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ETFan

Welche Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen bei der FiFo-Methode?

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ETFan

Moin,

Wenn ich die FiFo-Methode mittels einer NV-Bescheinigung anwenden will, dann habe ich offensichtlich steuerlich gesehen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zählen diese Einkünfte, durch das kurzzeitige Verkaufen nun aber a) zu Veräußerungsgewinnen oder b) zu Investmenterträgen nach Teilfreistellung (i. S. d. §§ 20, 21 InvStG)? Bin mir da ziemlich unsicher und finde im Internet auch keine Antwort, zumal ich nicht einmal richtig weiß, was das bedeutet/ worin die Unterschiede liegen. Ich muss das übrigens wissen, da ich momentan dabei bin eine NV-Bescheinigung zu beantragen bzw. auszufüllen und das Angeben der vorraussichtlichen Erträge für das nächste Jahr (mit der FiFo-Methode) Pflicht sind.

 

Beste Grüße

 

 

Hier nochmal der angesprochene Teil des NV-Bescheinigungsantrags:

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 46 Minuten von ETFan:

Zählen diese Einkünfte, durch das kurzzeitige Verkaufen nun aber a) zu Veräußerungsgewinnen oder b) zu Investmenterträgen nach Teilfreistellung (i. S. d. §§ 20, 21 InvStG)?

 

Legaldefinition von „Investmenterträge“ aus § 16 Abs. 1 InvStG:

Zitat

Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind

1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,

2. Vorabpauschalen nach § 18 und

3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.

 

Ich würde sie also eintragen unter c (Formular) bzw. b (deine verwirrende eigene Buchstabierung), weil das der speziellere Fall ist. Letztlich kommt es ja auf das gleiche heraus; es soll wohl nur klargestellt werden, daß der Betrag nach Teilfreistellung anzugeben ist.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 4 Stunden von chirlu:

Ich würde sie also eintragen unter c (Formular) bzw. b (deine verwirrende eigene Buchstabierung), weil das der speziellere Fall ist. Letztlich kommt es ja auf das gleiche heraus; es soll wohl nur klargestellt werden, daß der Betrag nach Teilfreistellung anzugeben ist.

Woher weißt du das? Er hat keine Angaben dazu gemacht welche Art von Einkünfte aus Kapitalvermögen er in dem Formular eintragen möchte.

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chirlu
Gerade eben von whister:

Er hat keine Angaben dazu gemacht welche Art von Einkünfte aus Kapitalvermögen er in dem Formular eintragen möchte.

 

Na gut, bei einem „ETFan“ bin ich von ETFs ausgegangen. Wenn es z.B. um Einzelaktien geht, sind das natürlich keine Investmenterträge.

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ETFan
vor 6 Stunden von chirlu:

Ich würde sie also eintragen unter c (Formular) bzw. b (deine verwirrende eigene Buchstabierung), weil das der speziellere Fall ist. Letztlich kommt es ja auf das gleiche heraus; es soll wohl nur klargestellt werden, daß der Betrag nach Teilfreistellung anzugeben ist.

Ja sorry, die Buchstaben waren tatsächlich nicht sonderlich schlau gewählt xD. Das bedeutet nun also, dass wenn ich beispielsweise im nächsten Jahr 5000 EUR steuerlich gesehene Gewinne durch die FiFo-Methode mache, ich in das Feld bei einem nicht ausgenutzten Sparerpauschbetrag (theoretisch!) 4199 EUR schreiben muss? Hatte nämlich aufgrund der Information : "Sparerpauschbetrag wird von Finanzamt berücksichtigt" genau das Gegenteil vermutet.

 

vor 6 Stunden von whister:

Woher weißt du das? Er hat keine Angaben dazu gemacht welche Art von Einkünfte aus Kapitalvermögen er in dem Formular eintragen möchte.

 

vor 6 Stunden von chirlu:

Na gut, bei einem „ETFan“ bin ich von ETFs ausgegangen. Wenn es z.B. um Einzelaktien geht, sind das natürlich keine Investmenterträge.

Ne stimmt schon, ich mache meinem Namen alle Ehre....:thumbsup:

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chirlu
vor 3 Minuten von ETFan:

Hatte nämlich aufgrund der Information : "Sparerpauschbetrag wird von Finanzamt berücksichtigt" genau das Gegenteil vermutet.

 

Ja, den darfst du nicht abziehen. Aber die Teilfreistellung (z.B. 30% für Aktienfonds) schon.

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ETFan
vor 10 Stunden von chirlu:

Ja, den darfst du nicht abziehen. Aber die Teilfreistellung (z.B. 30% für Aktienfonds) schon.

Wenn wir bei den 5000EUR Gewinnen bleiben, dann also 3500EUR als Kapitalerträge (neben Dividenden+Zinsen) in den Antrag schreiben?

Die entspechenden ETFs haben alle eine Akteinquote von über 51 Prozent.

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chirlu
vor 16 Stunden von ETFan:

Wenn wir bei den 5000EUR Gewinnen bleiben, dann also 3500EUR als Kapitalerträge (neben Dividenden+Zinsen) in den Antrag schreiben?

 

Als Investmenterträge, ja.

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ETFan
vor 14 Stunden von chirlu:

Als Investmenterträge, ja.

Alles klar, thx:thumbsup:

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