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dutchcapitalist

Schweizer Steuerrecht

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dutchcapitalist

Hallo an alle

 

Soweit mir bekannt ist, gibt es hier noch keinen Thread zum schweizer Steuerrecht, jedenfalls keinen der meine Frage beantworten kann. In der Schweiz ist es so, dass man nur 65% der Dividende erhält, wird sofort ausgezahlt (natürlich vorausgesetzt, dass das Unternehmen auch Dividenden zahlt). Die übrigen 35% gibt es, wenn man in der Steuererklärung die Aktien angibt. Soweit komme ich noch mit. Nun frage ich mich aber, wenn ich meine Aktien nicht in die Steuererklärung aufzähle, ob ich dann eine Straftat begehe. Soweit ich weiss wird keine Straftat begangen wenn man die Aktien nicht in die Steuererklärung auflistet, ich verliere dann einfach 35% der Dividende. Wie sieht das aber mit realisierten Gewinnen aus? Was passiert wenn ich diese nicht in die Steuererklärung aufliste?

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reckoner

Hallo,

 

lebst du in der Schweiz?

 

Stefan

 

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WOVA1
vor 9 Stunden von dutchcapitalist:

Wie sieht das aber mit realisierten Gewinnen aus?

Steuerfrei - jedenfalls unter bestimmten Bedingungen, deren wichtigste lautet: die Gewinne stehen nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit.  Gilt natürlich nur, wenn man in der Schweiz seine Steuern zahlen muss.

 

Siehe : handelskammerjournal.ch/de/besteuerungsregeln-von-privaten-kapitalgewinnen-in-der-schweiz

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hallo dutchcapitalist,

kurz: 

In- und ausländische Wertschriften unterliegen der Vermögenssteuer, die daraus erzielten Erträge sind steuerpflichtig.

Kursgewinne von Aktien und Obligationen sind steuerfrei so lange sie sich in Privatbesitz befinden und so lange sich der Anleger nicht als professioneller Anleger klassifiziert. Zinsen auf Sparkonti und Obligationen sowie Dividendenzahlungen, Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen und Gratisaktien unterliegen der Einkommenssteuer.

Wertpapiere und daraus erzielte Gewinne sind im Formular „Wertschriftenverzeichnis“ der Steuererklärung aufzuführen. Wurden mit Wertpapieren Erträge in Form von Zinsen erzielt, unterliegen diese der Verrechnungssteuer.

Quelle: https://www.ch.ch/de/besteuerung-wertschriften-versicherungen/

 

Die Schweiz kennt die sogenannte Verrechnungssteuer auf Dividenden, Zinsen und mehr. Für Dividenden/Zinsen beträgt sie 35%. Die Verrechnungssteuer wird im Rahmen der Einkommensteuer (Schweiz: Bundes- bzw. Staatssteuer) zurückerstattet, wenn die Wertschriften in der Steuererklärung angegeben sind.
Denke daran, dass die Schweiz eine Vermögenssteuer kennt, du deshalb in der Steuererklärung ein Wertschriftenverzeichnis ausfüllen musst.

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SlapShot
· bearbeitet von SlapShot

Falls du in D lebst und steuerpflichtig bist, musst du natürlich beides (Kursgewinn + Dividende) angeben, da es sonst Steuerhinterziehung ist. Ein Teil der Schweizer Quellensteuer wird in D angerechnet (15%), die Differenz kannst du dir zurückholen.

 

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dutchcapitalist
vor 9 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

lebst du in der Schweiz?

 

Stefan

 

ja

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dutchcapitalist
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Die Schweiz kennt die sogenannte Verrechnungssteuer auf Dividenden, Zinsen und mehr. Für Dividenden/Zinsen beträgt sie 35%. Die Verrechnungssteuer wird im Rahmen der Einkommensteuer (Schweiz: Bundes- bzw. Staatssteuer) zurückerstattet, wenn die Wertschriften in der Steuererklärung angegeben sind.
Denke daran, dass die Schweiz eine Vermögenssteuer kennt, du deshalb in der Steuererklärung ein Wertschriftenverzeichnis ausfüllen musst.

Ja genau, aber soweit ich weiss gibt es nur die 35% zurück sobald man die Aktie(n) in der Steuererklärung angibt, falls nicht dann gibt es auch keine 35% zurück, deswegen frage ich mich ob das auch der Fall für realisierte Kursgewinne ist?

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MeinNameIstHase
vor 14 Minuten von dutchcapitalist:

deswegen frage ich mich ob das auch der Fall für realisierte Kursgewinne ist?

Veräußerungsgewinne sind keine Erträge im Sinne der Schweizer Bundessteuer. So, wie in Deutschland bis 2009** auch, sind Wertveränderungen im Rahmen von Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren Privatsache.

 

**Deutschland erfasste diese bis 2009 nur, sofern die einjährige Spekulationsfrist einschlägig wurde. Die komplette Erfassung von Veräußerungsgewinnen als Kapitalertrag wurde in D 2009 eingeführt. Etwas Vergleichbares gibt es in der Schweiz nicht für Wertpapiere im Privatbesitz.

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