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Börseneinsteiger

Aktienverluste bei Broker A mit Gewinnen bei Broker B verrechnen?

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Börseneinsteiger

Hallo,

 

ich habe eine kurze Frage zum Thema Aktienverluste (bzw. Freistellungsauftrag).


Kann ich Aktienverluste (die z.B. durch den Verkauf bei Flatex entstehen) mit Aktiengewinnen (die z.B. durch den Verkauf bei einem ANDEREN Broker entstehen) "am Jahresende" steuerlich miteinander verrechnen?
Oder geht das nur innerhalb eines Brokers?


Besten Dank für Eure Hilfe!
 

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alsuna
vor 6 Minuten von Börseneinsteiger:

Kann ich Aktienverluste (die z.B. durch den Verkauf bei Flatex entstehen) mit Aktiengewinnen (die z.B. durch den Verkauf bei einem ANDEREN Broker entstehen) "am Jahresende" steuerlich miteinander verrechnen?
Oder geht das nur innerhalb eines Brokers?

Aktienverluste landen beim Broker im Aktienverlusttopf. Dieser Broker wird Gewinne damit verrechnen. Wenn du zwischen Brokern verrechnen willst, dann musst du bei dem Broker eine Verlustbescheinigung anfordern (rechtzeitig, da ist der 15.12. die gesetzliche Frist) und diese dann bei der Steuererklärung eine Anlage KAP mit abgeben, dann wird das verrechnet.

Du kannst es aber auch im Verlusttopf stehen lassen, denn dessen Inhalt wird in die nächsten Jahre übertragen.

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Peter Grimes

Nur indirekt über Deine Steuererklärung. Um Verluste bei Broker A zu verrechnen, mußt Du Gewinne bei Broker A erzeugen.

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odensee
vor 12 Minuten von Börseneinsteiger:

Kann ich Aktienverluste (die z.B. durch den Verkauf bei Flatex entstehen) mit Aktiengewinnen (die z.B. durch den Verkauf bei einem ANDEREN Broker entstehen) "am Jahresende" steuerlich miteinander verrechnen?

Das geht über Anlage KAP und Verlustbescheinigung. Für 2020 ist es aber zu spät.

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Börseneinsteiger

super, danke euch allen! (betrifft auch erst 2021)

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Durch einen Depotübertrag mit gleichzeitigem Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe kann man Verluste bei einem Broker mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen lassen, ohne den Weg über die ESt-Veranlagung zu gehen. Voraussetzung für den Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe ist ein vollständiger Depotübertrag (bei Teilübertrag geht es nicht), das ursprüngliche Depot muss nicht geschlossen werden. 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 5 Stunden von Börseneinsteiger:

super, danke euch allen! (betrifft auch erst 2021)

einfacher wäre es, sich für einen Broker zu entscheiden, bei dem die Gewinne/Verluste entstehen sollen, und der Aktienverlusttopf geführt werden soll. 

Und dann vor dem Verkauf die entsprechenden Aktien dorthin zu übertragen - falls sie noch nicht dort sind- und dort zu verkaufen.

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Ingo_I
vor 10 Stunden von alsuna:

Aktienverluste landen beim Broker im Aktienverlusttopf. Dieser Broker wird Gewinne damit verrechnen. Wenn du zwischen Brokern verrechnen willst, dann musst du bei dem Broker eine Verlustbescheinigung anfordern (rechtzeitig, da ist der 15.12. die gesetzliche Frist) und diese dann bei der Steuererklärung eine Anlage KAP mit abgeben, dann wird das verrechnet.

Du kannst es aber auch im Verlusttopf stehen lassen, denn dessen Inhalt wird in die nächsten Jahre übertragen.

Hallo,

 

ich habe auch ganz naiv das Formular zur Beantragung für eine Verlustbescheinigung bei der DAB Bank ausgefüllt und am 15.12.2o2o per Mail und Fax zur DAB Bank geschickt. 

 

Antwort darauf. Tut uns sehr leid, die Frist zur zur Beantragung der Verlustbescheinigung ist am 11.12.2o2o abgelaufen.

 

Auf deren Formulare steht zwar auch der 15.12. aber hey, who cares.

 

Also lieber vorher bei der Bank anrufen und fragen ob die offiziellen Daten auch ernst gemeint sind.

 

Gruß

 

 

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MeinNameIstHase
vor 8 Stunden von Ingo_I:

Tut uns sehr leid, die Frist zur zur Beantragung der Verlustbescheinigung ist am 11.12.2o2o abgelaufen.

Also bei der Frist handelt es sich um eine gesetzliche Frist (§43a Absatz 3 Satz 5 EstG: Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen.). Insoweit ist die Antwort der Bank schlicht falsch. (Man achte aber darauf, dass es darauf ankommt, dass der Antrag am 15.12. bei der Bank angekommen ist.)

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odensee
vor 14 Minuten von MeinNameIstHase:

Also bei der Frist handelt es sich um eine gesetzliche Frist (§43a Absatz 3 Satz 5 EstG: Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen.). Insoweit ist die Antwort der Bank schlicht falsch.

Ist das so? Oder kannn die Bank bankinterne Regeln aufstellen, die davon abweichen, solange "bis zum 15. Dezember" erfüllt ist? Also: 10 Dezember ok, 16. Dezember gesetzlich untersagt?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

odense, wenn im Gesetz steht, dass man das unwiderruflich bis zum 15.12. beantragen darf/muss, dann ist es so und steht nicht im Belieben der Bank. Sonst könnte die ja hingehen und sagen, ich verlege die Frist auf den 1. Januar vor und nicht  nur auf den 11.12. ...

 

Die Frist 15.12. wurde ja deshalb so gewählt, damit die Banken noch 14 Tage bis zum 31.12. Zeit haben, das in ihre Systeme einzupflegen.

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Ingo_I
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Also bei der Frist handelt es sich um eine gesetzliche Frist (§43a Absatz 3 Satz 5 EstG: Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen.). Insoweit ist die Antwort der Bank schlicht falsch. (Man achte aber darauf, dass es darauf ankommt, dass der Antrag am 15.12. bei der Bank angekommen ist.)

Mit dem Gesetz habe ich natürlich argumentiert und ja, ist bei der Bank am 15.12.2020 eingetroffen. Darüber gibt es eine Empfangsbestätigung per Emil.

Bin da noch dran am Thema.

vor einer Stunde von odensee:

Ist das so? Oder kannn die Bank bankinterne Regeln aufstellen, die davon abweichen, solange "bis zum 15. Dezember" erfüllt ist? Also: 10 Dezember ok, 16. Dezember gesetzlich untersagt?

 

Daran habe ich auch gedacht. Aber dann erwarte ich doch, dass die Kunden über diesen Umstand proaktiv informiert werden (Corona ist doch zur Zeit eine gute Begründung). Der 15.12. ist ja nun mal üblich und landläufig. In deren eigenem Antragsformular steht auch der 15.12. als letzter Abgabetermin sogar drin. Auch jetzt noch wenn ich das Formular von deren Homepage lade.

 

Gruß

 

 

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