraus!

 

 

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Lynch
· bearbeitet von Lynch
vor 22 Stunden von kaylen1234:

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Frage zum Trading in einer GmbH in Bezug auf Termin- und Stillhaltegeschäfte. Kurzer Hintergrund:

* ich handle zu 90% mit (standardisierten) Optionen (Index und Aktien) an US-Börsen (Interactive Brokers)

* ich kaufe und verkaufe Aktien (ebenfalls US)

* der größte Teil meiner Trades besteht im Verkaufen von Optionen oder in Credit Spreads (= Kombinationsgeschäft aus dem gleichzeitigen Verkauf und Kauf einer Option; daraus ergibt sich ein Nettoerlös, da der Erlös der verkauften Option > Aufwand für die gekaufte Option. Die gekaufte Option reduziert den Verlust, sollte die verkaufte Option ins Geld laufen)

* wenn eine von mir verkaufte Option vom Käufer ausgeübt wird, erhalte ich entweder Aktien oder muss liefern

* bisher habe ich alle Trades privat gemacht und meine Geschäften via KapESt bzw. §23 EStG versteuert

* ich habe bereits eine GmbH, deren Buchführung und Jahresabschlüsse ich auch selber mache und ich traue mir auch zu, die o.g. Trades zu verbuchen und möchte in Zukunft in der GmbH traden, vor allem aufgrund der neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen in §20

 

Bei der Besteuerung der GmbH ist mir jedoch eine Frage untergekommen, die mit §15 Abs. 4 EStG zu tun hat. Dort wird der Betriebsausgabenabzug von Verlusten aus Termingeschäften thematisiert. Wenn ich es richtig verstehe ist dieser Abzug nur in folgenden Fällen möglich:

(1) wenn die GmbH ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder Finanzunternehmen ist oder

(2) das Termingeschäft zur Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dient

 

Anders als in §20 hat der Gesetzgeber hier nicht explizit erwähnt, das Erträge aus Stillhaltegeschäften mit Verlusten aus Termingeschäften verrechnet werden dürfen - das ist jedoch genau das, was ich für meine Credit Spreads benötige. Ich frage mich jetzt, ob Fall (2) bei mir jedoch Anwendung findet, denn der Verkauf von Optionen ist Teil meines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs (wobei diese Formulierung subjektiv ist und nicht klar geregelt) und das Termingeschäft dient der Absicherung. Sollte das nicht so sein stelle ich mich mit dem Trading in der GmbH an sich noch schlechter als im privaten Rahmen, wo der Verlustabzug zumindest bis 20k EUR möglich ist.

 

Meine Frage lautet also: hat einer von euch damit Erfahrung und kann mich auf entsprechende Urteile oder Literatur verweisen, wo ich dazu mehr finde? Oder wisst ihr, wie der Unternehmensgegenstand formuliert sein muss, damit ich Credit Spreads durchführen kann (und nicht direkt Bafin-prüfungspflichtig werde ;) )? Mein Steuerberater ist leider überfordert mit Trading-Geschäften...

 

Besten Dank im Voraus!

 

 

Hi, es gibt sicher Steuerberater, die sich auf solchen Zweig spezialisiert haben.

Ein 08/15 Steuerberater ist hierbei vermutlich nicht nur überfordert sondern auch der falsche Ansprechpartner.

 

Wenn du ein Herzleiden hast gehst du auch zum Herz Chirurgen und nicht zum Hausarzt. ;-)

Wie lange machst das schon?

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kaylen1234
5 hours ago, Lynch said:

Wenn du ein Herzleiden hast gehst du auch zum Herz Chirurgen und nicht zum Hausarzt. ;-)

Wie lange machst das schon?

Haha, ja, das ist wohl wahr. Privat mache ich die Geschäfte seit 2 Jahren und die steuerliche Behandlung im privaten Bereich ist mir auch geläufig. Nur sind die Regeln in einer KapGes halt ein bissel anders. Mir wurde in einer Nachricht @Taxadvisor als StB empfohlen, leider kann ich ihn nicht direkt anschreiben, weil ich noch zu neu im Forum bin - @Taxadvisor falls du das hier liest, dann schreib mich gerne an, ich würde mich freuen.

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Lynch
vor 13 Stunden von kaylen1234:

Haha, ja, das ist wohl wahr. Privat mache ich die Geschäfte seit 2 Jahren und die steuerliche Behandlung im privaten Bereich ist mir auch geläufig. Nur sind die Regeln in einer KapGes halt ein bissel anders. Mir wurde in einer Nachricht @Taxadvisor als StB empfohlen, leider kann ich ihn nicht direkt anschreiben, weil ich noch zu neu im Forum bin - @Taxadvisor falls du das hier liest, dann schreib mich gerne an, ich würde mich freuen.

Eine andere Idee: Wenn du im digitalen Business tätig bist und auch noch selbstständig, hast du dir einen Firmensitz im Ausland schon mal überlegt? Bsp Zypern? Da muss man lediglich 60 Tage im Jahr wohnen und auch die nicht durchgehend.

Steuerlich gehts ab 12% los.

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kaylen1234

Darüber nachgedacht habe ich schon, aber mich dann doch dafür entschieden, das hier in Deutschland alles zu halten.

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