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toomuchmoon

Unterschied Abgeltungsteuer und Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag?

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toomuchmoon

Was ist der Unterschied zwischer der Abgeltungsteuer und der Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag?

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Necoro

Nach wirklich langer Recherche:
Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag besteht zum überwiegenden Teil aus den Kapitalertragsteuern auf Dividenden. Zudem werden hier noch weitere Steuerarten erfasst, beispielsweise die Aufsichtsratsteuer.

Der Titel "Abgeltungssteuer" umfasst dagegen nur die Steuern auf Zins- und Veräußerungserträge.

 

Eine Begründung für diese Aufteilung konnte ich nicht finden, tippe auf "war halt schon immer so"

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saaara001

Hallo Necoro,

 

ich stehe gerade vor der gleichen Frage wie "touumuchmoon" und finde nicht im Ansatz einen Zuordnungshinweis. 

Haben Sie noch präsent welche Quellen Sie damals gefunden hatten & könnten uns die hier bitte zur Verfügung stellen?

 

Im vorliegenden Fall geht es konkret um die Frage, zu welcher der beiden Poste das Steueraufkommen auf GmbH Ausschüttungen zugerechnet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Felix Kremer

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Es sind unterschiedliche Erhebungsarten der Einkommenssteuer auf Kapitalerträge. 

siehe Statistisches Bundesamt

 

Unter veranlagter Steuer werden auch Kapitalerträge erfasst (darunter auch anrechenbare KSt), die per Steuererklärung festgesetzt wurden.

 

Unter nicht veranlagter Steuern vom Ertrag: 

Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf bestimmte inländische Kapitalerträge erhoben wird. siehe §§ 43 ff. EStG

Zu diesen Kapitalerträgen gehören insbesondere

- Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

- Zinsen aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

- Einnahmen aus einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter

- Zinsen aus bestimmten, vor dem 1.1.1955 ausgegebenen festverzinslichen Wertpapieren.

 

Kurz: Das was z.B. Ausländer als dt. Quellensteuer kennen. So wie wir bei US-Aktien die US-QSt erleben, die teilweise angerechnet wird.

 

Unter Abgeltungssteuer:

Ab dem 1. Januar 2009 wird die erhobene Steuer mit abgeltender Wirkung (von Finanzinstituten in D) ausgestattet, man spricht deshalb von der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. 

 

Es besteht ein Abgrenzungsproblem. Beispiel:

Steuerpflichtiger mit Sparkassendepot Daimlerdividende: -> Abgeltungssteuer, aber gleicher Kunde, Bank Niederlande-Depot: -> Quellensteuer,

Depot Sparkasse Microsoft-Dividende: -> Abgeltungssteuer, aber Depot Bank Niederlande: ->veranlagte Steuer, da hier die Dividende erst via Anlage KAP erfasst wird.

 

Die Beschreibungen des Statistischen Bundesamt sind alles andere als hilfreich und teilweise unzutreffend. Beispielsweise schreiben sie zu Abgeltungssteuer:

... oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert ...

Richtig ist, dass Währungsgewinne bei Privatleuten ausschließlich via veranlagter Steuern erfasst werden (sonst. Einkünfte). Die Statistiker meinen mit Währungsgewinnen etwa Unsteuerliches: Nämlich auch Veräußerungsgewinne bei ausl. Wertpapieren, wenn jemand eine US-Aktie kauft und verkauft (unveränderter Aktienkurs in $), und der Verkaufsgewinn nur dadurch zu Stande kommt, weil der Dollar gestiegen ist.

 

Was passiert, wenn jemand seine Steuerbescheinigung in der Steuererklärung (... Erträge, die der Abgeltungssteuer unterlegen haben) angibt, weil er z.B. die Günstigerprüfung beantragen möchte? Antwort: Angaben in der Anlage KAP Zeile 7 ff werden unter Abgeltungssteuer erfasst (genauer zur Vermeidung der Doppelerfassung nur Korrekturwerte; Ersterfassung via Bankmeldungen). Dagegen Erträge, die noch nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben (Anlage KAP Zeile 18 ff) unter veranlagter Steuern auf Kapitalerträge. 

 

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Necoro

Hallo @saaara001,

 

nein, Details weiß ich nimmer. Ist ja doch schon einen Moment her. Startpunkt war aber https://www.bundeshaushalt.de/

Prinzipiell war, soweit ich mich erinnere, die Crux eben der Mangel an Quellen.

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