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finanz888

Nichtveranlagungsbescheinigung

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finanz888

Hallo ,komme mit dieser Fragestellung nicht weiter.bei einer NVA,Nichtveranlagungsbescheinigung ist  steuerpflichtiges Einkommen bis z.zt 9408 Euro steuer und Abgabefrei,also fällt bis zu dieser Höhe keine Abgeltungssteuer an,sofern man keine andere steuerpflichtigen Einnahmen hat .Diese müssten sonst angerechnet werden,wie z.Bsp Löhne,Renten ,sofern sie steuerpflichtig sind,und der Steuerfreibetrag verringert sich dementsprechend.Meine Denkweise ist ,das steuerfreie Aktien ,vor 2009 gekauft die NVA nicht beeinträchtigen.Da eben der Verkauf der Aktien steuerfrei ist.Sehe ich das richtig ?Kann mir da jemand weiterhelfen.mfg finanz888

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 1 Stunde von finanz888:

NVA

Was hat die Nationale Volksarmee mit Nichtveranlagungsbescheinigungen zu tun?

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MeinNameIstHase

Hi finanz888,

es handelt sich bei den Veräußerungsgewinnen von Aktien, die vor 2009 erworben wurden, um Vermögenszuwächse, die keine steuerpflichtigen Einkünfte sind. Sie sind für eine NV-Bescheinigung somit irrelevant.

 

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Kai_Eric
· bearbeitet von Kai_Eric

Eine Frage zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung: Ich habe zwei meiner Kinder im November unter die Arme gegriffen und bei der Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung mit Start zum 1.1.2025 geholfen. Beide studieren und Kind 1 (20 Lenze alt) hatte vorher keine, Kind 2 (18) hatte eine NV, die zum 1.1.2025 auslief. Bei beiden Kindern liegen die steuerpflichtigen Einkommen deutlich unter den Grundfreibetrag. Beide Anträge gingen gleichzeitig ans gleiche Finanzamt. Kind 1 hat innerhalb weniger Tage die Bescheinigung erhalten und bei Kind 2 gab es noch gar keine Rückmeldung. Gibt es aus eurer Sicht nachvollziehbare Gründe, warum es bei Kind 2 deutlich länger dauert, oder sollte frisch, fröhlich, frei mal nachgefragt werden? Oder sollte gar einfach ein neuer Antrag gestellt werden?

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Kai_Eric:

Oder sollte gar einfach ein neuer Antrag gestellt werden?

Mit Verweis auf die Steuernummer des Kindes bzw. des bereit gestellten Antrags bzw. der bisherigen NV-Bescheinigung einfach mal anrufen und nachfragen. Aber mit 18 sollte Kind-2 das vielleicht auch selbst machen können ... so aus erzieherischen Gründen.

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